Selbstverschuldeten VK Unfall reparieren lassen
Hallo Leute,
ich hatte letzte Woche ein Unfall, an dem ich selbst verschuldet war.
Mein Fahrzeug ist VK versichert (300,- Euro SB).
Ein Gutachter (von meiner Versicherung geschickt) war bei meinem Auto und hat folgende Beträge ermittelt:
Reperaturkosten: 5.746 EUR ; 6838 EUR inkl. MwSt.
WBW: 6.900,- EUR inkl MwSt.
Restwert: 3168 EUR ; 3770 EUR inkl. MwSt.
Habe heute kurz mit meiner Versicherung tel und gefragt, was ich im Falle einer Auszahlung bekommen würde. Und sie sagte mir 2800,- !!! Euro. Ich dachte ich höre nicht richtig. Das kann doch nicht sein.
Wenn ich den Wagen rep lassen will, komm ich nicht annähernd mit dem Geld hin.
Ich denke, es wurde einfach WBW - RW - SB gerechnet.
Aber was ist wenn man sein Auto wirklich reparieren lassen will?
Ist das normal wie hier vorgegangen wird??
Ich denke, ich werde zum Anwalt gehen. Wofür hat man denn eine VK Versicherung?
Danke im Voraus für Tips / Erfahrungen!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
@ Delle
Wegen den Reparaturkosten hätte ich noch eine Frage.
Wer bestimmt, wann ich richten darf?
In unserem Fall wäre das Gutachten ja unter dem WBW.
Wie weit darunter muss das sein?
also Bernd, "bestimmen" ob repariert wird oder nicht tut immer der Fahrzeugeigentümer.
Die Reparaturfreigabe erteilt also der Versicherungsnehmer als Vertragspartner der Versicherung.
Die Reparaturwürdigkeit stellt der SV fest und teilt dies seinem Auftraggeber oder halt auch seinem Arbeitgeber unter Beachtung der Kaskobedingungen mit.
Sicherlich liegen wir hier -im Moment- noch unter dem WBW. Aber in der Praxis wird sich das ganz sicher ändern.
Bei einem solchen Schaden kannst du eingentlich schon "Felsenfest" davon ausgehen dass hier noch etwas dazukommt.
Der SV besichtigt ja im undemontieren Zustand.
Es gibt da keine Bedingungen, wie weit der Schaden unter dem WBW liegen muss. Das sind einfach Erfahrungswerte, der SV muss sicher abschätzen können, das die Repko den WBW definitiv nicht übersteigen.
Und das ist doch die Krux.
Bei 62 Euro Differenz, wie hier vorliegend wird kein SV eine Reparturwürdigkeit bestätigen.
Es muss ganz eindeutig geklärt sein, dass die Repko den WBW nicht übersteigen.
Ausgenommen sind bestenfalls irgendwelche "geschäftspolitischen Enntscheindungen" des Versicherer welche er aufgrund irgendwelcher Kundenbindungen trifft, die aber nichts an den Vertragsgrundlagen ändern.
Die hat aber der Schadenregulierer eigenverantwortlich zu treffen. Der SV hat hat da keinerlei Entscheidungsbefugnisse.
Egal ob angestellt oder vom Versicherer beauftragt.
Arbeitsgrundlage für den SV ist nur die gütlige AKB.
Besteht der begründete Verdacht, dass im Zuge der Reparatur ein Totalschaden eintreten könnte, ist er sogar verpflichtet darauf hinzuweisen.
Mehr nicht.
39 Antworten
Natürlich darf er reparieren lassen. Es ist das Fahrzeug des TE und was damit passiert, bestimmt er allein. Auch wenn die Kosten 7000-8000-9000 oder mehr betragen und der Sachverständige von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht.
Wer letztlich aber die (vollständige) Rechnung bezahlt, steht auf einem ganz anderen Blatt Papier. Der Kaskoversicherer zahlt max. die Reparaturkosten bis zum WBW - Selbstbeteiligung, wenn eine Rechnung vorgelegt wird.
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Darf er jetzt reparieren lassen oder nicht?
Delle meint ja, dass es nicht geht.
Nein. Delle hat nicht geschrieben, dass es nicht geht. Er hat geschrieben:
Im Kaskoschaden werden die Reparaturkosten bis maximal zur Höhe des WBW bezahlt.
Die Abrechnung erfolgte ja nun auch zunächst -wie hier ja auch von A3-Diego geschrieben- auf Basis WBW minus RW.
Also auf Basis Totalschaden.
Wenn er eine Rechnung einreicht dann bekommt er die Reparaturkosten bis maximal zum WBW.
Der Rest ist sein Bier.
Moment.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
bestimmt nicht Bernd !!Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Du darfst den Schaden reparieren lassen.
Bis zu 100% vom WBW wird der auch von der Versicherung bezahlt.
Es muss aber vollständig repariert werden.
Was war das dann?
Es muss aber vollständig repariert werden.
Mein " bestimmt nicht" bezog sich hierauf !
Alles klar jetzt?
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Besser 😉
ok, ok....🙁
hätte ich wohl auch besser formulieren können......😉
Also was soll ich tun wenn ich reparieren lassen will? Den Betrag, den ich von der Versicherung erhalten habe, zurück buchen lassen und dann in die Werkstatt das Auto geben damit die das dann alles abwickeln?
Wie sieht es aus mit Reperaturkosten ( abzüglich MwSt.) auszahlen lassen? Eigentlich kenne ich das so.
@TE
Lass dein Auto reparieren.
Mit der Werkstatt vereinbarst du eine Abtretung, das der Versicherer die Reparaturkosten bis max. WBW abzgl. bereits vorgenommene Zahlung und Selbstbeteiligung direkt an deine Werkstatt zahlen soll.
Bei deiner Werkstatt zahlst du die Selbstbeteiligung, die bereits vom Versicherer vorgenommene Zahlung und ggf. den Betrag der Reparaturkosten, der den WBW übersteigt und alles ist schön.
Ich würde das ohne Freigabe der Repa durch en Versicherer nicht machen, damit ich hinterher nicht den schwarzen Peter habe.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Ich würde das ohne Freigabe der Repa durch en Versicherer nicht machen, damit ich hinterher nicht den schwarzen Peter habe.
Ein Versicherer gibt keine Reparatur eines Fahrzeuges frei.
Der Eigentümer entscheidet selbst, was mit seinem Fahrzeug passiert. Entweder, er erteilt einen Reparaturauftrag oder er lässt es bleiben.
Ein Versicherer erstattet Schadenersatz und bei einem Kaskoschaden ist es sogar mit den Versicherungsbedingungen vertraglich geregelt, wieviel das ist.