Werkstattbindung - die Werkstattbekommt mein Auto nicht richtig repariert!
Hallo, nachdem ich leichtsinnigerweise eine Werkstattbindung bei meiner Versicherung abgeschlossen habe, habe ich seit einem Kaskoschaden nur ärger.
Bei einem Schadensfall musste mir meine rechte hintere Fahrzeugwand meines Passates getauscht werden.
Leider hatte ich durch diese Werkstattbindung nicht wirklich viele Möglichkeiten den Schaden bei VW reparieren zu lassen.
Von daher wurde ich in einem von der Versicherung zu einem Karosseriezentrum verwiesen.
Das Fahrzeug musste mehrfach auf meinem Wunsch nachgebessert werden. Oft bemängelte ich Lackfehler und auch die Verarbeitungsqualität am Radlauf selbst.
Am Wochenende habe ich das Auto zu einem Ausflug vollgepackt (5 Personen und Gepäck) und ich hörte beim Einfedern während der Fahrt hinten rechts ein schleifendes Geräusch.
Es stellte sich heraus, das der Reifen an der innenliegenden Kante vom Radlauf schabte.
Zur Kontrolle habe ich den Originalen Radlauf an der Fahrerseite mit dem der reparierten Beifahrerseite verglichen.
Ich stellte fest, das die Radlaufkante auf der reparierten Seite ca 1- 1,5cm weiter ins Radhaus hinein schaut als auf der anderen Seite.
Dies habe ich vom Reifen (Senkrechte hoch bis zur Radlauf) aus gemessen.
Es liegt also ein grober Mangel vor.
Habe ich rein rechtlich die Möglichkeit den Schaden in meinem Falle bei VW noch einmal Ordungsgemäß durchführen zu lassen?
Viele Grüße Danny
Beste Antwort im Thema
Ich verstehe diesen ständigen Drang "ich würde .... anrufen" nicht. Im Streitfall muss ich beweisen, das ich angerufen habe und was das Ergebnis dieses Anrufes war. Also schreiben und eine schriftliche Antwort erbeten. Kann ja auch per Mail sein, kann man auch ausdrucken und bei Gericht notfalls vorlegen.
Zum Vorgang selbst kann ich Gustav nur zustimmen. Und auch da, Aufforderung zur Mängelbeseitigung schriftlich!
14 Antworten
Erst einmal das Deiner Versicherung melden. Damit die aus den Vertragswerkstätten rausgenommen werden.
Dann musst Du der Werkstatt, soweit mir bekannt ist die Möglichkeit geben, den Fehler zu beheben.
Gelingt dies nicht oder sehen die das nicht ein und die Versicherung macht keinen Vorschlag, dem Anwalt übergeben.
Ist der Reifen geschädigt, Schadenersatz fordern.
Falsches AustauschBlech, schlecht verarbeitet.
Ich würde bei der Versicherung anrufen und nachfragen. Bei der Werkstatt die Reparatur bemängeln und mich schon mal mit meiner RechtschutzVersicherung in Verbindung setzten,denn es wird eh auf einen Streit mit der Werkstatt und danach auch mit der Versicherung hinauslaufen.
Die Werkstätten müssen sich ja qualifizieren um Reparaturen bei einer WerkstattBindung durchführen zu dürfen
Deine scheint dies nicht zu können.
Wie hast Du den Abstand denn gemessen ? Oder sieht man das mit dem bloßen Auge.
Gruß m
Ich verstehe diesen ständigen Drang "ich würde .... anrufen" nicht. Im Streitfall muss ich beweisen, das ich angerufen habe und was das Ergebnis dieses Anrufes war. Also schreiben und eine schriftliche Antwort erbeten. Kann ja auch per Mail sein, kann man auch ausdrucken und bei Gericht notfalls vorlegen.
Zum Vorgang selbst kann ich Gustav nur zustimmen. Und auch da, Aufforderung zur Mängelbeseitigung schriftlich!
Man muss übrigens nicht bei der Werkstattbindung wirklich in die zugewiesen Werkstatt allerdings bleibt man in der Regel auf den Mehrkosten sitzen und die Versicherung kündigt einem in Anschluss wahrscheinlich.
Ähnliche Themen
Bei der HUK24 ziehen sie 15 Prozent von der Rechnung ab,wenn man nicht in die vorgeschriebene Werkstatt fährt.
Bei ATU hätte ich meine Frontscheibe nicht wechseln lassen, ganz zu Schweigen , dass ich noch 70km hätte fahren müssen.
Gruß M
@TE
Mit der Werkstatt hast Du nicht direkt etwas zu tun. Dein Vertragspartner ist die Versicherung. Nur mit der musst Du das klären. Die haften auch aus der Gerantieerklärung heraus auf die Mehrkosten der weiteren Reparatur.
Zitat:
@MattR schrieb am 17. Juli 2017 um 15:05:12 Uhr:
Man muss übrigens nicht bei der Werkstattbindung wirklich in die zugewiesen Werkstatt allerdings bleibt man in der Regel auf den Mehrkosten sitzen und die Versicherung kündigt einem in Anschluss wahrscheinlich.
Letzteres ist Unsinn! Es wird ja wohl ein Gutachter (meistens von der Versicherung selber) die Schadenshöhe bestimmt haben.
Die Versicherung zahlt dann diese Summe minus des vereinbarten Abschlags.
Damit ist für die die Messe gelesen.
Warum in aller Welt sollen die kündigen?
Zitat:
@audijazzer schrieb am 17. Juli 2017 um 21:08:24 Uhr:
Zitat:
@MattR schrieb am 17. Juli 2017 um 15:05:12 Uhr:
Man muss übrigens nicht bei der Werkstattbindung wirklich in die zugewiesen Werkstatt allerdings bleibt man in der Regel auf den Mehrkosten sitzen und die Versicherung kündigt einem in Anschluss wahrscheinlich.Letzteres ist Unsinn! Es wird ja wohl ein Gutachter (meistens von der Versicherung selber) die Schadenshöhe bestimmt haben.
Die Versicherung zahlt dann diese Summe minus des vereinbarten Abschlags.
Damit ist für die die Messe gelesen.
Warum in aller Welt sollen die kündigen?
Zunächst hast du dich nicht vertragskonform verhalten und Mehrkosten verursacht zum Anderen ist es Usus schlechte Versicherungsrisiken zu kündigen.
Nein hast Du nicht. Zum einen ist das Verbringen in eine Nicht-Partner-Werkstatt durchaus vertraglich geregelt (incl. der Konsequenzen), zum anderen verursachst Du keinerlei Mehrkosten.
Du bekommst ja nur eine reduzierte Summe.
Der Versicherung wird das rel. egal sein.
Zitat:
@MattR schrieb am 17. Juli 2017 um 22:27:05 Uhr:
Zitat:
@audijazzer schrieb am 17. Juli 2017 um 21:08:24 Uhr:
Letzteres ist Unsinn! Es wird ja wohl ein Gutachter (meistens von der Versicherung selber) die Schadenshöhe bestimmt haben.
Die Versicherung zahlt dann diese Summe minus des vereinbarten Abschlags.
Damit ist für die die Messe gelesen.
Warum in aller Welt sollen die kündigen?Zunächst hast du dich nicht vertragskonform verhalten und Mehrkosten verursacht zum Anderen ist es Usus schlechte Versicherungsrisiken zu kündigen.
welche Mehrkosten denn?
Es wird bezahlt, was der Gutachter der Versicherung errechnet hat, hab ich doch oben geschrieben.
Ich glaube, du hast das nie selber praktiziert - ich schon (sogar zweimal innerhalb weniger Monate).
Und was die "Vertragskonformität" angeht: nirgendwo steht bei mir, dass ich das Auto nur bei den ausgesuchten Partnerwerkstätten reparieren lassen darf und nirgendwo sonst.
Wo leben wir denn? Das ist ja wohl meine alleinige Entscheidung.
Nochmal: die zahlen ihren Anteil (was sie müssen) und fertig! Bei mir waren das 80% - was mir beide Male auch deutlich gesagt wurde. Die Versicherung kam damit sogar noch billiger weg!
Die Differenz geht zu meinen Lasten, aber das interessiert die Versicherung nicht die Bohne.
Den Leihwagen hat meine Werkstatt beide Mal der Versicherung (lt. Schlussrechnung) nicht berechnet - also auch hier keine Mehrkosten (wahrscheinlich hätten die "Partnerwerkstätten" da eher die Hand aufgehalten).
Ergo: Win-Win-Situation für die Versicherung!
Und ob die kündigen oder nicht, hat mit meiner Werkstattentscheidung schonmal garnichts zu tun. Das hängt viel eher von der Schadenshäufigkeit ab.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 17. Juli 2017 um 18:40:12 Uhr:
@TE
Mit der Werkstatt hast Du nicht direkt etwas zu tun. Dein Vertragspartner ist die Versicherung. Nur mit der musst Du das klären. Die haften auch aus der Gerantieerklärung heraus auf die Mehrkosten der weiteren Reparatur.
Kommt darauf an wer Auftraggeber ist. Wenn ich den Schaden melde und der Versicherung sage, die sollen alles andere veranlassen, dann bin ich fein raus. Bei einigen Versicherern gibt es beim Werkstatttarif auch noch einen Leihwagen für die Zeit (normal bekommt man in der Kasko keinen). 😉
Wenn dann was fehlerhaft gearbeitet wurde gleich der Versicherung melden mit Bitte um Abhilfe.
Schrob ich doch für den TE passend. Noch einer was zu gackern?
Bei war es so:
Werkstatt wurde zugewiesen und ich war 100% nicht einverstanden und habe vorgeschlagen es bei BMW zu machen. SB wurde dann von 150€ auf 300€ gesetzt da ich die Werkstatt ausgesucht hatte. Damit konnte ich leben.
Ebenfalls TK Fall.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 18. Juli 2017 um 11:00:22 Uhr:
Zitat:
@MattR schrieb am 17. Juli 2017 um 22:27:05 Uhr:
Zunächst hast du dich nicht vertragskonform verhalten und Mehrkosten verursacht zum Anderen ist es Usus schlechte Versicherungsrisiken zu kündigen.
welche Mehrkosten denn?
Es wird bezahlt, was der Gutachter der Versicherung errechnet hat, hab ich doch oben geschrieben.
Ich glaube, du hast das nie selber praktiziert - ich schon (sogar zweimal innerhalb weniger Monate).Und was die "Vertragskonformität" angeht: nirgendwo steht bei mir, dass ich das Auto nur bei den ausgesuchten Partnerwerkstätten reparieren lassen darf und nirgendwo sonst.
Wo leben wir denn? Das ist ja wohl meine alleinige Entscheidung.
Nochmal: die zahlen ihren Anteil (was sie müssen) und fertig! Bei mir waren das 80% - was mir beide Male auch deutlich gesagt wurde. Die Versicherung kam damit sogar noch billiger weg!
Die Differenz geht zu meinen Lasten, aber das interessiert die Versicherung nicht die Bohne.Den Leihwagen hat meine Werkstatt beide Mal der Versicherung (lt. Schlussrechnung) nicht berechnet - also auch hier keine Mehrkosten (wahrscheinlich hätten die "Partnerwerkstätten" da eher die Hand aufgehalten).
Ergo: Win-Win-Situation für die Versicherung!
Und ob die kündigen oder nicht, hat mit meiner Werkstattentscheidung schonmal garnichts zu tun. Das hängt viel eher von der Schadenshäufigkeit ab.
Der TE hatte einen KASKOschaden mit WERKSTATTBINDUNG. Das heißt, es wird eine Werkstatt vorgeschlagen, bzw. kann man aus dem Pool eine auswählen und das Fahrzeug dort reparieren lassen. Da wird nicht fiktiv nach Gutachten abgerechnet.
Alternativ kann man auch zu Werkstatt nach eigener Wahl gehen und es wird dir der Rechnungsbetrag mit einem Abzug von 15% bezahlt. Steht auch so im Vertrag. Hier ein Auszug aus meinem Vertrag...