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Selbstständig: Was bringt mir Leasing?

Themenstarteram 7. Dezember 2006 um 12:39

Servus,

mal angenommen mann hat eine kleine Firma und ein Leasing Auto, wie rechnet sich das?

Beispiel:

Einahmen : 100.000

Ausgaben : - 20.000

Gewinn vor Steuern= 80.000 <=diesen betrag muss ich versteuern?

(sind ja schnell mal 60% die weg sind...)

 

Also kann ich durch meine Leasingraten z.B. 10.000€ p.a. meinen Gewinn auf 70.000 drücken und dadurch auf die 10.000 keine Steuern zahlen sondern mein Auto leasen.

 

Ist meine Vermutung richtig?

Gruss

FUBU

Beste Antwort im Thema

Leider ist das ganze etwas komplexer. Die Vorteilhaftigkeit des Leasing läßt sich nur sinnvoll beantworten, wenn es eine Alternative gibt, in diesem Fall also wohl den Kauf. Auch ein gekauftes Auto würde über die Abschreibungen erfolgswirksam Kosten mindern, allerdings fallen hier Liquiditäts- und Ergebniswirkungen nicht gleichzeitig sondern zeitversetzt an.

Entscheidend ist im Normallfall die Zuordnung zum Vermögen

unter 10% betriebliche Nutzung: Privatvermögen

zw. 10% und 50% betriebl. Nutzung: gewillkürtes Betriebsvermögen, aber bei Autos Privatvermögen!

mehr als 50% betriebl. Nutzung: Betriebsvermögen

Von der Aufteilung hängt es ab, ab die Kosten (Abschreibungen, Betriebskosten usw.) ergebnismindern geltend gemacht werden können oder nicht. Bei weniger als 50% betriebl. Nutzung müßte dann ein Fahrtenbuch geführt werden, um die für die betriebl. Nutzung entstandenen Kosten absetzten zu können, ansonsten nur 1%-Regelung.

Dies alles kann man durch Leasing umgehen.

Zudem schont das Leasing im geschäftlichen wie im privaten Bereich die Kreditlinie (wofür mann natürlich auch "Zinsen" zahlt), was sich wiederum positiv auf Bankenratings auswirken kann. Insgesamt sollte mann aber die Entscheidung nicht pauschal treffen sondern von den individuellen Konditionen des Leasinggebers, der Bank und der Ausgestaltung des eigenen Unternehmens abhängig machen. Ergo: mal mit dem Steuerberater sprechen.

*Alle Angaben ohne Gewähr*

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in etwa ja!

leasingraten sind ja auch ausgaben!

Leider ist das ganze etwas komplexer. Die Vorteilhaftigkeit des Leasing läßt sich nur sinnvoll beantworten, wenn es eine Alternative gibt, in diesem Fall also wohl den Kauf. Auch ein gekauftes Auto würde über die Abschreibungen erfolgswirksam Kosten mindern, allerdings fallen hier Liquiditäts- und Ergebniswirkungen nicht gleichzeitig sondern zeitversetzt an.

Entscheidend ist im Normallfall die Zuordnung zum Vermögen

unter 10% betriebliche Nutzung: Privatvermögen

zw. 10% und 50% betriebl. Nutzung: gewillkürtes Betriebsvermögen, aber bei Autos Privatvermögen!

mehr als 50% betriebl. Nutzung: Betriebsvermögen

Von der Aufteilung hängt es ab, ab die Kosten (Abschreibungen, Betriebskosten usw.) ergebnismindern geltend gemacht werden können oder nicht. Bei weniger als 50% betriebl. Nutzung müßte dann ein Fahrtenbuch geführt werden, um die für die betriebl. Nutzung entstandenen Kosten absetzten zu können, ansonsten nur 1%-Regelung.

Dies alles kann man durch Leasing umgehen.

Zudem schont das Leasing im geschäftlichen wie im privaten Bereich die Kreditlinie (wofür mann natürlich auch "Zinsen" zahlt), was sich wiederum positiv auf Bankenratings auswirken kann. Insgesamt sollte mann aber die Entscheidung nicht pauschal treffen sondern von den individuellen Konditionen des Leasinggebers, der Bank und der Ausgestaltung des eigenen Unternehmens abhängig machen. Ergo: mal mit dem Steuerberater sprechen.

*Alle Angaben ohne Gewähr*

Zitat:

Dies alles kann man durch Leasing umgehen.

?? So ganz stimmt DAS mit dem Leasing aber nicht.

Auch beim Leasing mußt du die berufliche Nutzung explizit nachweisen.

Zudem gibt es beim Leasing keine gewillkürte Zuordnung zum Betriebsvermögen (Nieders. Finanzgericht Az. 2 K 83/00) bezieht sich allerdings nicht auf die Umsatzsteuer. Hier reicht es wenn die betriebliche Nutzung mindestens 10% beträgt.

Zitat:

Insgesamt sollte mann aber die Entscheidung nicht pauschal treffen sondern von den individuellen Konditionen des Leasinggebers, der Bank und der Ausgestaltung des eigenen Unternehmens abhängig machen.

gut umschrieben. Außerdem was nutzt die beste Steuerersparnis wenn man mehr Geld ausgeben muß als man damit einsparen kann.

zu den 60% von Thafubu:

Der Spitzensteuersatz liegt momentan bei 42%. Wie kommst du da auf 60% (Mineralölsteuer gehört nicht zur Einkommenssteuer :p )

Gruß

Themenstarteram 8. Dezember 2006 um 13:56

Hab mal gehört das von 100€ nur 40€ in die eigene Tasche wandern... evt. noch andere Abzüge... ?

naja 42% sind auch nett

Zitat:

evt. noch andere Abzüge... ?

Zigaretten, Imbiß, Einkauf etc. ..gehört aber nicht zu den steuerlichen Abzügen ;)

Einzig Gewerbesteuer kommt ab 24.500 € zu versteuerndem Jahreseinkommen und die Industrie und Handelskammerbeiträge 0,394% (inkl. Grundgebühr und Umlage). Sind aber nicht so wirklich grosse Summen.

Gruß

am 8. Dezember 2006 um 19:49

Zitat:

Original geschrieben von ThaFUBU

Hab mal gehört das von 100€ nur 40€ in die eigene Tasche wandern... evt. noch andere Abzüge... ?

naja 42% sind auch nett

42% sind reine Augenwischerei. Der Spitzensteuersatz für Normalverdiener (also ohne Reichensteuer) beträgt ca. 48% (inkl. Soli und Kirchensteuer).

Dann gibt's natürlich noch die Mehrwertsteuer, Sozialversicherungen etc.

Auch die Gewerbesteuer sollte man nicht unterschätzen.

Wer unter dem bereits benannten Satz liegt, der wird wohl weniger einen Gedanken daran verschwenden, wie er seine Betriebseinnahmen senken kann. ;)

Vorteil für Selbstständige ist, dass Leasingraten sofort jeden Monat als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können.

Auch eine Leasingsonderzahlung (Anzahlung) wird wie eine Rate behandelt und ist sofort steuermindernd in der gesamten Höhe anrechenbar (bislang wenigstens).

Ein Kauf ist komplizierter zu überschauen - siehe auch oben wg. Privatnutzung etc. Bedingt durch die vorgeschriebene Abschreibungszeit über jahre, fällt die jährliche Steuerminderung in der Regel kleiner aus als beim Leasing.

Auch wenn der Wagen während der Abschreibefrist abgestoßen werden sollte, muss der Erlös als Betriebseinnahme versteuert werden. Alles in allem eine etwas komplizierte Rechnerei.

Deshalb sollte man vor einer Entscheidung wirklich mit einem Steuerberater sprechen.

Grüße

bkpaul

Zitat:

Auch eine Leasingsonderzahlung (Anzahlung) wird wie eine Rate behandelt und ist sofort steuermindernd in der gesamten Höhe anrechenbar (bislang wenigstens).

Vorsicht bei der Privatnutzung! Deshalb wenn z.b. im Oktober gekauft, für 2 Monate nen Fahrtenbuch, keine Privatfahrten während der 2 Monate und schon kann man die gesamte Leasingsonderzahlung beruflich zuordnen und, wie schon beschrieben steuermindernd geltend machen.

Gruß Zonkdsl

..ärgert sich auch immer über die 1%. Bin aber zu faul nen Fahrtenbuch zu führen.

Zitat:

..ärgert sich auch immer über die 1%. Bin aber zu faul nen Fahrtenbuch zu führen.

Wer Geld haben oder sparen will, wird immer etwas dafür tun müssen. Wer einen Dreh gefunden hat, wie dies anders geht, der sollte sich unbedingt melden. ;):D

Grüße

bkpaul

Zitat:

Original geschrieben von Zonkdsl

.... Außerdem was nutzt die beste Steuerersparnis wenn man mehr Geld ausgeben muß als man damit einsparen kann...

..kennst Du eine Möglichkeit weniger Geld auszugeben als man durch Senkung der Steuerlast einsparen kann ??

Was soll das sein? Die wunderbare Geldvermehrung?

Bei der ganzen Abschreiberei geht es doch nach meiner Kenntnis darum, die eigenen Einnahmen zu senken und durch die geringeren Einnahmen auch weniger Steuern zu bezahlen. Also kann ich doch bei einem leasing-Fahrzeug maximal den Abschreibungsbetrag und die Zinsen als Belastung meiner Firma ansetzen und meine Einnahmen senken.

Michael

Zitat:

Original geschrieben von michael60

..kennst Du eine Möglichkeit weniger Geld auszugeben als man durch Senkung der Steuerlast einsparen kann ??

Was soll das sein? Die wunderbare Geldvermehrung?

Bei der ganzen Abschreiberei geht es doch nach meiner Kenntnis darum, die eigenen Einnahmen zu senken und durch die geringeren Einnahmen auch weniger Steuern zu bezahlen. Also kann ich doch bei einem leasing-Fahrzeug maximal den Abschreibungsbetrag und die Zinsen als Belastung meiner Firma ansetzen und meine Einnahmen senken.

Michael

Nein! so kann man das nicht sagen! bei einem leasingwagen ist der wagen nicht im bestand deiner firma! also musst du nicht abschreiben, sondern die wirklichen anfallenden kosten als belastung sehen! also die leasingrate!

Zitat:

Original geschrieben von Spritti-A3

Nein! so kann man das nicht sagen! bei einem leasingwagen ist der wagen nicht im bestand deiner firma! also musst du nicht abschreiben, sondern die wirklichen anfallenden kosten als belastung sehen! also die leasingrate!

.. wie machst Du denn bei dieser Variante die Anzahlung gegenüber dem Finanzamt geltend?

Michael

Zitat:

..kennst Du eine Möglichkeit weniger Geld auszugeben als man durch Senkung der Steuerlast einsparen kann ??

das war nicht Teil meiner Aussage. Es ging mir hier darum, das man nicht 100% Kosten/Geld verballert(z.b. mit Schiffsbeteiligungen) um 2-5% Steuern zu sparen.

Zitat:

.. wie machst Du denn bei dieser Variante die Anzahlung gegenüber dem Finanzamt geltend?

das sind "direkte Kosten",sprich können im Jahr der Entstehung zu 100% geltend gemacht werden(gegengerechnet werden). Abschreibungen auf die "Abschreibungsgegenstände" können wiederrum nur über die jeweiligen Jahre verteilt gegengerechnet werden. Zu beachten sind dabei auch die amtlichen "Afa-Tabellen" die, die entsprechende normale Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes festlegen (die Zeit der Abschreibung).

Gruß

normalerweise macht man aber keine anzahlung bei einem leasing! Kapitalbindung....

aber es lohnt sich natürlich wenn man 2006 gewinn macht und weiss das es nächstes jahr nicht so rosig aussieht!

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