Selbstständig: Steuerberaterin lässt Auto auf 1%-Regelung laufen - ist Fahrtenbuch nicht besser?

Liebes Forum,

hallo erst mal! Ich habe die letzten zwei Stunden damit verbracht, Threads zu diesem Thema zu durchforsten, aber irgendwie bin ich jetzt noch verwirrter als zuvor. Daher dachte ich mir, ich frage mal die Experten hier direkt.

Folgende Ausgangslage: Ich arbeite als freiberuflicher Filmemacher (Kamera, Schnitt). Ich arbeite somit entweder auf Location beim Dreh, wo ich samt Equipment mit dem Auto hinfahre. Oder ich sitze im Home Office im Schnitt. Einen "regelmäßigen" Arbeitsweg gibt es somit bei mir nicht. Es sei denn wir wollen den Weg vom Schlafzimmer zu meinem Schreibtisch gelten lassen 😁

Ich habe 2020 mein erstes Auto als Firmenwagen gekauft (gebrauchter Skoda Octavia Kombi 5E FL) und nach eingehender Recherche sowie Beratung durch ein paar Freunde mit Firmenwagen ein Fleetize Fahrtenbuch installiert, das ich (nach meinem Dafürhalten) auch gewissenhaft ausfülle. Ich fahre im Mittel im Jahr rund 20-25t Kilometer, davon ca. 60-70% geschäftlich. Also Anreise zum Dreh, zu Technikverleihern, solche Dinge.

Da ich als Selbstständiger schon genug zu tun habe und vom Steuersystem nicht allzu viel verstehe, habe ich eine Steuerberaterin. Die macht ihren Job so vor sich hin und ich bezahle sie - und gut ist. So dachte ich mir das zumindest. Ich dachte eigentlich, dass ich mir Fahrtenbuch gut beraten wäre - heute erfuhr ich aber, dass sie das Fahrzeug auf die 1%-Regelung laufen lässt (I know, I know, ich hätte das selbst prüfen müssen).

Meine Frage jetzt: Ist das eine von ihr richtige Entscheidung? Oder wäre das Fahrtenbuch für mich nicht die bessere Variante? Aus vielfältigen Gründen verliere ich gerade ein wenig das Vertrauen in sie, daher wollte ich mir hier mal noch eine zweite Meinung einholen.

Das Auto habe ich für 20k netto (!) gebraucht gekauft, der Bruttolistenpreis dürfte irgendwo zwischen 30 und 35k liegen.

Vielleicht kann mir ja jemand helfen - Danke im Voraus!

25 Antworten

Kurz hier schon mal reingefunkt - ich danke für die vielfältigen Antworten. Hier brennt beruflich gerade der Baum, daher komme ich erst Ende der Woche zu einer ausführlichen Antwort. Aber ich bin begeistert von der Resonanz und der Hilfsbereitschaft. Daumen hoch!

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 17. Januar 2024 um 16:46:25 Uhr:


Was helfen diese Ausführungen dem TE? Ihm geht es um Versteuerung des Privatanteils.

Wenn du nicht trinken willst, darfst du das Fass nicht aufmachen.

Die Versteuerung geht entweder nach tatsächlichen den Kosten oder mittels 1%-Regelung.
Wenn die tatsächlichen Kosten genau so hoch sind wie die 1% vom BLP pro Monat, ist es Wurst. Da spart man nichts, höchstens Arbeit.

Vielleicht hat man es auch im Gespräch mit der StBin falsch verstanden. Oder die StBin hat es falsch gesagt.
Ein Steuerberater hat ja nicht sämtliche Details für alle Mandanten im Kopf. Kann man auch mal falsch aus den Aufzeichnungen ablesen.

Man versteuert nie die Kosten, sondern den Anteil der privaten Nutzung. Diesen kann man entweder pauschal über die 1 Prozent Methode oder mittels Fahrtenbuch ermitteln.

Ich vermute folgendes, das Auto wird unterjährig mit der 1 Prozentregelung schon mal pauschal im Rahmen der laufenden Fibu abgebildet und (umsatz-)versteuert. Am Jahresende wird geschaut und für Abschlusszwecke sodann nach dem Fahrtenbuch genau gerechnet.

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Zitat:

@Bimmer330i schrieb am 23. Januar 2024 um 12:30:26 Uhr:


Ich vermute folgendes, das Auto wird unterjährig mit der 1 Prozentregelung schon mal pauschal im Rahmen der laufenden Fibu abgebildet und (umsatz-)versteuert. Am Jahresende wird geschaut und für Abschlusszwecke sodann nach dem Fahrtenbuch genau gerechnet.

Klingt äußerst umständlich. Bin da ganz froh, dass mein damaliger StB nicht auf solche Tricksereien gekommen ist.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 23. Januar 2024 um 14:36:42 Uhr:



Zitat:

@Bimmer330i schrieb am 23. Januar 2024 um 12:30:26 Uhr:


Ich vermute folgendes, das Auto wird unterjährig mit der 1 Prozentregelung schon mal pauschal im Rahmen der laufenden Fibu abgebildet und (umsatz-)versteuert. Am Jahresende wird geschaut und für Abschlusszwecke sodann nach dem Fahrtenbuch genau gerechnet.

Klingt äußerst umständlich. Bin da ganz froh, dass mein damaliger StB nicht auf solche Tricksereien gekommen ist.

Das ist keine Trickserei, sondern gängige Praxis. Das Steuerrecht erfordert eine unterjährige Buchung der Privatanteile und dafür muss eine sachgerechte Schätzung zugrunde gelegt werden. Die geschilderte ist eine der verschiedenen Möglichkeiten.

Wenn es ein Fahrtenbuch gibt - das mal vorausgesetzt entsprechend Bimmer330is Beitrag - gibt es absolut keinen Grund, zwischendurch irgendwas "sachgerecht abzuschätzen" und unterjährig was Fiktives zu buchen. Die Buchung der Privatanteile erfolgt dann am Ende des Geschäftsjahres auf der Grundlage des Fahrtenbuches.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 23. Januar 2024 um 15:10:27 Uhr:


Wenn es ein Fahrtenbuch gibt - das mal vorausgesetzt entsprechend Bimmer330is Beitrag - gibt es absolut keinen Grund, zwischendurch irgendwas "sachgerecht abzuschätzen" und unterjährig was Fiktives zu buchen. Die Buchung der Privatanteile erfolgt dann am Ende des Geschäftsjahres auf der Grundlage des Fahrtenbuches.

Was ist die Grundlage für diesen Beitrag? Er ist nämlich falsch.

Es genügt eben nicht, am Ende des Jahres den Privatanteil zu buchen. Jedenfalls nicht solange der Unternehmer umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt. Es muss jeden Monat, bzw. jedes Quartal, je nach Umsatzsteuervoranmeldungszeitraum, der Privatanteil gebucht und die Umsatzsteuer abgeführt werden. Da sich der Privatanteil aber aus dem Jahresdurchschnitt ergibt, kann man gar nicht unterjährig den zutreffenden Privatanteil ermitteln. Daraus resultiert die Verpflichtung der unterjährigen Schätzung.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 23. Januar 2024 um 15:15:55 Uhr:


Was ist die Grundlage für diesen Beitrag? Er ist nämlich falsch.

Es genügt eben nicht, am Ende des Jahres den Privatanteil zu buchen. Jedenfalls nicht solange der Unternehmer umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt. Es muss jeden Monat, bzw. jedes Quartal, je nach Umsatzsteuervoranmeldungszeitraum, der Privatanteil gebucht und die Umsatzsteuer abgeführt werden. Da sich der Privatanteil aber aus dem Jahresdurchschnitt ergibt, kann man gar nicht unterjährig den zutreffenden Privatanteil ermitteln. Daraus resultiert die Verpflichtung der unterjährigen Schätzung.

Liest du Beiträge, bevor du was schreibst? ich hatte mich ganz klar auf einen Beitrag von Bimmer330i bezogen. Der wiederum erwähnte / vermutete ein Fahrtenbuch. Wenn es ein solches gibt, braucht man nicht schätzen. Wenn du eigene Erfahrungen mit dem Thema hättest, wüsstest du, dass die monatliche / vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht akademisch genau sein muss. Ein paar Euro rauf oder runter wegen irgendwelcher Privatanteile spielen keine Rolle und werden mit dem Jahresabschluss dann ausgeglichen. Funktionierte bei mir ausgezeichnet über mehr als 10 Jahre, und immer mit Fahrtenbuch, und ohne solche schrägen Luft-Buchungen. Aber mach du das ruhig, wenn du das nicht besser kannst.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 23. Januar 2024 um 15:32:41 Uhr:


Liest du Beiträge, bevor du was schreibst? ich hatte mich ganz klar auf einen Beitrag von Bimmer330i bezogen. Der wiederum erwähnte / vermutete ein Fahrtenbuch. Wenn es ein solches gibt, braucht man nicht schätzen. Wenn du eigene Erfahrungen mit dem Thema hättest, wüsstest du, dass die monatliche / vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht akademisch genau sein muss. Ein paar Euro rauf oder runter wegen irgendwelcher Privatanteile spielen keine Rolle und werden mit dem Jahresabschluss dann ausgeglichen. Funktionierte bei mir ausgezeichnet über mehr als 10 Jahre, und immer mit Fahrtenbuch, und ohne solche schrägen Luft-Buchungen. Aber mach du das ruhig, wenn du das nicht besser kannst.

Hmm, lies mal noch mal alles im Zusammenhang. Du hast dich einer Formulierung aus meinem Beitrag bedient, in dem du die sachgerechte Schätzung zitiert hast. Weiterhin hast du vorhin noch geschrieben, dass die Buchung der Privatanteile erst am Jahresende auf Grundlage des Fahrtenbuchs erfolgen muss. Dass das falsch ist, hast du ja zumindest nun erkannt. Nur solltest du nicht mich bezichtigen, nicht richtig gelesen zu haben.

Und ja, die unterjährigen Buchungen müssen nicht exakt sein. Genau das habe ich festgestellt, während du bisher behauptet hattest, dass unterjährig keine Buchungen zu machen sind.

Ich bin übrigens seit nunmehr 38 Jahren auf dem Gebiet der Steuerrechtspflege tätig, davon seit 25 Jahren als Steuerberater.

Im Grund ist es ganz einfach: Mit 1% von 30.000 € versteuert der TE 3.600 € im Jahr. Der TE schreibt von 60 - 70 % geschäftlicher Nutzung aus. Gehen wir mal der Einfachheit halber von 2/3 (66%), dann wäre 1/3 Privatnutzung.

Das heißt im Umkehrschluß, wenn die Gesamtkosten des Fahrzeugs höher als 10.800 € sind, wäre die Pauschalversteuerung günstiger. Bei Gesamtkosten unter 10.800 € wäre das Fahrtenbuch günstiger.

Zu den Gesamtkosten gehören, AfA (das wären alleine 4.000 € wenn der Gebrauchte auf 5 Jahre abgeschrieben wird), Steuer, Versicherung, Sprit, Reifen, Kundendienst usw. auf 20 - 25 tkm im Jahr.

Ich denke mal, da dürften sich Fahrtenbuch und 1% Regel nicht viel nehmen. Zumindest nicht so viel, dass ich mir ein Fahrtenbuch aufbürden würde.

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