Selbst-Reparatur verkauf? Gesetz?

Hallo zusammen,

Folge Sache.

ich habe vor zwei Jahren ein Auto (EZ: 2007) gekauft, welcher mit der Zeit einige Macken bekommen hat. Mein Vater kennt sich sehr gut mit den Autos aus und hat die Macken größtenteils behoben. Dazu gehören unter anderem: Getriebe überholt (3-4-5 Gang/Kugellager), neue Kupplung und noch weitere Teile die nicht mehr ganz waren.
Das Auto lief die letzten 10 Monate etwa (Kupplung und Getriebe-Technisch) einwandfrei. Jetzt kommen weitere Macken dazu wie z.B komische Schleifgeräuche aus dem Rad-Raum und so die aber nicht sooo schlimm sind. Zudem ist die Turbine nass (öl). Tüv hat das Auto bis 10/20 und fährt soweit gut. In der Zeit wo ich das Auto habe, bin ich ca. 33tkm gefahren.

Da mich das Auto nervt und ich stark davon ausgehe dass es in der nächsten Zeit wieder was an Reparaturen auf mich zukommen wird (z.B Turbo Ersatz was richtig viel Geld kostet alleine das Teil) will ich den verkaufen und mir ein wesentlich neueres Auto kaufen.

Jetzt mache ich mir bisschen Sorgen, dass wenn ich das Auto an irgend wem verkaufe (Privat), dass es in nächsten Zeit kaputtgehen könnte und ich dafür haften müsste (Irgendwas mit ABG 309 und 1 Jahr Gewährleistung etc.)

Zwei Fragen tauchen bei mir auf:

1) muss ich dem Käufer sagen, dass das Getriebe+Kupplung und weitere unzählige Teile ersetzt worden sind? (PRIVAT)

2) muss ich den Käufer ausdrücklich auf das Problem mit der Turbine verweisen? (Turbo läuft einwandfrei ist halt nur Nass/Ölig)

Diese 2 Sachen würden alle Interessenten abschrecken ich könnte höchstens mit meinem Auto – was eigentlich noch Gut ist und noch gutes Geld kostet – direkt zum Schrottplatz fahren und dafür 200€ bekommen…

Wie sieht die ganze Sache rechtlich aus?

Grüße

Beste Antwort im Thema

Interessantes Thema:

Ich will das Auto verkaufen, weil "ich stark davon ausgehe dass es in der nächsten Zeit wieder was an Reparaturen auf mich zukommen wird (z.B Turbo Ersatz was richtig viel Geld kostet alleine das Teil)..."

Andererseits: "Und die Turbine die 13 Jahre und 230tkm durchhält kann natürlich auch mal Ölig sein... Heißt ja nicht gleich dass es nicht funktioniert."

Hat den Anschein, dass jemand wissen möchte, wie er einem Privatkäufer Schrott andrehen kann, ohne später dafür haften zu müssen.

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Moin,

Und damit es keinen Ärger gibt - schließt du die Gewährleistung aus und gibst den dir bekannten Mangel eben an. Dann musst du nix reparieren und man kann dir auch nix.

So ist der Weg. Das dein Auto mit undichtem Turbi weniger Wert ist- ja, das ist so. Aber das weißt du eben auch selbst.

Gibst du es nicht an - kann es dir passieren, dass du das Auto zurück bekommst.

LG Kester

Das nennt man dann nämlich arglistiges Verschweigen - und da hilft der Gewährleistungsausschluss nicht mehr.

Wenn der Papa die Wellenlager des Getriebes fachgerecht austauschen konnte, dann bekommt er sicherlich auch den Turbolader mit einem Reparturkit wieder fit und damit den Ölverbrauch auf normal runter. Dann ehrlich verkaufen oder ehrlich weiterfahren. 😉

Zitat:

@Tokarev schrieb am 28. März 2019 um 12:26:20 Uhr:


Sehe ich wie fachwirt. Nimm einen vorgefertigten Vertrag.
Und shhh. Du weisst nichts vom Turboproblem.
Einfach verkaufen und nichts sagen.
Nach 11 Jahren fällt dies unter normalem Verschleiß.

Na dann hoffe ich doch mal, dass ich nie in die Verlegenheit komme, in deinem Dunstkreis ein Auto zu kaufen.

Zum TE:
Du musst dir bekannte Schäden und Mängel angeben. Punkt
Dies schliesst mMn auch Nicht-fachgerechte Reparaturen (im Sinne von provisorisch zusammengepfuscht) ein.
Für nicht bekannte Mängel gibt es beim Privatverkauf den Gewährleistungsausschluss.

Was du jetzt daraus machst, musst du selbst wissen.

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Wenn du keinen Ärger willst:

Dann sei ehrlich und benenne alle Mängel, die Dir bekannt sind!

Alles andere ist arglistige Täuschung.

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