ForumAutoverkauf
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Selbst-Reparatur verkauf? Gesetz?

Selbst-Reparatur verkauf? Gesetz?

Themenstarteram 28. März 2019 um 11:17

Hallo zusammen,

Folge Sache.

ich habe vor zwei Jahren ein Auto (EZ: 2007) gekauft, welcher mit der Zeit einige Macken bekommen hat. Mein Vater kennt sich sehr gut mit den Autos aus und hat die Macken größtenteils behoben. Dazu gehören unter anderem: Getriebe überholt (3-4-5 Gang/Kugellager), neue Kupplung und noch weitere Teile die nicht mehr ganz waren.

Das Auto lief die letzten 10 Monate etwa (Kupplung und Getriebe-Technisch) einwandfrei. Jetzt kommen weitere Macken dazu wie z.B komische Schleifgeräuche aus dem Rad-Raum und so die aber nicht sooo schlimm sind. Zudem ist die Turbine nass (öl). Tüv hat das Auto bis 10/20 und fährt soweit gut. In der Zeit wo ich das Auto habe, bin ich ca. 33tkm gefahren.

Da mich das Auto nervt und ich stark davon ausgehe dass es in der nächsten Zeit wieder was an Reparaturen auf mich zukommen wird (z.B Turbo Ersatz was richtig viel Geld kostet alleine das Teil) will ich den verkaufen und mir ein wesentlich neueres Auto kaufen.

Jetzt mache ich mir bisschen Sorgen, dass wenn ich das Auto an irgend wem verkaufe (Privat), dass es in nächsten Zeit kaputtgehen könnte und ich dafür haften müsste (Irgendwas mit ABG 309 und 1 Jahr Gewährleistung etc.)

Zwei Fragen tauchen bei mir auf:

1) muss ich dem Käufer sagen, dass das Getriebe+Kupplung und weitere unzählige Teile ersetzt worden sind? (PRIVAT)

2) muss ich den Käufer ausdrücklich auf das Problem mit der Turbine verweisen? (Turbo läuft einwandfrei ist halt nur Nass/Ölig)

Diese 2 Sachen würden alle Interessenten abschrecken ich könnte höchstens mit meinem Auto – was eigentlich noch Gut ist und noch gutes Geld kostet – direkt zum Schrottplatz fahren und dafür 200€ bekommen…

Wie sieht die ganze Sache rechtlich aus?

Grüße

Beste Antwort im Thema

Interessantes Thema:

Ich will das Auto verkaufen, weil "ich stark davon ausgehe dass es in der nächsten Zeit wieder was an Reparaturen auf mich zukommen wird (z.B Turbo Ersatz was richtig viel Geld kostet alleine das Teil)..."

Andererseits: "Und die Turbine die 13 Jahre und 230tkm durchhält kann natürlich auch mal Ölig sein... Heißt ja nicht gleich dass es nicht funktioniert."

Hat den Anschein, dass jemand wissen möchte, wie er einem Privatkäufer Schrott andrehen kann, ohne später dafür haften zu müssen.

19 weitere Antworten
Ähnliche Themen
19 Antworten

Moin,

wenn du den Wagen verkaufst, nimm einen von mobile. de oder so, in dem die Gewährleistung direkt ausgeschlossen wird. Du bist allerdings dazu verpflichtet, auf bekannte Probleme/Schäden hinzuweisen, sprich hier auf den öligen Turbo.

Wo du den Wagen bisher hast reparieren lassen ist aber völlig irrelevant, dazu musst du nichts sagen.

Sehe ich wie fachwirt. Nimm einen vorgefertigten Vertrag.

Und shhh. Du weisst nichts vom Turboproblem.

Einfach verkaufen und nichts sagen.

Nach 11 Jahren fällt dies unter normalem Verschleiß.

Fahr doch mit der Karre zu WKDA, da brauchst Du gar nichts sagen, sondern nur den gebotenen Preis akzeptieren.

Du kannst Ihn "wie Besehen" ohne Garantie verkaufen. Das machen

die meisten Privatleute. Ehrlicher fände ich die Nennung aller Fehler

und was repariert wurde. Dann ist auch Dein Gewissen in Ordnung.

Nimm einfach einen Preis, der dem Wagenwert entspricht, dann

ist es doch gut für Beide, Verkäufer und Käufer. Gruss.....

Nachdem du Privatverkäufer bist, kannst du wohl die Garantie/Gewährleistung ausschließen.

Da du aber davon wusstest, müsstest du die Mängel beim Kauf im Grunde schon angeben. Das gewisse Dinge gemacht wurden musst du nicht angeben, bei einem Auto aus 2007, kann auch die Kupplung und Getriebe als Verschleißteil mal fällig werden und es ist somit eine normale Reperatur von Verschleißteilen.

Wenn du die Dinge alle nicht sagst, kann dir idR. zwar auch keiner ans Bein pinkeln (solange du Privater bist und Nachweislich nicht gerade KFZ-Meister), "nett" oder gänzlich "legal" ist das aber auch nicht. Wenn du Pech hast und der Käufer ne Rechtsschutzversicherung hat bzw. Streitwillig ist, kannst trotzdem ne Menge Ärger geben. Ob das im Fall des Falles dann zu deinen Gunsten ausgeht oder nicht ist da primär erst mal wurscht, denn Ärger ist und bleibt Ärger.

Wenn du schon jemanden an der Hand hast (dein Vater) der viel tauschen kann, dann lass dies doch machen? Dann kannst du es auch guten Gewissens verkaufen.

Themenstarteram 28. März 2019 um 11:43

Danke für die schnelle Antworten,

Ja das Auto hat mittlerweile 230tkm+ (ich habs mir 200gekauft). Und die Turbine die 13 Jahre und 230tkm durchhält kann natürlich auch mal Ölig sein... Heißt ja nicht gleich dass es nicht funktioniert.

Ja ich bin da zwiegespalten... Einerseits will ich das Auto weg haben, da ich einfach keine Lust habe mich nicht auf das Auto verlassen zu können (und ich muss es beruflich) Andererseits will ich mir auch den(möglichen) Ärger ersparen... :(

Zitat:

@Carl1223 schrieb am 28. März 2019 um 12:17:32 Uhr:

...

Jetzt mache ich mir bisschen Sorgen, dass wenn ich das Auto an irgend wem verkaufe (Privat), dass es in nächsten Zeit kaputtgehen könnte und ich dafür haften müsste (Irgendwas mit ABG 309 und 1 Jahr Gewährleistung etc.)

kommt drauf an ...

WENN Du das Auto in Deinem Gewerbebetrieb nutzt, dann ja!

als PRIVATVERKÄUFER kannst Du die Gewährleistung für DIR NICHT BEKANNTE/NICHT ERKENNBARE Mängel hingegen ausschließen

Zitat:

@Carl1223 schrieb am 28. März 2019 um 12:17:32 Uhr:

2) muss ich den Käufer ausdrücklich auf das Problem mit der Turbine verweisen? (Turbo läuft einwandfrei ist halt nur Nass/Ölig)

JA

Zitat:

@Carl1223 schrieb am 28. März 2019 um 12:17:32 Uhr:

Diese 2 Sachen würden alle Interessenten abschrecken ...

1. kürzlich gewechselte Kupplung würde ich eher als Pluspunkt sehen ;)

(ist zusammen mit dem Zahnriemen eines der beiden gegebenenfalls TEUREN Verschleißteile --> je neuer, desto besser!)

2. klar schreckt das ab - musst Du halt durch einen entsprechend günstigen Preis ausgleichen!

"EZ: 2007" & "Tüv ... bis 10/20 und fährt soweit gut"

heißt der Wagen sollte ohne Turboschaden (je nach Modell/Ausstattung/usw.) noch MINDESTENS 2.500 Euro wert sein!?

also sollte das Auto im Ist-Zustand noch mindestens die Hälfte davon bringen ...

Interessantes Thema:

Ich will das Auto verkaufen, weil "ich stark davon ausgehe dass es in der nächsten Zeit wieder was an Reparaturen auf mich zukommen wird (z.B Turbo Ersatz was richtig viel Geld kostet alleine das Teil)..."

Andererseits: "Und die Turbine die 13 Jahre und 230tkm durchhält kann natürlich auch mal Ölig sein... Heißt ja nicht gleich dass es nicht funktioniert."

Hat den Anschein, dass jemand wissen möchte, wie er einem Privatkäufer Schrott andrehen kann, ohne später dafür haften zu müssen.

Getriebereparatur und Kupplung würde ich auch angeben, das ist doch höchst positiv. Ein etwas feuchter Turbo ist für mich nach der Laufleistung normal, solange es nicht mehr ist. Und die Geräusche hört dein Käufer bei der Probefahrt. Du kannst also, mit einem Vertragsvordruck wie erwähnt, m.E. ganz entspannt sein.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 28. März 2019 um 13:29:02 Uhr:

 

Hat den Anschein, dass jemand wissen möchte, wie er einem Privatkäufer Schrott andrehen kann, ohne später dafür haften zu müssen.

Ach was, so etwas machen doch nur die bösen Fähnchenhändler an der Ecke ;)

Davon mal abgesehen, es gibt es für die Beratung zum Autoverkauf dieses hier:

https://www.motor-talk.de/.../...kauf-und-fahrzeugbewertung-b1043.html

 

 

Moin,

Den dir bekannten Mangel am Turbo musst du angeben. Warum? Weil du davon weißt und das eben wertbildend ist, wie du ja schon selbst festgestellt hast. Es zu verheimlichen wäre ggf. arglistige Täuschung.

Reparaturen und Wartungen, wie eine Getriebeüberholung sind hingegen eher wertsteigernd. Hier könnte es aber eher Tricky werden - diese nachzuweisen, weil behaupten, man hätte was gemacht kann man ja immer. Ergo - es sollten immerhin die Teilerechnungen vorhanden sein.

Für alles, dass du nicht weißt - kannst du die Gewährleistung wie erwähnt ausschließen.

LG Kester

Themenstarteram 28. März 2019 um 13:53

Zitat:

@PeterBH schrieb am 28. März 2019 um 13:29:02 Uhr:

Interessantes Thema:

Ich will das Auto verkaufen, weil "ich stark davon ausgehe dass es in der nächsten Zeit wieder was an Reparaturen auf mich zukommen wird (z.B Turbo Ersatz was richtig viel Geld kostet alleine das Teil)..."

Andererseits: "Und die Turbine die 13 Jahre und 230tkm durchhält kann natürlich auch mal Ölig sein... Heißt ja nicht gleich dass es nicht funktioniert."

Hat den Anschein, dass jemand wissen möchte, wie er einem Privatkäufer Schrott andrehen kann, ohne später dafür haften zu müssen.

Eher will hier jemand wissen wie er sich versichert, wenn ein gewisser jemand nicht versteht, dass das Auto kein Neuwagen ist und bei jedem zukünftigem Problem nicht dafür verantwortlich macht. Ich bin kein Autohändler...

Warum Schrott? Das ist ein älteres Auto und ich will mir und jemand anderes den Ärger ersparen.

12 Jahre altes auto kann von jetzt auf gleich den Geist aufgeben? Gerade mit 230tkm?

Was soll ich deiner Meinung nach machen ? 500€ in den Turbolader investieren obwohl das Auto vllt 2t€ kostet wenn überhaupt?

Egal, hier ist nicht der passende Ort für dein Thema.

Du möchtest verkaufen, nicht kaufen.

Deshalb noch mal mein freundlicher Hinweis nach hier:

https://www.motor-talk.de/.../...kauf-und-fahrzeugbewertung-b1043.html

Wie schon gesagt einen Mangel den du kennst musst du angeben.

 

 

Du kannst die Gewährleistung ausschließlichen aber wenn der Käufer dir nachweisen kannst das du einen Bekannten Mangel verschwiegen hast ist das arglistige Täuschung und du bist haftbar.

 

Schreib einfach in den Kaufvertrag rein Ölverlust turbo und du bist aus dem Schneider.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Selbst-Reparatur verkauf? Gesetz?