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selbige Geschwindigkeitsüberschreitung: Einmal ZEUGENANHÖRUNG und dann 2. VERWARNGELD

Themenstarteram 29. April 2021 um 9:31

Ich verstehe das nicht?

am 06.Januar 2021 wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Hannover begangen.

Ich erhielt einen Zeugenfragebogen (Poststempel 18.Januar 2021) mit

Poststempel MALTA !! , den ignorierte ich.

Dann hörte ich monatelang nichts von der Bußgeldstelle Hannover, bis dann am 12.April 2021 nun plötzlich aus dem Zeugenfragebogen eine schriftliche Verwarnung wurde.

Hat jemand eine Erklärung dazu?

 

[Zwei Bilder von MT entfernt]

Bußgeldstelle Hannover Brief vom 18.1.21
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60 Antworten

Sind doch auch zwei verschiedene Aktenzeichen.

Liest man sich sowas nicht mal durch

Zitat:

@Vahrenwalder-3000 schrieb am 29. April 2021 um 12:05:38 Uhr:

Zitat:

@espace001 schrieb am 29. April 2021 um 12:02:29 Uhr:

Stadteinwärts und stadtauswärts ein Vorgang?

was das Auto mit den Kennzeichen und den Tag des 06.Januar 2021 anbetrifft wohl eher ja.

Ich würde trotzdem sagen, es sind zwei Vorgänge und vielleicht der gleiche "Täter". Ob das so ist, weißt du sicher besser als wir. ;)

 

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 29. April 2021 um 10:11

Zitat:

@Ostelch schrieb am 29. April 2021 um 12:07:23 Uhr:

Zitat:

@Vahrenwalder-3000 schrieb am 29. April 2021 um 12:05:38 Uhr:

 

was das Auto mit den Kennzeichen und den Tag des 06.Januar 2021 anbetrifft wohl eher ja.

Ich würde trotzdem sagen, es sind zwei Vorgänge und vielleicht der gleiche "Täter". Ob das so ist, weißt du sicher besser als wir. ;)

Grüße vom Ostelch

Ja, 2 Vorgaänge, aber nach 3 Monaten......

und dann ohne Bußgeldbescheid....

Ich würde mal glatt sagen..... Gerhard Schröder aus Hannover hätte das besser gemacht

Zitat:

@Vahrenwalder-3000 schrieb am 29. April 2021 um 11:56:56 Uhr:

 

Bußgeldbescheid ist nie gekommen.

Ohh, der kommt noch... Erstmal muss die Verwarnung unbezahlt bleiben.

Normalerweise:

1. Anhörungsbogen/Zeugenfragebogen

2. Verwarnung

3. Bussgeldbescheid

Das eskaliert von 1 bis 3 durch, wenn man es ignoriert. Jeweils mit neuem Fristbegin.

Ich habe allerdings auch bisher übersehen, dass es zwei Tatvorwürfe sind.

Sehr interessant... Der Zeugenfragebogen bezieht sich auf einen ganz anderen Vorwurf; sofern dafür noch kein Bescheid einging, wäre die Tat nun verjährt (bitte korrigieren, wenn ich falsch liege).

Und der Tatvorwurf aus dem Verwarngeldbescheid sollte eigentlich auch nach 3 Monaten verjährt sein, wenn zwischenzitlich kein Fragebogen zu diesem Aktenzeichen kam.

Wenn ich da gerade nicht ganz falsch liege, wäre beide Vorwürfe inzwischen verjährt. Mich bitte korrigieren, wenn ich das falsch sehe.

 

Edit: Wenn du gerade am "Schärzen" bist...da stehen noch die Namen der Zeugen drin.

Themenstarteram 29. April 2021 um 10:13

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 29. April 2021 um 12:12:04 Uhr:

Zitat:

@Vahrenwalder-3000 schrieb am 29. April 2021 um 11:56:56 Uhr:

 

Bußgeldbescheid ist nie gekommen.

Ohh, der kommt noch... Erstmal muss die Verwarnung unbezahlt bleiben.

Ich habe allerdings auch bisher übersehen, dass es zwei Tatvorwürfe sind.

Sehr interessant... Der Zeugenfragebogen bezieht sich auf einen ganz anderen Vorwurf; sofern dafür noch kein Bescheid einging, wäre die Tat nun verjährt (bitte korrigieren, wenn ich falsch liege).

Und der Tatvorwurf aus dem Verwarngeldbescheid sollte eigentlich auch nach 3 Monaten verjährt sein, wenn zwischenzitlich kein Fragebogen zu diesem Aktenzeichen kam.

Wenn ich da gerade nicht ganz falsch liege, wäre beide Vorwürfe inzwischen verjährt. Mich bitte korrigieren, wenn ich das falsch sehe.

Naja , einen freundlichen Erinnerungsanruf bei der Behörde mit Nachfrage hinsichtlich Verjährung werde ich sicherlich nicht tätigen....

Die Verjährung, sofern eingetreten, kann dir keiner nehmen. Schau mal auf das Datum der Verwarnung... 11.02.2021. Das Ding hing ewig bei der Post und mit dem Poststempel kannst du die Verjährung nachweisen.

Meine These: Aufgrund Corona sind die nicht in die Puschen gekommen und der Versand hat sich nach Bescheiderstellung zu lange hinausgezögert.

Dann freue dich über dein Glück. Es steht dir aber auch trotz Verjährung frei, zu zahlen. ;)

 

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 29. April 2021 um 10:17

Zitat:

@windelexpress schrieb am 29. April 2021 um 12:07:01 Uhr:

Sind doch auch zwei verschiedene Aktenzeichen.

Liest man sich sowas nicht mal durch

Nö....

Ich wollte den ganzen Brief zuerst einmal ganz gepflegt entsorgen, als ich den Malta Stempel gesehen habe, weil ich den Brief als "Werbegelumpe" angesehen habe.

Dann hatte ich ihn doch geöffnet und geschmunzelt, als ich feststellen mußte, dass ich nun plötzlich Zeuge meiner eigenen ?! war

Themenstarteram 29. April 2021 um 10:20

Zitat:

@Ostelch schrieb am 29. April 2021 um 12:17:43 Uhr:

Dann freue dich über dein Glück. Es steht dir aber auch trotz Verjährung frei, zu zahlen. ;)

Grüße vom Ostelch

Da da wäre ich ja schön blöde, wenn ich bezahlen würde.

Für mich spendet ja auch niemand was

Wenn bis zum 11.05.2021 nichts mehr kommt ist der Drops gelutscht.

Es besteht noch die Möglichkeit, dass die Behörde innerhalb der Verjährung ihrer Verwarnung zu bleiben versucht... dann müsste man nachweisen, dass das Schreiben zu spät kam.

Andererseits müsste man dir nachweisen, dass überhaupt eine Verwarnung angekommen ist....

Das zunächst ein Zeugenfragebogen kommt ist nicht ungewöhnlich. Passiert z.B. dann, wenn die Behörde nicht sicher ist, dass der Fahrer auch der Halter ist.

Themenstarteram 29. April 2021 um 10:24

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 29. April 2021 um 12:21:12 Uhr:

Wenn bis zum 11.05.2021 nichts mehr kommt ist der Drops gelutscht.

Es besteht noch die Möglichkeit, dass die Behörde innerhalb der Verjährung ihrer Verwarnung zu bleiben versucht... dann müsste man nachweisen, dass das Schreiben zu spät kam.

Das zunächst ein Zeugenfragebogen kommt ist nicht ungewöhnlich. Passiert z.B. dann, wenn die Behörde nicht sicher ist, dass der Fahrer auch der Halter ist.

Aber der eine Verstoß ist auf jeden Fall verjährt, also der mit der "Stadteinwärts Fahrt".

Und die Sache mit der "Stadtauswärts Fahrt" kam erst am 12.April 2021

(übrigens der Todestag von Heinrich Nordhoff, also daher leicht zu merken)

Zitat:

@Vahrenwalder-3000 schrieb am 29. April 2021 um 12:20:13 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 29. April 2021 um 12:17:43 Uhr:

Dann freue dich über dein Glück. Es steht dir aber auch trotz Verjährung frei, zu zahlen. ;)

Grüße vom Ostelch

Da da wäre ich ja schön blöde, wenn ich bezahlen würde.

Für mich spendet ja auch niemand was

War auch nicht ganz ernst gemeint. Du solltest allerdings solche Schreiben etwas ernster nehmen. Soviel Schwein wie du hat man normalerweise nicht.

 

Als Zeuge vernommen zu werden, wenn der Täter nicht bekannt ist, ist auch kein Grund zur Belustigung, sondern ein stinknormaler Ermittlungsvorgang.

 

Grüße vom Ostelch

selbst gelöscht.

Beiträge gleichen Inhalts waren schon vorhanden, das habe ich zu spät gesehen...

Themenstarteram 29. April 2021 um 10:35

Zitat:

@Ostelch schrieb am 29. April 2021 um 12:25:41 Uhr:

ist auch kein Grund zur Belustigung, sondern ein stinknormaler Ermittlungsvorgang.

Grüße vom Ostelch

Belustigung und Humor sind 2 Brüder im Geiste des fröhlichsein

Themenstarteram 29. April 2021 um 10:36

Zitat:

@Dofel schrieb am 29. April 2021 um 12:30:38 Uhr:

Zitat:

@Vahrenwalder-3000 schrieb am 29. April 2021 um 12:02:26 Uhr:

 

und nu?

Trotzdem ist NIE ein Bußgeldbescheid angekommen

Keine Sorge, der kommt noch !

(sofern die Zahlung des Verwarungsgeldes nicht innerhalb der Frist erfolgt ist).

warten wir mal den 11.Mai 2021 ab

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