seitlicher Unterfahrschutz ja oder nein ?
Hallo
Leider hatte ich, als Radfahrer, vor kurzem Kontakt mit einem LKW, genauer gesagt mit einem Sattelauflieger und der hatte keinen seitlichen Unterfahrschutz am Anhänger. Die Polizei sagte mir später: "Sattelzugmaschienen seien davon befreit". Das scheint wohl auch so irgendwo zu stehen aber meine Verletzungen habe ich dem Anhänger(Auflieger) zu verdanken, ist der denn auch befreit ?
Gruß
64 Antworten
Matze gibts hier iwo nen Bild von deinem Bock?
wär mal schön anzusehn....bzw. würds mich interessieren.
Patrick
ne gibt kein bild
Gibts bald eins vielleicht so mal zufällig oder so.......
Nee Matze zeigt sein Bock nicht jeden. Bringt vielleicht unglück und eine Felge reicht ja. Hast du deiner Werkstatt bescheid gesagt?
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Matze bekommt ärger vom Chef wenn er sein LKW ins Internet stellt.
Nee oder!? Ist der LKW mit Matze schlechte Werbung für die Firma?😁
Ne so schlecht steht der sicher nicht da. Also der LKW 😁 😁 *fg*
Schade drum eigentlich...
Kann ja nur Werbung sein fürn Scheffe
bild gibts keins, da ich es schon mal gemacht hab und dafür ne abmahnung kassiert habe!!!!!
ach jetzt weis ich was ich heute vergessen habe bernie, weil mich mein versicherrunsgvertreter schon wieder nervt und mir ne lebensversicherrung raufhängen will schon seit 3 wochen .....
naja ruf ich halt mein werkstattmeister am montag an und beichte es ihm
Hast du ein ersatzrad? Die Bruchstelle könnte den Reifen beschädigen und zu platzer führen. Das wäre dann aber besser, dann brauchst du auch nichts erklären.
Misse Firma wenn man von seinen zug kein pic ins net stellen darf... und dann gleich noch abmahnen. SAUERREI!!!
sicher hab ich nen ersatzrad .....
das ist mir am donnerstag früh passiert mit der felge aber ich werde die sicherlich nicht wechseln da die abplatzung nur oberflächlich ist also der steg ist schon noch da
Zitat:
Original geschrieben von Matze1390
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Eine Ausrichtung mit Seitlicher Schutzvorrichtung
ist bei folgenden Fahrzeugen nicht nötig:
» Sattelzugmaschinen
» Fahrgestelle zur Überführung
» Zentralachsanhänger
» Anhänger für unteilbare, sehr lange Ladungen
» Zweiseitenkipper bis 7500 mm lichte Länge
der Kippbrücke
» Dreiseitenkipper bis 7500 mm lichte Länge
der KippbrückeEine Ausrüstung mit Seitlicher Schutzvorrichtung
ist bei folgenden Fahrzeugen gesetzlich
vorgeschrieben:
» LKW im Geländeeinsatz
» LKW mit Wechselaufbauten
» alle übrigen LKW
» Hinterkipper
» Abroll/Absetzkipper
Hi Matze,
mich würde einmal interessieren wo genau du die Daten her hast?! (aus Welcher Richtlinie bzw §xx StVZO)
denn für die Uni bin ich an einem solchen Thema dran und muß ein wenig recherchieren!
die aussagen hab ich von einem fahrzeughersteller weis aber nichrt mehr welcher
was irgend ein Hersteller erzählt ist egal.
alles was man wissen muss steht in der Stvzo
oh ja, so ists aber und wirds auch immer sein