Seitenblinker Cleanen erlaubt?
NAbend
wollte mahl frage wie das aussieht. ist es erlaubt die seitenblinker ersatzlos zu streichen sprich zu cleanen ?
MFG
VW-freak-ST
33 Antworten
das habe ich mir im nachhinein auch gedacht ...
warum nich einfach jemand vom tüv anmailen, nur weil einer bei vw arbeitet heissts ja nich dasser en plan hat ^^
Hab die Mail wieder gefunden und zitiere sie jetzt mal:
Zitat:
"Sehr geehrter Herr ******,
sofern der Anbau der Beleuchtung des betreffenden Fahrzeugs nach EG (76/756/EWG) ausgeführt sein muss, sind die seitlichen Blinkleuchten Bestandteil der Genehmigung und dürfen somit nicht abgebaut werden. Die betrifft Fahrzeuge , die ab dem 01.10.1994 erstmals zum Verkehr zugelassen worden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Eberhard Lang
TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH
Produktbereich Fahrzeuge"
Zitat:
Die EWG Betriebserlaubnis gilt bei den Fahrzeugen ab EZ 10/94.
meiner is anfang 94, dürfte ich dann die seitenblinker ersatzlos cleanen ?
Zitat:
Original geschrieben von golf raser
meiner is anfang 94, dürfte ich dann die seitenblinker ersatzlos cleanen ?
Genau so siehts aus.