Seitenblinker Cleanen erlaubt?
NAbend
wollte mahl frage wie das aussieht. ist es erlaubt die seitenblinker ersatzlos zu streichen sprich zu cleanen ?
MFG
VW-freak-ST
33 Antworten
wenns ein gutachter will, findet er immer was am auto...
aber gut das muss jeder selbst wissen.
die ami stoßstange hat bei mir nicht nur seitenmarkierungsleuchten. da ist ein 3poliger stecker, da kann ich auch den blinker ransetzen, der leuchtet dauerhaft und beim blinken geht er halt in regelmäßigen abständen aus...
im moment habe ich die zwar noch nicht dran, aber ich denke das wird in naher zukunft passieren, (sobald ich geld habe zum lackieren).
Die originalen sind bei mir weg, 2 Seitenblinker sind nicht erlaubt!
@Frauke, ja die sind angeschlossen, bis auf den elektrischen Klappmechanissmuss.
Wer die Anleitung haben will, muss sich bei mir melden, über die Sig is die schon länger net mehr zu finden...
echt jetzt? 2 sind verboten?
schon oft gesehen sowas.
Ja, is net erlaubt 2 Seitenblinker zu haben. Diejenigen die Blinker in den Spiegeln haben, müssen ich daher auch Blindstopfen für die originalen zulegen, oder diese halt cleanen, jeh nachdem was man will...
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@Tim
ah cool bin gespannt wenn ich Dein Auto mal wieder live sehen kann.
Aber hast Du die Seitenblinker komplett zugemacht also auch lackiert usw.?
Wenn man in den Scheinwerfern Blinker hat muß man die unteren beim 3er ja auch schwärzen bzw. abklemmen. Ist doch klar 🙂
ist mir echt neu das 2 seitenblinker nicht erlaubt sind. ich war vor ner woche beim tüv damit. der hat das dann wohl auch nicht gemerkt.reicht es auch wenn man einfach die originalen seitenblinker abklemmt? meine sind eh schwarz und fallen nicht so auf. cleanen ist mir zu teuer.
mfg
Wer diese Seitenspiegel mit integriertem Blinker nicht mag, kann alternativ auch - etwas Geschick voraus gesetzt - die Binkerlöcher zuschweissen und danch die Seitenblinker vom Audi A3 ( bis 2000 ), A4 ( bis 99, FIN 8DX199 999 ), A8 ( bis 99 ) einbauen. Die sind schön klein und quadratisch. Die setzt ihr dann einfach in die kleine Zierleistenecke im Kotflügel da fallen sie kaum noch auf und die Fläche am Kotflügel ist schön glatt!. Ist eigentlich keine große Sache. Ich persönlich könnte mich mir den Blinke-Spiegeln nicht anfreunden.
Hier mal ein Bild von den Seitenblinkern.
Die EWG Betriebserlaubnis gilt bei den Fahrzeugen ab EZ 10/94. Übrigens wäre ich mir nicht so sicher, dass ein TÜV das nicht merkt. Der TÜV bei mir hatte zwar nichts an meinen gecleanten Seitenblinkern auszusetzen (EZ 01/94), doch der gute Mann hat durchaus vorher in einer schlauen Liste nachgeschaut, für welche Baujahre das denn gilt! Hätte auch nicht gedacht, dass die so gründlich sind, dieser war es aber. Konnte mir ja eh egal sein 😉
Auch wenn in der Praxis wohl Außenspiegel mit Blinker als Ersatz reichen werden, so könnte es rein rechtlich dennoch problematisch sein. Soweit ich auch noch das Statement des TÜV Bayern in Erinnerung habe, sind die Seitenblinker ja Bestandteil der Betriebserlaubnis und dürfen daher (gemeint ist ab 10/94) nicht verändert werden. Auslegungssache mag hierbei sicherlich sein, ob ein Ersatz durch Spiegelblinker rechtmäßig wäre. Aber ich denke mal für den Hausgebrauch passt das schon 😉
gut das meiner von 7.94 ist
die kommen demnächst weg 🙂
Zitat:
Original geschrieben von VW-freak-ST
das ist auch eine sehr gute idee weis jemand ob der Tüv da Probleme macht? denke nicht oder?
Warum sollte er? Die haben schließlich ihr E-Püfzeichen und bliniken mit 21 Watt. Ich glaub mehr will der garnicht. Der Eibauort kann auch nicht so genau festgelegt sein, denn sonst würden andere hier, die Seitenblinker nicht durch Leuchtespiegel ersetzen dürfen.
also ich hab zufälliger weise in den letzten tagen zu der frage mal VW direkt angeschriebn .
die ham gesagt cleanen is nich egal welches BJ !
ersatz is erforderlich , die veränderung mus siengetragen werden.
Zitat:
Original geschrieben von häddel
also ich hab zufälliger weise in den letzten tagen zu der frage mal VW direkt angeschriebn .
die ham gesagt cleanen is nich egal welches BJ !
ersatz is erforderlich , die veränderung mus siengetragen werden.
Gerade die Servicemitarbeiter sind auch nicht allwissend. Im Endeffekt ist sowieso ausschlaggebend, was eine Institution wie der TÜV dazu sagt. Habe ein Statement des TÜVs per Mail eingeholt (welches auch von einem Sachverständigen gegeben wurde) als auch selbst einen TÜV Prüfer dazu befragt. Habe demnach keine Zweifel daran...
könnte man die mail mal haben?
ist nicht schlecht, da man sowas immer im auto mitführen kann...
Ich hab sie selbst leider nicht mehr. Aber ich hab die hier im Forum schon mehrfach gepostet. Jedesmal in Threads wie diesem, wo es ums Seitenblinker cleanen ging.