Seit heute stolze Besitzerin ....
..... eines "richtigen" Motorrads :-)
Und auch gleich Fragen :-(
Reifen sind wohl ein biss. "schlapp": wo kann ich nachgucken wieviel Druck die Reifen haben sollten, müssen ....
Und der E-Starter geht nicht: ist das war kompliziertes? Zur Not geht ja noch der Kick-Starter!
Wäre schön, wenn mir jemand einen Rat geben könnte ..... :-)
LG, Ute.
68 Antworten
Herzlichen Glückwunsch 'Motorbiene'. Das ist ja ein geiles Gerät. Sollte ich eigentlich auch in meinem, hohen Alter fahren. Das wäre vernünftig. Aber... wieso fährst du ohne Führerschein? Willst 'Den' erst machen? Rätsel. ( Es gibt einen schönen Schlager heißt auch Motorbiene)
Gruß
Siegi
wieso fährt sie ohne Führerschein ??
Das ist eine 125er und vom Baujahr her (ihr Bj. 😉 ) darf sie das, ohne Motorradführerschein.
susireiter
ach ja, auch von mir ein freundliches Servus hier
Das ist aber komisch. Ich mußte vor ein paar Tagen ( kann auch schon vor zig Jahren gewesen sein) sogar für ein 50ccm Kleinkraftrad den Führerschein '1' machen.
Gruß
Siegi
Quelle, kfz auskunft.de
Ist der Führerschein vor dem 01. April 1980 erteilt worden, gilt:
Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 cm3 Hubraum, 11 kW Nennleistung). Bei Umtausch Ihres Führerscheins bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt.
Ist der Führerschein nach dem 31. März 1980 erteilt worden, gilt:
Mit diesem Führerschein dürfen Sie nachfolgende Fahrzeuge fahren:
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschrift der ehemaligen DDR, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Nr. 8 FeV)
jetzt verständlicher 🙄
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Mein Onkel durfte mit seinem Klasse 4 250er fahren. Da vor 1957 erworben.
Soweit ich mich da erinner. Konnte ihn aber nicht davon überzeugen, sich ne RG250 Gamma zuzulegen. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Lewellyn
Mein Onkel durfte mit seinem Klasse 4 250er fahren. Da vor 1957 erworben.
Soweit ich mich da erinner. Konnte ihn aber nicht davon überzeugen, sich ne RG250 Gamma zuzulegen. 😁
Jaaa, die RG 250!
das waren noch zeiten!
scheiß dir auf die abgaswerte!😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von siegiw
Das ist aber komisch. Ich mußte vor ein paar Tagen ( kann auch schon vor zig Jahren gewesen sein) sogar für ein 50ccm Kleinkraftrad den Führerschein '1' machen.
Gruß
Siegi
Dann hattest du keine alte Klasse 4.
Ein Kleinkraftrad braucht einen Führerschein für ein Kleinkraftrad- sonst wäre es ja keins.
da diese Dinger in den Papieren als zul. Höchstgeschwindigkeit "über 40 k/mh" stehen hatten, gab und gibt es keine Erforderlichkeit sie als Motorrad umzumelden. Ich wette auch, dass jeder TÜV-Prüfer in D. in so einem Fall einen Fachmann für mentale Fehlleistungen zu Dir schicken würde, anstatt so nen Stempel in dem Brief zu hauen.
Einmzige Ausnahme hierbei waren versicherungstechnische Gründe. Eine Pflicht dazu bestand nicht und mir ist nie zu Ohren gekommen, dass das jemand gemacht hat.
Bei 80ern sah das ne Weile anders aus - allerdings war bei denen meist eine Hubraumsteigerung um durchschnittlich 30ccm dabei.
Aber das hatten wir ja alles schon an anderer Stelle, nicht?
Um deiner alleinstehenden Behauptung Glaubwürdigkeit zu verleihen, bitte ich dich eine entsprechende Referenz zu nennen die deine Aussage bestätigt.
Nachtrag:
Ich fang mal an und biete dir eine Referenz für meine Aussage:
Wikipedia weiß dazu:
1960–1980
Das nun nicht mehr limitierte Gewicht der Kleinkrafträder führte zunächst zu einem wahren Wettstreit in der Motorleistung. Diese nahm Ende der 1950er Jahre derart rasant zu, dass der Gesetzgeber reagieren musste; zum 1. August 1960 wurde daher die Klasse der Kleinkrafträder aufgeteilt in:
Die Klasse der Kleinkrafträder mit höchstens 50 cm³ Hubraum und keiner weiteren Begrenzung.
Die Klasse der Mokicks mit maximal 50 cm³ Hubraum und 40 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Für beide Klassen fielen ab nun auch die Reglementierungen zum Raddurchmesser und Tretkurbelradius weg. Damit wurde der Weg frei, wirklich motorradähnliche Kleinkrafträder zu bauen. Da der Begriff „Moped“ für ab nun pedallose Kleinkrafträder mit 40 km/h Beschränkung nicht mehr passend war, wurde der Begriff „Mokick“ (für „Motorrad“ mit „Kickstarter“) aus der Taufe gehoben.
Die damalige Führerscheinklasse 3 (Kfz bis 7,5 t) beinhaltete sowohl die Klasse 5 (Moped/Mokick bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit) als auch die Klasse 4 (Kleinkrafträder bis 50 cm³ und max. 6,25 PS ohne Geschwindigkeitsbeschränkung). PKW-Fahrer mussten also für diese Fahrzeuge keinen extra Führerschein machen. Wenn der Führerschein Klasse 3 oder 4 vor dem 1. Dezember 1954 gemacht wurde, durften sogar Motorräder bis 250 cm³ gefahren werden."
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinkraftrad#1960.E2.80.931980
Nein 'susireiter....vielleicht mache ich doch noch den Motorradführerschein....
also hat sie nun Einen, oder nicht, oder nur einen ganz Kleinen?
Gruß
Siegi
Zitat:
Original geschrieben von siegiw
Nein 'susireiter....vielleicht mache ich doch noch den Motorradführerschein....
also hat sie nun Einen, oder nicht, oder nur einen ganz Kleinen?
Gruß
Siegi
sie brauuuuucht keiiiiinen, sie hat anscheinend den alten 3er vor dem 01.04.1980 gemacht, comprende 😰
Es ist doch schon erstaunlich, dass ihn der Umstand "Frauen haben Führerscheine" nicht überrascht. Wie kannst du ihn dann mit solchen Neuigkeiten überfordern. Scroll mal hoch. Zapp mal in andere Themen.
@ kawamann1974: Zitat: "Jaaa, die RG 250! das waren noch zeiten! scheiß dir auf die abgaswerte!😁😁😁"
😁😁 .... Welche Abgaswerte ? Bei meiner RD würde der TÜVer mit dem CO-Rüssel in der Hand sein Messgerät nicht mehr finden zum Ablesen vor lauter Qualm. Da müsste er dann wieder in den Zettel schreiben: Messwerte nicht nachweisbar, und dann müßte es wohl ne Ausnahmegenehmigung geben, in Analogie dazu, wie ich mal mit nem US-car diskreditiert wurde von der Zulassungsstelle. Dieser Neuwagen aus japanischer Produktion war sicher das sauberste Auto, welches auf Deutschlands, wenn nicht auf Europas Straßen damals rumfuhr, da es aus Californien kam und dort ja bekannterweise die schärfsten Abgasbestimmungen herrschen. Und selbst dort konnte der Abgasschnüffler überhaupt nichts messen, war sogar unter der Messgrenze selbst der dortigen Geräte. Noch viel drastischer hier beim TÜV, der dachte wohl sein Messgerät sei kaputt, weil es immer nix anzeigte. Und dann schrieb dieser Schlaumeier in die Papiere: Ausnahmegenehmigung weil Abgaswerte nicht nachweisbar. Exakt dasselbe steht drin bei alten US-Muscle-Cars mit 8 Liter Hubraum V8 aus den 60iger Jahren, das ist so ne Art Säuferbalken (naja, Raucherbalken) im KFZ-Schein.
Zitat:
Original geschrieben von Kawaman1974
was ein glück hab ich in sachen AU mit meiner mühle keine probleme😁
Hehe.. ich auch nicht.
Nicht mal mit'm ausgeräumten Pott ;-)
Hmm, ausgeräumter Pott und keine Probleme beim TÜV ? Da gibt's nur zwei Erklärungen: Entweder es handelt sich um ein Tretfahrrad mit Zierauspuff-Atrappe oder um korruptes Geklüngel .... 😛