Sehr schnelle Abwicklung
Mittwoch 16:40Uhr Unfall gehabt, Polizei stellt schuldfrage vor ort fest (habe keine schuld)
Donenrstag 9Uhr versicherung vom unfallgegner bescheid gesagt, schadensnummer usw bekommen
Freitag 8Uhr rücksprache mit versicherung, nochmal aussage machen und werkstatt bekanntgeben
Heute (montag) 11Uhr reif meine werkstatt an, dass die versicherund die deckungszusage gemacht hat
danke VVD
kann das nicht immer so schnell gehen...
65 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von cruiserbuba
Genau das habe ich kommen sehen und mich sehr über den Ablauf gewundert. Was am Unfallort von Beteiligten und Polizei gesagt wird hat meistens keinen Bestand. Sicher hat die Gegnerin auch einen Schaden, und man hat ihr geraten, zu Widerrufen.
buba
bilder der unfallstelle usw. werden morgen zur versicherung geschickt.
halte derweil rücksprache mit meinem anwalt... das gleicht doch shconwieder an schwachsinn... das die eine woche nach dem unfall nun ansprüche geltend macht, gegen den rat ihres anwalts und der versicherung... aber egal, mal gucken was bei rauskommt
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
was sagt ein Gutachten zum nun streitbaren Schadenshergang aus?
Genau das war auch mein erster Gedanke.
Das Problem ist, das die Haftungsfrage schlicht als nicht geklärt gelten kann. Das hat ausschließlich mit den widersprüchlichen Aussagen der Unfallbeteiligten zu tun.
Eine Reparaturfreigabe besagt lediglich, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung auf die Besichtigung des beschädigten Fahrzeuges verzichtet, mehr nicht.
Eine zugesicherte Kostenübernahme für eine Schadenbeseitigung ist etwas ganz anderes.
Wer hier aus meiner Sicht „Probleme“ macht,ist der Schadenregulierer der gegnerischen Versicherung, weil dieser nach Akten- bzw. Sachstand sich nicht mehr als legitimiert betrachten kann, den Schaden des Unfallgegners zu 100% für seinen Arbeitgeber zu ersetzen.
Ursache dafür sind allerdings die widersprüchlichen Aussagen des vermeintlichen alleinigen Unfallverursachers.
PS Die Aussagen von dem G.o. mögen sich in der Folge als beachtsam herausstellen oder nicht. Zum jetzigen Zeitpunkt dürfen seine Aussagen auch hierzu, wie schon von @CaraVectraner bemerkt, mal wieder unter "trommeln" vermerkt werden.
@ Eco
Wenn Du noch den Nerv dazu hast, schildere mal den Unfallhergang. War das hier in MD?????
Zitat:
Original geschrieben von CaraVectraner
@ Eco
Wenn Du noch den Nerv dazu hast, schildere mal den Unfallhergang. War das hier in MD?????
unfallhergang:
erstmal wo: schulstraße in oldenburg holstein, ecke shell tankstelle.
was is passiert:
ich fur auf der linksabbieger spur, rechts und gerade aus waren auf der rechten spur, tankstellenausfahrt noch weiter rechts.
von der tankstelle kam der polo der unfallgegnerin rausgefahren und mir vor die nase... gefahrenbremsung hat nichts mehr gebracht da sie weiterfuhr ohne zu bemerken das ich ankam...
*rums*
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Zitat:
Original geschrieben von G.o.
WZBW. Jetzt stehst du ohne beweissicherndes Gutachten da.Mensch Leute ich bin doch hier im Forum pro Geschädigte unterwegs, fallt doch nicht immer auf die auch hier verbreitete Versicherungsmeinung herein.
Anmerkung:
Die gegnerische Versicherung hat auf eine Besichtigung (Fzg.Eco) verzichtet (Rep. Freigabe war erfolgt).
Zur Aufklärung des Unfallhergangs würde mit Sicherheit ein Gutachten nicht beitragen können.
Üblicherweise behauptet der Verursacher in solchen Fällen, dass der Vorfahrtberechtigte durchaus noch hätte anhalten können. Die Gegenseite wird wegen der von dem Fzg. von Eco ausgehenden Pkw-Betriebsgefahr eine Mithaftung begehren. Der Richter wird anmerken, dass Eco wegen der besonderen Gefahr, die von einer Tankstellenausfahrt im Allgemeinen aus geht, nicht die erforderliche Umsicht walten lies, um einen Unfall mit ausfahrenden Tankstellenfahrzeugen zu vermeiden.
Schätze mal das könnten 30% Mithaftung sein. Selbstverständlich auch 30% von einer Gutachtenrechnung - wäre dieses erstellt worden.
Zitat:
wegen der besonderen Gefahr, die von einer Tankstellenausfahrt im Allgemeinen aus geht
Wo ist da die besondere Gefahr bei einer TS-Ausfahrt??
Ich vermute mal eher, wenn an der Stelle der Ausfahrt die Straße schon mehrspurig und kurz vor einem Knoten ("Ecke Shell-Tanke..."😉 ist, dann darf man von der Ausfahrt regelmäßig nur nach rechts auf die Hauptstraße einbiegen (Vz Vorgeschriebene Fahrtrichtung, Nr fällt mir grad nicht ein) Bügelt ein Verkehrsteilnehmer dann über die gesamten Spuren und missachtet den fließenden verkehr, ist da wenig bis nix mit Haftung aus "Betriebsgefahr"
Meine Meinung dazu. Eco, halte uns auf dem Laufenden und den Kopf hoch!!
Ich sag's nur ungern, aber wo GO recht hat, hat er recht.
Das SV-Gutachten dient - ich wiederhole mich da - zuallererst der Beweissicherung, die Feststellung der Schadenhöhe ist gewissermaßen ein Nebenprodukt.
OB ein solches Gutachten die Rekonstruktion des Unfallhergangs ermöglicht hätte, wissen wir im vorliegenden Fall nicht. Ganz sicher wissen wir aber, daß ohne ein solches Gutachten die Rekonstruktion unmöglich ist.
Dummerweise weiß man vorher nie, ob so ein beweissicherndes Gutachten tatsächlich nötig sein wird. Hat man aber keins, schaut man in die berühmte Röhre. Aus ebendiesem Grund gestattet der Gesetzgeber dem Geschädigten die Inanspruchnahme eines SV.
Dem TE fehlt jetzt dieses Gutachten, alles was ihm jetzt noch hilft, ist ein qualifizierter Anwalt. Hätte er sich eines solchen von Anfang an bedient und zusätzlich ein ordentliches Gutachten erstellen lassen, hätte er sich mindestens viel Ärger erspart.
Zitat:
Zur Aufklärung des Unfallhergangs würde mit Sicherheit ein Gutachten nicht beitragen können.
Ich bin eher nicht der Auffassung, daß irgendjemand von uns das aus der Entfernung mit dieser Bestimmtheit feststellen kann. Ich selbst bin immer wieder erstaunt, wie viele Details zum Unfallhergang sich aus einem sachgerecht erstellten Schadengutachten herauslesen lassen - bis hin zu Fällen, bei denen nachgewiesen werden konnte, daß der "Geschädigte" den Unfall vorsätzlich verursachte...
Zitat:
Original geschrieben von Y17DT-Eco
die unfallgegnerin behauptet auf einmal das sie nicht alleine schuld hat,
Zitat:
Original geschrieben von Y17DT-Eco
von der tankstelle kam der polo der unfallgegnerin rausgefahren und mir vor die nase... gefahrenbremsung hat nichts mehr gebracht da sie weiterfuhr ohne zu bemerken das ich ankam...
Ich glaube bei dieser Schilderung ist es zulässig zu vermuten, dass es der Unfallgegnerin nur darum geht, dem Unfallbeteiligten vorzuhalten, dass er diesen Zusammenstoss hätte verhindern können.
Im Übrigen, bei der Mithaftung aus der Betriebsgefahr heraus bei Unfällen an Gefahrenpunkten, wie z. B. innerstädtishen Ausfahrten, kann man am Wenigsten mit Einsichten seitens der Beteiligten rechnen und die Rechtsprechung lässt heute viel schneller als früher den Geschädigten mithaften (Betriebsgefahr).
Wie hätte früher wohl der Geschädigte den Unabwendbarkeitsbeweis für sich führen können? Heute ist noch schwieriger geworden, den Verursacher in die 100% Haftung zu bringen.
Ansonsten ist doch völlig unstrittig, dass ein Gutachten besser ist als kein Gutachten, allerding sollte man auch das Kostenrisiko hier für den AS bedenken.
Zitat:
Ich glaube bei dieser Schilderung ist es zulässig zu vermuten, dass es der Unfallgegnerin nur darum geht, dem Unfallbeteiligten vorzuhalten, dass er diesen Zusammenstoss hätte verhindern können.
Vor Gericht geht es aber nicht um Vermutungen, sondern um Beweise. Alles, was wir bisher haben, ist die subjektive, nicht bewiesene Aussage des TE.
Zitat:
Ansonsten ist doch völlig unstrittig, dass ein Gutachten besser ist als kein Gutachten, allerding sollte man auch das Kostenrisiko hier für den AS bedenken.
Ohne Gutachten riskiert der AS den Teil- oder Totalverlust seines Schadenersatzanspruches - und zwar, wie das Beispiel des TE zeigt, potentiell bei _jedem_ Unfall. Er kann nur Hoffen, daß es kein Problem gibt. Gibt es Probleme, steht der AS ohne Beweismittel da. Das Kostenrisiko durch ein qualifiziertes Gutachten ist dagegen sehr gering.
Zu beachten ist hier, die gegnerische Versicherung hat auf eine Besichtigung verzichtet!
Re: Sehr schnelle Abwicklung
Zitat:
Original geschrieben von Y17DT-Eco
Polizei stellt schuldfrage vor ort fest (habe keine schuld)
Die Polizei vor Ort stellt NIE die Schuldfrage fest. Es wird lediglich nach den Sachverhaltsschilderungen oder den Schäden an den Fahrzeugen der hauptsächliche Unfallverursacher von den Grünen bestimmt. Und auch das hat später nichts zu heißen.
Zitat:
Original geschrieben von CaraVectraner
Wo ist da die besondere Gefahr bei einer TS-Ausfahrt??
Ich vermute mal eher, wenn an der Stelle der Ausfahrt die Straße schon mehrspurig und kurz vor einem Knoten ("Ecke Shell-Tanke..."😉 ist, dann darf man von der Ausfahrt regelmäßig nur nach rechts auf die Hauptstraße einbiegen (Vz Vorgeschriebene Fahrtrichtung, Nr fällt mir grad nicht ein) Bügelt ein Verkehrsteilnehmer dann über die gesamten Spuren und missachtet den fließenden verkehr, ist da wenig bis nix mit Haftung aus "Betriebsgefahr"
Meine Meinung dazu. Eco, halte uns auf dem Laufenden und den Kopf hoch!!
hier nen bild der unfallstelle:
Zentrale Frag für mich: War das Abbiegen nach links aus der TS-Ausfahrt gestattet???? Denn, bei dieser Örtlichkeit (bei Linksabbiegen müsste Verkehrsteilnehmer 2 Fahrspuren kpl. überqueren, um sich dann in der 3. Spur einzuordnen, das ganze kurz vor nem Knoten... kann ich mir NICHT vorstellen, dass das erlaubt war!!
Und selbst wenn, klarer Vorfahrtsfehler der Polofahrerin...
Nix Teilschuld!!
Zitat:
Original geschrieben von CaraVectraner
Und selbst wenn, klarer Vorfahrtsfehler der Polofahrerin...
q.e.d.
😉
Zitat:
Original geschrieben von CaraVectraner
Zentrale Frag für mich: War das Abbiegen nach links aus der TS-Ausfahrt gestattet???? Denn, bei dieser Örtlichkeit (bei Linksabbiegen müsste Verkehrsteilnehmer 2 Fahrspuren kpl. überqueren, um sich dann in der 3. Spur einzuordnen, das ganze kurz vor nem Knoten... kann ich mir NICHT vorstellen, dass das erlaubt war!!
Und selbst wenn, klarer Vorfahrtsfehler der Polofahrerin...
Nix Teilschuld!!
das abbiegen war gestattet soweit ich weiß.. ähnelt der kreuzung MD liebknecht-straße, ecke westring (bei der waschanlage)