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Abwicklung von aufeinanderfolgenden Auffahrunfällen

Themenstarteram 14. Oktober 2014 um 8:18

Hallo zusammen,

ich hatte gehofft dass Ihr mir ein wenig auf die Sprünge helfen könnt bevor ich mir einen Anwalt nehme. Folgendes ist passiert:

Wir sind mit unserem T4 auf der Autobahn bei zähfließendem Verkehr einem PKW hinten drauf gefahren und kurz danach ist unser Hintermann uns drauf gefahren. Polizei kam, hat die Personalien aufgenommen, wir haben den Wagen da in der Nähe abgestellt und sind erstmal mit einem Mietwagen weiter in den Urlaub gefahren.

In der darauffolgenden Woche hat sich dann ein Gutachter unserer Versicherung den Schaden angeguckt. Auf dem Gutachten stand nun drauf, dass der Fokus des Gutachtens auf einem Kaskoschaden liegt und es wurde nicht klar zwischen dem vorderen und dem hinteren Schaden differenziert. Das Ergebnis war folgendes:

Wiederbeschaffungswert: 10.600 € (inkl. MwSt)

Restwert: 5.800 € (inkl. MwSt)

Reparaturkosten: 15.100 € (inkl. MwSt)

Also laut Gutachten ein wirtschaftlicher Totalschaden. Leider nicht ganz das was wir uns vorgestellt haben. Das Gutachten ist zudem recht ungenau da sich die Heckklappe nicht öffnen ließ und der Gutachter laut tel. Aussage dann eher mal angenommen hat dass der schlimmste Fall eingetreten sei und der Wagen auf eine Rahmenrichtbank müsse.

Wir haben uns dann mal die Mühe gemacht und alle Positionen des Gutachtens genmäß vorderem und hinterem Schaden differenziert. Das Ergebnis ist folgendes:

Reparatur Schaden vorne: 9.250 € (inkl. MwSt)

Reparatur Schaden hinten: 5.850 € (inkl. MwSt)

Nach meiner Auffassung liegt ja hier nun nicht ein Schadensereignis vor, sondern zwei. Der erste Schaden ereignete sich vorne und verusachte einen Schaden von 9.250€, der zweite hinten mit einem Schaden von 5.850 €.

Das spätere Schadensereignis:

Unser Hintermann fährt auf unser bereits beschädigtes Fahrzeug.

Wiederbeschaffungswert: 10.600 € (inkl. MwSt) (=WBW)

Restwert: mehr als 5.800 € (inkl. MwSt) - es liegt ja zu diesem Zeitpunkt nur der vordere Schaden vor

Reparaturkosten: 5.850 € (inkl. MwSt)

Da die Reparaturkosten geringer sind als der WBW, muss die Reperatur von der Haftpflichtversicherung des Hintermanns gezahlt werden.

Das erste Schadensereignis:

Unser Fahrzeug wird vorne beschädigt.

Wiederbeschaffungswert: 10.600 € (inkl. MwSt)

Reparatur Schaden vorne: 9.250 € (inkl. MwSt)

Also lohnt sich auch hier die Reparatur.

 

Wenn man die beiden Schäden also als getrennte Ereignisse betrachtet, müsste der Wagen erst von der Haftplicht des Hintermanns und dann von unserer Vollkasko repariert werden.

Was sagt ihr dazu? Ist das möglich, dass getrennte Schadenereignisse auch getrennt Abgewickelt werden? Oder liegt unsere Versicherung mit ihrem zusammenfassenden Gutachten (und demnach einem Totalschaden) im Recht?

Vielen Dank und schöne Grüße,

Stefan

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16 Antworten

Der Denkfehler ist das dein Fahrzeug keinen WBW Wert von 10600,- hatte als das Fahrzeug hinten drauf fuhr da es ja vorn schon den Schaden hatte.

Genaugenommen währen es 10600,- minus des Vorderen Unfalls 9250,- Euro = 1350,- Euro WBW-Wert beim Zeitpunkt des hinteren Unfalls.

Genaueres kann aber nur ein Anwalt sagen.

MfG

Mike

am 14. Oktober 2014 um 8:38

Bevor dir der Hintermann aufgefahren ist, hättest du Zeit gehabt den Schaden vorne zu reparieren.

Klar, das Zeitfenster war jetzt nicht besonders groß. Aber das wäre die einzige Möglichkeit gewesen, beide Schäden bezahlt zu bekommen ;)

Richtig.

Zu berücksichtigen ist auch noch die Tatsache, dass der TE gegenüber seinem "Hintermann" zu 1/3 haftet, da er durch das vorhergehende Auffahren den Bremsweg verkürzt hat.

Klaus

Hallo Klaus,

kann man das so sicher sagen, ohne die genauen Umstände zu kennen?

Ich würde eher zu einem höheren Verschulden des Vordermanns tendieren.

Liebe Grüße

Herbert

Zitat:

@Oetteken schrieb am 14. Oktober 2014 um 19:40:39 Uhr:

Hallo Klaus,

kann man das so sicher sagen, ohne die genauen Umstände zu kennen?

Ich würde eher zu einem höheren Verschulden des Vordermanns tendieren.

Liebe Grüße

Herbert

Unstreitig ist der TE zuerst aufgefahren, im weiteren Verlauf kam es zu dem 2. Auffahrunfall. Welche näheren Umstände brauchst Du noch?

Was ich gepostet habe ist Praxis, bzw. Rechtsprechung.

Grüße von Klaus

Hier handelt es sich nicht um eine Massenkarambolage sondern um einen Einzelfall, der ggf. überwiegend oder sogar ausschließlich durch den Vordermann verschuldet sein könnte.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 14. Oktober 2014 um 20:33:08 Uhr:

Hier handelt es sich nicht um eine Massenkarambolage sondern um einen Einzelfall, der ggf. überwiegend oder sogar ausschließlich durch den Vordermann verschuldet sein könnte.

Na wenn Du meinst.

Zitat:

@germania47 schrieb am 14. Oktober 2014 um 12:01:27 Uhr:

Richtig.

Zu berücksichtigen ist auch noch die Tatsache, dass der TE gegenüber seinem "Hintermann" zu 1/3 haftet, da er durch das vorhergehende Auffahren den Bremsweg verkürzt hat.

Klaus

Wer sagt denn, dass die beiden Unfälle etwas miteinander zu tun haben?

Kurze Zeit später könnten auch 5 Minuten später sein.

oder 2 Sekunden

Richtig. Ohne das zu wissen macht es wenig sind über Schuldverteilung zu glaskugeln.

am 14. Oktober 2014 um 19:09

Ich denke wenn jemand 30 Jahre im Schadenmanagement einer Versicherung verbracht hat, dann weiß er von was er redet ;)

Echt, wenn jemand 30 Jahre im Schadensmanagement zu tun hatte, kann er übers Internet vergangene Geschehnisse sehn? Cool.

Red doch bitte nicht so ein dummes Zeig. Solange der TE nicht damit rausrückt, ob es ein die beiden Unfälle etwas miteinander zu tun hatten, kann auch eine 100 jährige Erfahrung keine Fakten schaffen.

Zitat:

@SauRausLasser schrieb am 14. Oktober 2014 um 20:47:07 Uhr:

Richtig. Ohne das zu wissen macht es wenig sind über Schuldverteilung zu glaskugeln.

Da ich mir den Eingangsposte des TE durchgelesen habe und der Gutachter, den der Kaskoversicherer in Auftrag gegeben hat, von einem kausalen Schadenereignis ausgeht, muss der TE bei der Versicherung doch entsprechende Angaben gemacht haben.

Klaus

Themenstarteram 15. Oktober 2014 um 16:20

Herzlichen Dank erst mal für Eure zahlreichen Antworten!

Den Denkfehler verstehe ich nicht so ganz, weil das vorn beschädigte Fahrzeug ein WBW von über 5800 ,- haben muss, da das zweifach (vorne und hinten) beschädigte Fahrzeug einen Restwert von 5800,- hat, laut Gutachten.

Der Zeitraum zwischen den beiden Unfällen beträgt ca. 1 Sek. Allerdings sehe ich nicht, dass ich durch den Unfall den Bremsweg verkürzt habe. Wäre ich vor dem vorfahrenden Fahrzeug zum Stehen gekommen und hätte diesen nicht gerammt, wäre mir der Hintermann trotzdem in das Heck gefahren.

Vll. ist auch wichtig zu erwähnen, dass die vor uns fahrenden Fahrzeuge unerwartet sehr stark bremsten, aber davon seid Ihr sicher schon ausgegangen.

Aber ich sehe schon, es ist sehr kompliziert, deshalb werden wir uns wohl einen Anwalt nehmen müssen.

Danke noch mal und viele Grüße,

Stefan

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