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Sebring Hot Steel

Themenstarteram 12. Januar 2009 um 19:00

Hat den jemand drunter und schon Erfahrungen sammeln können mit dem ESD?

 

Bei dem Angebot musste ich zuschlagen:

 

http://cgi.ebay.de/...998QQcmdZViewItemQQptZAutoteile_Zubeh%C3%B6r?...|66%3A2|65%3A12|39%3A1|240%3A1318

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16 Antworten
Themenstarteram 13. Januar 2009 um 14:48

Heute im Postfach!!!:confused:

 

 

Sehr geehrter Herr matze2906,

wie Sie sicherlich mitbekommen haben, liegt der angebotene Hot Steel preislich sehr weit unten. Dies lag an einem internen Fehler unseres Ebay Systems. Dies kann bei knapp 7000 Artikeln, die wir in unserem Ebay Shop verwalten leider passieren. Wir selbst waren sehr erschrocken.

 

Aufgrund des Preisdumpings und natürlich des wirtschaftlichen Aspektes können wir diesen Artikel leider nicht zum angebotenen Preis weitergeben.

 

Der Normalpreis liegt derzeit bei 296 Euro lt. Sebring Preisliste. In Ihrem speziellen Falle möchte ich Ihnen folgendes Angebot machen:

Abweichend vom Normalpreis dieses Artikels, möchte ich Ihnen gerne einen Sonderrabatt von 20% einräumen. Hier würden dann in der gewünschten Version (geschnitten oder gerollt) 236 Euro übrig bleiben.

 

Wir müssten hier jedoch den Ebay Kauf Rückgängig machen. Hierzu stellt Ebay div. Onlineformulare bereit, um dies in wenigen Schritten zu erledigen.

 

Bitte geben Sie mir hier kurz bescheid, sodass der Vorgang eingeleitet werden kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Christian Heitzenröder

 

am 13. Januar 2009 um 15:19

Hast du den schon bestellt? Meines Wissens ist der Kaufvertrag so gültig. Es zählt immer der Preis welcher beim Kauf "aktuell" war. Nachverhandlungen sind meines Wissens ungültig und ein Problem des Verkäufers. Klärt mich auf, wenn ich falsch liege, aber bin mir ziemlich sicher.

LG

Themenstarteram 13. Januar 2009 um 15:28

Klar der wurde direkt geordert und überwiesen! =)

Würd mich mal an Ebay direkt melden ob man die an den Preis dingfest machen kann.

Ist ja nicht deine Schuld, auch wenns für den anderen ein ziemlicher Schaden ist.

 

Man könnte sich ja damit immer rausreden.

Themenstarteram 14. Januar 2009 um 6:57

Hallo Herr ..,

 

da bei Online-Auktionen ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande kommt, kann der Käufer die Herausgabe der Auktionsware einklagen. Als Verkäufer haben Sie nicht die Möglichkeit (aufgrund von System-Fehlern etc.) vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn der von Ihnen gewünschte Höchstbetrag nicht zustande kommt. Da ich Ihnen bereits den geforderten Betrag über per Online Banking überwiesen habe und Sie sich nun weigern den Artikel zu liefern, setze ich Ihnen eine Lieferfrist von 14 Tagen. Sollten Sie diese Frist verstreichen lassen, sehe ich mich gezwungen die angesprochene Klage wahrzunehmen.

 

Da sich das von Ihnen genannte Urteil des Aktenzeichens VIII ZR 79/04 auf einen Webshop beruft, verändert dies die juristische Sachlage. Ebenso könnte ich Ihnen eBay-bezogene Fälle nennen, in denen das Gericht den Käufer Recht zusprach. Bei Google findet man ja alles, wie sie ja bereits wissen ;-)

 

Anscheinend haben Sie eine "2" vor den 64 € vergessen, was den Sofortkaufpreis auf 264 € erhöhen würde. Wenn ich mir, basierend auf den 264 €, ihr unterbreitetes Angebot von 236 € anschaue, sind das aber keine 20% Nachlass, die Sie mir offerierten.

 

Es ist leider eindeutig, dass es Ihr Fehler war und das gilt vor Gericht nachzuweisen, dies ist von Ihrer Seite aus leider nicht möglich.

 

Natürlich verstehe ich ihre missliche Lage, dennoch werde ich, gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten in denen der Slogan eines Elektronikhandels „Geiz ist Geil“ zählt, weiterhin auf mein Kaufrecht „pochen“!

Somit verbleibe ich nun erst einmal, bis die von mir genannten Frist verstrichen ist, sodass sich dann mein Rechtsanwalt der Sache angenommen hat.

Ich wünsche Ihnen auch eine schöne Woche und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Denne Matthias

 

PS: Da ich eine außergerichtliche Einigung vorziehe, habe ich es mir zunächst vorbehalten, eBay über diesen von Ihnen begangenen Grundsatzverstoß und evtl. Konsequenzen zu informieren.

 

Miiiiiese Sache!

Wie es da nun rechtlich aussieht weiss ich nicht genau. Ich hab mal in einem Online-Shop 2 Notebooks geordert (waren jeweils für 19 Euro ausgepreist). Am nächsten Tag bekam ich dann eine ähnliche Antwort, falscher Preis, tut uns leid, wollen sie die Notebooks immernoch -> überweisen sie bitte 3820 Euro......)

Aber bei EBAY, jaaa, man sagt ja: Da gibts nix zu verhandeln.

Gut, aber ein Fehler kann ja jedem Mal passieren. Ob man den Verkäufer nun drauf festnageln kann oder nicht, interessante Frage!

am 14. Januar 2009 um 9:57

Zitat:

Original geschrieben von ahs_tnc

Hast du den schon bestellt? Meines Wissens ist der Kaufvertrag so gültig. Es zählt immer der Preis welcher beim Kauf "aktuell" war. Nachverhandlungen sind meines Wissens ungültig und ein Problem des Verkäufers. Klärt mich auf, wenn ich falsch liege, aber bin mir ziemlich sicher.

 

LG

So siehts aus!

Sehe es genauso. Habe ma meine Frau gefagt:cool: (sie is "E-bayprofi")

Nachverhandlungen sind ungültig!

Es zählt der Aktuelle Preis!

 

mfg

Themenstarteram 14. Januar 2009 um 10:17

Hallo Herr Denne,

bitte ziehen Sie kein rechtliches Halbwissen aus dem Internet.

Sie haben volllkommen recht, bei AUKTIONEN die NICHT das gewünschte ERSTEIGERUNGSERGEBNIS bringen das

sich ein Verkäufer wünscht, sind wir zur Herausgabe des Artikels zum angegebenen Preis verpflichtet.

Anders verhält es sich bei SOFORTKAUFARTIKELN.

Diese Information habe ich heute morgen von unserem Anwalt erhalten. Wir sehen einer Gerichtsverhandlung

daher sehr gelassen entgegegen.

Den Kaufpreis haben wir Ihnen bereits zu unserer ENtlastung zurücküberwiesen.

Grüße

 

ärgerlich, aber hab ich fast so kommen gesehen. Wie das nun weiter geht liegt in deinen Händen, aber ob du da ne Chance hast -> Info beim RA kann nicht schaden.

Themenstarteram 14. Januar 2009 um 11:31

Habe leider keinen Rechtsschutz. Hab mich mit dem Händler auf 150 € geeinigt und er bekommt ne positive Bewertung. Klingt fair oder? Der ESD kostet normalerweiße 300 €!

Halt uns mal auf dem Laufenden, bin mal gespannt wie das ausgeht.

Ich hatte vor Kurzem auch nen blöden Fall bei eBay. War zwar nicht direkt ne Auktion, wir haben uns privat geeinigt, aber trotzdem. Hab n Astra G MID für 100Eur "bekommen", der Kerl hat mir jedoch n TID geschickt. War so n 19Jähriger Halbstarker aus Dresden (Jungs, keine Sorge, ich bin auch erst 23 :D ), der erst zu mir meinte, dass ich mir die dritte Zeile bei Opel "freischalten lassen soll"... Dann meinte er, er hätte keine Ahnung weil er das Ding für n Kollegen verkauft hat und zum Schluß kam "ich weiß nicht wer du bist un was du von mir willst. du hast keine beweise dass ich dir was verkauft hab". Nun ja, das hat mich so auf die Palme gebracht, dass ich den Kurzen erst telefonisch bei seiner Mama verpetzt hab und dann den Anwalt eingeschaltet hab. Die Mama war übrigens auch nicht besonders engagiert ("Mein Sohn macht was er will, da hab ich keinen Einfluss drauf und kann ihnen nicht helfen")...

Fazit: er hat mir mein Geld zurücküberwiesen und durfte noch 48Eur Anwaltskosten blechen :D Ich liebe das deutsche Recht :D

@Matze: Schonmal super, dass du denen ne Frist gegeben hast. Red mal mit deinem RA, wenn du keinen Rechtschutz haben solltest, dann kann es sein, dass die noch deine Anwaltskosten übernehmen müssen :D

Hmm... also fair ists auf jeden Fall! Ich glaube jedoch schon, wenn du n Arsch wärst *lach*, dass du durch rechtliche Schritte den Auspuff für die 64Eur bekommen hättest... aber nun ja, n Serbing für 150 ist auch feine Sache ;)

Themenstarteram 14. Januar 2009 um 11:43

Bei nem Rechtsschutz wären rechtliche Schritte eingeleitet worden, nur hab ich leider keinen.

Deswegen sag ich ja... ne Beratung beim Anwalt kost ja nichts.

Ich hatte auch keinen Rechtsschutz. Es gibt wohl n Gesetz bei uns, wenn der Verkäufe deine Frist nicht einhält, dann übernimmt er deine Anwaltskosten! War bei mir auch so. Ohne dieses "Wissen" hätt ich wohl auch in den sauren Apfel gebissen...

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