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Schwarze Heckleuchten + Reflektor Pflicht?!

Themenstarteram 2. Februar 2003 um 20:42

Hi Jungs...

Ich weiß zwar mittlerweile, das ich hier im MB Forum und dem Thema "Tuning" öfters bis immer auf "Kritik" stoße....

Das geht los mit: Ein MB versaust du damit!

über: Das sieht doch ***** aus, ein MB ist nicht zu "tunen"

Bis hin zu: *Hahahahah*

Aber egal: Ihr könnt mich nicht aufhalten, niemand kann mich aufhalten!, uahhhahahahaaaa!!!

*reusper* ;)

Ok, nach dem ich mich wieder eingefangen hab wirds nun sachlich: Ich hab schon bei vielen Autos nachträglich angebrachte schwarze Rückleuchten Gläser gesehen. Jedoch haben nicht alle diese Roten Reflektoren dran, die Meinermeinung nach eigentlich bdeppert (:D) ausschauen.

Jetzt gibts da folgende Beispiele:

Passat 35i, schwarze Heckleuchten, keine Reflektoren

Audi A4 (neu), schwarze Heckleuchten, mit Reflektoren

MB 190, schwarze Heckleuchten, mit Reflektoren

MB 190, schwarze Heckleuchten, keine Reflektoren

MB C Klasse W202 schwarze Heckleuchten, keine Reflektoren

MB C Klasse W202 schwarze Heckleuchten, mit Reflektoren

VW Golf 3, schwarze Heckleuchten, mit Reflektoren

Das sind alles Autos, die ich mal gesehen hab, und die nachträglich ihre Heckleuchten ausgetauscht haben, wie gesagt das bizarre daran ist, das manchmal der selbe TYP von Auto einmal mit und einmal ohne diese roten Reflektoren herumgefahren ist...

Jetzt wollte ich wissen: Ist das illegal ohne die Dinger, kommt das auf den jeweiligen TÜV an, ob man welche braucht, kommt das auf die Farbe des Autos an? usw

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12 Antworten

Hailo!

Also: jedes originale (farbige) rücklicht hat irgendwo im roten teil einen reflektor ("katzenauge") eingearbeitet. Dieser soll nachts z.B. bei parkenden fzg. oder bei ausfall eines rücklichts rot reflektieren! Stvzo!

Bei einer schwarzen rückleuchte ist die äußerste glas-schicht schwarz, und es ist eben technisch nicht machbar, einen rot reflektierenden rückstrahler aus schwarzem kunststoff herzustellen. Deshalb müssen bei allen schwarzen rücklichtern die roten reflektoren mit ran!

Und bei vielen modellen übrigens auch noch eine externe nebelschlußleuchte, weil die orginale im rücklicht aufgrund der zu geringen helligeit weggelassen wird! Ab einem bestimmten baujahr, ich glaube 90 oder 91?

Grüßle...

tja, die Frage hat ich auch schon mal gestellt.

diese besch...eidenen Reflektoren lassen sich nicht vermeiden sonst verlierst du deine starssenzulassung und damit den versiccherungsschutz. hab mich damals echt tierisch geärgert, da hab ich versucht das rot von meinem fahrzeug weg zu bekommen und dann diese roten reflektoren :(

Ich hab wenigstens die großen ULO dinger entsorgt und mir welche von hella besorgt die sind kleiner, aber sonst kann man da nichts machen. der versicherungsschutz zu verlieren ist es aber leider nicht wert, mal ab und zu ne strafe zu zahlen wäre ja nicht sooo dramatisch

Themenstarteram 3. Februar 2003 um 13:24

Aber ich hab schon viele Autos ohne diese "Katzenaugen" herumdackeln gesehen, ist das dann illegal, oder haben die die Dinger versteckt...

Hier z.B.: Ich hab das Bild von den W202-Freunden (denen ihre Website), konnte es nicht "verlinken",darum als Anhang... Dieser "Schajo" ist doch auch hier im Forum?! Also ich glaub mal was gesehen zu haben... hmmm... Hoffe er hat nichts dagegen ;)

Egal, das sind nämlich KEINE dran:

Ja ja, so fahren viele rum, is aber nich erlaubt...

Themenstarteram 19. Februar 2003 um 17:47

Hey!!

Wo kommt der Threat wieder her :eek:!!!

Also ich hab den doch mal ca 2 Wochen vermisst... Danke, guter Geist! ;)

am 13. Mai 2004 um 13:29

hab mir jetzt auch schwarze Rückleuchten drauf gemacht.

Nun frag ich mich aber, wo mach ich die Katzenaugen hin?

Gibt es da Vorschriften?

Ansonsten hätte ich ein nettes Plätzchen neben den Rückleuchten, oder auf dem Kofferaum.

Weiß jemand wo ich die da überall hinmachen darf, und wo nicht?

am 17. Mai 2004 um 17:50

ka.

Darüber gibt der Tüv aber bereitweillig auskunft. Nur, nicht zu hoch !

 

Wenn ich nachts in n parkendes Auto fahren würde, das keine Reflektoren hat, wäre das erste was ich täte meinen Anwalt anrufen um den, der die Karre ungesichert da hingestellt hat, auf Schadensersatz zu verklagen.

mfg, Mark

Hi!!

Ich kann mich erinnern, sowas als "Beipackzettel" immer dabei gehabt zu haben!!! Die Position war z.B. beim Golf III unter den Rückleuchten auf der Stoßstange!!

Han die Dinger nie rangemacht, fands halt häßlich, hab mich aber nie unwohl gefühlt, weil ichs nicht wußte :)

Hat aber auch keiner gemerkt :D Zum Glück!! Ist ja auch zum Glück nix passiert!! :)

So, gute Nacht

Gruß

Andy

am 24. Mai 2004 um 18:00

Salve!

Dass schwarze Rückleuchten generell verboten sind, ist schlichtweg falsch. Die gibt´s sowohl mit ABG (JA! ab "G" = allgemeine Bauartgenehmigung) als auch mit Einzelgutachten legal zum Dranbauen.

Zitat §22a I StVZO : Die nachfolgend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein :

...

Nr.12a : Rückfahrscheinwerfer

Nr.13 : Schlussleuchten

Nr.14 : Bremsleuchten

Nr.15 : Rückstrahler

usw.

Zur Frage mit den Katzenaugen verweise ich auf §§51II, 51aI,53IV,VI,VII,53b,66a StVZO.

Konkret auf die Katzenaugen (Rückstrahler) bezogen heißt es in §53IV StVZO :

"Kraftfahrzeuge MÜSSEN an der Rückseite mit zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein"...

Ergo : Du kannst auch "schwarze" Rückleuchten haben, bei denen sich die Rückstrahler hinter der dunkleren Plastikschicht befinden und somit nicht sichtbar sind, wenn sie nicht wirklich angestrahlt werden. Andersrum muss aber die Rückstrahlkraft noch ausreichend sein. Das bestimmt bei Einzelabnahmen der TÜV, sollte das Teil ne ABG haben (entweder Einzelabnahme oder ABG erforderlich - sonst erlischt normalerweise die Betriebserlaubnis deines Fahrzeugs und es kann auch theoretisch sichergestellt werden) ist das alles eh kein Problem, solange Du die Dinger net veränderst.

So. Alles klar jetzt? Wunderbar ;-))

Themenstarteram 24. Mai 2004 um 19:05

Hi

@Avantgardist

WOW! Du scheinst was diesen, pardon, Gesetztesdreck angeht echt fitt zu sein, ich bin, was dieses Thema angeht mittlerweile auch schlauer, ist ja schon ne Weile her, und wenn ich mir das nochmal so durchlese, frag ich mich echt, was ich da wohl gerade geraucht hatte *lol* ;)

Wie dem auch sein: Ich hab da noch ne Frage:

Ich möchte mir jetzt gerne Rückleuchten selber "gestalten", d.h. ich kauf mir die original weissen Rückleuchten mit E Prüfzeichen und lackiere die dann rot-schwarz-weiss, wie genau wiess ich noch nicht.

Das ist doch normal keine Verbrechen? Falls doch: Kann ich die dann irgendwie eintragen?!

am 25. Mai 2004 um 6:05

Hmmm... kannst theoretisch machen. Allerdings erlischt durch eine Veränderung an den Rückleuchten die ABG der Rückleuchten und somit EIGENTLICH auch deines Fahrzeugs, wenn Du die Abnahme nicht unverzüglich durchführen lässt.

Konkret sagt das Gesetz (§19IIIStVZO) :

Abweichend von II Satz 2

(da steht quasi drin, dasst wennst uneingetragene Beleuchtungseinrichtungen an dei Auto baust, die BE erlischt)

erlischt diem Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen

(...blub, blablabla...)

Nr.3 die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung dieser Teile (konkret : deiner Rückleuchten) nach Nummer 1 Buchstabe a oder b von einer Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht ist und die Abnahme unverzüglich durchgeführt und nach §22 I S.5, auch in Verbindung mit §22a Ia bestätigt worden ist.

Ergo : Teil anpinseln, SOFORT zum TÜV (net erst Semmeln kaufen), Abnahme machen lassen, wieder heim :)

Um auf Nr. ganz sicher zu gehen, schließ Dich am besten mitm TÜV zuvor kurz. Die haben zwar eigentlich Vorgaben diesbezüglich, aber das sieht jeder TÜV wieder anders. V.a. weiß ich net, wie´s aussieht, wenn Du keine Genehmigung für des Teil kriegst.

Themenstarteram 25. Mai 2004 um 16:01

Hi

Vielen Dank für deine Recherchen!

So werd ichs machen, ich halt euch auf dem laufenden, kann aber ne Weile dauern...

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