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Schwachstelle im neuen Punktesystem?

Themenstarteram 16. Mai 2013 um 21:19

Hallo,

die Neuregelung wurde heute vom Bundestag abgesegnet.

Aber wie kann es sein, dass das Fahren auf dem Standstreifen, insbesondere mit Überholen, nicht mehr mit Punkten geahndet wird?

Dann dürfte der Stau ja auch kein Problem mehr sein. :)

Angenehm, irgendwie.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

ist sie auch nicht. ich verstehe nur den sinn dieser reform nicht.

Die Erhöhung der Geldbußen für geringe, "ungefährliche" Verstöße ist damit möglich.

Derzeitig sind Punkte starr an die Höhe des Bußgelds gebunden, ab 40 Euro muss es Punkte geben, aber für Punkte muss auch eine zumindest irgendwie mögliche Gefährdung vorhanden sein. Damit ist die Ahndung "ungefährlicher" Verstöße auf 35 Euro begrenzt. Mit der Reform fällt die Koppelung von Bußgeldhöhe und Punkte weg.

Punkte orientieren sich zukünftig ausschließlich am Grad der Gefährdung, jedoch nicht mehr an der Höhe des Bußgelds. Damit ist jetzt die Tür offen, im nächsten Schritt auch für Verstöße ohne jede Gefährdung die Bußgelder deutlich über 35 Euro zu erhöhen.

Schaun wir mal, wann der Gesetzgeber dann durch diese Tür rennen wird.

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Zitat:

Original geschrieben von Moers75

Nö, das ist Wortlaut der FeV: "mit einem Punkt alle übrigen Ordnungswidrigkeiten" - alle formal geahndeten Owis geben einen Punkt.

Prima,

damit hast Du genau die Stelle gefunden, an der Punkte an einen fixen Betrag gekoppelt sind

 

Zitat:

Bei Verwarngeld gibt es kein Owi-Verfahren...

Dass auch beim Verwarngeld eine Owi vorliegen muss ist klar,

Was denn nun, ja oder nein?

 

Zitat:

Allerdings liegt formal eben keine vor, genau wie ein Straftäter erst einer ist wenn ein Richter ihn schuldig gespochen hat

Für einen Schuld- oder Freispruch wird aber ein Strafverfahren und deren Regeln benötigt. Auch ein Freispruch setzt die Notwendigkeit und Regelungen eines Strafverfahrens voraus.

Auf was sollte ein Freispruch basieren, wenn der Freispruch das vorhergehende, zu diesem Freispruch führende Straf-Verfahren nicht existieren lässt?

 

Zitat:

Daher sagt Abs. 4 §56 Owig auch dazu "Ist die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 wirksam,

Da muss man aber erst hin, und dort kommt man ausschließlich über ein OWI-Verfahren hin.

Hier liegt doch ein zeitlicher Ablauf vor, wie will man zu einem Verwarngeld kommen, wenn kein OWI-Verfahren beginnt und durch weitere Regelungen innerhalb dieses OWI-Verfahrens zu einem Verwarngeld führt?

Ein Verwarngeld ist doch nur eine Folge innerhalb des OWI-Verfahrens, die die Behörde wählen kann (OWiG) oder muss (StVG), wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. ZB. die Annahme des Verwarngelds. Das OWI-Verfahren beginnt doch nicht erst mit der Ablehnung eines Verwarngelds.

Im Strafverfahren ist es identisch, auch hier kann unter bestimmten Bedingungen die Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage erfolgen. Auch hier ist es u.a. Bedingung, dass diese Auflage angenommen wird und als Ergebnis dann der (ehemals) Beschuldigte nicht rechtlich vorbelastet ist.

Oder wie Du es völlig korrekt ausgedrückt hast: "Zu deutsch Auflage gezahlt und alles vergessen."

Aber nur weil es vom Gesetzgeber als möglicher Weg innerhalb eines laufenden Verfahrens als eine mögliche Variante vorgesehen ist und nicht irgendwas außerhalb einer Verfahrensvorschrift einfach mal so aus Lust und Laune gemacht wird.

 

Zitat:

Wobei sich die Punktevergabe nicht nach der Höhe des Bußgeldes orientiert sondern nach Vergehen geregelt wurde.

Eben nicht und die passende Stelle hast Du oben selbst gefunden.

Keine direkte Vorschrift aus den Regelungen zur Punktevergabe der FEV, aber eine nicht minder zwingende Koppelung durch die Abtrennung von (Regel-)Verwarn- und (Regel-)Bußgeld (für die Bestimmung der Betragsgrenze) und der Festlegung, dass es bei einem (Regel-)Bußgeld ab 40 Euro auch Punkte geben muss.

Und dies völlig Unabhängig von einer möglichen und auch derzeitig vorgeschriebenen Gefährdungsproblematik, und eben nicht einer Orientierung an dem Vergehen.

Zitat:

Wobei sich die Punktevergabe nicht nach der Höhe des Bußgeldes orientiert sondern nach Vergehen geregelt wurde.

Dann erkläre doch mal bitte die vorhandene Gefährdung, die für Punkte vorliegen muss an dem Beispiel: Fahren oder Parken in einer Umweltzone mit fehlender Plakette, obwohl das Fahrzeug die Voraussetzungen vollständig erfüllt.

Welche besondere Gefährdung geht von einem nicht vorhandenen Aufkleber aus, dass dieses Vergehen mit Punkten sanktioniert ist - und diese Gefährdung, neu: "Sicherheitsproblematik" schlagartig ab einem Schild ensteht, aber keine 10mm vorher auch nur theoretisch möglich war.

Der hatte viele Schwächen.

Unfall mit Personenschaden: 35€

Unfall auf schneeglatter Fahrbahn = Unfall mit nicht angepasster Geschwindigkeit: 125€, 3 Punkte...

Die Leitplanke ist also 3mal so teuer wie eine Person...

Zitat:

Original geschrieben von Qnkel

Die Leitplanke ist also 3mal so teuer wie eine Person...

Im Bußgeldkatalog geht es primär um eine Ursache, den Auslöser und nicht um ein Ergebnis.

Eine profane Unachtsamkeit ist nicht so problematisch, wie eine nicht angepasste Geschwindigkeit. Dass diese profane Unachtsamkeit zu schweren Folgen führen kann, ist "nur" der weitere Verlauf, aber nicht die Ursache.

Einfach mal so undifferenziert eine Person mit rein werfen ist auch daneben. Ist die Ursache nicht mehr ganz so profan und die Folgen für eben diese Person nicht ganz so unproblematisch, dann nennt sich das "fahrlässige Körperverletzung" und ist ganz sicher nicht mehr mit 35 Euro Verwarnungsgeld vom Tisch zu bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Was denn nun, ja oder nein?

Das was da steht. Lesen. Owi != Owi-Verfahren. Verwarnungsverfahren != Bußgeldverfahren. Betragskopplung gibt es nach FeV nicht, nur die Unterscheidung Bußgeld (= formal begangene Owi mit abgeschlossenem Owi-Verfahren) und Verwarngeld (= gezahlt, Owi vergessen, erledigt)

Und zum Vergleich mit dem Strafverfahren: Da gibt es auch die Variante Verfahren eingestellt gegen Auflage blablabla. D.h. weder Freispruch noch Strafe. Ohne Schuldspruch formal halt keine Tat begangen, dafür würde es den Schuldspruch benötigen.

Zur Person: Es wird wie unser Obstkuchen richtig erkannt hat vorrangig die Tat bestraft, nicht die Folge. Zwei Autos fahren mit 50 durch die 30er-Zone. Der eine einfach so, der andere fährt ein Kind über den Haufen. Der erste Kavaliersdelikt der zweite gleich Kindermörder? Beide haben doch erstmal die gleiche Tat begangen, sie sind zu schnell gefahren. Also Kirche im Dorf lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Moers75

Verwarnungsverfahren != Bußgeldverfahren.

Du hast mir vor nicht mal 2,5 Stunden erklärt, dass es kein Verwarnungsgeldverfahren gibt.

 

Zitat:

Betragskopplung gibt es nach FeV nicht,

Was ich so geschrieben habe

 

Zitat:

nur die Unterscheidung Bußgeld (= formal begangene Owi mit abgeschlossenem Owi-Verfahren) und Verwarngeld (= gezahlt, Owi vergessen, erledigt)

Was immer noch falsch ist.

Auch ein Verwarnungsgeld ist der Abschluss eines eines OWI-Verfahrens, nur eben mittels Verwarnungsgeld und anderen rechtlichen Wirkungen als über ein Bußgeld.

 

Zitat:

Und zum Vergleich mit dem Strafverfahren: Da gibt es auch die Variante Verfahren eingestellt gegen Auflage blablabla. D.h. weder Freispruch noch Strafe. Ohne Schuldspruch formal halt keine Tat begangen, dafür würde es den Schuldspruch benötigen.

Das hatte ich geschrieben, ist aber nicht die Antwort auf die Frage, wie ein Strafverfahren mit Zahlung einer Auflage beendet werden kann, wenn es durch das Fehlen eines Urteils "rückwirkend" dann kein Strafverfahren mehr war?

 

Zitat:

wie unser Obstkuchen richtig erkannt

Hast Du das tatsächlich nötig, wo sind Deine Sachlichkeit und Themenbezug geblieben :confused:

Im Prinzip ist mir die Sache Schei.. egal. Ich hatte nie einen Punkt und ich hoffe das bleibt so, die letzten Jahre meiner aktiven Zeit auf der Straße.

Was ist denn nun eigentlich mit den bestehenden Punktekonten ?

Werden die runter gerechnet ? Ansonsten wären ja zig Tausende ihren Schein erstmal los.

Bekommen VTs die keinen Punkt haben Rabatt ? Ansonsten sehe ich die Sache ungerecht.

Weiterhin sehe ich die Reform so, das man schneller den Schein los ist, das finde ich auch auf Grund der Moral auf der Straße gut, vielleicht setzt ja bei einigen VTs jetzt ein Denkprozess ein, Voraussetzung ist natürlich das Medium, welches selbiges vorraus setzt.

Falls nicht sind solche Leute schnell weg vom Fenster.

Schöne Pfingsten.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

...vielleicht setzt ja bei einigen VTs jetzt ein Denkprozess ein ...

Ich denke auch, daß dies eine der Intentionen für die Umsetzung der Reform ist.

am 17. Mai 2013 um 19:33

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Was ist denn nun eigentlich mit den bestehenden Punktekonten ?

Werden die runter gerechnet ? Ansonsten wären ja zig Tausende ihren Schein erstmal los.

Bekommen VTs die keinen Punkt haben Rabatt ? Ansonsten sehe ich die Sache ungerecht.

Wieso soll das Ungerecht sein? Wenn jetzt jemand 9 Punkte hat und nach der Reform 4, so hat er nach wie vor 50 % der Punkte, die er für den Verlust der Fahrerlaubnis "braucht". Ist nur ein Wechselkurs, hier wird keinem was geschenkt.

 

Moin,

die neue Punkte Regel sagt ja auch aus das Punkte nach 2 Jahren gelöscht werden, egal ob neue dazu gekommen sind.

Wird dies denn bei der Umrechnung ins neue System auch berücksichtigt?

Oder wird das einfach 1zu1 umgerechnet. Also wer heute, nach der alten Regel, 9 Punkte hat und dann sagen wir mal 4 nach der neuen, egal ob die ersten Punkte schon über 2 Jahre her sind.

Gruß

am 17. Mai 2013 um 21:17

Hab ich jetzt einen groben Denkfehler (siehe Anhang), oder kann ich wirklich nach der neuen Regelung alle 5 Monate einen einzelnen Punkt (z. B. 30 km/h zu schnell außerorts) kriegen ohne jemals mehr als 6-7 Punkte zu haben?

Quellen dazu:

http://www.verkehrszeichen-online.org/strafkatalog-bussgeldkatalog/geschwindigkeit/

http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/bussgeld-und-punkte/punktereform/default.aspx

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Moe

Hab ich jetzt einen groben Denkfehler (siehe Anhang), oder kann ich wirklich nach der neuen Regelung alle 5 Monate einen einzelnen Punkt (z. B. 30 km/h zu schnell außerorts) kriegen ohne jemals mehr als 6-7 Punkte zu haben?

Kein Denkfehler, nur taktisch unklug, weil es ab 6 Punkte das Pflichtseminar mit ~600 Euro Teilnehmergebühr gibt.

Alle 7 Monate wäre für dieses Spiel besser, dann sind es in der Summe 4-5 Punkte und immer unter den magischen 6. Aber aufpassen, dass nicht ein Punkt von außerhalb des Spiels mit rein rutscht oder auf der falschen Seite vom Ortsschild mit +31 km/h auch mal 2 Punkte überreicht werden.

Im künftigen Fahreignungssystem wird die heutige Ordnungswidrigkeit des Telefonierens am Steuer ohne FSE als Schwerer Verstoß mit einem Punkt im Fahreignungsregister geandet. Für Telefonsüchtige mit Hang zum geblitzt werden, kann es da schnell eng werden, da Punkte für schwere Verstöße künftig erst nach 2,5 und besonders schwere erst nach 5 Jahren gelöscht werden.

 

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Moe

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Was ist denn nun eigentlich mit den bestehenden Punktekonten ?

Werden die runter gerechnet ? Ansonsten wären ja zig Tausende ihren Schein erstmal los.

Bekommen VTs die keinen Punkt haben Rabatt ? Ansonsten sehe ich die Sache ungerecht.

Wieso soll das Ungerecht sein? Wenn jetzt jemand 9 Punkte hat und nach der Reform 4, so hat er nach wie vor 50 % der Punkte, die er für den Verlust der Fahrerlaubnis "braucht". Ist nur ein Wechselkurs, hier wird keinem was geschenkt.

Na gut, sehe ich es so.

Ist es denn auch so das die Punkte halbiert werden ?

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Ist es denn auch so das die Punkte halbiert werden ?

Deutlich komplizierter:

Stichtag der Umrechnung ist die Einführung der neuen Regelung zum 1.2.2014

Alle vorhandenen Missetaten/ Punkte, die im Neusystem punktefei sind, werden gelöscht, die verbliebenen Punkte werden nach Tabelle übertragen:

1 - 3 alt = 1 neu

4 - 5 alt = 2 neu

6 - 7 alt = 3 neu

8 - 10 alt = 4 neu

11 - 13 alt = 5 neu

14 - 15 alt = 6 neu

16 - 17 alt = 7 neu

? 18 alt = 8 neu

Über die (Rest-)Laufzeit der zum 1.2.14 umgerechneten Altpunkte gibt es noch keine verbindliche Aussage. Das ist ohnehin ein Thema, das mit Sicherheit noch viele Anwälte und Gerichte beschäftigen wird.

 

Das mit den 2,5 Jahren als starre Laufzeit ist auch nicht so ganz richtig. Die Laufzeiten sind zwar jetzt fix und werden nicht durch neue Eintragungen verlängert, aber je nach Tat und Punkteanzahl gibt es unterschiedliche Laufzeiten:

Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt = 2,5 Jahre

Ordnungswidrigkeiten mit 2 - 3 Punkten = 5 Jahre

Straftaten mit 2 Punkten = 5 Jahre

Straftaten mit 3 Punkten = 10 Jahre

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Ist es denn auch so das die Punkte halbiert werden ?

Deutlich komplizierter:

Stichtag der Umrechnung ist die Einführung der neuen Regelung zum 1.2.2014

Alle vorhandenen Missetaten/ Punkte, die im Neusystem punktefei sind, werden gelöscht, die verbliebenen Punkte werden nach Tabelle übertragen:

1 - 3 alt = 1 neu

4 - 5 alt = 2 neu

6 - 7 alt = 3 neu

8 - 10 alt = 4 neu

11 - 13 alt = 5 neu

14 - 15 alt = 6 neu

16 - 17 alt = 7 neu

? 18 alt = 8 neu

Über die (Rest-)Laufzeit der zum 1.2.14 umgerechneten Altpunkte gibt es noch keine verbindliche Aussage. Das ist ohnehin ein Thema, das mit Sicherheit noch viele Anwälte und Gerichte beschäftigen wird.

 

Das mit den 2,5 Jahren als starre Laufzeit ist auch nicht so ganz richtig. Die Laufzeiten sind zwar jetzt fix und werden nicht durch neue Eintragungen verlängert, aber je nach Tat und Punkteanzahl gibt es unterschiedliche Laufzeiten:

Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt = 2,5 Jahre

Ordnungswidrigkeiten mit 2 - 3 Punkten = 5 Jahre

Straftaten mit 2 Punkten = 5 Jahre

Straftaten mit 3 Punkten = 10 Jahre

Ich Danke Dir.

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