Schutzstreifen für Radfahrer - Sinn?
Hallo Miteinander,
ich bin begeisterter Radfahrer, Autofahrer und Motorradfahrer und nutze Auto sowie Fahrrad am häufigsten.
Die Stadt in der ich wohne, ist nicht gerade radfahrerfreundlich, aber damit komme ich klar. Mitten in der Stadt gibt es einen längeren Berg mitten an der Hauptverkehrsader, an dem letzten Monat ein Schutzstreifen für Radfahrer eingerichtet wurde (etwa so breit wie ein rot markierter Radweg, keine Hintergrundfarbe und gestrichelte Linie).
Der Berg war schon lange problematisch. Da er sich lange zieht, werden Radfahrer oft sehr langsam was zu einem Stau, gehupe oder riskanten Überholmanövern führte. Daher war es auch geduldet, wenn Radfahrer auf dem nur einen Meter breiten Fußgängerweg bergauf fuhren. Die Straßenbreite gibt es leider aber nicht her einen vollwertigen Radweg zu installieren. Daher kam nach langer Diskussion dieser Streifen.
Ich befahre besagten Berg jeden morgen um 6:00 (Pedelec + wenig Verkehr um diese Uhrzeit), bei späterem Arbeitsbeginn meide ich ihn mit dem Fahrrad wegen höherem Verkehrsaufkommen.
Meine Feststellungen seit es den Schutzstreifen gibt. Vorher wurde ich an Engstellen selten überholt weil es der Seitenabstand nicht hergibt. Nun sind die Breiten identisch, allerdings denken 100% der Autofahrer dass es sich um einen getrennten Radweg handelt und überholen seit es den Streifen gibt, immer auf allen höhen der Straße, ungeachtet des Seitenabstandes.
Was sollen diese Streifen bringen? Ich bin kein Sicherheitsfanatiker und definitiv geübter Radfahrer. Ich fühle mich nicht bedroht wenn ich mit 0,5m Abstand überholt werde, aber ich erfasse den Sinn dieser Streifen nicht. Gut, er sieht hübsch aus und man fühlt isch jetzt beachtet. Trotzdem ist es Sicherheitshtechnisch ein absoluter Schuss in den Ofen.
Welche Vorteile sollen diese Streifen haben?
LG Haasinger
147 Antworten
Die Verkehrsplanung bis heute in etlichen Gebieten leider schon ...aber sowas von einseitig... 😰
Beispiel hier auch in berlin ... ich weiß unterschiedliche Auftraggeber, Geldgeber ,, mal Bezirk, mal Bundesland, mal Bund, mal EU Förderung ..
Hier werden für gefühlt unendliche Millionen in eine sechsspurige Stadtautobahn Verlängerung versenkt .. wo sich wirklich etliche fragen was das bringen soll, im Grunde verlagert sich der stau dann eine handvoll km in die Innenstadt ... und für geplanten Radschnellwegeprojekte .. vorerst getrichen 😕... achso und für die Lebendsqualität natürlich auch ein riesen Rückschritt, wenn man die neue AB Schneise, diese unfassbare Flächenversiegelung mitten in der Stadt sieht , die hart ... ganze Bezirke & Kieze trennt...
Oha, und das bei DER Regierung in Berlin *floet
Die Einseitigkeit in meinem Posting bezog sich aber auf die angeblich einseitig von Autofahrern gegen Radelnde erhobene Forderungen, wie Diedicke1300 meinte.
Dass die Verkehrswegeplanung ziemlich daneben ist, dürfte unstreitig sein.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 10. Dezember 2024 um 22:02:52 Uhr:
Solche Fahrradstreifen gibt es in den Niederlanden an fast allen Straßen, die keinen separaten Radweg haben.
Meine Erfahrungen damit sind ausnahmslos positiv.
Wenn Autofahrer meinen, deshalb den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht einhalten zu müssen, dann sind die im Irrtum.
War vorhin mit dem Motorrad in den Niederlanden.
Da fiel mir dieser Thread ein.
Habe mal schnell ein Foto gemacht.
Die Straße liegt außerorts und ist auf 60 km/h begrenzt.
Fahrbahnbreite geschätzt 4,5 m, davon 2 x 1 m Fahrradschutzstreifen (roter Belag), verbleiben 2,5 m für Kraftfahrzeuge.
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Das ist in Deutschland leider nicht erlaubt. In Deutschland kann die Straße nur so weit verengt werden, dass zwei Fahrzeuge nebeneinander vorbeifahren können.
Wozu dann aber auch der Fahrradschutzstreifen befahren werden darf, solange man keinen Radfahrer gefährdet. Möchte man dort eine Radfahrer überholen, geht das eh nur wenn kein Gegenverkehr kommt wegen dem einzuhaltenden seitlichem Abstand zum Radfahrer.
Daran ändern die zusätzlichen Striche auf der Straße ja auch nichts.
Zitat:
@augenauf schrieb am 13. Dezember 2024 um 14:09:16 Uhr:
Das ist in Deutschland leider nicht erlaubt. In Deutschland kann die Straße nur so weit verengt werden, dass zwei Fahrzeuge nebeneinander vorbeifahren können.
Sag ich doch, die deutschen Bürokraten, die das so festgelegt haben, sollten den Beruf wechseln.
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 13. Dezember 2024 um 14:23:30 Uhr:
Wozu dann aber auch der Fahrradschutzstreifen befahren werden darf, solange man keinen Radfahrer gefährdet. Möchte man dort eine Radfahrer überholen, geht das eh nur wenn kein Gegenverkehr kommt wegen dem einzuhaltenden seitlichem Abstand zum Radfahrer.
Daran ändern die zusätzlichen Striche auf der Straße ja auch nichts.
In den Niederlanden geht’s problemlos.
Wenn Fahrradfahrer die Fahrradschutzstreifen befahren, dann müssen die Autofahrer einfach nur dahinter bleiben, bis mindestens einer der Fahrradschutzstreifen frei wird.
In Deutschland werden Probleme erzeugt, anstatt sie zu beseitigen.
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 13. Dezember 2024 um 14:23:30 Uhr:
Wozu dann aber auch der Fahrradschutzstreifen befahren werden darf, solange man keinen Radfahrer gefährdet. Möchte man dort eine Radfahrer überholen, geht das eh nur wenn kein Gegenverkehr kommt wegen dem einzuhaltenden seitlichem Abstand zum Radfahrer.
Daran ändern die zusätzlichen Striche auf der Straße ja auch nichts.
Nein, das Befahren des Streifens ist nicht erlaubt. Wie oft muss man das noch erwähnen?
Ich wiederhole mich ungern, aber hier muss es wohl sein.
„Man unterscheidet zwischen Radfahrstreifen und Fahrradschutzstreifen.
https://www.bussgeldkatalog.org/radfahrstreifen/„
Zitat:
@augenauf schrieb am 13. Dezember 2024 um 15:25:39 Uhr:
Nein, das Befahren des Streifens ist nicht erlaubt. Wie oft muss man das noch erwähnen?
Ich denke auch, dass du dich hier irrst.
Gegebenheiten wie oben auf dem Foto aus Holland gibt es auch bei uns. Wie soll da der Begegnungsverkehr funktionieren, wenn man den Schutzstreifen nicht befahren darf?
Ist das Internet heute kaputt?
Zitat:
Schutzstreifen sind ein markierter Teil der Fahrbahn. Im Gegensatz zum Radfahrstreifen heben sie sich durch eine unterbrochene, gestrichelte Markierung von der Fahrbahn ab. Autofahrer dürfen auf dem Schutzstreifen nur ausnahmsweise fahren, etwa um Lkw oder Bussen im Gegenverkehr auszuweichen. Das Parken und Halten von Autos auf einem Schutzstreifen ist verboten.
Ein generelles Befahren des Streifens ist nicht erlaubt. Und zwar auch dann, wenn da gar keine Radfahrer unterwegs sind.
Und solche Straßen wie in den Niederlanden gibt es bei uns nicht! Die Vorschriften besagen, dass zwei PKWs nebeneinander vorbei fahren können müssen. Also kann kein Radstreifen auf beiden Seiten so angelegt werden, dass nur noch ein Fahrzeug durch passt.
73460 Hüttlingen. Ortsdurchfahrt ist die B19. Da gibt es einen Schutzstreifen Richtung Ortsmitte. Wenn man den nicht befahren will, ist man mit den linken Rädern auf dem Mittelstreifen. Es geht also garnicht anders.