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Schutzkleidung vom Arbeitgeber ?

Themenstarteram 26. September 2012 um 15:14

Hallo zusammen,

ich fahre einen Tankwagen auf 400 € Basis. Jetzt möchte ich einmal wissen, ob mein Arbeitgeber mir meine Schutzkleidung stellen muss, oder ob ich sie selbst bezahlen muss? ( Schutzanzug, Schuhe, Handschuhe, Helm ect.)

mfg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Actros1857

so ist es und genau aus diesem grund fahre ich zur zeit für 1150€ netto (1650€ brutto) im fv.

Und wir suchen seit ca 4 Monaten einen zusätzlichen Fahrer im Nahverkehr ( Tankwagen zur Tankstellenbelieferung) . Gezahlt wird 2380 € brutto ( nach Einarbeitung) plus Nachschichtzulage plus Spesen plus Sonntagszuschlag Weihnachtsgeld + Urlaubsgeld

Und nur ca.3 Wochen im Monat arbeiten. ( Dreischichtsytem zwei Wochen fahren dritte Woche frei ff.) geregelte Arbeitszeit, Täglich zuhause.

 

Und selbtverständlich stellt der AG die Schutzkleidung zur Verfügung.

 

Und wir finden keinen..........

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Selbstverständlich muß Dir gerade bei Gefahrguttransporten die Sicherheitsausstattung gestellt werden !!

Da bedarf es keinerlei Diskussion !

Gemini

Hat ein Chirurg hier auch schon mal so eine Frage bezüglich Arbeitskleidung gestellt?

Der AG wird dir diese aus Eigeninteresse schon stellen müssen in den meisten Raffinerien bekommst du ohne deine PSA gar keine Ware mehr und du darfst leer wieder zurückfahren.

Um das mal anderst zu formulieren .. Wenn für eine Arbeit bzw diese mit besonderne Schutzausrüstungen seitens der BG vorgeschrieben ist dann ist die Schutzkleidung zu stellen. Insbesondere wenn diese Kleidung von der üblichen Strassenkleidung abweicht.. ich glaube allerdings nicht das ausser handschuhen bestimmter Gefahrenklassen, einer Schutzbrille und Sicherheitsschuhen da Vorschriften bestehen da die Beladung und eventuell auch entladung nicht zwingend von Fahrer durchzuführen ist. Ist das der jedoch Fall wie zum Beispiel dann bei Säure oder Kraftstoresistentem Schuhwerk dann gilt ein klares ja. da ich deine Aufgaben im einzelnen nicht kenne kann ich das so auch nicht bewerten.. am besten Du stellt bei der BG die entsprechenden Fragen und die helfen individuell gerne und sicher auch weiter.,. Jol.

Ja ja, die Sekretärin, die sich die Schreibmaschine ins Büro selbst mitbringt...

Vorgeschriebene Schutzkleidung wird vom Arbeitgeber gestellt.

Zitat:

Original geschrieben von froeschljopan

...ich fahre einen Tankwagen auf 400 € Basis. Jetzt möchte ich einmal wissen, ob mein Arbeitgeber mir meine Schutzkleidung stellen muss, oder ob ich sie selbst bezahlen muss?

Warum stellt sich diese Frage für dich, wo du den Job doch bereits ausübst? :eek:

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Um das mal anderst zu formulieren .. Wenn für eine Arbeit bzw diese mit besonderne Schutzausrüstungen seitens der BG vorgeschrieben ist dann ist die Schutzkleidung zu stellen. Insbesondere wenn diese Kleidung von der üblichen Strassenkleidung abweicht.. ich glaube allerdings nicht das ausser handschuhen bestimmter Gefahrenklassen, einer Schutzbrille und Sicherheitsschuhen da Vorschriften bestehen da die Beladung und eventuell auch entladung nicht zwingend von Fahrer durchzuführen ist

Das be und Entladen ist nur vom Kraftfahrer welcher die Unterweisungen und Sicherheitsbestimmungen in den Raffinerien kennt durchzuführern, hierbei ist  eine Flammhemmende, antistatische und chemikalienfeste Arbeitsschutzkleidung zu tragen.

Viele Arbeitgeber weisen lediglich darauf hin, das Schutzkleidung zu tragen ist, welche Art gefordert ist, wie sie auszusehen hat, welche Schutzausrüstung, wie Atemschutz, Filterpatroner, Staubmaske, etc. erforderlich ist..

Die Beschaffung geht zu lasten des Arbeitnehmers..

Das Mitbringen der erforderlichen Schutzausrüstung verlangen nicht nur viele Arbeitnehmerüberlasser.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Viele Arbeitgeber weisen lediglich darauf hin, das Schutzkleidung zu tragen ist, welche Art gefordert ist, wie sie auszusehen hat, welche Schutzausrüstung, wie Atemschutz, Filterpatroner, Staubmaske, etc. erforderlich ist..

Die Beschaffung geht zu lasten des Arbeitnehmers..

Das Mitbringen der erforderlichen Schutzausrüstung verlangen nicht nur viele Arbeitnehmerüberlasser.

Das funktioniert aber wohl nur weil sich einige AN aus Angst den Job nicht zu bekommen gefallen lassen, was kommt als nächstes?

Arbeitnehmer soll den Bagger selbst betanken weil sonst keine Arbeitsaufnahme erfolgen kann?

 

 

Guck mal in die Verträge mancher Arbeitnehmerüberlasser, darin ist ganz klar geregelt, was der Arbeitbnehmer zur Arbeitsaufnahme mitbringen muß.

Ob das mit dem Arbeitsrecht vereinbar ist, ist irrelevant, da der Arbeitnehmer lediglich an den Auftraggeber ausgeliehen wird.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Guck mal in die Verträge mancher Arbeitnehmerüberlasser, darin ist ganz klar geregelt, was der Arbeitbnehmer zur Arbeitsaufnahme mitbringen muß.

Ob das mit dem Arbeitsrecht vereinbar ist, ist irrelevant, da der Arbeitnehmer lediglich an den Auftraggeber ausgeliehen wird.

Bei der Arbeitnehmerüberlassung wird ein Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) von seinem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen. Aus einer Zweierbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entsteht so zwischen dem Verleiher, dem Entleiher sowie dem Leiharbeitnehmer eine Dreierbeziehung, in der teilweise die Arbeitgeberstellung auf einen Dritten übertragen wird. Durch die Kennzeichnung dieser drei Vertragsparteien wird die Arbeitnehmerüberlassung oftmals anhand einer Dreiecksbeziehung dargestellt.

 

Womit beide Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer eine Fürsorgepflicht haben und für die Einhaltung vorgeschriebener Arbeitskleidung sorge zu tragen haben.

 

Letztendlich ist es aber der Arbeitgeber wo der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag  unterzeichnet hat dafür verantwortlich.

Wenn Du den Vertrag nicht unterschreibst, sperrt Dich die ARGE.

Der ist die Fürsorgepflicht egal, aber nicht die Arbeitslosenstatistik.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Viele Arbeitgeber weisen lediglich darauf hin, das Schutzkleidung zu tragen ist, welche Art gefordert ist, wie sie auszusehen hat, welche Schutzausrüstung, wie Atemschutz, Filterpatroner, Staubmaske, etc. erforderlich ist..

Die Beschaffung geht zu lasten des Arbeitnehmers..

Das Mitbringen der erforderlichen Schutzausrüstung verlangen nicht nur viele Arbeitnehmerüberlasser.

Das funktioniert aber wohl nur weil sich einige AN aus Angst den Job nicht zu bekommen gefallen lassen, was kommt als nächstes?

Arbeitnehmer soll den Bagger selbst betanken weil sonst keine Arbeitsaufnahme erfolgen kann?

Bei Sittenwiedriger Vertragsgestalltung ( und solchen die sowohl Gestetzlichen als auch den BG Richtlinen zuwieder laufen ) kann und darf die ARGE im Fallle einer Verweigerung die Gelder nicht sperren.. Du Böser Leiharbeiter warúm hast Du nicht auftragsgemäß die Bank ausgeraubt ???

Genauso ist es zB unzulässig ohne Schnittschutzhose sowie sonstigen vorgegebenen PSA mit Motorsägen zu arbeiten Also da würde ich es drauf ankommen lassen.. Jol.

Ob es die ARGE darf, oder nicht, wenn sie auf Rückfrage beim Arbeitgeber erfährt, das der Bewerber die Unterschrift verweigert hat, interessiert sie es nicht warum, sondern nur das, sodass die Bezüge gekürzt, bzw. gestrichen werden.

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