schutzbrief
ma ne frage
im falle wenn man abgeschleppt wird, habe zb immer, " freie werkstattauswahl" wenn ich ne versicherung nehme und TK, muss der abschleppwagen eig den fahrer und die insassen nachhause bringen oder nur das fahrzeug wegbringen?
stelle mir die frage weil ich desöfteren menschen sehe dessen auto zb nicht abgeschleppt wurde zu einer werkstatt wegen totalschaden unwirtsschaftlich etc oder die kein ersatzwagen bekommen haben
genauso wie siht es aus wenn man in europa unterwegs ist und ne panne hat zb auf den weg in den urlaub, habe gesehen gibts versicherung die bieten zb leihwagen auch mallorca police genannt , wie läuft das dann ab, wird der zum pannenort gebracht auch um 4 uhr nachts? muss der abschleppwagen dich dann ins hotel fahren und die hotelübernachtung zb bei einigen wird dann auch übernommen, aber da muss man doch vorkasse leisten oder nicht?
kennt sich jem aus?
bei den verischerungen wo ich bis jetzt war, zb VHV, DA direkt, sparkasse direktversicherungen , da steht zb nur schutzbrief mit pannenhilfe und mallorca police
20 Antworten
Zitat:
@X6fahrer schrieb am 4. Oktober 2018 um 11:31:54 Uhr:
Wie weit ich von zu Hause entfernt war, hat keine rolle gespielt.
Bei mir im vertrag steht keine Kilometerbegrenzung, es waren sicher so 20km.
Natürlich haben sie die nach dem Standort gefragt, um dem Abschlepper der Standort durchzugeben.
Dann les dir mal den Punkt A.3.5.1 durch, dort heißt es nämlich:
Zitat:
Wenn Sie uns die Organisation überlassen: Dann schicken wir Ihnen ein
Pannenhilfsfahrzeug an den Schadenort. Und wir lassen Ihr Fahrzeug auf
unsere Kosten wieder fahrbereit machen, wenn dies mit den Bordmitteln
des Pannenhilfsfahrzeugs möglich ist. Oder wir lassen Ihr Fahrzeug auf
unsere Kosten in die nächstgelegene, geeignete Werkstatt abschleppen.Rufen Sie selbst ein Pannenhilfsfahrzeug an den Schadenort? Oder las-
sen Sie selbst Ihr Fahrzeug in die
nächstgelegene, geeignete Werkstatt
abschleppen? Dann bezahlen wir maximal 200 €, einschließlich der vom
Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile. Als Klein-
teile gelten beispielsweise Keilriemen oder Zündkerzen. Kein Kleinteil ist
beispielsweise eine Autobatterie.
Das Handeln der HUK/HUK24 ist reine Kulanz
Um deine Fragen abschließend und richtig zu beantworten, musst du in den Leistungskatalog der Versicherung schauen. Das fette Heft, das du zu Beginn im A4 Umschlag bekommen und in den Müll geworfen hast 😉. Da steht genau drin, was gut zu wissen ist im Falle einer Panne. Bei der VHV habe ich bisher sehr gute Erfahrungen gemacht, der Abschlepper wurde zügig bestellt und hat mich dann in Richtung Wohnung und nicht zur nächsten Werke geschleppt. Die Grenze lag damals bei 50km zum Wohnort, wenn ich mich nicht täusche.
Zitat:
@X6fahrer schrieb am 4. Oktober 2018 um 11:31:54 Uhr:
Wie weit ich von zu Hause entfernt war, hat keine rolle gespielt.
Bei mir im vertrag steht keine Kilometerbegrenzung, es waren sicher so 20km.
Natürlich haben sie die nach dem Standort gefragt, um dem Abschlepper der Standort durchzugeben.
Das es da keine Kilometerbegrenzung geben soll kann ich mir nicht vorstellen..... .
20km sind ja nun nichts besonderes😁 .