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Schuldfrage

Hallo,
ich bin heute mit meiner Frau vom Einkaufen nach Hause gefahren.
Nach einem Kreisel kommt eine kleine Strasse welche ne Kurve hat und es etwas eng ist, aber nicht so das etwas passiert.
Doch heute gab es ein Knall, Spiegel ab. Der Unfallgegner möchte aber die Schuld nicht eingestehen, wo ich betonen muss er hat kein Zeugen ich schon. Nun weiß ich nicht was ich tun soll, seiner Versicherung habe ich den Schaden schon gemeldet.
Sollte ich noch nen Anwalt dazu holen? Ich habe keine Lust sein Schaden zu bezahlen denn ich bin rechts gefahren, ich kenne die Strasse und weiß wie man dort fahren muss.
Wäre über einige Tipps dankbar.
MfG
Christopher.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Ich würde jedenfalls nur mit RA handeln, was der TE machen will ist seine Sache.

hartzi, dass du eine standleitung zu deinem anwalt hast wissen wir längst .... :D

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Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Nein, ich bin kein Anwalt, würde heute aber nichts mehr ohne Anwalt regeln.
Du hast anscheind auch den Eingangspost nicht gelesen, kann das sein?

Doch habe ich!

Wieso soll den der andere die Schuld eingestehen wenn er sich keiner bewusst ist.

Vielleicht hat ja auch der TE den Fehler begangen und hofft nun da er ja einen "zeugen" hat den anderen einen Strick daraus zu drehen.

Spiegel Geschichten enden meist eh 50:50 ob nun mit oder ohne Anwalt da man im Grunde ohne unabhängigen Zeugen nichts nachweisen kann!

Bei so was kann ich mir den Anwalt und Ärger sparen!

Also ich habe bei zwei Spiegelgeschichten nie Schuld bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Also ich habe bei zwei Spiegelgeschichten nie Schuld bekommen.

Wenn die Sache eindeutig war/ist Unfallgegner hatte ein Hindernis auf seiner Seite, so das er auf deine Seite musste ist das ja klar.

Aber wie willst du ohne Zeugen feststellen wer zuweit links war? Spuren wird es sicher nicht geben.

Daher 50:50 und du hattest Glück oder einen Unfallgegner der keine Lust auf Ärger hatte

Es war nur in einem Fall ein Hindernis auf der Seite vom Gegner, beim anderen Mal ist er einfach zu weit auf meiner Spur gefahren. Ich habe es eben (mit RA) glaubwürdig vor Gericht vorgetragen. Ist aber auch egal.
Ich würde jedenfalls nur mit RA handeln, was der TE machen will ist seine Sache.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Ich würde jedenfalls nur mit RA handeln, was der TE machen will ist seine Sache.

hartzi, dass du eine standleitung zu deinem anwalt hast wissen wir längst .... :D

Zitat:

Original geschrieben von LoudHoward



Ja der Unfall war kurz vor bzw. hinter einer Kurve der Bereich wo es geknallt hat war breit genug dass 2,5 Autos oder 1 Auto und 1 LKW Platz haben. Und nein wir waren nicht zu schnell, denn 1. ist ein Kreisel wo wir rein und raus müssen, fast unmöglich in dem kleinen Kreisel zu schnell zu fahren. 2. kennen wir den Ort und wir fahren täglich manchmal mehrfach dort lang, und wissen wie schnell man dort fahren kann / darf und wie weit rechts ich mich halten muss.
Und 3. hatte ich meine kleine Tochter (1,5 Jahre) auch noch dabei, und ich würde NIEMALS sie in Gefahr bringen.

Deine Geschwindigkeit hat nichts aber auch garnichts damit zu tun ob du weit genug rechts gefahren bist o. nicht!

Du bist Ortskundig, weißt um die "Engstelle", fährst dort nach eigen angaben extrem Vorsichtig, konntest den entgegenkommenden eigentlich früh genug sehen u. bist doch irgendwie, habe ich das Gefühl, "überrascht" worden. Du bist nicht vielleicht doch für ein momentchen ein klitze kleinwenig "abgelenkt" gewesen z.B. von deiner Tochter? Und etwas weiter links gefahren wie gedacht?

Hast du eigentlich Bilder vom Unfallort gemacht? An der Lage der Spiegelscherben könnte man schon erkennen wo auf der Fahrbahn die Kollision statt gefunden hat!

MfG Günter

Hat sich eh erledigt, wir haben uns darauf geeinigt, das jeder sein eigenen Schaden zahlt.
Ja es ist eine doofe ecke, nein ich war nicht abgelenkt, weil meine Frau da war, ich war nur vom knall überrascht, ich hatte ehr das Gefühl er war zu schnell denn er kam von einer Geraden und hat mich ehr gesehen wie ich der aus der Kurve kam. Meine Frau wollte gerade sage ich soll mehr links fahren da ich sonst den Bordstein mitnehme. Und sie ist eigentlich immer die, die die Felgen kaputt macht.

Würde ich nicht einsehen aber gut, ist deine Entscheidung.

Ich hatte vor ca. einem Jahr einen ähnlichen Fall. Ich hatte mehrere parkende Fahrzeuge auf meiner Seite und fuhr soweit wie möglich rechts. Mir kam ein anderer Autofahrer entgegen, der vorher mehrere Fahrzeuge auf seiner Seite hatte. Anstatt nach dem Ende der parkenden Fahrzeuge wieder soweit wie möglich nach rechts zu fahren, pennte er m.E. und fuhr mit einem ca. 1,50 - 2 m Abstand vom rechten Fahrbahnrand weiter. Es passierte das, was passieren musste, die Spiegel berührten sich und es knallte.
Sein Schaden stand nicht zur Diskussion. Für ihn war das ganze erledigt, da das Fahrzeug sehr alt war. Ich rief die Polizei, da ich in Erinnerung hatte, dass das Rechtsfahrgebot für alle gilt. Durch diese wurde die Fahrbahnbreite vermessen. Diese war ausreichend, denn an dieser Stelle fahren auch jeden Tag hunderte von Fahrzeugen, zum Teil auch Busse und LKW's zeitgleich mit Pkw's vorbei. Obwohl der Unfallgegner immer noch mind. 1,50 vom Fahrbahnrand entfernt stand, wurde keine Schuldzuweisung seitens der Polizei vorgenommen. Zeugen gab es keine. Ein Anruf bei meinem Anwalt brachte auch nur die Aussage: "Vergessen Sie es.". Ich hatte noch Glück im Unglück. Es war nur der Blinker im Spiegel gebrochen. Dieser hat 30 Euro beim Händler und der Wechsel 20 Euro in der freien Werkstatt gekostet. Also bin ich noch recht billig davon gekommen.

Zitat:

Original geschrieben von Bleman


 ....wurde keine Schuldzuweisung seitens der Polizei vorgenommen.

Wird sie auch nie machen, diese Beurteilung ist dann Sache des Gerichts.

Die Polizei nimmt nur einen Schaden/Unfall auf.

Zitat:

Original geschrieben von Bleman


wurde keine Schuldzuweisung seitens der Polizei vorgenommen.

Dieser Mythos ist echt nicht auszurotten.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Würde ich nicht einsehen aber gut, ist deine Entscheidung.

So könnte der Unfallgegner auch Argumentieren!

Dann geht es vor Gericht und das selbe wie oben beschreiben kommt dabei raus...

Dann sollte man es vielleicht mal draufankommen lassen. Vielleicht knickt der Gegner dann doch ein, weil er sich jeder Schuld bewusst ist?

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803


Wird sie auch nie machen, diese Beurteilung ist dann Sache des Gerichts.
Die Polizei nimmt nur einen Schaden/Unfall auf.

... und stellt ggf. wenn es eben offensichtich ist auch einen Strafzettel aus. Mag sein, dass das im juristischen Sinne keine Schuldzuweisung ist, aber dennoch deutet es darauf hin, dass einer was falsch gemacht haben muss.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Dann sollte man es vielleicht mal draufankommen lassen.

Somit wird nur Sinnlos Geld verbraten!

Aber ist dir ja egal, zahlt entweder der Steuerzahler oder die Versicherungsnehmer!

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