Schuldfrage KFZ gegen Radfahrer

Guten Tag zusammen,

hoffe das Thema gehört hier rein und nicht, dass ich mich verirrt habe.

Mir ist gestern folgendes passiert:

Ich stand bei uns am Haus mit dem PKW in der Parklücke und muss zum ausparken rückwärts über den Geh und dann ein Radweg. Nach links hin ist die Sicht auf ca. 6 m beschränkt.

Beim ausparken schaue ich mir als erstes den Gehweg an und fahre dann ca. 0,5 bis 1 m damit ich den Radweg und die Straße besser überblicken kann ( Zu dem Zeitpunkt blockiere ich nun mit dem PKW Teile des Gehwegs )
So tut ja auch alles nichts zur Sache. Auf jedenfalls zu dem Zeitpunkt als ich auf dem Gehweg stehe kollidiert ein Radfahrer mit meinem PKW.
Er fuhr auf dem Gehweg (entgegen der Fahrrichtung wenn das wichtig ist ) und nutzte nicht den für ihn vorgesehenen Radweg.
Aufgrund dessen, dass der Schaden nicht groß war verblieben wir zunächst beim Austausch der Kontaktdaten.

Heute habe ich von seinem Vater nun eine SMS bekommen mit der Forderung den Schaden am Rad zu bezahlen.
Meine Google Recherche hat im Prinzip ergeben, dass ich maximal eine kleine Teilschuld bekomme. ( Kann die entsprechenden Quellen nachher noch nachtragen ).

Aber möchte nun mal von euch eine Einschätzung erhalten wie die Schuldfrage gewertet wird.

Habe dem Vater übrigens meine Kenntnisse geschildert und darauf verwiesen, dass bei mir auch ein Schaden entstanden ist und wir die Sache einfach auf sich beruhen lassen sollten...

Mit freundlichen Grüßen
Rafael

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@wernerhgeorg schrieb am 27. Mai 2015 um 16:28:44 Uhr:



Zitat:

@Yossarian66 schrieb am 27. Mai 2015 um 15:31:16 Uhr:


Es vergeht kein Tag auf dem Rad, bei dem ich nicht tot wäre, wenn ich nicht für Autofahrer mitdenke. Der Standardspruch: "Oh, Entschuldigung, ich hab sie gar nicht gesehen." Dann mach deine Augen auf!
Besonders wenn man schnell mit dem Rad fährt, muß man pausenlos aufpassen.
Vielleicht solltest du mal deinen Fahrstil überdenken, wenn du so häufig in Gefahr gerätzt.

Ich kann als Hobbyradler und Hobbybiker Yossarian66 nur zustimmen.

Auf 2 Rädern unterwegs zu sein ist ein gefährliches Pflaster.

Und zu Deinem Tipp, solange man am Leben und unversehrt ist, ist das mehr ein Zeichen das der Fahrstil i.o. und den Umständen angepasst ist. Angepasst an die Dummheit vieler Autofahrer.

Die neueste Attacke gegenüber Radlern ist im Umland von Berlin das fahren mit dem Auto auf Radwegen, sehe ich vermehrt. Über die Motivation dessen bin ich mir noch nicht im klaren.

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Mal ein einfaches Beispiel: Radwege innerorts, alle 50m ne Einmündung. 70% der Autofahrer halten nicht am Radweg, um erstmal zu schaun ob da einer kommt, sondern erst an der Autospur. D.h. wenn ich da nicht jedesmal auf Schrittgeschwindigkeit runterbremse, obwohl ich das nach StVO nicht müsste, wäre mein Risiko an jeder Einmündung 70% im Krankenhaus zu landen. Das ist einer der Gründe, warum ich innerorts selten Radwege benütze, daneben werden sie zugeparkt, von Fußgängern in Scharen frequentiert, usw.
Und auf der Strasse wirst du dann dafür blöd angehupt. Nein, ich gefährde mich nicht selber, da könnt ihr hupen bis ihr schwarz werdet!
Oder ich fahr mitten auf der Fahrbahn, weil rechts Autos stehen und ich Abstand halten muß (nach StVO vorgeschrieben!), was auch sinnvoll ist, sonst klebt man an jeder Autotür die aufgeht. Ergebnis: es wird gehupt!
Und so gibts noch ne Menge Beispiele, wenn die StVO aber untauglich ist mein Leben zu schützen, dann fahr ich mit dem Rad nach meinen Regeln, die dort von der StVO abweichen, wo ich es für sinnvoll und sicher erachte. Z.B. ist eine Einbahnstrasse in falscher Richtung zu befahren sicherer als in der korrekten Richtung. So seh ich nämlich was kommt und kann reagieren. Das zumindest wird langsam auch in den Behörden so gesehen und immer mehr Einbahnstrassen werden für Radler in beiden Richtungen freigegeben.
Und so gibts halt ne ganze Menge die nicht passt, weil alles aufs Auto zugeschnitten ist. Aber wenigstens sollte man als Autofahrer ein bißchen Verständnis für die Problematik aufbringen und sich im klaren sein, daß ein Auto für den Insassen sicher, für andere aber ein ziemliche Gefahr darstellt und entsprechend handeln.
Wenn ich mit dem Auto unterwegs bin sind mir Radler auch manchmal lästig, keine Frage. Aber agressiv mit 200 PS und 2 Tonnen gegen jemand vorzugehen, der nicht den geringsten Schutz hat, ist einfach ein Armutszeugnis.

Zitat:

@BJ_ schrieb am 27. Mai 2015 um 19:20:28 Uhr:


... wer schaut beim Rechtsabbiegen über die Schulter, ob kein Radler auf dem Radweg kommt, der Vorrang hat?

Na zumindest das, hoffe ich, tun doch die meisten.

Ich meine, ich halte auch an keinem Stoppschild wenn frei ist (warum auch?), aber die grundlegenden Vorfahrtsregeln sollte man schon kennen/beachten.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Yossarian66 schrieb am 27. Mai 2015 um 20:50:52 Uhr:


Oder ich fahr mitten auf der Fahrbahn, weil rechts Autos stehen und ich Abstand halten muß (nach StVO vorgeschrieben!), ...

Seit wann muß man Abstand zu geparkten Autos halten?

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 28. Mai 2015 um 07:47:13 Uhr:



Ich meine, ich halte auch an keinem Stoppschild wenn frei ist (warum auch?),
Gruß Metalhead

Noch ein kleines Beispiel zum Thema:

Zitat:

gerade Fußgänger und Radfahrer verstoßen am häufigsten gegen die Verkehrsregeln.

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🙁 Wenigstens halte ich an roten Ampel und weiß wer Vorfahrt hat (und gewähre die dann auch).

PS. Was ist der tiefere Sinn eines Stoppschildes? Mal vom "Vorsicht-blöde-Ecke"-Charakter abgesehen (ob die Räder jetzt kurz stehen oder noch langsam rollen ist völlig wurscht).
Aber egal, nicht daß es wieder OT wird.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 28. Mai 2015 um 08:45:10 Uhr:


🙁 Wenigstens halte ich an roten Ampel und weiß wer Vorfahrt hat (und gewähre die dann auch).

PS. Was ist der tiefere Sinn eines Stoppschildes? Mal vom "Vorsicht-blöde-Ecke"-Charakter abgesehen (ob die Räder jetzt kurz stehen oder noch langsam rollen ist völlig wurscht).
Aber egal, nicht daß es wieder OT wird.

Gruß Metalhead

War ja nur ein Beispiel, nichts persönliches jetzt.

Zitat:

@wernerhgeorg schrieb am 27. Mai 2015 um 17:50:12 Uhr:


Und das bei einem Unfall der Autofahrer trotzdem die Strafe zahlen muss.

das ist doppelt Quatsch.

Weder muss der Autofahrer eine Strafe zahlen noch muss er aus Verschulden haften, wenn er den Unfall nicht verschuldet hat. Allenfalls - wie bereits erläutert - zu einem kleineren Anteil aus der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs.

Zitat:

@Yossarian66 schrieb am 27. Mai 2015 um 20:50:52 Uhr:


dann fahr ich mit dem Rad nach meinen Regeln, die dort von der StVO abweichen, wo ich es für sinnvoll und sicher erachte.

Anarchie ist machbar, Herr Nachbar. Radfahren nach dem Pippi Langstrumpf Prinzip ("ich mach mir die Welt, .....).

Und dann wunderst Du Dich, wenn die Radler einen schlechten Ruf haben ("fahren alle, wie sie wollen"😉.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 28. Mai 2015 um 07:50:19 Uhr:



Zitat:

@Yossarian66 schrieb am 27. Mai 2015 um 20:50:52 Uhr:


Oder ich fahr mitten auf der Fahrbahn, weil rechts Autos stehen und ich Abstand halten muß (nach StVO vorgeschrieben!), ...
Seit wann muß man Abstand zu geparkten Autos halten?

Gruß Metalhead

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Seitenabstand.php

Selbst wenn man es nicht müsste. Wer unversehrt bleiben will für den ist es zwingend.

Zitat:

Beim Überholen, beim Vorbeifahren an haltenden und parkenden Fahrzeugen, beim Passieren von Linien- und Schulbussen müssen jeweils der vorgefundenen Verkehrssituation und den örtlichen Verhältnissen entsprechend unterschiedliche seitliche Sicherheitsabstände eingehalten werden.

Was das denn für 'ne Wischiwaschi-Formulierung??

Ich dachte es geht um die 1/1,5m aus der StVo, die gilt IMHO nicht für geparkte Fahrzeuge.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 28. Mai 2015 um 11:32:02 Uhr:


Was das denn für 'ne Wischiwaschi-Formulierung??
Ich dachte es geht um die 1/1,5m aus der StVo, die gilt IMHO nicht für geparkte Fahrzeuge.

Gruß Metalhead

Hi

nein, die 1,5m bis 50km/h bzw. 2,0m bei höherem Tempo Seitenabstand KFZ-Radler gelten für beschleunigte Tonnen von Blech, die an ungeschützten Radlern vorbeifahren.

Was hier gemeint ist ist der Sicherheitsabstand, den Radler zu parkenden KFZ einhalten müssen, um eine Mithaftung auszuschließen, wenn die KFZinsassen ohne auf Radler zu achten einfach die Tür aufreißen und damit den Radler schwer verletzen oder töten. Gerichte haben leider so entschieden.

Dies bedingt oft, dass ein Hochbordradweg undbenutzbar ist, weil unmittelbar an Parkstreifen gelegen und zu schmal ist, als dass man diesen Abstand von den KFZ einhalten könnte. Oder dass ein Radler den Radfahrstreifen auf der Fahrbahn nach links verlassen muss, da dieser ohne ausreichenden Schutzabstand an parkenden KFZ vorbei geführt ist.

Beides sind Situationen, die von einigen KFZ-Lenkern leider nicht verstanden werden und zu gefährlichen Erziehungsversuchen führen können.

Ich bin mit 18 mal mit Tempo 35 mit dem Rad gegen eine Autotür geknallt. Der Abstand macht Sinn, das kann ich dir sagen.

Zitat:

@BJ_ schrieb am 28. Mai 2015 um 12:09:08 Uhr:


nein, die 1,5m bis 50km/h bzw. 2,0m bei höherem Tempo Seitenabstand KFZ-Radler gelten für beschleunigte Tonnen von Blech, die an ungeschützten Radlern vorbeifahren.

Ich kenne nur 1m von zweispurigen 1,5m von einspurigen Fahrzeugen.

Zitat:

Was hier gemeint ist ist der Sicherheitsabstand, den Radler zu parkenden KFZ einhalten müssen, um eine Mithaftung auszuschließen, wenn die KFZinsassen ohne auf Radler zu achten einfach die Tür aufreißen und damit den Radler schwer verletzen oder töten.

Davon hab ich noch nie was gehört (fahr aber auch nur zum Spaß in Feld, Wald, Flur und nicht auf Hauptverkehrsstraßen). Again what learned. 🙂

Zitat:

... weil unmittelbar an Parkstreifen gelegen und zu schmal ist, als dass man diesen Abstand von den KFZ einhalten könnte.

Und es gibt auch Urteile zu so einer Situation (Radwegbreite gibt den Abstand gar nicht her)?

Kann eigentlich nicht sein, denn das kollidiert ja mit der Radwegbenutzungspflicht.

Gruß Metalhead

Da kollidiert noch einiges mehr. Übrigens gibts gar keine Radwegebenutzungspflicht, nur an ganz besonders gefährlichen Stellen. Das ist schon lange Gesetz nur die Kommunen setzen es rechtswidrig nicht um. Wenn man Lust hat, kann man fast jede Benutzungspflicht wegklagen.
http://www.varel.de/dokumente/Radwegebenutzungspflicht.pdf
insbesondere
§45 Absatz 9 Satz 2 StVO

Zitat:

@Yossarian66 schrieb am 28. Mai 2015 um 22:03:42 Uhr:


Wenn man Lust hat, kann man fast jede Benutzungspflicht wegklagen.

Und wir wundern uns, wenn es mit diesem Land nicht voran geht. Ich wäre nie auf die Idee gekommen, einen Rad weg nicht zu verwenden.

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