Hi
ist ja lustig, wie manche VT hier unbeleckt von jeder Sachkenntnis ihre Ansichten vertreten.
Irrtum 1: Radwege sind für Radler sicher und wurden extra für deren Sicherheit angelegt.
Wer das glaubt, meint auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.
Adolf selig hat zur Bevorzugung für den aufkommenden KFZ-Verkehr im Dritten Reich verfügt, dass Radler von den Fahrbahnen verbannt werden müssen. Die allgemeine Radwegbenutzungspflicht wurde eingeführt. Breite und Ausgestaltung der Radwege spielte keine Rolle.
Ein Großteil der heutigen Radwege wurde so angelegt. Ordentliches Radfahren ist auf ihnen aufgrund mangelnder Breite, schlechter Führung und gefährlichen Konfliktstellen mit dem Fahrbahnverkehr nicht möglich und sogar gefährlich. Klassiker ist der Unfall Radler-Rechtsabbieger. Regelmäßig hat der Radler vorrang und wurde vom wartepflichtigen Rechtsabbieger wegen fehlendem Schulterblick und fehlender Sichtbeziehungen vor dem Abbiegen mißachtet und überfahren. Bei Bussen und LKW ist das "Überfahren" wörtlich zu nehmen. Der Radler ist anschließend meist schwerstverletzt oder tot.
Ohne Radwege gibt es diesen Unfalltyp so gut wie gar nicht.
Erst in letzter Zeit, vor allem nach Aufhebung der allgemeinen Radwegepflicht in 1997/98, werden breitere Radwege mit dem Versuch einer konfliktfreien Führung gebaut. Letzteres scheitert meistens, da die Planer selbst kein Rad fahren, zumindest nicht als Alltagsradler. Die Radwege werden so bequemer, bleiben aber brandgefährlich.
Irrtum 2: Radwege werden mit den Geldern der KFZ-Steuer finanziert.
Es gibt Abgaben und Steuern. Abgaben sind zweckgebunden, Steuern gehen in den Haushalt und werden nach belieben verwendet. So auch die KFZ-Steuer. Sie verschwindet im Bundeshaushalt. Radwege werden aus anderen Töpfen finanziert, Bund und Land zahlen nur bei übergeordneten Straßen außerhalb von Ortschaften. Innerhalb von Ortschaften sind die Kommunen zuständig und Land und Bund geben höchstens einen Förderzuschuss. Ist also nix mit der Gleichung "ich Autofahrer"="ich Radwegfinanzierer".
Irrtum 3: Radfahrer zahlen keine Steuern.
Da belehrt mich das Finanzamt jedes Jahr eines Besseren. Als Arbeitnehmer zahle ich Steuern, als KFZ-Halter zahle ich Steuern, bei jedem Einkauf zahle ich Steuern etc.pp. Sogar beim Erwerb meiner Fahrräder habe ich Steuern gezahlt. Ich bezahle lediglich keine nutzungsbezogenen Steuern für das Fahren auf den Rädern. Was ja logisch ist, da Radfahren keine besondere Infrastruktur erfordert und auch keine vorhandene zerstört im Sinne von Abnutzung. Ich komme prima auf der Fahrbahn zurecht. Radwegbau fordern vor allem Autofahrer in dem Glauben, damit die Fahrbahn für sich alleine zu haben.
Irrtum 4: Radfahrer auf der Fahrbahn behindern den Verkehr.
Radfahrer behindern nicht den Verkehr, sie sind Teil des Verkehrs. Wer sich behindert fühlt ist lediglich der KFZ-Verkehr, der ebenfalls nur ein Teil des Verkehrs ist.
In größeren Städten geht die Hauptverkehrsbehinderung von Staus aus, die regelmäßig von zu vielen KFZ, die zur gleichen Zeit die Straßen nutzen wollen, verursacht werden. Staus wegen Radlern sind dagegen Exoten. Kann sein, dass ein KFZ einen Radler auf der Strecke überholt. An der nächsten roten Ampel hat der ihn aber meist wieder eingeholt.
Abschließend noch: gute Radwege werden von Radlern meist auch ohne Benutzungspflicht gerne angenommen. Wer von Fahrbahnradlern trotz angeblich bestens ausgebautem und breitem Radweg genervt ist, sollte sich mal sein Fahrrad nehmen und diesen Radweg selbst befahren. Nur so kann man feststellen, ob der Radweg zum zügigen Radfahren überhaupt geeignet ist und wie viele Konflikte und Gefährdungen sich in dessen Verlauf verstecken. Die Nutzung von rechtsseitigen Radwegen erhöht die Unfallgefahr für Radler um den Faktor 3, die Nutzung von linksseitigen Radwegen sogar um den Faktor 12. Da muss der Radweg schon sehr gut gebaut sein, dass ein informierter Radler sie auch benutzt.