Schreiben vom Rechtsanwalt
Hallo zusammen,
ich habe mal folgende Fragen an Euch und ich hoffe es kann mir jemand dabei helfen, und zwar geht es um folgende Thematik:
Ich (kleiner Autohändler) habe von einem Händler, dessen Privatfahrzeug einen Porsche Cayman S (Halbjahreswagen) gekauft. Dieses Fahrzeug habe ich dann nach kurzer Zeit einem Kunden von meiner Werkstätte weiterverkauft. Das Fahrzeug hat ihn ca. 70.000 € gekostet. Dieser Kunde war dann beim Porsche- Händler und hat sich dort seine erste jährliche Inspektion machen lassen. Dort wurde festgestellt, dass das Fahrzeug vorher schon ein Totalschaden war und daraufhin hatte mir sein Rechtsanwalt einen Brief geschreiben, mit der Aufforderung diese 70.000 € unverzüglich wieder dem Kunden auszuweisen. Als ich jedoch damals das Fahrzeug gekauft hatte, hat mir der Verkäufer versichert, das Fahrzeug wäre unfallfrei. Dem war ja anscheinend nicht so.
1. Daraufhin nun meine Frage ob ich gegen den damaligen Verkäufer, der mir ein unfallfreies Fahrzeug versicherte, auch irgendwie rechtlich vorgehen kann und wenn ja, wären mir ein paar Tipps oder guter Rechtsanwalt der weiterhelfen kann, sehr hilfreich.
2. Wie würde das gleiche Problem aussehen, wenn mich ein Händler so wie ein Privatmann auf den Arm nehmen würde?
Was mich da brutal ärgert, ist die Tatsache, dass durch solche "Trotteln" wir Händler um unsere Existenz kämpfen müßen und unsere Glaubwürdigkeit auf das Spiel setzen und ich es nicht einsehe, dass nur der Händler IMMER der Blöde an der Sache ist.
Ich wünsche Euch noch einen schönen Tag und freue mich über Zuschriften und eure Hilfe.
Gruß
Toni
Beste Antwort im Thema
Ab zum Anwalt.
Ich bezweifle das der Vorbesitzer jetzt freiwillig zugeben wird das die Kiste ein Totalschaden war,was allerdings auch noch zu ermitteln wäre da ein Brief von einem Rechtsanwalt mir da nicht ausreichen würde.
Wenn es ein Totalschaden war sollte das zumindest über Porsche nachprüfbar sein oder über die Versicherung.Die dürfte den Wiederaufbau ja bezahlt haben.
Wenn es tatsächlich ein Unfallfahrzeug ist dürfte der Händler von dem du ihn hast ein dickes Problem am Hals haben.Aber wie schon geschrieben,ohne Anwalt dürftest du auf verlorenem Posten stehen.
16 Antworten
Zitat:
Wenn das ein Händler zu Händler Geschäft war (Kaufvertrag mal checken, wenn Du denn überhaupt einen hast...) dann hast Du keine gesetzl. Gewährleistung.
Auch im B2B-Geschäft gilt das BGB und somit die Gewährleistungsdinge, allerdings kann bei B2B vertraglich die Gewährleistung sogar bei Neuteilen vollständig ausgeschlossen werden, ggf. auch über einen zusätzlichen Nachlass.
Aber wie schon hingewiesen, das hier ist kein Thema aus dem "Gewährleistungsbereich", sondern "Offenbarungspflichten beim Verkauf" und das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Allerdings gibt es auch hier mögliche Unterschiede zwischen einem Kaufvertrag im B2B- oder Endverbraucher-Bereich.
Zitat:
Ist eine arglistig verschwiegene Täuschung ...
Auch das ist es (sehr wahrscheinlich) nicht, gibt es so auch garnicht.
Das Ding würde sich wenn dann "arglistige Täuschung" nennen und findet sich als Straftat dann im §263 StGB unter dem Oberbegriff "Betrug". Hier auch nicht das Thema, kann aber werden.
mal kurz zur seelenlage des te:
sein erster beitrag von bisher 2:
Zitat:
Hallo alle miteinander,
habe mich mal hier durch die ganzen Seiten gelesen und muß auch sagen das der eine oder andere Tipp sicherlich nützlich ist.Kurz mal zu mir:
Ich habe ein Angebot vom TÜV, als Bachelor Maschinenbauabsolent, einen aaSmT machen zu können. Soweit ist ja schon mal alles klar was Ausbildungsdauer, -kosten,... anbelangt
Kann mir aber mal jemand sagen, der beim TÜV oder mal der war, wie es dann im Außendienst genauer aussieht, zwecks Fahrtkosten usw
1) Bekommt man da einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt oder muß man mit dem Privat- PKW zum Kunden fahren?2) Bei Firmenwagen: Darf man diesen auch privat nutze
3) Bei Firmenwagen: Welche Fahrzeuge sind das in der Regel?4) Bei Privat- PKW: Wie siehts da mit km- Pauschale aus bzw. gibt es finanzielle "Unterstützung/ Zuschüsse" bei Reparaturen zwecks Verschleiß usw.
Allgemeine Fragen:
5) Ist es richtig das man beim TÜV 12 Gehälter bekommt?6) Hier wird viel von Zuschüssen, freiwilligen Zuschüssen,... seitens TÜV gesprochen. Um was handelt es sich dabei hauptsächlich?
7) Weihnachts- und Urlaubsgeld gibt es auch?
8) Wie sind die Aufstiegschancen in höhere Positionen (NL- Leiter, Regionalleiter, Bereichsleiter,...)
9) Betriebliche Vorsorge (Betriebsrente,...)
10) Gibt es als TÜV- Mitarbeiter auch irgendwelche Vergünstigungen?(z.B. man will sich ein Auto der Marke XYZ kaufen => TÜV hat mit der Marke XYZ eine Vereinbarung da Mitarbeiter die sich ein Fahrzeug kaufen wollen x% darauf bekommen)
Sind doch einige Fragen mehr als ich eigentlich stellen wollte.
Würde mich aber über Eure Antworten/ Erfahrungen/ Tipps/.... freuen.
Wünsche Euch noch allen einen angenehmen Arbeitstag und bis bald.
GrußToni_26
das heißt für mich, ja der tüv hat eine vereinbbarung mit porsche, der tüv darf die crashtestwagen wieder aufbauen und als dienstwagen nutzen, beziehungsweise verkaufen.
das wichtigste was ich daraus lerne, wenn der tüv solche leute anstellt, werde ich die prüforganisation wechseln.
DON`T FEED THE TROLL
liebe mods, bitte schließen. hier noch gehirnschmalz zu investieren ist müßig.