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Schreiben vom Rechtsanwalt

Themenstarteram 19. Dezember 2008 um 20:25

Hallo zusammen,

ich habe mal folgende Fragen an Euch und ich hoffe es kann mir jemand dabei helfen, und zwar geht es um folgende Thematik:

Ich (kleiner Autohändler) habe von einem Händler, dessen Privatfahrzeug einen Porsche Cayman S (Halbjahreswagen) gekauft. Dieses Fahrzeug habe ich dann nach kurzer Zeit einem Kunden von meiner Werkstätte weiterverkauft. Das Fahrzeug hat ihn ca. 70.000 € gekostet. Dieser Kunde war dann beim Porsche- Händler und hat sich dort seine erste jährliche Inspektion machen lassen. Dort wurde festgestellt, dass das Fahrzeug vorher schon ein Totalschaden war und daraufhin hatte mir sein Rechtsanwalt einen Brief geschreiben, mit der Aufforderung diese 70.000 € unverzüglich wieder dem Kunden auszuweisen. Als ich jedoch damals das Fahrzeug gekauft hatte, hat mir der Verkäufer versichert, das Fahrzeug wäre unfallfrei. Dem war ja anscheinend nicht so.

1. Daraufhin nun meine Frage ob ich gegen den damaligen Verkäufer, der mir ein unfallfreies Fahrzeug versicherte, auch irgendwie rechtlich vorgehen kann und wenn ja, wären mir ein paar Tipps oder guter Rechtsanwalt der weiterhelfen kann, sehr hilfreich.

2. Wie würde das gleiche Problem aussehen, wenn mich ein Händler so wie ein Privatmann auf den Arm nehmen würde?

Was mich da brutal ärgert, ist die Tatsache, dass durch solche "Trotteln" wir Händler um unsere Existenz kämpfen müßen und unsere Glaubwürdigkeit auf das Spiel setzen und ich es nicht einsehe, dass nur der Händler IMMER der Blöde an der Sache ist.

Ich wünsche Euch noch einen schönen Tag und freue mich über Zuschriften und eure Hilfe.

Gruß

Toni

Beste Antwort im Thema

Ab zum Anwalt.

Ich bezweifle das der Vorbesitzer jetzt freiwillig zugeben wird das die Kiste ein Totalschaden war,was allerdings auch noch zu ermitteln wäre da ein Brief von einem Rechtsanwalt mir da nicht ausreichen würde.

Wenn es ein Totalschaden war sollte das zumindest über Porsche nachprüfbar sein oder über die Versicherung.Die dürfte den Wiederaufbau ja bezahlt haben.

Wenn es tatsächlich ein Unfallfahrzeug ist dürfte der Händler von dem du ihn hast ein dickes Problem am Hals haben.Aber wie schon geschrieben,ohne Anwalt dürftest du auf verlorenem Posten stehen.

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Ab zum Anwalt.

Ich bezweifle das der Vorbesitzer jetzt freiwillig zugeben wird das die Kiste ein Totalschaden war,was allerdings auch noch zu ermitteln wäre da ein Brief von einem Rechtsanwalt mir da nicht ausreichen würde.

Wenn es ein Totalschaden war sollte das zumindest über Porsche nachprüfbar sein oder über die Versicherung.Die dürfte den Wiederaufbau ja bezahlt haben.

Wenn es tatsächlich ein Unfallfahrzeug ist dürfte der Händler von dem du ihn hast ein dickes Problem am Hals haben.Aber wie schon geschrieben,ohne Anwalt dürftest du auf verlorenem Posten stehen.

Auch von mir: ab zum Anwalt.

Wenn du selbst nichts von dem Unfall wußtest und auch sonst kein schlechtes Gewissen hast sofort zum Anwalt. Bei dem Streitwert leckt der sich alle Finger 

Ohne Anwalt würde ich hier auch nichts weiter unternehmen.

Ganz klar, ab zum Anwalt.

Du hast als Gewerbetreibender ein Fhz von Privat ohne Gewährleistung ( Privatfahrzeug!, egal ob Händler oder nicht ) gekauft, und weiterveräussert.

Dir wird nur der Gang zum Anwalt bleiben, alles andere ist Chancenlos.

Gruß Dennis

Ausschließlich Anwalt kann anhand der geschlossenen Verträge und deren Texten beraten.

 

Das hier:

Zitat:

Original geschrieben von gezzi

Du hast als Gewerbetreibender ein Fhz von Privat ohne Gewährleistung ( Privatfahrzeug!, egal ob Händler oder nicht ) gekauft, und weiterveräussert.

Ist jedoch die falsche Idee, die gesetzliche Gewährleistung hat nichts mit den hier thematisierten "Offenbarungspflichten" oder den auch noch in Frage kommenden "zugesicherten Eigenschaften" zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von Toni_26

Ich (kleiner Autohändler) habe von einem Händler, dessen Privatfahrzeug einen Porsche Cayman S (Halbjahreswagen) gekauft. Dieses Fahrzeug habe ich dann nach kurzer Zeit einem Kunden von meiner Werkstätte weiterverkauft. Das Fahrzeug hat ihn ca. 70.000 € gekostet. Dieser Kunde war dann beim Porsche- Händler und hat sich dort seine erste jährliche Inspektion machen lassen. Dort wurde festgestellt, dass das Fahrzeug vorher schon ein Totalschaden war [...]

Mich würde mal interessieren, wie man sich als Laie so einen Autohandelsbetrieb und die Abwicklung des Einkaufs bildlich vorstellen kann. Im Trash-TV schaut es immer so aus, als würden Experten einen reparierten Unfallwagen innerhalb von Minuten erkennen, z.B. anhand von Lackschichtenmessung, Blick unter's Fahrzeug etc.

Ist diese Vorstellung zutreffend und wenn ja, warum werden entsprechende Prüfungen nicht regelmäßig und überall durchgeführt?

Oliver

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Toni_26

Ich (kleiner Autohändler) ...

?? Das geschilderte Problem sollte doch wohl das kleine 1x1 und somit Handwerkszeug eines jeden (auch noch so kleinen) Autohändlers sein!??

Also was die Forderung Deines Kunden angeht (immer vorausgesetzt es handelt sich tatsächlich um einen Unfallwagen) würde ich sagen die ist berechtigt. Warum Du allerdings beim Kauf einen "Totalschaden" (es muß also etwas mehr als nur eine Delle gewesen sein) nicht erkannt hast ist mir doch etwas schleierhaft. Aber gut, um auf Deine Frage zurück zu kommen. Im Rahmen einer 1-jährigen Gewährleistung ist in den ersten sechs Monaten der Verkäufer in der Beweispflicht, danach der Käufer. Es kommt also auch auf den Zeitraum an, die der Kauf bereits her ist.

Auf alle Fälle kann ich mich den Vorrednern nur anschließen, ohne Anwalt geht hier wohl nichts.

Hast Du denn eigentlich schon mal mit dem ursprünglichen Verkäufer gesprochen? Und wenn ja, was sagt der?

 

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Nosports

Im Rahmen einer 1-jährigen Gewährleistung ist in den ersten sechs Monaten der Verkäufer in der Beweispflicht, danach der Käufer. Es kommt also auch auf den Zeitraum an, die der Kauf bereits her ist.

Falsch oder genauer: hier völlig unerheblich.

Der Gewährleistungszeitraum bzw. diese Beweislastgeschichte bezieht sich auf den Bereich "gesetzliche Gewährleistung", die ist aber hier nicht das Thema. Hier geht es um den juristischen Bereich der "Offenbarungspflichten bei Gebrauchtfahrzeugen" und das hat mit dem vorgenannten nichts zu tun, ist ein völlig anderer Bereich.

Das ist Vertragsrecht mit der üblichen Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Jahresende ab Entdeckung und es gibt auch keine Beweislastumkehr.

lieber te

ich schließe mich an, anwalt

und ich gehe weiter. melde insolvenz an. wenn du von dem geschäft keine ahnung hast, lass es. du schützt dich und andere. wenn du ein auto für 70 000 verkaufst, hast du es für ca. 68 000 gekauft. warscheinlich ein schnäppchen. warum hat es der vorbesitzer nicht selbst zu dem preis verkauft? bist du dir überhaupt sicher das der vorbesitzer noch da ist? wenn ich so eine aktion mit einem reparierten totalschaden durchziehe und das in dieser preisklasse, kann man davon ausgehen das das früher oder später auffällt. und mit festem wohnsitz und angemeldetem gewerbe fällt es ungemein schwer sich unsichtbar zumachen.

wieso scheust du die ausgaben und lässt diesen brummer nicht vorher vom tüv oder dekra checken. das macht bei dem auto o,1 % aus. und schon mal gehört das jeder autohändler einen lackdichtenmesser haben muß?

also insgesamt hast du ein 70 000 euro problem. cest la vie

Hmm, wir haben hier einen Möchtegernhändler mit scheinbar zu viel Bargeld, der sich von einem echten Händler komplett übers Ohr hauen lässt.

Wenn das ein Händler zu Händler Geschäft war (Kaufvertrag mal checken, wenn Du denn überhaupt einen hast...) dann hast Du keine gesetzl. Gewährleistung.

Des Weiteren schau mal auf haendler-treff.de, dort gibt's nützliche Tipps für gewerbliche Autohändler, auch was Gewährleistung, aktuelle Rechtsprechung etc. angeht.

Viel Glück.

k

Zitat:

Original geschrieben von kalbflei

Wenn das ein Händler zu Händler Geschäft war (Kaufvertrag mal checken, wenn Du denn überhaupt einen hast...) dann hast Du keine gesetzl. Gewährleistung.

Wie Pflaumenkuchen schon am 21.12. geschrieben hat, ist Gewährleistung hier kein Thema. Es fehlt eine wesentliche, zugesicherte Eigenschaft (Unfallfreiheit) und dafür muß auch der Privatverkäufer geradestehen.

Ist eine arglistig verschwiegene Täuschung die der Privatmann da vollzogen hat (ich vermute, der existiert gar nicht mehr oder ist insolvent) und der Betrieb von ihm läuft auf einen anderen Namen :-) grins.

 

Also ab zum Anwalt.

 

Aber ich muss den anderen Recht geben.

 

Wenn man keine Ahnung hat, sollte man den Job aufgeben.

Denn

 

1. Sollte ein Händler (auch noch so kleiner Händler) ein Lackdichten messer haben.

2. Soviel Kenntnisse haben einen total Schaden herauszufinden (Spaltmaße etc.)

3. Bei solchen Preisen sollte in der Tat der Wagen von Dekra etc. durchgecheckt werden.

das gibt Sicherheit für Käufer und Verkäufer.

 

 

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