Schnellere Abwicklung an Mautstationen
Hallo, bin gerade auf tolltickets gestoßen. Danach braucht man in Frankreich z.B. kein franz. Konto mehr um die "Schnellspur" an den Stationen zu nutzen. Und auch mit Wohnwagen scheint es zu klappen. Gibt es schon Erfahrungen hier?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@SurferHermann schrieb am 22. Mai 2015 um 10:12:03 Uhr:
Servus,es geht hier auch generell um Zeitersparnisse und Bequemlichkeiten. Könnte es sein, daß man, egal wo man fährt die richtige Urlaubszeit, Streckenwahl und die üblichen Stauzeiten berücksichtigt. Scheinbar gibts hier ein paar, die sich wundern, wenn es zu diesen Kriterien Staus gibt. Das sind die, die ohne Planung und Organisation ihre Geschichten hier fabrizieren und zu Klimmzügen mit irgendwelchen Hilfsmiteln greifen müssen. Diese Deppen kennt man ja, vor allem zu bestimmten Zeiten, die sich unter Gleichgesinnten auf XXXL-Stautreffen zusammenballen! Woher kommen die Verhaltensoriginellen eigentlich? Ach ja, scheint sich immer um den selben Personenkreis zu handeln. Da war doch mal was mit Herdentrieb!
Gruß
SurferHermann
Es gibt halt so Deppen wie mich , die nur in den Sommerferien Fahren können.
Sei von daher ein etwas vorsichtiger mit Deinen Äuserungen.
Johannes
118 Antworten
Eine breite Palette an Fahrzeugen ist berechtigt für die elektronische Maut auf der Autobahn.
Das ist sehr einfach, da alles von der Kategorie Ihres Fahrzeugs abhängt, d. h. vom Fahrzeugtyp, von seiner Größe und seinem Gewicht.
Liber-t akzeptiert 3 Mautklassen (die die am häufigsten verwendeten Fahrzeugtypen zusammenfassen):
Klasse 1: Fahrzeuge oder Fahreinheiten mit einer Gesamthöhe von weniger als 2 Metern und einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 3,5 Tonnen. Beispielsweise ein Pkw! Keine Maximallänge, deshalb zulässig, da mit einem Anhänger nicht höher als Ihr Pkw. Ein Pkw mit einem Dachträger? Achtung bei einer Höhe von mehr als 2 m müssen Sie eine normale Fahrspur benutzen und Ihren Pass Liber-t einem Angestellten der Mautstelle vorlegen.
Klasse 2: Fahrzeuge oder Fahreinheiten mit einer Gesamthöhe von mehr als 2 Metern und weniger als 3 Metern sowie einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 3,5 Tonnen. Es ist möglich, mit den meisten Wohnmobilen und Pkws mit Wohnwagen über ein Bip&Go-Badge Liber-t zu verfügen. Beachten Sie aber, dass Sie nicht die den Fahrzeugen der Klasse 1 vorbehaltenen Fahrspuren „t“ benutzen, da die Zufahrt auf eine Höhe von 2 m begrenzt ist. Benutzen Sie die LKW- oder die normalen Fahrspuren, und legen Sie dem Angestellten der Mautstelle Ihren elektronischen Bip&Go-Mautpass vor.
Klasse 5: Das Bip&Go-Badge eignet sich ebenfalls für Motorradfahrer. Es kann für Motorräder, Beiwagen und andere Trikes benutzt werden. Sie können die reservierten Fahrspuren „t“ benutzen. Auf den Autobahnen A13 und A14 zwischen Paris und Caen steht den Motorradfahrern rechts neben allen Schranken eine ihnen vorbehaltene Fahrspur für die elektronische Maut zur Verfügung.
Auf der Homepage steht es auch...
Zitat
Kann ich die reservierten Fahrspuren mit einem beladenen Dach benutzen?
Für die Benutzung der für Liber-t reservierten Fahrspuren darf die Höhe Ihres Fahrzeugs 2 m nicht überschreiten. Falls dies nicht der Fall ist, sollten Sie Ihren Pass einem Angestellten der Mautstelle in einer manuellen Fahrspur vorlegen.
Die Liber-T Spuren sind meistens begrenzt in der Höhe. Mit dem Liber-T Pass kannst Du aber auch die LKW-Spur benutzen. ISt mit Wohnwagen sowieso bequemer, da die Spuren breiter sind. In unseren Sprintern sind auch solche Pässe drin (LKW haben eine andere Box) und es funktioniert. An jeder Mautstelle wird das Gespann vermessen und (normalerweise) die richtige Kategorie gebucht. Aber man sollte die Rechnung immer kontrollieren!
Übrigens: Man munkelt, dass die Autoroutes seit Mai 2015 für (Wohnwagen-)Gespanne über 3,5t zZGG die Klasse 4 buchen. Das wäre die LKW-Klasse und somit deutlich teurer. Aber nichts genaues weiss ich nicht.
du hast t spuren die auf 2m begrenzt sidn, mit allem anderen einfach durch die unbegrenzten
Sprinter319, das wäre schlecht, was ja auch nciht richtig wäre, problem wird nur nachher das beweisen sein nehme cih mal an
Gut zu wissen @Bommel
Ich frag mich sowieso, wenn es denn so wäre dass Gespanne >3,5t in Kat. 4 fallen, wie die das messen wollen. Sind ja keine Wiegeplatten an den Mautstellen und es gibt zwar Waagen die auf beim überfahren messen, aber das wäre wohl etwas teuer um solche Technik an jeder Mautstelle zu verbauen.
aber auch so wie cih das lese, gehts mit bipandgo nr bis 3,5t zulgg beim fahrzeug+ anhänger, laut seite nur kat. 1,2 und 5
Naja bisher (oder immer noch?) wars auch für Gespanne über 3,5t Zuggewicht möglich. War ja immer Klasse 2.
Zitat:
@Sprinter319 schrieb am 24. Juni 2015 um 18:52:36 Uhr:
Übrigens: Man munkelt, dass die Autoroutes seit Mai 2015 für (Wohnwagen-)Gespanne über 3,5t zZGG die Klasse 4 buchen. Das wäre die LKW-Klasse und somit deutlich teurer. Aber nichts genaues weiss ich nicht.
Ich habe mir zusätzlich vom ADAC die Routenberechnung machen lassen. Da ist dann auch eine Mautberechnung anbei. Laut ADAC Klasse 2 - naja, ich werde wohl die LKW Spur mit dem T suchen und wenn möglich mit dem 30 km/h Schild...
Zitat:
@Sprinter319 [url=http://www.motor-talk.de/.../...ung-an-mautstationen-t4571734.html?...]Übrigens: Man munkelt, dass die Autoroutes seit Mai 2015 für (Wohnwagen-)Gespanne über 3,5t zZGG die Klasse 4 buchen. Das wäre die LKW-Klasse und somit deutlich teurer. Aber nichts genaues weiss ich nicht.
Moin,
man könnte mal dieses hier bemühen:
http://www.aprr.fr/PDF/peage_classes_vehicules.pdf
Dort steht drin dass Fahrzeuge bis 3,5T zgM in Cl. 1 gehören.
Und wenn mit einem Fahrzeug der Cl.1 ein Anhänger mit einer Höhe über 2m und bis 3m gezogen wird die Cl. 2 richtig ist.
Die Geschichte mit über 3,5T gibts natürlich.
Es zählt aber immer das Gewicht des Zugfahrzeugs und nicht der Kombination.
Ich schau mal auf Autoroutes.fr und sehe jetzt warum wegen der Mautklassen gemunkelt wird:
http://www.autoroutes.fr/fr/classification-des-vehicules.htm
Bei Klasse 2 steht: Für Fahrzeuge oder Gespanne bis 3,5t und einer Höhe von 2-3 Metern. Da steht also nicht, dass sich die 3,5t nur auf das Zugfahrzeug beziehen und vermutlich ist deshalb aktuell die Rede, dass Gespanne über 3,5t in Klasse 4 kommen.
Bei Klasse 4 steht: Gespanne mit einem Zugfahrzeug über 3,5t.
D. h. die haben sich einfach sehr missverständlich ausgedrückt. Und wer nur auf Klasse 2 schaut könnte meinen, dass er mit einem Gespann über 3,5t dort nicht reinpasst. Aber wenn man bei Klasse 4 schaut, wirds dann klar.
Keine Klasse 4 für Gespanne, solange das Zugfahrzeug unter 3,5t ist. Also alles beim alten...
Und weil es dazu passt eine aktuelle Meldung aus den MT-News: http://www.motor-talk.de/.../...ing-gespanne-wird-teurer-t5353297.html
Demnach zählt nun neuerdings das Zuggewicht (Summe der z.Ggw.) für die Einstufung.
jo