Schneeketten auf 255/55 R18

Audi Q5 8R

Hallo,
da ich hier schon vieles nützliches lesen konnte, hoffe ich hier auch auf guten Rat.

Ich fahre einen Q5 mit 255/55 R18 Winterreifen und habe mich jetzt kurzfristig entschlossen über Neujahr nach Österreich zu fahren.
Alt bekanntes Problem dass Audi leider nur die Freigabe für 17Zoll gibt.

Hat jemand schon Schneeketten auf dem Q5 mit oben genannter Größe montiert? Ist genügend Platz nach innen? Wenn ja welche Schneketten?

Es sind 8J 18
Einpresstiefe 35mm

Danke
Gruß

Beste Antwort im Thema

Eigentlich ist die Sache doch wirklich glasklar:

Beim Q5 sind Schneeketten nur für 7J17 Einpresstiefe 37 mm 235/65 zugelassen.

Huckelbuck hat doch sehr anschaulich erklärt warum. Insofern ist es vollkommen egal was Felgen- oder Kettenhersteller freigeben:

Wer Ketten beim Q5 auf andere Felgen/Reifenkombinationen aufzieht macht dies auf eigenes Risiko. Wenn`s gut geht: Glück gehabt, wenn nicht .....

Das soll bitte nicht altklug klingen, aber es lesen viele mit, die sich damit nicht befasst haben und deswegen nochmals diese Klarstellung.

Grüße, WMF

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In den meisten Gutachten von Zubehörfelgen steht oft: Verwendbarkeit von Schneeketten nicht geprüft. Damit sind die schonmal raus aus der Nummer.

Alternativ kann zum Beispiel folgende Auflage in dem Gutachten vermerkt sein (Auszug aus einem Gutachten einer 8Jx18 Felge ET 35 für den Q5:

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können,
es sei denn, daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).

In dem Falle Gilt die A09 für alle Reifengrößen, Ausnahme ist 235/55/18 und 235/60/18 dabei gilt die A93

Hallo,
hab gerade die Meinungen zu den Schneeketten gelesen.
Mich wundert nur die Reifendimension. 255/55R18 ???
ich fahr eine Kuh mit 235/55 R19 Pirelli Winterreifen die echt gut Grip geben.
Naja wie dem auch sei, hab Schneeketten gefunden, falls ich mal welche
brauch bestell ich sie da.

hier der Link.
http://www.offroadreifen.com/.../tire_by_size.php?...

Wünsche allen viel Spaß speziell im Winter beim Q Kuh fahren,
aber vorsicht, beim Bremsen sind wir alle gleich :-)

Viele Grüß :-)

Eigentlich ist die Sache doch wirklich glasklar:

Beim Q5 sind Schneeketten nur für 7J17 Einpresstiefe 37 mm 235/65 zugelassen.

Huckelbuck hat doch sehr anschaulich erklärt warum. Insofern ist es vollkommen egal was Felgen- oder Kettenhersteller freigeben:

Wer Ketten beim Q5 auf andere Felgen/Reifenkombinationen aufzieht macht dies auf eigenes Risiko. Wenn`s gut geht: Glück gehabt, wenn nicht .....

Das soll bitte nicht altklug klingen, aber es lesen viele mit, die sich damit nicht befasst haben und deswegen nochmals diese Klarstellung.

Grüße, WMF

In meinem Handbuch steht "NUR" Hinterachse. Die Felgenhersteller können doch Felgen und Reifen frei geben. Es fahren doch einige 22"er spazieren. Bei Audi steht max 20-255-45 mit Radabdeckungen. Gutachten evtl. Einzelabnahme. Ich fahre die 18" Audi - Billigfelge mit 235-60-18 auch mit Kette. Nur hinten. Keinerlei Probleme mit der Freigängigkeit. Ich habe mal die 17" mit 235-65 gegen die 18er gehalten und nur mit dem Metrestab nachgemessen. Fast kein Unterschied. Noch was anderes. Kettenpflicht nur für Turis? Mir ist die Gendarmerie ohne Ketten trotz Kettenpflicht am Flexenpass rückwärts ins Auto gerutscht. Rechtslage noch ausständig. Die Beiden Gendarmen meinten, dass sie davon befeit sind.

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Zitat:

Original geschrieben von WMF1


Eigentlich ist die Sache doch wirklich glasklar:

Beim Q5 sind Schneeketten nur für 7J17 Einpresstiefe 37 mm 235/65 zugelassen.

Huckelbuck hat doch sehr anschaulich erklärt warum. Insofern ist es vollkommen egal was Felgen- oder Kettenhersteller freigeben:

Wer Ketten beim Q5 auf andere Felgen/Reifenkombinationen aufzieht macht dies auf eigenes Risiko. Wenn`s gut geht: Glück gehabt, wenn nicht .....

Das soll bitte nicht altklug klingen, aber es lesen viele mit, die sich damit nicht befasst haben und deswegen nochmals diese Klarstellung.

Grüße, WMF

Tut mir Leid, aber diese Auffassung ist nicht korrekt. Wenn ein Felgenhersteller eine bestimmte Rad / Reifenkombination in Verbindung mit Schneeketten für ein Fahrzeug freigibt ( das macht er übrigens auch nicht in Eigenregie ) , dann ist das genauso "erlaubt" oder "zugelassen" wie die Kombination die Audi selbst freigegeben hat. Ebenso ist dann die Verwendung an einer bestimmten Achse angegeben. Was mehr Sinn macht lass ich mal dahingestellt, da kann man drüber streiten ) .

Jedenfalls trägt man in allen Fällen ( selbst bei Verwendung nicht zugelassener Kombinationen ) das von dir gennnte Risiko sowieso selbst. In diesem Zusammenhang würde ich auch gerne wissen auf welches Risiko du anspielst.

Selbst bei der Audi Kombination kann es bei unsachgemäßer Verwendung zu Schäden kommen, die niemand anderes tragen wird als der Verwender.

Der Felgenvertieb muss für die ABE eine KBA mit Sachverständigengutachten beantragen - insofern sind die Aussagen im beigefügten Zertifikat der Felgen maßgebend, ob Ketten verwendbar sind. Audi hat hier nichts zu melden! Ausschließlich bei den werkseigenen Rad-Reifen-Kombinationen ist Audi zuständig.
Im Übrigen dürften hinsichtlich der Platzverhältnisse in den Radhäusern nur marginale Unterschiede zwischen den Q5-Bereifungen 235/65/17 und 235/60/18 sowie 235/55/19 sein, da gleiche Breite 235mm sowie weitgehend gleiche Höhe (vgl Reifenumfangsrechner). Wer viel mit Ketten unterwegs ist, weiß, dass sich Ketten auch bei sorgfältigster Montage immer wieder mal lockern. Die schlappern da schon mal um mehrere Zentimeter über den Reifen hinaus. Da können die minimalen Differenzen zwischen den drei Q5-Bereifungen absolut keine Rolle spielen -zumal die Radhäuser im Vergleich zu PKWs extrem geräumig sind!
Meines Erachtens hat sich Audi einfach nicht die Mühe gemacht die Schneeketteneignung für sämtliche Radkombinationen freizugeben.

Zitat:

Original geschrieben von nanimarc



Zitat:

Original geschrieben von WMF1


Eigentlich ist die Sache doch wirklich glasklar:

Beim Q5 sind Schneeketten nur für 7J17 Einpresstiefe 37 mm 235/65 zugelassen.

Huckelbuck hat doch sehr anschaulich erklärt warum. Insofern ist es vollkommen egal was Felgen- oder Kettenhersteller freigeben:

Wer Ketten beim Q5 auf andere Felgen/Reifenkombinationen aufzieht macht dies auf eigenes Risiko. Wenn`s gut geht: Glück gehabt, wenn nicht .....

Das soll bitte nicht altklug klingen, aber es lesen viele mit, die sich damit nicht befasst haben und deswegen nochmals diese Klarstellung.

Grüße, WMF

Tut mir Leid, aber diese Auffassung ist nicht korrekt. Wenn ein Felgenhersteller eine bestimmte Rad / Reifenkombination in Verbindung mit Schneeketten für ein Fahrzeug freigibt ( das macht er übrigens auch nicht in Eigenregie ) , dann ist das genauso "erlaubt" oder "zugelassen" wie die Kombination die Audi selbst freigegeben hat. Ebenso ist dann die Verwendung an einer bestimmten Achse angegeben. Was mehr Sinn macht lass ich mal dahingestellt, da kann man drüber streiten ) .
Jedenfalls trägt man in allen Fällen ( selbst bei Verwendung nicht zugelassener Kombinationen ) das von dir gennnte Risiko sowieso selbst. In diesem Zusammenhang würde ich auch gerne wissen auf welches Risiko du anspielst.
Selbst bei der Audi Kombination kann es bei unsachgemäßer Verwendung zu Schäden kommen, die niemand anderes tragen wird als der Verwender.

Das war mir so nicht bekannt und ich wundere mich, warum Audi das nicht in der Betriebsanleitung mit aufnimmt

wie z.B.:  .......

und andere vom Hersteller (der Felge) freigegebene Felgen/Reifen-Kombinationen

.

Für mich ist die Angabe der BDA bindend und ich brauche für den Winter keine größeren Felgen oder breitere Reifen, so dass sich diese Frage zum Glück nicht stellt.

Mit dem Risiko meine ich - in allen Fällen eine sachgemäße Montage der Schneeketten vorausgesetzt - dass ich bei der vom Hertsteller (Audi) freigegebenen Situation nicht Gefahr laufe, das Fahrzeug zu beschädigen. Wenn ich die Ketten nun auf andere Felgen aufziehe (auch wenn diese vom Felgenhersteller freigegeben sind), weiß ich schon wie es im Falle eines Schadens beim Freundlichen abläuft. Also halte ich mich an die BDA.

Ich bin diesbezgl. nicht der Typ, der nachmisst oder im Radkasten schaut, ob die Kette da womöglich genug Platz hat. Dafür ist mir meine Q zu schaden und dieses Risko gehe ich nicht ein.

Grüße, WMF

Zitat:

Original geschrieben von WMF1


Das war mir so nicht bekannt und ich wundere mich, warum Audi das nicht in der Betriebsanleitung mit aufnimmt
wie z.B.:  ....... und andere vom Hersteller (der Felge) freigegebene Felgen/Reifen-Kombinationen.

Für mich ist die Angabe der BDA bindend und ich brauche für den Winter keine größeren Felgen oder breitere Reifen, so dass sich diese Frage zum Glück nicht stellt.

Mit dem Risiko meine ich - in allen Fällen eine sachgemäße Montage der Schneeketten vorausgesetzt - dass ich bei der vom Hertsteller (Audi) freigegebenen Situation nicht Gefahr laufe, das Fahrzeug zu beschädigen. Wenn ich die Ketten nun auf andere Felgen aufziehe (auch wenn diese vom Felgenhersteller freigegeben sind), weiß ich schon wie es im Falle eines Schadens beim Freundlichen abläuft. Also halte ich mich an die BDA.

Ich bin diesbezgl. nicht der Typ, der nachmisst oder im Radkasten schaut, ob die Kette da womöglich genug Platz hat. Dafür ist mir meine Q zu schaden und dieses Risko gehe ich nicht ein.

Grüße, WMF

Ist ja völlig richtig deine Ansicht und Vorgehensweise, ebenfalls aber auch die von Audi. Wieso sollten die auf Fremdherstellerräder hinweisen, die möchten doch das "geprüfte" Original-Zubehör verkaufen.

Kannst ja auch die original Schneeketten von Audi kaufen ( die Audi ja auch nicht selber herstellen wird ) .

Aber selbst wenn du diese Originalteile verwendest wirst du im Falle von Beschädigungen am Fahrzeug durch den Kettenbetrieb keinerlei Regressansprüche stellen können. Es sei denn man kann NAchweisen, daß das Material fehlerhaft ist und / oder doch nicht für den empfohlenen Verwendungszweck geeignet war.

Zitat:

Original geschrieben von nanimarc


Tut mir Leid, aber diese Auffassung ist nicht korrekt. Wenn ein Felgenhersteller eine bestimmte Rad / Reifenkombination in Verbindung mit Schneeketten für ein Fahrzeug freigibt ( das macht er übrigens auch nicht in Eigenregie ) , dann ist das genauso "erlaubt" oder "zugelassen" wie die Kombination die Audi selbst freigegeben hat. Ebenso ist dann die Verwendung an einer bestimmten Achse angegeben. Was mehr Sinn macht lass ich mal dahingestellt, da kann man drüber streiten ) .
Jedenfalls trägt man in allen Fällen ( selbst bei Verwendung nicht zugelassener Kombinationen ) das von dir gennnte Risiko sowieso selbst. In diesem Zusammenhang würde ich auch gerne wissen auf welches Risiko du anspielst.
Selbst bei der Audi Kombination kann es bei unsachgemäßer Verwendung zu Schäden kommen, die niemand anderes tragen wird als der Verwender.

Nach meinem Wissen leider nein, denn an keiner Stelle wird vom Auto-Hersteller von der original-AUDI Rad-Reifenkombi gesprochen sondern nur von den Abmessungen.

Ist jedoch müßig, soll ein jeder machen wie er denkt und die Konsequenzen im Zweifel tragen.

Was die unsachgemäße Verwendung und daraus ggf. resultierende Schäden mit dem Thema zu tun hat, erschließt sich mir übrigens nicht.

Zitat:

Original geschrieben von nanimarc



Zitat:

Original geschrieben von WMF1


Das war mir so nicht bekannt und ich wundere mich, warum Audi das nicht in der Betriebsanleitung mit aufnimmt
wie z.B.:  ....... und andere vom Hersteller (der Felge) freigegebene Felgen/Reifen-Kombinationen.

Für mich ist die Angabe der BDA bindend und ich brauche für den Winter keine größeren Felgen oder breitere Reifen, so dass sich diese Frage zum Glück nicht stellt.

Mit dem Risiko meine ich - in allen Fällen eine sachgemäße Montage der Schneeketten vorausgesetzt - dass ich bei der vom Hertsteller (Audi) freigegebenen Situation nicht Gefahr laufe, das Fahrzeug zu beschädigen. Wenn ich die Ketten nun auf andere Felgen aufziehe (auch wenn diese vom Felgenhersteller freigegeben sind), weiß ich schon wie es im Falle eines Schadens beim Freundlichen abläuft. Also halte ich mich an die BDA.

Ich bin diesbezgl. nicht der Typ, der nachmisst oder im Radkasten schaut, ob die Kette da womöglich genug Platz hat. Dafür ist mir meine Q zu schaden und dieses Risko gehe ich nicht ein.

Grüße, WMF

Ist ja völlig richtig deine Ansicht und Vorgehensweise, ebenfalls aber auch die von Audi. Wieso sollten die auf Fremdherstellerräder hinweisen, die möchten doch das "geprüfte" Original-Zubehör verkaufen.
Kannst ja auch die original Schneeketten von Audi kaufen ( die Audi ja auch nicht selber herstellen wird ) .
Aber selbst wenn du diese Originalteile verwendest wirst du im Falle von Beschädigungen am Fahrzeug durch den Kettenbetrieb keinerlei Regressansprüche stellen können. Es sei denn man kann NAchweisen, daß das Material fehlerhaft ist und / oder doch nicht für den empfohlenen Verwendungszweck geeignet war.

Hallo, Regressansprüche wirst Du auch bei der von Audi empfohlenen Refen-Felgenkombination nicht stellen können. Die unterstellen dem Kunden schlechte Montage der Ketten. Was man des öfteren auch erlebt.

Als Schiefahrer sehe ich des öfteren wie sich die Fahrer beim auflegen der Ketten anstellen. Es führt kein Weg an einer Trockenübung in der Garage zu Hause vorbei. Grüßle.

Hallo zusammen,
also ich habe nun meine Schneeketten (Maggi Trak) erhalten und mal auf die Hinterachse aufgezogen. Alles super. Genügend Platz im Radhaus. (auch beim Einfedern)

Es wäre machbar, so wie mir beim Tüv gesagt wurden ist, die Ketten mit Einzelabnahme eintragen zu lassen. (muß natülich alles mit Beladung etc. getestet werden.)

Beim Fahren habe ich sie noch nicht getestet, aber am Wochenende geht es nach Österreich und danach weiß ich dann vielleicht auch darüber mehr 🙂

Gruß

Hallo !
Audi empfiehlt Schneeketten für AUDI (orig.)- Winterräder 235/65r17 + schmale 7x17 Felgen.
Im Zubehör gibt es für den Q5 zwei Möglichkeiten:
Original Audi Felgen mit 235/65r17 und 235760r18.
Andere Möglichkeiten so weit ich weiß gibt es nicht.
Gruß.

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