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Schnee auf Schilder und geblitzt werden...

Themenstarteram 13. Januar 2010 um 22:21

Hallo,

Wie sieht es eig aus wenn Schnee auf Verkehrschilder ist und mann geblitzt wird? Weil demletzt war so 2 Schilder da ist 70 beide komplett zugeschneit kurz danach fährt man rein wenn mans nicht weis...

Wie ist das wenn man das nicht weis und nicht aus der Gegend kommt?

Weil die Schilder macht ja keiner frei..

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Wie ich oben schon schrieb muß sich der Meßmensch vorher von der Sichtbarkeit der Schilder überzeugen, dies wird im Meßprotokoll vermerkt . Kapitto ? :rolleyes:

:confused: :confused: :confused: ;)

Zum Thema:

Interessant wie sich in diesem Thread genau diejenigen, die sich vorsätzlich über geltende Limits hinwegsetzen und das sogar öffentlich hier im Forum schreiben, einmal mehr als Opfer darstellen.

Runter vom Gas, dann wird man auch nicht geblitzt, zumindest nicht so, dass man danach seinen Schein abgeben muss.

Immer zu schnell fahren, damit man auch die letzte Sekunde noch einspart, aber dann den Kopf zerbrechen, ob man geblitzt wurde und im Internet sinnlose Kommentare schreiben.

Kindergarten hier... aber eine Einstellung, die auf der Straße zur Gefährdung anderer führt...

 

Wenn ich nicht weiß was auf dem Schild steht, dann fahre ich eben entsprechend vorsichtig, unterlasse Geschwindigkeiten über 80 km/h, Überholmanöver und wenn da eine Brücke kommt, dann überlege ich mir im Sattelzug, ob das nicht vielleicht ein Zeichen 263 ff war und fahre nicht wie ein Bekloppter drauf zu.

 

Außerdem:

Wenn es euch nicht passt, dass die Schilder unleserlich sind, dann steigt aus und wischt einmal drüber, dann könnt ihr sie auch lesen.

Aber nein, dafür ist sich Herr/Frau zu fein... lieber verklagt man irgendwen, wenn was passiert.

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44 Antworten
am 14. Januar 2010 um 11:43

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Wie ich oben schon schrieb muß sich der Meßmensch vorher von der Sichtbarkeit der Schilder überzeugen, dies wird im Meßprotokoll vermerkt . Kapitto ? :rolleyes:

Und was ist wenn sich Kinder einen Spass machen und das Schild mit Schneebällen bis zur Unkenntlichkeit beworfen haben, nachdem sich der Messbeamte von der Sichtbarkeit überzeugte und dies ins Messprotokoll aufgenommen hat ....?

Haben wir z.B früher auch gelegentlich gemacht, hat immer so einen schönen blechernen Schlag getan :)

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Wie ich oben schon schrieb muß sich der Meßmensch vorher von der Sichtbarkeit der Schilder überzeugen, dies wird im Meßprotokoll vermerkt . Kapitto ? :rolleyes:

:confused: :confused: :confused: ;)

Zum Thema:

Interessant wie sich in diesem Thread genau diejenigen, die sich vorsätzlich über geltende Limits hinwegsetzen und das sogar öffentlich hier im Forum schreiben, einmal mehr als Opfer darstellen.

Runter vom Gas, dann wird man auch nicht geblitzt, zumindest nicht so, dass man danach seinen Schein abgeben muss.

Immer zu schnell fahren, damit man auch die letzte Sekunde noch einspart, aber dann den Kopf zerbrechen, ob man geblitzt wurde und im Internet sinnlose Kommentare schreiben.

Kindergarten hier... aber eine Einstellung, die auf der Straße zur Gefährdung anderer führt...

 

Wenn ich nicht weiß was auf dem Schild steht, dann fahre ich eben entsprechend vorsichtig, unterlasse Geschwindigkeiten über 80 km/h, Überholmanöver und wenn da eine Brücke kommt, dann überlege ich mir im Sattelzug, ob das nicht vielleicht ein Zeichen 263 ff war und fahre nicht wie ein Bekloppter drauf zu.

 

Außerdem:

Wenn es euch nicht passt, dass die Schilder unleserlich sind, dann steigt aus und wischt einmal drüber, dann könnt ihr sie auch lesen.

Aber nein, dafür ist sich Herr/Frau zu fein... lieber verklagt man irgendwen, wenn was passiert.

Themenstarteram 14. Januar 2010 um 11:56

Zitat:

Original geschrieben von LSirion

 

Runter vom Gas, dann wird man auch nicht geblitzt, zumindest nicht so, dass man danach seinen Schein abgeben muss.

Immer zu schnell fahren, damit man auch die letzte Sekunde noch einspart, aber dann den Kopf zerbrechen, ob man geblitzt wurde und im Internet sinnlose Kommentare schreiben.

Darum gehts garnicht..

Wenn du nicht ortskundig bist und auf einer Landstraße 50 ist.. (öfters in Deutschland) wo man bei gutem wetter und sonnenschein ohne Probleme 120 fahren kann ohne zu rasen.. und bei winterwetter 90..

Da gibtse auch schnell den Lappen ab und des seh ich nicht ein wegen einem Schildd as keiner freimacht ?!?

am 14. Januar 2010 um 12:08

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Wie ich oben schon schrieb muß sich der Meßmensch vorher von der Sichtbarkeit der Schilder überzeugen, dies wird im Meßprotokoll vermerkt . Kapitto ? :rolleyes:

Und was ist wenn sich Kinder einen Spass machen und das Schild mit Schneebällen bis zur Unkenntlichkeit beworfen haben, nachdem sich der Messbeamte von der Sichtbarkeit überzeugte und dies ins Messprotokoll aufgenommen hat ....?

Haben wir z.B früher auch gelegentlich gemacht, hat immer so einen schönen blechernen Schlag getan :)

Böser Junge du, sowas macht man doch nicht!:D

Aber mal im Ernst:

der Meßmensch muss sich auch am ENDE der Blitzaktion vom Schild überzeugen!

Zumal muß er während der Messung den Verlauf beoachten. Wenn nicht, gibt es Kloppe. Aber das gilt, wie schon gesagt, nur für die mobile Überwachung.

Zitat:

Original geschrieben von Kawasaki2008heizer

Zitat:

Original geschrieben von LSirion

 

Runter vom Gas, dann wird man auch nicht geblitzt, zumindest nicht so, dass man danach seinen Schein abgeben muss.

Immer zu schnell fahren, damit man auch die letzte Sekunde noch einspart, aber dann den Kopf zerbrechen, ob man geblitzt wurde und im Internet sinnlose Kommentare schreiben.

Darum gehts garnicht..

Wenn du nicht ortskundig bist und auf einer Landstraße 50 ist.. (öfters in Deutschland) wo man bei gutem wetter und sonnenschein ohne Probleme 120 fahren kann ohne zu rasen.. und bei winterwetter 90..

Da gibtse auch schnell den Lappen ab und des seh ich nicht ein wegen einem Schildd as keiner freimacht ?!?

Bei Tacho 80 außerorts bist du den Schein nicht so schnell weg, außerdem steht in bestimmt 95 % der Fälle eben kein Schild umsonst in der Gegend rum.

- durchgezogene Linie

- Bushaltestelle

- Häuser

- Kreuzungsbereich

- Brücke

- Allee

- Kurve

Wenn man sich einmal von dem Vorurteil, dass alle Limits als Einnahmequelle im Sinne von Abzocke dienen, lösen würde, im Gegenzug auf die Umgebung achten würde, würde man vielleicht auch einmal einen Sicherheitsaspekt drin sehen.

 

Urteil im Namen des Volkes:

Keiner hat Schuld, da er das Schild nicht frei gemacht hat, obwohl es seine Aufgabe gewesen wäre!

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron

Und was ist wenn sich Kinder einen Spass machen und das Schild mit Schneebällen bis zur Unkenntlichkeit beworfen haben, ...

Ich wars damals nicht! :rolleyes:

Zitat:

Haben wir z.B früher auch gelegentlich gemacht, hat immer so einen schönen blechernen Schlag getan :)

Jupp hat es.... ups erwischt!!! :D

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron

 

Und was ist wenn sich Kinder einen Spass machen und das Schild mit Schneebällen bis zur Unkenntlichkeit beworfen haben, nachdem sich der Messbeamte von der Sichtbarkeit überzeugte und dies ins Messprotokoll aufgenommen hat ....?

Haben wir z.B früher auch gelegentlich gemacht, hat immer so einen schönen blechernen Schlag getan :)

Böser Junge du, sowas macht man doch nicht!:D

Aber mal im Ernst:

der Meßmensch muss sich auch am ENDE der Blitzaktion vom Schild überzeugen!

Ist das eigentlich ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr?

am 14. Januar 2010 um 12:24

Zitat:

Original geschrieben von LSirion

..... Außerdem:

Wenn es euch nicht passt, dass die Schilder unleserlich sind, dann steigt aus und wischt einmal drüber, dann könnt ihr sie auch lesen.

Aber nein, dafür ist sich Herr/Frau zu fein... lieber verklagt man irgendwen, wenn was passiert.

Genau, ich sehe schon auf den Autobahnen und Landstraßen Kolonnen parkender Autos und Schneebesen schwingende Autofahrer.

Unfallgefahr eingeschlossen. :D

Mindestens ein Schild erkennt man auch Schneebedeckt. Richtig das achteckige Stoppschild.

Gruß

Frank, der keine Straßenschilder frei fegt.

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Mindestens ein Schild erkennt man auch Schneebedeckt. Richtig das achteckige Stoppschild.

Mindestens zwei! Das Dreieckige Schild mit Spitze unten (Vorfahrt gewähren).

Ich kann mich an einem Urteil erinnern:

Wenn man nicht ortskundig ist und die Schilder mit Schnee bedeckt sind, dann gilt die Argument von die "Opfern" daß die Schilder nicht erkennbar waren, ausgenommen die Schilder die anhand Formen eindeutig erkennbar sind. Ich glaube die Begründung war auch, daß es nicht zumutbar ist, wenn die Fahrer an jede verschneite Schild anhält um es freizumachen.

Dasselbe gilt für die Schilder die von Pflanzen bedeckt sind. (davon kenne ich viele Stellen :eek: )

cu Floh

am 14. Januar 2010 um 12:51

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Wie ich oben schon schrieb muß sich der Meßmensch vorher von der Sichtbarkeit der Schilder überzeugen, dies wird im Meßprotokoll vermerkt . Kapitto ? :rolleyes:

Und wer vermerkt in wessen Protokoll, dass es auch stimmt?

Man kann vieles in sein Protokoll schreiben. Denn warum sollten die noch blitzen, wenn man weiß, dass die Schilder nicht zu erkennen sind.

Oder hoffen die Behörden hier, dass es schon genug unwissende gibt, die trotzdem zahlen?

Zitat:

Original geschrieben von LSirion

Bei Tacho 80 außerorts bist du den Schein nicht so schnell weg, außerdem steht in bestimmt 95 % der Fälle eben kein Schild umsonst in der Gegend rum.

Es geht doch nichtmal darum, den Lappen zu verlieren. Ich persönlich zahle nur ungerne auch nur einen Euro, den ich eben nicht bezahlen muss. Der Staat bekommt schon (noch) viel zu viel meines sauer verdienten Geldes. Da muss er nicht auch noch mit Wegelagerei nach meiner Asche greifen. ;)

Aber wie es Leute mit zu viel Zeit gibt, gibt es auch Leute mit zu viel Geld, die brav wie ein Lemming jeden scheiß bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von LSirion

Wenn man sich einmal von dem Vorurteil, dass alle Limits als Einnahmequelle im Sinne von Abzocke dienen, lösen würde, im Gegenzug auf die Umgebung achten würde, würde man vielleicht auch einmal einen Sicherheitsaspekt drin sehen.

So einfach ist es nicht - Nicht alle Limits sind Abzocke und nicht alle Limits sind "gerechtfertigt".

Da es primär um die kommunalen Engpässe geht (das schrieb ich bereits), wird man außerorts nur wenig Abzocke finden.

Was allerdings in den Köpfen der städtischen Verkehrsplaner teilweise abgeht, ist für Normalsterbliche nicht ersichtlich - das betrifft nicht nur Tempolimits, sondern den ganzen Schilderwald.

Viele Schilder mögen Altlasten, Irrläufer oder Planungsfehler sein, die man ggf. auch mal aufräumen könnte.

Aber da sitzen ja bereits die Ordnungsämter wie die Geier um sich auf die bösen Raser und Verkehrssünder zu stürzen.

Langer Rede kurzer Sinn: Das Chaos ist beabsichtigt. Der Autofahrer soll sich gar nicht an die Regeln halten (können).

mfg, Tom

am 14. Januar 2010 um 13:05

Zitat:

Original geschrieben von Eyes-Killer

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Mindestens ein Schild erkennt man auch Schneebedeckt. Richtig das achteckige Stoppschild.

Mindestens zwei! Das Dreieckige Schild mit Spitze unten (Vorfahrt gewähren).

Mindestens drei vier fünf sechs ! Wer bietet mehr?:D

Für verdreckte oder verschneite Schilder gilt folgendes.

Klick hier

Das ein Schild wegen Unlesbarkeit ungültig wird habe ich noch nicht gehört. Quelle?

Ebensowenig wie das vor einer Radarkontrolle die Schilder durch das Messteam auf Erkennbarkeit kontrolliert werden müssen. Quelle?

Grüße

am 14. Januar 2010 um 13:17

Zitat:

Original geschrieben von Nosports

Für verdreckte oder verschneite Schilder gilt folgendes.

Klick hier

Das ein Schild wegen Unlesbarkeit ungültig wird habe ich noch nicht gehört. Quelle?

Grüße

Liest du auch, was du verlinkst?

Zitat:

Antwort des SWR1-Verkehrsteams: Freiputzen oder abtauen müssen Sie das Verkehrsschild natürlich nicht, das wäre dann doch etwas zuviel des Guten. Es gilt der so genannte "Sichtbarkeitsgrundsatz", das bedeutet: Das Nichtbefolgen einer Vorschrift, die nicht erkennbar (oder nicht schon vertraut!) war, kann nicht bestraft werden.

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