Schmerzgrenze der Polizei

Hallo,
wie schon in anderen Themen geschrieben bin ich frisch auf dem Motorrad unterwegs und würde gerne mal nach eurer Erfahrung bzgl. Polzei wissen.
Wie oft bzw. wie groß ist die Gefahr wenn man mal etwas nicht originales am Mrad hat angehalten zu werden. z.B. Auspuff, Lampe, Blinker, Spiegel oder was auch immer ... hat ja nicht alles eine ABE :-)

Ach wo ich gerade bei dem Thema bin... fällt es beim TÜV auf wenn man nen anderes Ritzel drauf hat (vorne und hinten)?

Vielen Dank und Gruß
chris

Beste Antwort im Thema

Ich freue mich über diesen, Deinen Beitrag, Demogantis.

Hat man hier selten, dass jemand so entspannt ist.

Ich habe meinen Beitrag zu diesem Thema aus der Praxis und -wie erwähnt- 40 - jähriger Berufserfahrung geleistet. Dass ein Kollege je eine Anzeige wegen erloscherner BE geschrieben hätte, weil der Abstand der FRA nicht gestimmt hat, ist mir unbekannt.
Das wäre auch reichlich dahergeholt.

Mein Tip: Seid entspannt im Umgang mit Polizisten, das sind auch nur Menschen, sie fahren mal zu schnell, bauen mal Mist und halten oft für den "Bürger" den Kopf hin.

Das mache ich jetzt auch wieder. Um 8 beginnt mein Einsatz. Ich darf gerade das Leid von Flüchtlingen live erleben. Ihr glaubt kaum, auf welch hohem Niveau wir hier jammern. Während wir über den Abstand von Blinkern debattierern, geht es da ums nackte Überleben. Die Gesichter der Kinder habe ich permanent vor Augen.

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Warum soll es eine Seite zum nachlesen geben? Das sich die Leute, die an ihrem Fahrzeug Veränderung vornehmen keine Mühe mehr machen müssen? Einfach beim TÜV fragen oder im Gesetz nachsehen, respektive die Verordnung auf europäischer Ebene.
Und ich lache Leute aus die auf die Dicke Hose machen wollen, aber das Bein nicht heben können. Hatte neulich wieder eine C-Klasse die komplett auf einen C63 AMG Black Series umgebaut war vor mir, aber irgendwie mit sehr dünnem Sound und dann der Tanke wurde er dann mit Diesel betankt. Fand ich schon sehr putzig...

Und ich habe an meinem Mopped auch Veränderungen vorgenommen, aber eben nur im Rahmen dessen was erlaubt ist. An den Autos nicht, was hab ich denn davon? Wird dadurch weder schneller, noch sparsamer oder schöner!

Eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist bei unzulässigen Veränderungen von bauartgenehmigungspflichtigen Teilen am Motorrad, zu denen auch die Fahrtrichtungsanzeiger gehören, zu erwarten.

Alternativ geht aber auch § 19 StVZO Absatz 3, denn werden in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 31. August 2015 um 20:18:52 Uhr:



Zitat:

@tourio schrieb am 31. August 2015 um 19:57:42 Uhr:



Mach doch einfach den scheiss Test!
Es gab doch weder Kontrolle, noch Test noch Schlagstock... Es geht hier mit lustigen Geschichten darum das Forum zu erheitern.
https://www.youtube.com/watch?v=xQoWU22-q-8

oder hier

https://www.youtube.com/watch?v=pzML7XBMzTE

Und ich bin Biker und Autofahrer seit 35 Jahren. Biken eher im Offroadbereich und die letzten Jahre im Trialsport. Oder fahrt ihr alle im Winter mit dem Mopped durch?

Früher als Schüler und anschliessend als Student bin ich Autos gefahren, die auf den ersten Blick nicht unbedingt mehr verkehrssicher aussehen (was sie aber waren). Dementsprechend oft bin ich in Verkehrskontrollen angehalten worden. Es waren auch Kontrollen wegen zu hoher Geschwindigkeit und einmal sogar eine Fahrzeugdurchsuchung auf illegale Waffen dabei. Aber stets waren die Beamten höflich dabei. Sogar bei der Waffenkontrolle, weil in der Stadt eine grosse Demonstration war. Mit meinen damaligen langen Haaren sah ich wohl wie ein potentieller Gewaltdemonstrant aus. Etwas, worüber ich heute noch lachen kann. Ich fand damals diese Überprüfung eher witzig, da ich absolut nichts zu befürchten hatte und die Jungs so mal bei der Arbeit beobachten konnte.

Die ganze Angelegenheit hätte man natürlich leicht zum Eskalieren bringen können, indem ich denen was von "Durchsuchungsbefehl", "Polizeistaat" und "Ich kenne meine Rechte" erzählt hätte.
Wahrscheinlich hätten die mich dann mal eben über meine tatsächlichen Rechte aufgeklärt und meinen Wagen richtig auseinander genommen. So war die Sache nach zwei Minuten vorbei und ich kam pünktlich zum Mittagessen bei meinen Eltern an und hatte was zu erzählen.

Ach ja, auf dem Weg zur Nachtschicht kam ich auch mal abends in eine Alkoholkontrolle. Auf die Frage ob ich was getrunken habe, habe ich nur geantwortet, dass ich es gerne hätte, aber jetzt leider zur Arbeit muss. Daraufhin wurde ich mit einem "Frohes Schaffen!" durchgewunken.

Aber seitdem es immer wieder Berichte über Gewaltexzesses amerikanischer Cops gibt, gibt es auch entsprechende Dokumentationen im Fernsehen, die belegen wollen, dass diese schlimmen Zustände auch bei uns omnipräsent sind. 🙄

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@XTino: Und welcher in dem Video bist du jetzt oder sollen diese Geschichten deine Märchen untermalen? Du bist uns immer noch das Land schuldig, in dem man keine Zulassung für ein Motorrad braucht. Oder hat die Aussage den gleichen Wahrheitsgehalt?

Zitat:

@Vulkanistor schrieb am 1. September 2015 um 12:46:45 Uhr:


Die ganze Angelegenheit hätte man natürlich leicht zum Eskalieren bringen können, indem ich denen was von "Durchsuchungsbefehl", "Polizeistaat" und "Ich kenne meine Rechte" erzählt hätte.

Ja. Kommt drauf an. Es gibt auch Situationen, da setzt die Polizei von vornherein auf Eskalation. Da ist dann nichts mehr zu retten. Einem Bekannten ist es vor Jahren passiert, daß er spätabends zu Fuß auf dem Nachhauseweg recht rabiat von Beamten hochgenommen wurde. Beine breit, Hände hinter den Kopf usw. - in der Art - und das sehr ruppig. Weder lag ein Verdachtsmoment vor, noch hatte er sich auffällig oder rechtswidrig verhalten. Er als Jurastudent meinte sachlich und ruhig, das sei nach §11 ASOG unverhältnismäßig, womit er natürlich völlig Recht hatte. Darauf antwortete ein Beamter - O-Ton: "Du kannst Dir Dein ASOG in den A... schieben."

Polizisten reagieren im allgemeinen allergisch, wenn man versucht sie zu verarschen.
Ein Arbeitskollege kam mal in eine Verkehrskontrolle. Auf die Frage ob er was getrunken
habe, antwortete er mit ja. Und was? 2 Glas Malzbier. 😁 Das war nicht gut.
Daraufhin kontrollierten sie den Wagen super genau und stellten schließlich fest, dass
ein Reifen etwas zuwenig Profil hatte. Er bekam natürlich einen Mängelbericht.

Zitat:

@Demogantis schrieb am 1. September 2015 um 10:30:45 Uhr:


Eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist bei unzulässigen Veränderungen von bauartgenehmigungspflichtigen Teilen am Motorrad, zu denen auch die Fahrtrichtungsanzeiger gehören, zu erwarten.

Das ist schlicht falsch.

....
egal

Ich sehe hier zwei Extreme:

Dazu zwei Beispiele:

XTino, der jegliche Form normaler Verkehrsüberwachung als Eingriff in seine Privatsphäre und willkürliches, obrigkeitliches Handeln betrachtet.

Demogantis, der eine gesetzliche Bestimmung so belastend wie nur möglich auslegt.

Wie gesagt: Beispiele !

Beides ist nach meiner Meinung nicht richtig. Diese Blinkergeschichte ist eine geringfügige Ordnungswirdrigkeit, bei deren Ahndung der Polizeibeamte ein pflichtgemässes Ermessen hat. Keinesfalls erlischt die Betriebserlaubnis, denn es kommt durch zu nahe liegende Blinker zu keiner Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

Wenn das ein übereifriger Polizist doch so anzeigt und es auch noch einen Unkundigen bei der Bussgeldstelle gibt, der den Fehler nicht bemerkt und tatsächlich einen Bußgeldbescheid erlässt, spätestens vor Gericht blamieren sich die beiden bis auf die Knochen. Es sei denn, der Richter hat auch keinen Plan. Aber dafür gibt es dann Fachanwälte, die das erklären können.

Es gibt jedoch einen Katalog von Veränderungen, die zum Erlöschen der BE wegen Gefährdung anderer VT führen, an dem sich der Beamte orientieren kann. Und dass die Veränderungen zum Erlöschen des Versicherungsschutzes führen, ist ohnehin unrichtig, ist eine Veränderung für einen Schadenseintritt jedoch kausal und illegal, kann der Versicherer den Versicherten in Regress nehmen. Der Versicherungsschutz (zum Schutz des Geschädigten) bleibt bestehen.

Ich habe ja die Bußgelbestimmungen (15 bzw. 25 Euro) zitiert. Ich sauge mir das nicht aus den Fingern. Es gibt eine bundesweite Plattform für Motorradexperten der Polizei, erstellt von der Polizei aus Rheinland-Pfalz, auf die Berechtigte zugreifen können.

Da habe ich sicherheitshalber nochmal nachgeschaut.

Und ich habe 40 Jahre Berufspraxis, ich weiß ja nicht, wo der user Demogantis sein Wissen herbezieht.
Selbst in Zeiten, als noch die alten Vorschriften galten und bereits das Fehlen einer Radkappe zum Erlöschen der BE führten, habe weder ich noch meine Kollegen so einen Hühnerschiß angezeigt.

Im Zweifelsfall gabs eben einen Mängelbericht und gut.

Die Schmerzschwelle der Polizei ist höher als so mancher glaubt.
Zudem ist jeder Anzeigenvorgang mit Arbeit verbunden 😉

Es gab mal von Holger Aue so einen schönen Cartoon, wo ein Endurofahrer unter dem riesigen Schlagwort ANARCHIE!!! mit einem Fuchsschwanz sein Heckbürzel kürzte.

Die Älteren werden sich erinnern, dass es mal eine Zeit mit unterarmlangen Heckbürzelverlängerungen für Enduros gab.

Falls den Cartoon noch jemand hat, bitte hier posten. Passt zu diversen Themen...

Zitat:

@Vulkanistor schrieb am 1. September 2015 um 12:46:45 Uhr:


Früher als Schüler und anschliessend als Student bin ich Autos gefahren, die auf den ersten Blick nicht unbedingt mehr verkehrssicher aussehen (was sie aber waren). Dementsprechend oft bin ich in Verkehrskontrollen angehalten worden. Es waren auch Kontrollen wegen zu hoher Geschwindigkeit und einmal sogar eine Fahrzeugdurchsuchung auf illegale Waffen dabei. Aber stets waren die Beamten höflich dabei. Sogar bei der Waffenkontrolle, weil in der Stadt eine grosse Demonstration war. Mit meinen damaligen langen Haaren sah ich wohl wie ein potentieller Gewaltdemonstrant aus. Etwas, worüber ich heute noch lachen kann. Ich fand damals diese Überprüfung eher witzig, da ich absolut nichts zu befürchten hatte und die Jungs so mal bei der Arbeit beobachten konnte.

Die ganze Angelegenheit hätte man natürlich leicht zum Eskalieren bringen können, indem ich denen was von "Durchsuchungsbefehl", "Polizeistaat" und "Ich kenne meine Rechte" erzählt hätte.
Wahrscheinlich hätten die mich dann mal eben über meine tatsächlichen Rechte aufgeklärt und meinen Wagen richtig auseinander genommen. So war die Sache nach zwei Minuten vorbei und ich kam pünktlich zum Mittagessen bei meinen Eltern an und hatte was zu erzählen.

Ach ja, auf dem Weg zur Nachtschicht kam ich auch mal abends in eine Alkoholkontrolle. Auf die Frage ob ich was getrunken habe, habe ich nur geantwortet, dass ich es gerne hätte, aber jetzt leider zur Arbeit muss. Daraufhin wurde ich mit einem "Frohes Schaffen!" durchgewunken.

Aber seitdem es immer wieder Berichte über Gewaltexzesses amerikanischer Cops gibt, gibt es auch entsprechende Dokumentationen im Fernsehen, die belegen wollen, dass diese schlimmen Zustände auch bei uns omnipräsent sind. 🙄

Muß ich aber mal ganz deutlich klarstellen, bei ganz normalen Verkehrskontrollen waren die Beamten immer freundlich, da gabs auch nie Probleme. Man ist freundlich zu den Beamten und so kommts dann auch zurück. Kein Problem, die drücken auch mal ein Auge zu bzw. nehmen meist das humanere Mittel, wenn sie die Möglichkeit haben.

Irgendwie funktioniert aber das nicht mehr bei den "Spezialtruppen", z.B. gezielte Motorradkontrollen an entsprechenden Strecken. Da kommen dann so komische Sachen wie mit den Blinkern zustande, wo man trotz Einhaltung der Spielregeln in dem Moment einfach der Depp ist, weil man am kürzeren Hebel sitzt.

Ausschließlich Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen, wie z.B. dem Verkehrsblatt.

Für mich bleibt die Frage, wann eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist und wer darüber entscheidet. Es ist ja nicht so, dass ich auf die Richtigkeit meiner These beharre, man ist ja lernfähig. Trotzdem habe ich noch folgende juristische Formulierung im Hinterkopf, wonach die zu erwartende Gefährdung entkräftet werden muss, da sonst die Betriebserlaubnis erlischt.

Und ja, in Sachen Straßenverkehr bin ich mittlerweile Hardliner.

Ich freue mich über diesen, Deinen Beitrag, Demogantis.

Hat man hier selten, dass jemand so entspannt ist.

Ich habe meinen Beitrag zu diesem Thema aus der Praxis und -wie erwähnt- 40 - jähriger Berufserfahrung geleistet. Dass ein Kollege je eine Anzeige wegen erloscherner BE geschrieben hätte, weil der Abstand der FRA nicht gestimmt hat, ist mir unbekannt.
Das wäre auch reichlich dahergeholt.

Mein Tip: Seid entspannt im Umgang mit Polizisten, das sind auch nur Menschen, sie fahren mal zu schnell, bauen mal Mist und halten oft für den "Bürger" den Kopf hin.

Das mache ich jetzt auch wieder. Um 8 beginnt mein Einsatz. Ich darf gerade das Leid von Flüchtlingen live erleben. Ihr glaubt kaum, auf welch hohem Niveau wir hier jammern. Während wir über den Abstand von Blinkern debattierern, geht es da ums nackte Überleben. Die Gesichter der Kinder habe ich permanent vor Augen.

Muss das Flüchtlingsthema in wirklicher jeder Diskussion auftauchen? Ich sehe auch jeden Tag leidende und sterbende Menschen, das gehört nunmal zu bestimmten Berufen dazu und darf nicht als Totschlagargument für jede Diskussion dienen!

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