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Schmerzgrenze der Polizei

Themenstarteram 22. April 2004 um 6:37

Hallo,

wie schon in anderen Themen geschrieben bin ich frisch auf dem Motorrad unterwegs und würde gerne mal nach eurer Erfahrung bzgl. Polzei wissen.

Wie oft bzw. wie groß ist die Gefahr wenn man mal etwas nicht originales am Mrad hat angehalten zu werden. z.B. Auspuff, Lampe, Blinker, Spiegel oder was auch immer ... hat ja nicht alles eine ABE :-)

Ach wo ich gerade bei dem Thema bin... fällt es beim TÜV auf wenn man nen anderes Ritzel drauf hat (vorne und hinten)?

Vielen Dank und Gruß

chris

Beste Antwort im Thema

Ich freue mich über diesen, Deinen Beitrag, Demogantis.

Hat man hier selten, dass jemand so entspannt ist.

Ich habe meinen Beitrag zu diesem Thema aus der Praxis und -wie erwähnt- 40 - jähriger Berufserfahrung geleistet. Dass ein Kollege je eine Anzeige wegen erloscherner BE geschrieben hätte, weil der Abstand der FRA nicht gestimmt hat, ist mir unbekannt.

Das wäre auch reichlich dahergeholt.

Mein Tip: Seid entspannt im Umgang mit Polizisten, das sind auch nur Menschen, sie fahren mal zu schnell, bauen mal Mist und halten oft für den "Bürger" den Kopf hin.

Das mache ich jetzt auch wieder. Um 8 beginnt mein Einsatz. Ich darf gerade das Leid von Flüchtlingen live erleben. Ihr glaubt kaum, auf welch hohem Niveau wir hier jammern. Während wir über den Abstand von Blinkern debattierern, geht es da ums nackte Überleben. Die Gesichter der Kinder habe ich permanent vor Augen.

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Zitat:

@XTino schrieb am 31. August 2015 um 13:46:52 Uhr:

Anfang diesen Jahres wurde ich von einer Polizeistreife auf einer einsamen Landstrasse angehalten. Nach vorzeigen der Papiere hat man mich aufgefordert einen Alkoholtest durchzuführen. Diesen habe ich freundlich verweigert was mein Recht ist!!!

 

 

Mach doch einfach den scheiss Test!

Zitat:

@tourio schrieb am 31. August 2015 um 19:57:42 Uhr:

 

Mach doch einfach den scheiss Test!

Es gab doch weder Kontrolle, noch Test noch Schlagstock... Es geht hier mit lustigen Geschichten darum das Forum zu erheitern.

Ich finde es doch ziemlich merkwürdig, dass hier im Biker-Treff vermehrt

reine Autofahrer auftauchen und anfangen Rabbatz zu machen.

Sind doch fast alles Biker hier in Thread...??? Oder wen meinst du konkret?

am 31. August 2015 um 20:16

Ich weiß ja nicht wie andere das sehen, aber ehrlich gesagt fände ich das auch ziemlich bescheiden, wenn man mir wegen eines vermeintlich falschen Blinkers die Weiterfahrt untersagt, vor allem wenn es mit sehr hohem Aufwand verbunden ist wie in folgendem Post beschrieben. Wenn die Blinker 18, statt der geforderten 24cm weit auseinander liegen (egal ob berechtigter Einwand oder nicht) sollte es doch wenigstens für die direkte Heimfahrt genügen, da die fehlenden 6cm meiner Meinung nicht sooooooo schlimm sind, vor allem da es ja teilweise legal ist.

Und ja Polizisten sind nicht allwissend, was keiner von uns ist, aber wenn man schon nicht allwissend ist, dann sollte man sich auch ab und an belehren lassen, vor allem da man heutzutage ein Smartphone mit sich herum trägt und im Internet sehr vieles nachlesen kann (natürlich von seriösen Quellen).

 

 

Zitat:

@Sencer schrieb am 28. August 2015 um 10:47:09 Uhr:

da kann ich auch noch eine Story dazu beitragen. War am Tag vor meinem Urlaub (gaannnzzz toller Zeitpunkt) auch in eine Kontrolle geraten, hatte mir aber keine Gedanken gemacht, war alles eingetragen oder es stand Triumph drauf. Der (nette) Herr von der KG Motorrad hat sich auch gleich auf die zu kleinen Spiegel (holte Schablone und hielt diese hin) eingeschossen und mir zwei Optionen aufgezählt:

 

1. Er holt eine Firma, die die Spiegel abmontiert und beschlagnahmt diese dann

2. Er gibt mir seinen Werkzeugkoffer und ich montiert sie selber ab, dann beschlagnahmt er diese

 

Irgendwie haben mir beide Varianten nicht gefallen, hab sie aber selber abmontiert (hatte zudem eine gefährliche Schraube, weil leicht spitz zulaufend,, am Bremsflüßigkeitsbehälter) und habe dann 3 Stunden am Kesselberg verbracht bis meine Eltern mit den Originalen aus München ankamen damit ich wenigstens heimfahren kann. Das kostet mich 2 mal 45€ und 28.50€ Bearbeitungsgebühr, Da ich darauf bestanden hab, das die Spiegel bei Kauf bereits montiert waren, unterstellte er mir zumindest Fahrlässigkeit, was den Preis etwas senkte. Der ganze Spass kostet somit ca. 400€, weil neue muss ich auch wieder kaufen. Frau war ganz begeistert, schließlich bin ich erst abends um 21.00 Uhr wieder zu Hause gewesen.

[...]

Ich hab mich freundlich gegeben und den KG-Motorradler alles erklären lassen und keine Widerrede geleistet (mir war klar, dass Diskussion hier gar nichts hilft). Und trotzdem hat er mir die Weiterfahrt in beschriebenen Zustand untersagt. Das ist meiner Meinung nach maximal "unfreundlich", wenn man so möchte - besonders wenn man die Höhe des ausgesprochenen Bußgelds betrachtet. Denn einen schwerwiegenden techn. Mangel oder Verkehrsgefährdung stellt das sicher nicht dar.

Geht aber noch besser: Da war ein netter Mopedfahrer aus Tirol, der zum Sheriff ist und freundlich gefragt hat, ob er den Berg denn heute hochfahren könne (vmtl. wegen der Verbotsschilder für Krads an Wochenend- und Feiertagen). Aller Rücksicht zum Trotz hätte er das mit seiner Ducati und dem zugehörigen offenen Kupplungsdeckel mal besser sein lassen, denn das Resultat war, dass sein Spetzl nach Tirol heim fahren durfte und den Hänger holen musste - Weiterfahrt untersagt. Sowas muss echt nicht sein.

am 31. August 2015 um 21:03

Fehlende 6 cm können sehr schlimm sein.

am 31. August 2015 um 21:20

Vor allem beim Juwel des Mannes.

am 1. September 2015 um 4:49

Die Länge vom Juwel des Mannes ist uninteressant, das hin und her macht die Meter!:D

Zitat:

@eviI schrieb am 31. August 2015 um 22:16:55 Uhr:

…. da die fehlenden 6cm meiner Meinung nicht sooooooo schlimm sind, vor allem da es ja teilweise legal ist. …

Teilweise legal, das klingt ein wenig so wie ein bisschen schwanger, beides gibt es weder in der Theorie noch in der Praxis.

Entweder die Blinker sind legal oder sie sind es nicht. Wird vom Beamten die Feststellung getroffen, sie sind nicht legal, ist die Betriebserlaubnis erloschen und damit ist es auch keine Bagatelle mehr, denn mit der Betriebserlaubnis ist auch der Versicherungsschutz erloschen. Damit hat der Beamte dann auch keinen Handlungsspielraum mehr.

Und selbst wenn der Beamte einem Irrtum erliegt und von einer falschen Annahme ausgeht, ändert dies an Ort und Stelle erst mal nichts. Und genau dies können viele nicht akzeptieren.

 

 

Erfahrungen anderer wegen den Blinkern: Ist der Abstand nach ECE noch eingehalten gibt es maximal 'ne Rüge. Wenn sie deutlich zu nah beieinander montiert sind wird's kritisch.

Bei der HU ähnlich: Achtet der Prüfer nicht drauf sondern orientiert sich hinten z.B. an der Kennzeichenbreite -> wird auch nicht gemeckert.

Wer natürlich als Kommissar Oberschlau auftritt und Polizei/Prüfer von vorneherein von oben herab behandelt, der bekommt dann auch eine angemessene Sonderbehandlung.

Grüße, Martin

Zitat:

@Demogantis schrieb am 1. September 2015 um 06:49:35 Uhr:

 

Entweder die Blinker sind legal oder sie sind es nicht. Wird vom Beamten die Feststellung getroffen, sie sind nicht legal, ist die Betriebserlaubnis erloschen und damit ist es auch keine Bagatelle mehr, denn mit der Betriebserlaubnis ist auch der Versicherungsschutz erloschen. Damit hat der Beamte dann auch keinen Handlungsspielraum mehr.

Ich würde es begrüßen, wenn man solche ultimativ erscheinenden Aussagen nur dann trifft, wenn man es auch wirklich weiß.

Die Abstände zwischen Scheinwerfern und Blinkern werden in § 54 StVZO und RiLi 2009/67 EG geregelt.

Abstände FRA:

§ 54 StVZO, vorn 340 mm zueinander, hinten 240 mm zueinander.

RiLi 2009/67 EG, vorn 240 mm zueinander, hinten 180 mm zueinander.

Der TÜV und auch die Experten der Polizei sind sich darin einig, dass die "neueren" Abstände auch für ältere Kräder gelten sollten (Konjunktiv)

Dass damit gleich die Betriebserlaubnis oder gar der Versicherungsschutz erlischt, ist ein Irrglaube, der sich hartnäckig hält. Hier hat der Gesetzgeber die Messlatte schon vor 9 Jahren höher gehängt.

Die BE erlischt grundsätzlich, wenn

die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart verändert wird

eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten ist

das Abgas- oder Geräuschverhalten sich verschlechtert

(19 Abs. 2 StVZO)

Dann gibts noch umfangreiche Ausnahmen und Sonderregelungen in 19 (3) StVZO, da will ich im Detail nicht darauf eingehen, aber wegen eines nicht exakten korrekten Abstands zwischen den Blinkern, erlischt die nicht. 18 cm sind verdammt wenig, da passt gerade mal das kleinste Kennzeichen dazwischen, denn schmaler als 18 cm gibts nicht.

Folgende Ahndung ist möglich:

354000 Sie führten das Fahrzeug, obwohl der Fahrtrichtungsanzeiger fehlte/mangelhaft war (zutreffendes angeben).

 

§ 54, § 69a StVZO; § 24 StVG; --BKat (B - 0) 15,00 €

331006 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs/der Fahrzeugkombination (Fahrzeugart angeben) an, obwohl das Fahrzeug Mängel (Mängel angeben) hatte, bzw. ließen sie zu.

 

§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; --BKat (B - 0) 25,00 €

Also bleibt mal auf dem Tepich, von wegen BE und Versicherungsschutz erloschen.

 

 

Ich habe nun das 16er Ritzel eingetragen bekommen

Vorher 15 / 41, jetzt 16 / 41.

am 1. September 2015 um 6:58

Ich finde es eben nur schlimm, dass es so extrem viele Auflagen gibt, wo man extrem eingeschränkt wird und selbst nie richtig weiß wie man es ihnen doch recht macht.

Überall findest Du was was anderes. Alleine wegen den Blinker Abstand.

Aber nicht nur das auch sonstige veränderungen optischer natur sind mit zich Auflagen verbunden.

Alles muss ABE, Prüfzeichen, Gutachten oder sonstiges haben ist auch extrem nervig.

Das ist auch gut so, wenn jeder an das Fahrzeug das einbauen dürfte was er lustig ist würde die Sicherheit auf der Strecke bleiben. Nicht jeder legt auch nur annähernd soviel Wert auf Qualität und Sicherheit wie auf Optik, besonders wenn es um olle Autos geht die man verbasteln kann.

Der Blinkerabstand soll ermöglichen, dass auf den ersten Blick klar wird ob man nach links oder rechts blinkt. bei zu wenig Abstand sieht man eben nur ein blinken ohne die Seite direkt erkennen zu können.

am 1. September 2015 um 7:41

Natürlich ist das ein Problem.

Weil einige Leute Quatsch machen.

Der Blinker Abstand ist richtig und wichtig logisch. Aber dann bitte eine einheitliche Seite einrichten wo man die normen nachlesen kann. Die auch aktuell gehalten wird.

So findest Du alle 3 Seiten ne andere angabe, weil so richtig weiß das keiner.

Kontrollen sind richtig und wichtig. Aber die Entscheidungen sollen nicht banal ausfallen und den beamten nicht so viel Spielraum lassen wie sie grade Lust haben.

Wer ohne Funktionierende bremse fährt, Das Motorrad wie wild qualmt soll selbstverständlich die Weiterfahrt utnersagt bekommen. Aber wer funktionierende anständige Blinker ohne Prüfzeichen hat...

am 1. September 2015 um 7:44

( Generell reagiert der Größteil auf Veränderung allergisch. Und das finde ich wirklich unter aller Sau.

Sobald einer z.b. einen Spoiler an sein Auto montiert wird direkt vermittelt, dass es ein schlechter Mensch ist.

So ne Intoleranz ist einfach unmöglich. )

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