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Schlüsselkratzer lackieren und über vw versicherung abrechnen

Themenstarteram 13. September 2009 um 11:04

Hallo zusammen hab grad ein Problem.

Uns hat letzte Woche irgend so ein Ar...loch mit dem schlüssel rechts hinten und den linken vorderen kotflügel untertellergroß verkratzt.

Der Lakieren meine rechts mus er die gane seite ohne tür lackieren und links den kotflügen teillackieren.

(Kosten ca 400 Euro).

Links hinten bin ich selbst ganz leicht angefahren und hab da 3 ca 8 cm lange leichte kratzer die aber leicht mit teillackieren erledigt werden kann (ca 100 Euro laut lackierer, ist aber bei den 400 euro von oben schon miteingerechnet).

Haben eine VW Vollkaskoversicherung.

Nun meine Frage :

MUSS ich den Schaden bei bei VW Reparieren lassen (wegen vw versicherung) oder kann ich das auch beim lackierer meiner wahl machen und dann über die vw versicherung abrechnen ? Will nur ungern beim vw händler machen lassen , ersten wegen der Historie und zweitens würde mir der lackierer meine linken (eigenverschuldeten ) Kratzer so mitmachen.

 

zweite frage :

Werde ich denn dann mit den Prozenten auch hochgestuft ? (hab 55%)

Muss nämlich dann erst rechnen ob es sich dann überhaupt noch rentiert über versicheung abzurechnen denn 300 selbstbeteiligung muss ich sowieso zahlen.

Vieln Dank im vorraus für eure Tips.

Beste Antwort im Thema
am 13. September 2009 um 11:45

ich würde es schon fast selber bezahlen.. weil wenn es bei VW schon 400 euro kostet wird es ein lackierer um die ecke für den Preis der SB machen können..

wenn du ihn finanzieren lässt.. würde ich ihn bei VW machen lassen.. dann hast du zum schluss der laufzeit einen nachweis das es einwandfrei instandgesetzt wurde und der gutachter dies nicht bemängeln kann..

 

hatte leider bisher 2 einbrüche und hab schon mittlerweile fast die 2 schicht neulack drauf :( .. musste ich alles bei VW machen lassen..

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8 Antworten
am 13. September 2009 um 11:45

ich würde es schon fast selber bezahlen.. weil wenn es bei VW schon 400 euro kostet wird es ein lackierer um die ecke für den Preis der SB machen können..

wenn du ihn finanzieren lässt.. würde ich ihn bei VW machen lassen.. dann hast du zum schluss der laufzeit einen nachweis das es einwandfrei instandgesetzt wurde und der gutachter dies nicht bemängeln kann..

 

hatte leider bisher 2 einbrüche und hab schon mittlerweile fast die 2 schicht neulack drauf :( .. musste ich alles bei VW machen lassen..

Themenstarteram 13. September 2009 um 12:15

hab ihn finanziert.

aber wenn ich nen nachweis einer zertifizierten lackiererei zur instandsezung hab muss doch das der gutachter genauso anerkennen.

oder er merkt es vielleicht garnicht.

mir geht es darum das mir der lackierer den eigenverschuldeten kratzer umsonst mitmachen würde da er über die versicherung abrechnen kann, muss nur wissen ob ich wenn ich bei vw versichert bin auch NUR bei vw reparieren kann.

weist du denn wenn ich über vollkasko machen dann auch raufgestuft werde ?

danke im vorraus

Zitat:

Original geschrieben von Mastermala

hab ihn finanziert.

aber wenn ich nen nachweis einer zertifizierten lackiererei zur instandsezung hab muss doch das der gutachter genauso anerkennen.

oder er merkt es vielleicht garnicht.

mir geht es darum das mir der lackierer den eigenverschuldeten kratzer umsonst mitmachen würde da er über die versicherung abrechnen kann, muss nur wissen ob ich wenn ich bei vw versichert bin auch NUR bei vw reparieren kann.

weist du denn wenn ich über vollkasko machen dann auch raufgestuft werde ?

danke im vorraus

Ich meine du hast keine Werkstattbindung kann mich aber irren, ließ einfach mal die Versicherungs Unterlagen durch die du unterschrieben hast...

Zu den Prozenten meine freundliche haben gesagt das man während den Jahren nicht aufsteigt egal ob man einen Schaden hatte oder nicht, im gegenzug dazu steigt man aber auch nicht ab.

Sprich du lässt es bei VW machen bleibst bei deinen 55% nur wenn du irgendwann aus der VW versicherung gehst, dann geben sie die SF weiter du die eigentlich "dank" des Schadens hättest also 65% oder was auch immer. Hoffe soweit alles klar.

mfg

am 13. September 2009 um 13:30

lass es über VW machen.. dann hast du den anderen kratzer auch aus dem fahrzeug ... ist denke ich mal eine gute gelegenheit..

und 10% bei einer anderen versicherung evtl. zu steigen sind nicht so dramatisch .. die VW versicherung ist eh total überzogen.. ich zahle über das doppelte.. wie zB. bei der HUK..

Der Schlüsselschaden ist Vandalismus - also ein Vollkaskoschaden.

Das Anstoßen ist ebenfalls ein Vollkaskoschaden - und zwar Schaden Nr.2 - der nicht mit dem ersten Schaden zusammengelegt werden kann.

Pro Schaden gilt also die jeweilige Selbstbeteiligung.

Zusätzlich wird man dort wird man auf jeden Fall ab dem Folgejahr schlechter eingestuft, selbst bei sogenannten Rabattrettern, wenn vorerst auch nur im Hintergrund. Und bei zwei Schäden ist das recht heftig.

Merken wird man dies wenn man die Gesellschaft wechseln will - dann wird einem nämlich nicht das weiterbestätigt, was auf dem Versicherungsschein steht was durch solche Sondervereinbarungen zustande gekommen ist.

Das kann man bei der Gesellschaft auch erfragen was der "echte" Rabatt im Hintergrund tatsächlich ist.

Wer also irgendwann mal die Gesellschaft wechseln will, sollte sowas lieber selbst bezahlen.

einfach mal mit der werkstatt reden. bei einem großen kaskoschaden wurde bei mir auch ein seitenschweller mitgetauscht und lackiert obwohl das ein anderer schaden war. der hauptschaden war aber nahe am totalschaden, das heißt, es war ein großer Auftrag für die Werkstatt mit ordentlich Umsatz, um das aus Kulanz mitzumachen.

Aber in der regel meine ich ist immer luft - zumal die vertragswerkstätten oft gar nicht mehr selbst lackieren. sie berechnen das bis zu 3-fache von dem, was man bei einer großen lackiererei zahlt.

Zitat:

Original geschrieben von dukie

einfach mal mit der werkstatt reden. bei einem großen kaskoschaden wurde bei mir auch ein seitenschweller mitgetauscht und lackiert obwohl das ein anderer schaden war. in der regel ist da schon luft - zumal die vertragswerkstätten oft gar nicht mehr selbst lackieren. sie berechnen das bis zu 3-fache von dem, was man bei einer großen lackiererei zahlt.

Die Höhe der Lackierungskosten müssen im Verhältnis zum Schaden stehen und wird bei den Gesellschaften auch so überprüft. Klar gibts Preisunterschiede aber die zahlen sicher nicht irgendwas total überhöhtes nur weils auf der Rechnung steht.

und noch Tip: Bei solchen Ratschlägen immer schön hypothetisch bleiben.

Man muss sich ja nicht direkt zu was raten geschweige denn selbst zugeben was unter http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html fallen kann (wird im Versicherungsbereich öfters angewendet als man allgemein so glaubt).

Und sollte blöderweise sich das vorher noch ein Sachverständiger der Gesellschaft das vorher ansehen wollen (bei solch geringem Schaden eher unwahrscheinlich), kanns schnell Probleme geben weil die ohne weiteres die unterschiedliche Herkunft von Kratzern u. ä. erkennen. Wenn dann noch der Sachbearbeiter einen schlechten Tag hat kann das von kompletter Ablehnung beider Schäden mit Rausschmiss und im allerschlimmsten Fall mit Strafanzeige enden.

 

Danke für den Hinweis - so war es aber nicht gemeint.

Wenn der Schaden und Auftrag groß ist und die Werkstatt das von *ihrer* Marge abzieht, sehe ich da nix gestetzeswidriges - so war es bei mir. Wenn eh schon großflächig lackiert wird, ist einmal nen Schweller lackieren kostentechnisch wohl sehr neutral. Beim Lackieren sind ja die Rüstzeiten besonders teuer (wurde mir zumindest mal erklärt). Es war ein Vertrag mit Werkstattbindung und der Gutachter war da. Die nicht legale Variante ist überhaupt nicht akkzeptabel und darf nicht gezogen werden. Jenseits der eindeutigen Gestzeslage bezahlen wir das alle später mit höheren Prämien...

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