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Schlepphund - Schleppachse

Wolfangel Bootsanhänger
Themenstarteram 4. Februar 2019 um 4:44

Wer kennt sich aus, wie und was man mit einem Schleppanhänger, oder Schlepphund ziehen darf. Es gibt ja gebremst und ungebremste und vermute, auch wenn diese Dinger zulassungsfrei sind, so gelten doch die Anhängelasten des Zugfahrzeug, was bedeutet, dass ein ungebremster Hund nur für Fahrzeuge bis 750kg bei einem PKW, als Zugfahrzeug, gilt.

Gruß

Jürgen

Beste Antwort im Thema

Moin Moin !

Bislang sämtliche Antworten komplett falsch!

Eine Schleppachse ist nichts anderes als eine Abschlepphilfe , also wie ein Abschleppseil oder -stange zu sehen.

Demzufolge gelten weder Anhängelasten noch FS-Regelungen.

Es dürfen allerdings auch nur liegengebliebene Fzge aus dem Verkehrsraum entfernt werden , keine AB befahren werden und alle weiteren Regeln des Abschleppens sind zu beachten.

Anders wäre es , wenn die Achse zum Schleppen benutzt werden soll. Dann gelten Spezielle FS-Regelungen usw. Ist aber ein rein theoretischer Fall , denn dazu benötigt man eine Schleppgenehmigung, die nicht (mehr) erteilt wird.

MfG Volker

16 weitere Antworten
16 Antworten

Nein, es ist nicht für eine gelegentliche Fahrzeugüberführung tauglich, sondern nur zum ABschleppen. Man könnte es auch Bergung nennen.

Eben, nur zur Bergung zugelassen, allerdings braucht man einen Anhänger um die Schleppachse zu dem Liegenbleiber zu bringen. Von daher werden die Dinger nicht mehr verwendet.

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