Schleifen, Klacken bei Kurvenfahrten
Hallo, ich habe ein Reparaturprobleman meinem E 220 CDI T Bj. 2011. Vielleicht kann mir jemand helfen oder hat eine Idee, was das sein könnte:
Ich war vor Kurzem in der MB-Werkstatt, da ich beim Fahren ein geschwindigkeitsabhängiges Klack/-Schleifgeräusches an den Vorderrädern bei sehr engen Kurvenfahrten hatte. Dieses ist schwer zu beschreiben, klingt eher nicht metallisch, sondern irgendwie wie ein leerer Jogurtbecher. Dieses Geräusch tritt immer in sehr enger (!) Kurvenfahrt im engen Kreisverkehr auf. Im normalen Straßenverkehr oder leichten Kurven ist auch bei hoher Geschwindigkeit nichts zu hören, sondern nur bei wirklich engem Lenkereinschlag.
Die Werkstatt meinte nach einer Prüfung, dass dieses Geräusch von der hinteren Feststellbremse käme und tauschte die Feststellbremse aus. Ergebnis nach 4 Wochen Fahrt: Geräusch ist immer noch da, sogar etwas lauter. Da ich nicht so oft fahre, insbesondere kaum enge Kreisverkehre, ist mir das erst jetzt aufgefallen (hatte vertraut, dass die Werkstatt kompetent ist). Die vorderen Bremsen wurden übrigens vor 2 Jahren komplett erneuert.
Weiß jemand, woher so ein Geräusch typischerweise noch kommen kann? Habe ich eine Chance, Nachbesserung zu verlangen, oder muss ich erneut die "Lokalisierung" des Problems in der Werkstatt bezahlen?
Danke :-)
29 Antworten
Und eventuell über die Schlichtungsstelle des KFZ Handwerks. Du hast dann ja auch für eine Reparatur gezahlt die nicht durchgeführt wurde....oder sehe ich das falsch?
Zumindest liegt die Vermutung nahe, dass keine Reparatur erfolgte, aber dafür abkassiert wurde. Aber ich will erstmal hören, wass die Werkstatt dazu zu sagen hat. Wenn da keine Rückmeldung erfolgt, wende ich mich an das CAC.
Was hast du denn für die Pseudoreparatur zahlen müssen und was genau haben sie berechnet?
So. Habe mich mit der Werkstatt gütlich geeinigt, kosten für nicht erfolgreiche bzw. nicht erfolgte erste Reparatur wird im Rahmen einer Kulanz komplett erstattet.
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Das wäre mir nicht genug. Wieso überhaupt Kulanz? Einen Fehler gestehe ich jeder Werkstatt zu, eine erfolglose Reparatur, falsche Fehlersuche usw. kann alles passieren. Eine komplette Reparatur abzurechnen ohne diese überhaupt durchgeführt zu haben ist schlicht Betrug.
Eine Reparatur nicht durchzuführen, diese abzurechnen und sich dann nach der Reklamation des Kunden wegen des nicht abgestellten Mangels noch taub und blind zu stellen ist dann die Krönung.
Mindestens bei Mercedes im HQ würde ich einen Schriftsatz einwerfen. Bei solchen Machenschaften wäre ich bereit, willens und in der Lage (!) einen erheblichen Ärger zu verursachen. 😠
Was wurde denn abgerechnet, Lohn und Teile? Betrag ca. 300 Euro oder mehr ?
Gruß
Hagelschaden
"dran vorbei repariert" kann immer mal passieren, da wirste nicht weit kommen.
Aber was wolltest du mehr als das Geld zurück?
"Dran vorbei repariert" ist aber etwas anderes als "gar nichts repariert" und dieses gar nichts auch noch abzurechnen....anschließend reklamiert der Kunde eine vermeintlich erfolglose Reparatur (Nicht Reparatur wusste er ja noch nicht) und wird noch für dumm verkauft? Gehts noch?
Mindestens mal eine Erklärung wie so etwas überhaupt passieren kann, es müssen ja wohl ständig irgendwelche Listen abgehakt und unterschrieben werden. Angeblich verbaute Teile müssen aus dem Lager ausgebucht und auf eine Rechnung transferiert werden. Irgendwas stimmt doch da in den Prozessen intern nicht wenn das so durchgeht. Außerdem wäre eine offizielle Entschuldigung der Geschäftsleitung angebracht und kein Gefasel von wegen Kulanz.
Das wäre mal so ein Anfang, wenn das alles ok läuft wäre dann ja auch gut.
Bei mangelnder Einsicht oder fortgesetztem Gefasel von Kulanz hätten sie sich weiteren Ärger redlich verdient. Dann soll es so sein, dann kommt das große Besteck...
Wie gesagt, Fehler sind ok. Bei Betrug werde ich echt gallig, aber richtig.
Gruß
Hagelschaden
Zitat:
Dran vorbei repariert" ist aber etwas anderes als "gar nichts repariert" und dieses gar nichts auch noch abzurechnen
das ist aber schwer zu beweisen!
Eine Aufwandsentschädigung wirds nicht geben, es ist schon mal gut das es das Geld zurück gab und die nicht mit Gutscheinen kamen, bei dem Laden hätte ich immer Bauchschmerzen.............
Ich steh evt. auf dem Schlauch... Es gibt eine Rechnung mit Positionen für Teile und Arbeitslohn von Werkstatt 1.
Und dann gibt es die von der 2. Werkstatt des gleichen Herstellers ausgebauten Teile, die wohl unschwer als nicht neu zu erkennen sind obwohl sie laut Rechnung 1 neu sein müssten. Zur Einvernahme als Zeugen kann man die Mitarbeiter von Werkstatt 2 auch vorladen.
Oder hab ich da den Ablauf falsch verstanden?
Aber lassen wir das, mich betrifft es ja -zum Glück für die Werkstatt- nicht.
Gruß
Hagelschaden
Zitat:
@Hagelschaden schrieb am 15. August 2019 um 20:06:46 Uhr:
Ich steh evt. auf dem Schlauch... Es gibt eine Rechnung mit Positionen für Teile und Arbeitslohn von Werkstatt 1.
Und dann gibt es die von der 2. Werkstatt des gleichen Herstellers ausgebauten Teile, die wohl unschwer als nicht neu zu erkennen sind obwohl sie laut Rechnung 1 neu sein müssten. Zur Einvernahme als Zeugen kann man die Mitarbeiter von Werkstatt 2 auch vorladen.
Oder hab ich da den Ablauf falsch verstanden?
Aber lassen wir das, mich betrifft es ja -zum Glück für die Werkstatt- nicht.Gruß
Hagelschaden
Soll ja auch schon passiert sein, dass der Mechaniker "zufällig" die teile anderweitig benötigt hatte und die Gelegenheit genutzt hat, ein paar Teile über einen Kunden abzurechnen....wäre zumindest eine Erklärung. Das sollte aber im Autohaus nach der Reklamation eines Kunden der abgerechnete Teile nachweislich nicht verbaut hatte auffallen. Und es ist ja auch nachvollziehbar wer da in Frage kommen könnte.
Hagelschaden hat recht...das läuft doch alles inzwischen über SAP o.ä. und normalerweise kann nur auf der Rechnung auftauchen was der Mechaniker für den Kunden an dessen Fahrzeug er gerade arbeitet aus dem Lager angefordert hat. Bei außergewöhnlichen Reparaturen ist dann absprachemäßig in der Regel noch der Werkstattmeister mit drin.
Das wäre dann ein Entlassungsgrund................fristlos!
Mit Sicherheit....aber es kann intern mit Sicherheit geklärt werden wenn die Beteiligten es wollen.
Ist eigentlich jemals die Rechnung hier gepostet worden?
dem Datenschutz kann man ja nachkommen...............
Leider gibt es dazu keine genauen Angaben. Die Formulierung lautete nach der (angeblichen) 1. Reparatur ja, dass die Feststellbremse hinten ausgetauscht worden sei. Also Teile plus Lohn interpretiere ich.
Nach der Behebung des Fehlers in der 2. Werkstatt schrieb der TE dann:
Zitat:
Wieder Feststellbremse, also das Ding, was "meine" Werkstatt angeblich 2 Monate vorher repariert hatte. Man legte mir die ausgetauschten Teile ins Auto und sowohl ich als auch der Meister zweifeln stark an, dass jemals etwas an der Feststellbremse ausgetauscht oder zumindest gereinigt wurde, so verrostet und voller Belag waren die Teile.
Da bleibt für meine Begriffe nicht viel Spielraum dies mit einem bloßen Versehen abzutun. Auftrag prüfen, welche Mitarbeiter waren an dem Auftrag beteiligt - da kann man schon Licht ins Dunkel bringen. Wenn man denn will. (Wie schon von fritzibass angemerkt)
Vorraussetzung ist natürlich, dass die richtigen Personen informiert werden, also mindestens Geschäftsleitung vor Ort, evt. zusätzlich auch Mercedes HQ.
Gruß
Hagelschaden
Die andere, für mich unnützere, Möglichkeit wäre das man die FB freigelegt, gereinigt, entrostet und gangbar gemacht hätte.
Habe ich schon erlebt, nur wenn "die Mutter schon mal nackig ist"..............mach ich auch neue Brocken rein.
Die Teile kosten ja nicht die Welt.............
Aber falls du recht haben solltest und Teile auf der Rechnung stehen die nicht eingebaut wurden, dann reden wir von Betrug und dann muss das dieser Monteur spüren!