Schlachtobjekt vom Verkäufer nach Hause schleppen?
Hallo
Der Thread mag sehr wirr klingen, ist er eigentlich auch. Ein Kollege und ich fahren beide e34.
Das Objekt der Begierde ist ein 530i, welcher uns als Teilespender dienen soll. Vorallem die Ledersitze und auch die tw noch sehr gut erhaltenen Blechteile wären echt gut für den Preis. Das Problem ist halt, dass der Wagen fast 300km von uns entfernt steht, und ein Abschleppunternehmen wrschl den Kostenrahmen sprengen würde.
Also - Was wären unsere möglichkeiten das Teil zu uns zu bringen. Er fährt, aber ist eben nicht angemeldet bzw hat kein Pickerl.
So einfach rüberfahren wäre also keine gute Idee, da es ja durch mögliche Mängel zu unvorhersehbaren Ereignissen führen könnte
Und ich möchte eigentlich nur nen Teilespender und keinen Organspender.
Also, was stehen uns für (möglichst legale) Möglichkeiten zu Verfügung? (FÜR ÖSTERREICH)
Also das Teil mit Seil abzuschleppen wäre wohl die Rambomethode, aber soweit ich weiß legal
bin mir aber nicht sicher ob das mein Dicker so mag... :P
ausserdem bei maximal 40kmh eine sehr Zeitraubende angelegenheit.
Würde eine Abschleppachse eine so lange Fahrt theoretisch durchhalten?
Wie siehts mit Anhängern aus, darf man die ohne Zusatzschein benutzen?
Ich geb eh schon langsam die Hoffnung auf, aber eventuell hat jemand von euch schonmal so eine Aktion gestartet und kann mir helfen 🙂
Grüße
Beste Antwort im Thema
Wieviel alten Mist willst du noch ausgraben?
Es reicht!
24 Antworten
Hi...
also ich würd mir das mit dem Schleppen/Abschleppen nicht antun. Wenn ich selber für eine Fahrt mit Trailer keinen FS habe, suche ich mir jemanden der den hat und geb ihm ein paar Kröten dafür...🙂
Ist zudem völlig gefahrlos...🙄🙄
Gruß
Jürgen
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Schon eine Abschleppstange ist deutlich sinnvoller als ein Abschleppseil.Die große Belastung auf das Zugfahrzeug kommt beim Anfahren. Sobald man einen Gang drinhat und rollt, ist es für die Kupplung idR kein Problem.
Wir sprechen hier über 300km gemischte Wegstrecke. Möchtest du hinten im gezogenen Fahrzeug mit 2,50-3m Abstand für 300km sitzen und ständig zu 100% angespannt sein, was vorn passiert?
Ich nicht, und ich bin in solchen Sachen fast Schmerzfrei.
Bei dieser Entfernung gibt es nur eine alternative und die heißt AUTOTRANSPORTANHÄNGER!!!!
MFG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Wir sprechen hier über 300km gemischte Wegstrecke. Möchtest du hinten im gezogenen Fahrzeug mit 2,50-3m Abstand für 300km sitzen und ständig zu 100% angespannt sein, was vorn passiert?Zitat:
Original geschrieben von meehster
Schon eine Abschleppstange ist deutlich sinnvoller als ein Abschleppseil.Die große Belastung auf das Zugfahrzeug kommt beim Anfahren. Sobald man einen Gang drinhat und rollt, ist es für die Kupplung idR kein Problem.
Ich nicht, und ich bin in solchen Sachen fast Schmerzfrei.
Ich würde es eher mit einer Stange machen als mit einem Seil. Aber hast recht, auch mit Stange nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Bei dieser Entfernung gibt es nur eine alternative und die heißt AUTOTRANSPORTANHÄNGER!!!!
Stimmt. Oder eben doch Kurzzeitnummern.
Warum macht sich denn der TE nicht erst einmal in Austria schlau, wie die Sache behördlicherseits aussieht? 300 km im Schlepptau zu haben, ist wohl für den Schlepper nicht angenehm und für den Fahrer des abgeschleppten Fahrzeugs wird es zur Qual, wenn er es überhaupt durchsteht! Es sei denn, er hat Übung darin😁
Die deutschen Behörden wissen schon warum: Nicht nur die damit verbundenen Gefahren im Blick sondern auch die Aussicht, dass so ein "Konvoi" auf 300 km zum Verkehrshindernis wird😉
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Wenn ich niemanden an der Hand hätte, der einen Trailer fahren darf, würde ich gleich ein anderes Auto in der Nähe des eigenen Wohnortes suchen. 😁
Abschleppachse, Hund ist zulassungs, Steuer und tüvfrei! Abschleppen nur im Notfall eines zugelassenen Fahrzeuges runter von der Autobahn zur nächst gelegenen Werkstatt, Schrottplatz.
@rigide schrieb am 4. Juni 2012 um 20:07:35 Uhr:Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Nö, in Österreich dürfen auch nicht zugelassene Fahrzeuge (ab)geschleppt werden, die sind da schmerzfreier als bei uns.
Eine andere Möglichkeit bei einem vorhandenen und dafür geeigneten Schleppfahrzeug, ausgerüstet mit Anhängerkupplung, eine bereits zugelassene Abschleppachse (Abschlepphund) auszuleihen und damit das Altfahrzeug zu transportieren.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 4. Juni 2012 um 18:48:22 Uhr:
Da der Anhänger mit dem Fahrzeug darauf mehr als 750 kg wiegt, benötigt der Fahrer hierzu eine Fahrerlaubnis der Klasse BE.Zitat:
Original geschrieben von DoktorGonzo
Wie siehts mit Anhängern aus, darf man die ohne Zusatzschein benutzen?
Weil A vermutlich noch EU Mitglied ist, darf der Anhänger bei EU-Führerschein B auch mehr wiegen. Entscheidend ist die zul. Gesamtmasse des Gespanns (max. 3,5 t).
A C H T U N G
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