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Schlachten vor Umweltprämie

Themenstarteram 5. September 2017 um 8:48

Hallo allerseits,

darf ein Auto das wegen der Umweltprämie zum Verschrotten geht noch vorher geschlachtet werden oder welchen Zustand muss die Kutsche noch vorweisen?

MfG

Beste Antwort im Thema

Die "Umweltpräme" gibts doch eh nur auf den Listenpreis, also von daher ist das wieder typische Käuferverarsche!

Da bleibt unterm Strich nix übrig (wer zahlt denn schon Listenpreis bei einem Neuwagen?)

Gruß Metalhead

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Hallo,

ich fahre derzeit einen Audi A6 welcher durch Euro 4 Teil der Abwrackprämie werden könnte. Der Wagen hat aktuell einen nicht reparierten Unfallschaden, was den Wert auf lediglich 3000,- EUR schrumpfen lässt. Ich überlege derzeit einen VW Golf 7 zu kaufen und würde meinen A6 dann verschrotten lassen.

Jetzt habe ich verschiedenes gehört und gelesen was die Verschrottung in der Praxis angeht. Wird das KFZ bei VW abgegeben oder verschrotte ich innerhalb von 4 Wochen nach Neuwagenzulassung selbst ? Wann wird die Prämie gutgeschrieben ?

Wenn ich selbst verschrotte, könnte ich das KFZ doch theoretisch noch "schlachten", also bspw. Navi, Xenon, Airbag, Lenkrad, Felgen etc. selbst veräußern und das Auto dann mit dem Hänger zum Verwerter bringen, ansonsten wird das vermutlich der Verwerter selbst machen und ich verschenke vielleicht 1000-1500,- EUR. Wie ich gelesen habe müsste man lediglich die Dokumente einreichen welche die Verschrottung nachweisen.

Hat da jemand genauere Information ?

Vielen Dank

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Diesel-Abwrackprämie: Selbst verschrotten?' überführt.]

am 15. August 2017 um 20:56

Hallo,

genau meine Frage, müsste einiges erneuern an meinen Benz. Überlege auch gerade einen Neukauf mit Dieselprämie.

Habe eine komplette Ausstattung mit allem drum und dran. Leider Klima erst neu gemacht für 1000 EUR und die Servopumpe für 500 EUR .... Würde die Teile auch gerne ausbauen ...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Diesel-Abwrackprämie: Selbst verschrotten?' überführt.]

Kommt auf den Verwerter an. Damals wurde am Anfang auch nur die FIN angenommen und es war i.O.. Zum Schluß musste fast komplett sein (Radio z.B. War nicht ao wichtig, aber antrieb, komplette Karosserie etc.

Wird wohl heute auch so laufen

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Diesel-Abwrackprämie: Selbst verschrotten?' überführt.]

Frage doch einfach mal den Schrotthändler. Den so viel ich weiß muß der auch die Bescheinigung ausstellen dass das Fahrzeug verschrottet wurde.

 

MfG kheinz

VW möchte lediglich einen Verschrottungsnachweis. Wenn du allerdings 300 € beim Schlachten verdienst und der Verwerter dann 500 € möchte, weil geschlachtet, dann Good Job.

ja. Du darfst alles ausbauen, was noch verwertbar ist. Sofern es der ankaufende Händler bzw. Verwertungsbetrieb erlaubt.

Das Auto muß natürlich komplett sein , oder willste nur das Bodenblech mit Achsen abgeben.?

Zitat:

@Wolkenkater schrieb am 5. September 2017 um 11:19:02 Uhr:

Das Auto muß natürlich komplett sein ,

wo steht das denn?

Als schrottler würde ich mir die Entsorgung der leeren Dose fürstlich bezahlen lassen :-)

Die "Umweltpräme" gibts doch eh nur auf den Listenpreis, also von daher ist das wieder typische Käuferverarsche!

Da bleibt unterm Strich nix übrig (wer zahlt denn schon Listenpreis bei einem Neuwagen?)

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 5. September 2017 um 11:37:33 Uhr:

Die "Umweltpräme" gibts doch eh nur auf den Listenpreis, also von daher ist das wieder typische Käuferverarsche!

Da bleibt unterm Strich nix übrig (wer zahlt denn schon Listenpreis bei einem Neuwagen?)

Gruß Metalhead

Hi,

scheinbar zahlen die meisten Hersteller die Umweltprämie wirklich komplett selbst drauf. Der übliche Händlerspielraum bleibt also erhalten.

Das heißt es gibt teilweise wirklich den Markpreis abzüglich der Umweltprämie.

Das kann sich im individuellen Fall durchaus lohnen.

Was das Ausschlachten betrifft muss man wirklich Abklären gibt man das Fahrzeug beim Händler ab oder beim Schrotti und wie steht der dazu.

Gruß tobias

Themenstarteram 5. September 2017 um 10:28

Es geht mir nicht darum, ob die Prämie sich generell lohnt oder Hersteller sie selber drauf zahlen oder Händlerrabatte eine Rolle spielen. Mich interessiert nur dieser Teil der Umweltprämie in Bezug auf den Zustand des Altautos während der Abgabe.

Meines Wissens benötigt man doch nur einen schriftlichen Nachweis, dass der Altwagen beim Verwerter (Schrotthändler) abgegeben wurde und nicht in welchem Zustand, also ob z.B. noch Motor, Getriebe oder sonstiges eingebaut waren.

Oder bin ich da falsch informiert ?

Steht doch oben. Du benötigst nur den Verwertungsnachweis schriftlich.

http://www.autoschrott.de/rechtslage_auto_verschrotten.htm

daraus kann man herauslesen, dass das Fahrzeug, zumindest bei unentgeltlicher Verwertung, weitestgehend vollständig sein muss.

So hatte ich das auch bei "meinen" Verschrottungsprämien von 2009 und 2015 im Kopf

Wenn man natürlich bereit ist beim Schrotti zu zahlen, mag das evtl. wieder anders aussehen.

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