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Schichtzeit Unterbrechung

Themenstarteram 26. Dezember 2017 um 19:03

Ich fahre um 16 Uhr in Köln los, nach München, nach 4,5 Std. Mache ich meine 45minütige Pause. Um 24 Uhr stelle ich den Lkw auf einem Parkplatz ab und werde abgeholt. Meine Fahrerkarte ziehe ich natürlich ab und verbringe 6 Std. Bei eine Freundin. Um 6 Uhr lade ich den lkw ab und fahre um 6.30 ,noch 1,5 Std. Nach Hause.

Habe ich meine Schichtzeit überschritten, oder 6 Std. Unterbrochen?....Bitte keine Erklärungen mit 48 Std. Woche und und und, das ist mir bekannt!

Beste Antwort im Thema

Ganz ehrlich? Das artet hier mal wieder in Korinthenkakerei aus.

Fakt ist er hat nicht innerhalb von 24 Stunden 9 Stunden Ruhezeit am Stück sondern nur 8.

Das ist schlicht und ergreifend unzulässig und nur darum geht es hier.

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Zitat:

@Focus2fan schrieb am 29. Dezember 2017 um 21:27:22 Uhr:

Also Köln -München ist ja wohl in einer Schicht zu schaffen. wenn er dann 5-6Std. Pause macht und in dieser Zeit zu einer Freundin geht ist ja wohl wirklich keine Arbeitszeit.

Wo steht das wir nur max.10 std arbeiten dürfen?

Die Zeit die er bei der Freundin verbringt ist natürlich keine Arbeitszeit, nur der Weg weg und hin zum LKW. Denn dieser Weg ist Arbeitszeit, solange der LKW nicht am Standort der Firma parkt.

*

"Allerdings findet unter engen Voraussetzungen ausnahmsweise eine Anrechnung solcher An-und Abfahrtzeiten als Arbeitszeit im Sinne der Regelungen zur zulässigen Höchstarbeitszeit statt. Diese Ausnahme ist in Art. 9 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des europäischen Parlaments und des Rates vom 15.03.2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr geregelt.

Voraussetzung für die Ausnahmeregelung ist, dass der Fahrer

– mit einem Fahrzeug, das nicht unter die Verordnung fällt,

– zu seinem Arbeitsfahrzeug, für welches die Verordnung gilt, an- oder abreist und

sich dieses Fahrzeug weder am Wohnort des Mitarbeiters, noch in der Betriebsstätte befindet.

.....

....Zum anderen ist es denkbar, dass der Mitarbeiter von seiner Wohnung mit seinem privaten Pkw direkt zu dem Lkw fährt, auf dem er eingesetzt werden soll und sich dieser Lkw außerhalb der Betriebsstätte befindet. In diesem Fall stellt sich diese Anfahrtszeit ebenfalls als Arbeitszeit dar. Allerdings muss sich der Arbeitnehmer dann von der Anreisezeit ab Wohnung zum auswärtigen Arbeitsplatz diejenige Zeit abziehen lassen, die er normalerweise für den Weg zum Betrieb benötigt hätte"

Quelle

http://www.gloistein-partner.de/...eiten-sind-erlaubt-und-zu-vergueten

Zitat:

@Focus2fan schrieb am 29. Dezember 2017 um 21:27:22 Uhr:

Wo steht das wir nur max.10 std arbeiten dürfen?

§3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."

Wobei beim Zeitausgleich der Arbeitsstunden folgendes für Berufskraftfahrer gilt

§ 21a

"(4)Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden."

Quelle

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html

 

Also Leute last mal die Kirche im Dorf.

Um 16 Uhr kommt er zur Arbeit und um 8Uhr geht er zur Pause, diese An und Abfahrt steht nicht zur Diskussion

von 0Uhr bis 6 Uhr macht er Pause und geht zur Freundin und das soll auch zur Arbeitszeit gerechnet werden?

Denkt mal nach, wenn einer im Nachbarort in einer Fabrik arbeitet und fährt in der Mittagspause zw. 12 u. 13 Uhr zum Mittagessen nach hause, das wäre nach eurer Auslegung dann auch Arbeitszeit.

Das die ganze Planung zu dieser Tour nicht passt ist ja klar. Theoretisch reicht es wenn er um 20-21Uhr losfährt und die Wartezeit zum entladen eben nicht bei einer Freundin verbringt sondern im Fahrzeug hätte er auch keine Probleme mit den Zeiten. Dann wäre noch interessant was zur Arbeitszeit vereinbart ist, tägl. Heimkehr od. Wöchentliche.

Bei wöchentl. Heimkehr möcht ich nicht ausprobieren was die BG sagt wenn auf dem Weg zur Freundin etwas passiert, ob das dann ein Arbeitsunfall ist?

Fragt mal bei der nächsten Schulung zu 95 doch mal den der diese abhält. Ich war beim letzten mal erschrocken wieviel Halbwissen bei Fragen zum besten gegeben wurden. Wenn wir nur 8 Std arbeiten dürfen braucht doch keiner mehr rausfahren und denkt mal an die Preise beim Tanken od. Einkaufen.

mehr sag ich dazu jetzt nicht mehr, da ja viele nur Rechte kennen und keine Pflichten.

Aus diesem Grund setze ich mich abends auch nicht in einen Autohof

mfg

Zitat:

@Focus2fan schrieb am 30. Dezember 2017 um 16:25:31 Uhr:

Also Leute last mal die Kirche im Dorf.

Um 16 Uhr kommt er zur Arbeit und um 8Uhr geht er zur Pause, diese An und Abfahrt steht nicht zur Diskussion

von 0Uhr bis 6 Uhr macht er Pause und geht zur Freundin und das soll auch zur Arbeitszeit gerechnet werden?

Wie geschrieben, nicht die ganze Zeit, nur die Zeit die er auf der Fahrt von und zu dem LKW braucht.

Und wenn einer nach einer Auskunft zu einem Gesetz fragt, dann halte ich mich bei meiner Antwort an die Gesetzeslage und die ist Eindeutig, wie der TE das ganze dann umsetzt ist seine Sache!

Es bringt dem TE aber nichts, wenn ich es so schreibe wie es meiner Meinung nach sein sollte bzw. ich persönlich das Gesetz auslege, das nützt ihm nämlich in einer Kontrolle gar nichts.

 

Doch nochmal:

In Köln vor der Abfahrt und in München nach der Entladung stimmt das ja, Aber während der Arbeitszeit die er selbstständig unterbricht und eine freundin besucht aber nicht. Das ist eine reine Privatsache und hat nichts mit Arbeit zu tun

Wenn man schon Auskunft zur Gesetzeslage gibt sollte man sich aber sehr sicher sein.

Bei seiner Tourenplanung könnte er unterwegs noch eine Freundin besuchen und hätte dann 3mal die an und Abfahrt zum LKW.

Überlegt mal was ihr hier erzählt.

mfg

Noch mal langsam für dich.

Fahrten zum oder vom LKW sind Arbeitszeit, sofern der LKW nicht auf dem Betriebshof steht. Ob dabei freiwillig oder auf Anweisung spielt keine Rolle, es spielt auch keine Rolle wen er da besucht.

Mir wird das hier zu doof

frag einfach mal deinen Chef oder Disponenten, oder besser zeig ihnen mal diese Unterhaltung und dann hör genau zu

was die dir dann erzählen.

trotzdem wünsche ich dir einen guten Rutsch ins neue Jahr

Die Chefs und Disponenten werden sehr wahrscheinlich dir nicht auf die Nase binden, das der weg zum LKW, wenn der nicht auf dem eigenen Betriebsgelände steht, Arbeitszeit ist. Nicht das du noch auf die Idee kommst und dafür auch noch Lohn verlangst. Disponenten und Chefs sind oft keine objektive Ratgeber, die schauen erst mal auf ihren Vorteil.

Wenn der TE meint 3 Freundinnen auf Tour zu besuchen, muss er halt auch 3 mal die An- und Abfahrt zum LKW anrechnen. NG hat es doch so geschrieben, mit Hinweis auf die Vorschrift in der man dies nachlesen kann. Ich weiß gar nicht, wie man um diese Vorschriften drum rum kommen will. Der Vergleich mit dem Fabrikarbeiter hinkt in einem ganz wichtigen Punkt, dessen Arbeitsweg geht nämlich zum Betriebssitz.

Da die Chefs od. Diponenten od Verkehrsleiter bei solchen Vergehen auch zahlen, denke ich doch das diese mittlerweile

solche Sachen ausplaudern.

Wenn der TE bei seiner Freundin seine tägl. Ruhezeit v. min. 9 Std. machen würde, wäre das mit der Arbeitszeit OK.

Aber so ist es nur eine Fahrtunterbrechung zw. 2 tägl. Ruhezeiten und somit keine Fahrt von und zum LKW als Arbeitszeit.

auch dir und allen die hier mitlesen einen guten Rutsch.

Zitat:

@Focus2fan schrieb am 30. Dezember 2017 um 21:35:59 Uhr:

frag einfach mal deinen Chef oder Disponenten,

Frag einfach die Waberers Fahrer die, wie letztes Jahr, in Belgien stehen!!

https://www.eurotransport.de/.../...eiten-die-provokation-6825676.html

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