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Scheunenfund Besitzanspruch und Zulassung (FORD)

Themenstarteram 11. Februar 2013 um 14:37

Hallo,

ich habe auf meinem Grundstück einen alten Ford stehen. Der Wagen gehört allerdings nicht mir. Vor gut 20 Jahren wurde der Stellplatz vermietet. Seitdem steht das Auto dort. Seit etwa 5 Jahren erreichen mich keinerlei Mietzahlungen mehr. Die Adresse des Mieters ist mir unbekannt, wodurch mir eine Kontaktaufnahme unmöglich ist. Ein Mietvertrag wurde damals nur mündlich geschlossen. Über die Bank komme ich nicht an die Daten nicht.

Jetzt meine Frage: Ist es korrekt, dass der Wagen rechtlich als herrenlos betrachtet werden kann? Ich habe keinerlei Fahrzeugpapiere oder sonstige Unterlagen. Wie kann ich rechtmäßiger Besitzer des Wagens werden?

Ich freue mich auf eure Hilfe! ;-)

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15 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von derSchrauberjunge

Hallo,

ich habe auf meinem Grundstück einen alten Ford stehen. Der Wagen gehört allerdings nicht mir. Vor gut 20 Jahren wurde der Stellplatz vermietet. Seitdem steht das Auto dort. Seit etwa 5 Jahren erreichen mich keinerlei Mietzahlungen mehr. Die Adresse des Mieters ist mir unbekannt, wodurch mir eine Kontaktaufnahme unmöglich ist. Ein Mietvertrag wurde damals nur mündlich geschlossen. Über die Bank komme ich nicht an die Daten nicht.

Jetzt meine Frage: Ist es korrekt, dass der Wagen rechtlich als herrenlos betrachtet werden kann? Ich habe keinerlei Fahrzeugpapiere oder sonstige Unterlagen. Wie kann ich rechtmäßiger Besitzer des Wagens werden?

Ich freue mich auf eure Hilfe! ;-)

In diesem Fall würde ich meine Rechtsschutzversicherung bemühen. Wichtig ist der Nachweis, der deine Angaben belegt, andernfalls sind Worte geduldig.

Themenstarteram 11. Februar 2013 um 18:20

Zitat:

Original geschrieben von Polo I

In diesem Fall würde ich meine Rechtsschutzversicherung bemühen. Wichtig ist der Nachweis, der deine Angaben belegt, andernfalls sind Worte geduldig.

Was kann ich Deines Erachtens als einen Nachweis vorbringen? Der Vertrag wurde damals mündlich geschlossen.

Das meint das BGB dazu

Zitat:

§ 959 Aufgabe des Eigentum

Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.

Ob das über mehrere Jahre stehen lassen schon ein Ausdruck der Absicht auf das Eigentum zu verzichten ist solltest Du einen Anwalt fragen.

Servus,

du sagst er steht auf deinem Grund und Boden?

Schon mit Erwerb des Grundstückes?

Wenn ja dann isser eigentlich schon dir :).Zumal ja wie du sagst kein Eigentümer ausfindig zu machen ist und du keinerlei Mietzahlungen mehr erhälst...

Evtl. kannste das ja so drehen das du als Eigentümer des Grundstückes das Fahrzeug ,als quasi Mietzahlung,einfach "annektierst".

Ich würd mal bei der Polizei oder Zulassungsbehörde fragen,wo es Beamte gibt kennt sich mit sowas auch einer aus :).

Grüsse

Grundsätzlich gehört alles dir was auf deinem Grundstück steht, außer es ist was anderes schriftlich ausgemacht. In dem Fall, zur Zulassungsstelle gehen und wegen Verlust einen neuen Brief beantragen. Dann werden die Fahrzeugdaten eine gewisse Zeit abgefragt ob es als gestohlen gemeldet, oder jemand Anspruch darauf erhebt. Meldet sich in dieser Zeit keiner, bekommst du einen neuen Brief, und das Fahrzeug gehört dir.

So einfach ist das nicht. Der Eigentümer des Fahrzeugs könnte ja an einer Mietzahlung gehindert sein, z.B. durch Demenz, und seinem gesetzlichen Vertreter ist nichts von Deinem Anspruch bekannt. M.E. müsstest Du zunächst eine Klage einreichen auf Mietzahlung. Das Gericht ermittelt den Wohnort des säumigen Mieters. Sollte dieses Verfahren erfolglos sein, kannst Du den Stellplatz räumen lassen und die Kosten dafür über ein weiteres gerichtliches Verfahren einzutreiben versuchen. Die Sachen darauf gehören aber auch dann nach wie vor dem Mieter und müssen diesem unbeschädigt übergeben werden. Du könntest sie evtl. pfänden lassen.

Themenstarteram 12. Februar 2013 um 10:00

Hallo zusammen,

@nosdriver: nein, das Grundstück ist schon länger in Besitz meiner Familie. Ich habe auch über 10 Jahre lang monatlich die Mietzahlungen erhalten. Allerdings fielen diese dann vom einen Monat auf den anderen aus und es kam keine einzige mehr.

@Handschweiß: das hört sich ja nicht sehr vielversprechend an, da der Wagen dadurch nicht in meinen Besitz übergeht. Selbst durch das Pfänden würde er ja "entfernt" werden.

 

wie ich sehe, ist das doch eine verzwicktere Anglegenheit als zunächst erwartet. Auch meine Recherchen haben nichts eindeutiges ergeben können.

Ich werde mir wohl tatsächlich einen Anwaltes zu Hilfe ziehen müssen. Der Wagen soll ja nicht weg-"geräumt" werden, sondern erhalten bleiben und restauriert werden.

am 12. Februar 2013 um 12:26

Hi,

must du sehn das du auf der sicheren seite bleibst, sich vom Anwalt beraten lassen und noch

5 Jahre warten dann ist der Besitzanspruch voll weg, dann ist es dein Auto, nach 10 Jahren nicht

gezahlt ist gleich vergessen, problem solange warten....

*tu doch mal n Bild rein, ich sehn* :)

Frage mal nach und versuche den Halter zu finden.

Meist ist da was Größeres vorgefallen (Krankheit, Tod usw.).

Wenn der Mieter andere Probleme hat, kann es auch sein, daß er froh sein könnte den Wagen loszuwerden.

Falls der Mieter verstorben ist, könnten auch mglw. im Fahrzeug wertvolle Infos stecken (wenn keine Erben bekannt). Dann könnte es allerdings sein, daß neben Dir jemand Ansprüche erheben kann (Stichwort Kosten).

Ich würde da vorsichtig bohren und nicht alles aufscheuchen.

P.S.

Wir hatten auch mal für einen reisenden Vertreter ein Übernachtungszimmer vermietet.

Eines Tages war der Kontakt abgerissen. Sein Eigentum war teils noch hier, Nachfragen ergaben keine verwertbaren Informationen. Also wurde das Zeug erstmal entsprechend eingelagert.

Nach einem längeren Zeitraum erfuhren wir den Grund.

Er hatte auf der Autobahn einen schweren Unfall erlitten und war ca. 1 Jahr im KH.

Aufgrund der dadurch entstandenen Behinderung (jetzt im Rolli) ist auch sein bisheriger Beruf obsolet geworden. Keiner wußte von dem Zimmer, bis er sich daran erinnern konnte bzw. auf andere Art die Familie von dem Ort erfuhr.

War ne ziemlich wilde Geschichte.

Zitat:

Original geschrieben von derSchrauberjunge

Hallo,

ich habe auf meinem Grundstück einen alten Ford stehen. Der Wagen gehört allerdings nicht mir. Vor gut 20 Jahren wurde der Stellplatz vermietet. Seitdem steht das Auto dort. Seit etwa 5 Jahren erreichen mich keinerlei Mietzahlungen mehr. Die Adresse des Mieters ist mir unbekannt, wodurch mir eine Kontaktaufnahme unmöglich ist. Ein Mietvertrag wurde damals nur mündlich geschlossen. Über die Bank komme ich nicht an die Daten nicht.

Jetzt meine Frage: Ist es korrekt, dass der Wagen rechtlich als herrenlos betrachtet werden kann? Ich habe keinerlei Fahrzeugpapiere oder sonstige Unterlagen. Wie kann ich rechtmäßiger Besitzer des Wagens werden?

Ich freue mich auf eure Hilfe! ;-)

Frag mal nen befreundeten Polizisten oder Anwalt der dann "im Auftrag" nachfragt.

Sozusagen als Mittelsmann. Speziell "im Verdachtsfall". Oder über deine Bank, die sollen mal die Gegenseite abfragen. Speziell wenn das Konto bspw. aufgelöst wird wegen Todesfall usw. solltest Du nicht allzulange warten wenn Du über die Bank nachfragen möchtest.

D.h. Du bekommst die Daten zwar nicht, man ist aber "besorgt" über den Mieter.

Im Ernst, so bliebe der Datenschutz gewahrt und Du kannst den Kontakt herstellen und nachfragen

Moin Moin !

Geht doch viel einfacher und noch dazu kostenlos :

http://de.wikipedia.org/wiki/Fundrecht_%28Deutschland%29

MfG Volker

Können wir hier wirklich das Fundrecht anwenden?

"Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat... (§ 973 Abs. 1 BGB)."

Dies greift m.E. nicht, denn der Empfangsberechtigte ist dem TE ja schon immer bekannt, lediglich seine aktuelle Adresse wurde bisher nicht ermittelt.

Vielmehr käme das Vermieterpfandrecht nach § 562 BGB in Anwendung: Der Vermieter hat für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters.

Ohne Räumungsklage geht aber hier m.E. nichts.

Eventuell müßte das Pfand-Fahrzeug dann sogar öffentlich versteigert werden, damit dem säumigen Mieter keine ungerechtfertigten Nachteile entstehen. Es könnte ja mehr wert sein, als sein Mietschulden betragen.

Auf zum Anwalt!

Moin Moin !

Zitat:

Dies greift m.E. nicht, denn der Empfangsberechtigte ist dem TE ja schon immer bekannt, lediglich seine aktuelle Adresse wurde bisher nicht ermittelt

Tja ,weiss mans ????????

Möglicherweise hat ja vor langer Zeit der inzwischen verstorbene Vater des TE den Stellplatz vermietet und der TE nun bei Aufräumarbeiten den Wagen gefunden !

Ist natürlich ( !!) rein hypothetisch ,aber wenns denn so ist ,ist diese Variante wesentlich kostengünstiger ( = kostenlos )und schneller !

MfG Volker

Bin mal neugierig, was rauskommt. Hoffentlich hält uns der TE auf dem laufenden.

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