Scheinwerfer- Reflektor

Mercedes CLK 209 Coupé

Hallo,
habe mal eine Frage.
Sieht das bei Eich auch so aus (siehe Bilder).
Ich habe noch Gewährleistung und noch keine Beweislastumkehr.
Kann man das reklamieren?
Danke für brauchbare Antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@brotherinno schrieb am 21. Februar 2018 um 15:34:01 Uhr:


Danke für die Antworten bisher.
Ich habe gerade einen Rückruf von meinen Anwalt erhalten.
Ich muss bei den Kauf eines PKW von MB als Privatmann nichts prüfen (wörtlich, höchstes ob die leuchten).
Ich bin ein wenig beruhigt und bin gespannt auf den Kostenvoranschlag von MB.

Wenn ich den Spruch mit dem Anwalt lese kommt mir die Galle hoch

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Danke für die Antworten bisher.
Ich habe gerade einen Rückruf von meinen Anwalt erhalten.
Ich muss bei den Kauf eines PKW von MB als Privatmann nichts prüfen (wörtlich, höchstes ob die leuchten).
Ich bin ein wenig beruhigt und bin gespannt auf den Kostenvoranschlag von MB.

siehe auch

https://www.motor-talk.de/.../...rosten-baujahr-2008-t4009909.html?...

sowie

https://www.motor-talk.de/.../...austausch-abenteuer-t4842209.html?...

Das Problem tritt offenbar häufiger auf und hängt nicht unbedingt mit den stärkeren Birnen zusammen. Ich vermute einen Produktionsfehler.

Bei mir wurde es damals auch im Rahmen der Gewährleistung erneuert (Kostenpunkt 850 Euro).

Beste Grüße
Triple-X

Bin mal gespannt wie das ausgeht. Ich kaufe also ein Auto. Das Auto fährt und das Licht leuchtet und das Auto hat TÜV. Später komme ich zurück zum Händler und beschwere mich, weil ich jetzt erst Rost im Scheinwerfer entdeckt habe. Einem Teil also, dass bei normaler Betrachtung sofort auffällt. Nichts verdecktes oder verstecktes. Hat das Auswirkungen auf den Kaufvertrag? Ich meine NEIN.

Frage einen Anwalt!
Und es fällt nicht sofort auf, du muss schon genau hinsehen.
Den TÜV ist es ja auch nicht aufgefallen.
Edit: Deswegen gibt es wohl Gewährleistung von Gesetzgeber.

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Zitat:

@brotherinno schrieb am 21. Februar 2018 um 15:55:39 Uhr:


Den TÜV ist es ja auch nicht aufgefallen.

.

.

Kann schon sein. Kann aber auch sein, dass es der TÜV gar nicht, bzw. noch nicht, als Mangel sieht, weil die Funktion nicht, bzw. noch nicht, beeinträchtigt ist.

Ein ähnliches Thema sind auch die vergilbten Streuscheiben. Auch wenn es nicht schön aussieht, muss es (noch) kein Mangel sein.

Da hast du vielleicht sogar Recht aber Mercedes sagt die Scheinwerfer sind hin und müssen erneuert werden
und der TÜV konnte das beanstanden.
Ich bin auch gespannt wie der Verkäufer reagiert, reklamiert sind sie.

Der KV von Daimler hilft dir nicht wirklich weiter, denn der Händler ist auf keinen Fall verpflichtet neue Scheinwerfer von und bei Daimler einbauen zu lassen. Wenn der Händler in die Pflicht genommen werden kann, kann er beispielsweise auch gebrauchte Scheinwerfer einbauen, die noch in Ordnung sind.

Warten wir mal ab, er wollte den KV.

Zitat:

@brotherinno schrieb am 21. Februar 2018 um 15:34:01 Uhr:


Danke für die Antworten bisher.
Ich habe gerade einen Rückruf von meinen Anwalt erhalten.
Ich muss bei den Kauf eines PKW von MB als Privatmann nichts prüfen (wörtlich, höchstes ob die leuchten).
Ich bin ein wenig beruhigt und bin gespannt auf den Kostenvoranschlag von MB.

Wenn ich den Spruch mit dem Anwalt lese kommt mir die Galle hoch

Verstehe deine Aufregung nicht, er hat nur etwas krass dargestellt was Sache ist.
Der Gesetzgeber hat sich was dabei gedacht, ist halt Verbraucherschutz.
Er wollte halt Personen, alte oder junge ohne technische Kenntnisse schützen.
Wenn ich von privat kaufe ist das was anderes aber ein Händler muss halt Gewährleistung geben.
Der Wagen ist von MB hat eine neue Inspektion und TÜV, schon komisch das solche Dinge nicht bemerkt werden.
Und ich soll das sofort sehen....mmmhhh.

Das ist krankheit bei den Hallogenscheinwerfern, da wirst du auch nichts gewinnen.
Reflektor kannst du sehr wohl austauschen ist auch nicht wirklich schwer. Habe schon schlimmere gesehen, tüv wird es nicht bemängelt haben da es noch nicht so stark war wahrscheinlich.
Wird immer mehr abblätern.

Hab übringens noch 2 reflektoren da werde später mal schauen 🙂

Also bei mir wurde das damals in 2012 ohne Probleme über Gewährleistung erledigt. Zwei komplett neue Scheinwerfer wurden eingebaut.

Ich meine auch, dass das ein ziemlich klarer Fall von Gewährleistung ist. Zumindest in den ersten 6 Monaten nach Kauf hat der Händler sehr schlechte Karten da rauszukommen.

Aber ich denke, wir sollten erstmal abwarten, was der Händler dazu sagt..

PS: Betroffen von diesem Problem sind nicht nur die W209 aus mehreren Baujahren sondern auch die W203er, die haben ja die gleichen Scheinwerfer verbaut.

@CLK-QB1
Das wäre ja super wenn man die Reflektoren einfach tauschen kann.
Nach meinen jetzigen Informationen kann man das nicht so einfach.

Zitat:

@Triple-X schrieb am 22. Februar 2018 um 10:22:32 Uhr:


Also bei mir wurde das damals in 2012 ohne Probleme über Gewährleistung erledigt. Zwei komplett neue Scheinwerfer wurden eingebaut.
Ich meine auch, dass das ein ziemlich klarer Fall von Gewährleistung ist. Zumindest in den ersten 6 Monaten nach Kauf hat der Händler sehr schlechte Karten da rauszukommen.
Aber ich denke, wir sollten erstmal abwarten, was der Händler dazu sagt..

So sehe ich das auch.

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