Scheinwerfer mit e-Zeichen: Zulässig?
Hallo,
ich habe nun ein Fahrzeug übernommen, bei dem serienmäßigen Scheinwerfer gegen angedunkelte ersetzt sind. Ich habe keine Papiere bekommen, wie z.B. eine ABE. Im Fahrzeugschein findet sich keine Eintragung dazu.
Die Scheinwerfer besitzen ein e-Zeichen. Bin ich richtig informiert, wenn das ausreicht für die Zulässigkeit?
Beste Antwort im Thema
es gibt unter den Uniformierten Spezis, die mehr Wissen diesbezüglich haben, als einem lieb sein kann 😉
17 Antworten
Ich selber hatte auch schon in.pro. Leuchten montiert.
Vorne als auch hinten.
Und immer waren Teilegutachten dabei und mußten vom TÜV abgenommen bzw. eingetragen werden.
Auch mit dem E-Zeichen.
Hier mal ein Beispielgutachten vom Golf III:
Ich habe quasi den gleichen Hintergrund:
Alte Scheinwerfer waren matt und blind, neue mussten her, ich dachte mir, es gibt so schicke Tuningscheinwerfer für akzeptables Geld. Auf dem Gehäuse der Scheinwerfer sind die ECE-Prüfzeichen aufgeprägt. Ich habe sie anschließend in einer Autowerkstatt einbauen lassen.
Der Meister hat das Prüfzeichen auf dem Scheinwerferglas gesucht, er meinte, es sollte auf dem Glas sein. Er hat sie aber dann doch eingebaut.
Um mich zusätzlich abzusichern, habe ich beim TÜV angerufen. Der TÜV hat mich hin- und her-verbunden, bis ich dann bei der örtlichen TÜV-Station gelandet bin. Das scheint wohl teilweise abhängig von Bundesland und eventuell sogar vom Landkreis zu sein. Dort (in Itzehoe) hat man mir dann folgende Voraussetzungen genannt, damit keine Eintragung erfolgen muss:
- Der Scheinwerfer muss ein ECE-Prüfzeichen haben (klar)
- Alle Funktionen müssen gegeben sein (Höheneinstellung im Motorraum, im Cockpit, Standlicht, Fahrlicht, Blinker, Fernlicht [Lichthupe]) (klar)
- Der Scheinwerfer darf nur beim dem Fahrzeugtypen passen, für den er vorgesehen ist. Man darf ihn nirgendwo anders oder falsch einbauen können.
- Das Fahrzeug muss vorher Halogen-Scheinwerfer gehabt haben, wenn ein neuer Halogen-Scheinwerfer eingesetzt wird, entsprechend muss es Xenon gehabt haben, wenn vorher Xenon vorhanden war. Umrüstungen von Halogen auf Xenon und umgekehrt sind [mit Zubehörteilen] nicht zulässig.
- Bei Xenon muss das Fahrzeug eine automatische Leuchtweitenregulierung haben
- Und natürlich müssen die Lichtquellen die entsprechenden Eigenschaften haben, die die ECE vorschreibt (asymmetrisches Abblendlicht mit xxx Grad geneigter Lichtoberkante mit xxx Lumen, etc). Wenn sie nicht den Richtlinien entsprechen, dürften sie theoretisch gar nicht erst ein ECE-Prüfzeichen tragen, dann wären sie höchstwahrscheinlich gefälscht.
Bei mir war alles gegeben. Also bin ich ein halbes Jahr mit den neuen Scheinwerfern herumgefahren. Dann war die HU fällig.
Beim Scheinwerfertest war ich natürlich gespannt und hab auf das "Das ist aber nicht original" gewartet. Aber er hat nichts dazu gesagt, die Scheinwerfer haben alles korrekt bestanden.
Ich vermute, dass es einfach nicht aufgefallen ist, dass es Zubehörteile sind...
PS: Ich wurde in den bald 50.000km, die ich mit meinem Auto bisher gefahren bin, noch kein einziges Mal kontrolliert worden. Das liegt aber an der ländlichen Gegend hier 🙂
Zitat:
@lars789852 schrieb am 7. April 2017 um 22:15:11 Uhr:
Bei mir war alles gegeben. Also bin ich ein halbes Jahr mit den neuen Scheinwerfern herumgefahren. Dann war die HU fällig.Beim Scheinwerfertest war ich natürlich gespannt und hab auf das "Das ist aber nicht original" gewartet. Aber er hat nichts dazu gesagt, die Scheinwerfer haben alles korrekt bestanden.
Ich vermute, dass es einfach nicht aufgefallen ist, dass es Zubehörteile sind...
Warum sollte dir der Prüfer sagen, dass du Zubehörscheinwerfer an deinem Auto hast?
Du wusstest das doch vorher...