Scheibenfolie VORNE AUSNAHME ??

Hallo freunde brauche mal paar Ratschlääge.

Fahre ami auf 07 er kennzeichen.
Das wir vorne keine folien verbraten dürfen an den vorderen scheiben is mir bewusst,.

Ich habe vorne eine statische folie die man jederzeit abziehen kann angebracht ( sehr dunkel)

meint ihr beim 07 er kennzeichen könnte das probs geben?
oder wenn ich sie nur am tage fahre als zusatzsonennschutz?

kalr kann ich sie vor der kontrolle schnell abziehen aber ist das nötig?

Beste Antwort im Thema

Auf die Frage erwartest du doch nicht ernsthaft eine Antwort, oder?

Die vorderen Scheiben mit einer dunklen Folie zu bekleben läßt die Betriebserlaubnis des Wagens erlöschen. Punkt. Ob die nur temporär klebt oder nicht ist dabei ohne Belang.
Obwohl... ich würde gerne mal sehen wie jemand bei einer Verkehrskontrolle hektisch die Scheibenfolie abreißt - und beim Bremsen dann vor lauter Hektik gegen einen Baum düllert...

Leute gibt's!🙄

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Hy!

melde dich mal bei der Fa. KHL Langenberg in der Pfalz. Ich war vor einem halben jahr mit meinem Schwiegervater dort wegen einem Umbau von ihm den wir gekauft haben. Es ist ein 560 SEL W126 verbreitert wie ein König, nur eben KHL. Wir sind zu ihm, weil wir wissen wollten ob wir mit dem Umbau H-Kennzeichen kriegen. Der ist sehr gut mit dem TÜV und macht uns dass.

Aber worauf ich eigentlich hinaus wollte....
Er hatte nebenbei erwähnt das er auch Scheibentönung rundum macht und einträgt.

Geh mal auf die Internetseite von Ihm.
Dort wirbt er auch gleich dafür.

http://www.khl-tuning.de/

Gruß reshah

Als ich damals meinen Alero verkauft habe, kam der Käufer mit einem Chevy PickUp, der auch vorne dunkle Seitenscheiben hatte. Er sagte mir, dass die eingetragen sind. Aber es gibt bei der Rechtslage immer ein hin und her. Ich würde mich auf diese Eintragungen nicht verlassen.

Ein Kunde in unserem Hause hat sich vor einiger Zeit einen Q7 aus den USA geholt, auch dieses Fzg. hat die vorderen Seitenscheiben dunkel. Wie auch immer ist es bei der Vollabnahme durchgegangen.

Ehrlich gesagt, kann ich daß Problem auch nicht richtig verstehen, Wer schlechte Augen hat, durch eine getönte Scheibe nix sieht und dadurch ganze Familien abräumt, der muß sich ja keine Folie an die Scheibe machen. Gleiches gilt auch für Zeitgenossen, deren Lebensinhalt darin besteht, auch noch die unsinnigste Vorschrift gedankenlos zu befolgen. Alle anderen fahren halt rum, wie sie es für richtig halten - und wenn's dann doch irgend jemanden stört, dann macht man's eben wieder ab.

Ich würde es jetzt auch nicht pauschel verteufeln, Autos haben ja schon ab Werk mehr oder weniger getönte Scheiben. Es kommt immer darauf an wie stark!

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Ja es sind genau solche Leute wie Du die Ami Fahrer in Verruf bringen.
Du solltest lieber bei deinen Matschbox Autos bleiben

MFG
Z 28

WER, ICH???🙁

nein Du nicht leider habe ich die falsche Taste gedrückt
die Antwort sollte an den Themenstarter gehen

Sorry

Z 28

Ach so, ein Glück! Und ich dachte schon ich muß jetzt mein Auto verkaufen (obwohl es so amerikanisch ja nun auch nicht ist) mir einen VW besorgen und mich bei allen US Auto Fahrern entschuldigen!😁

Auch eingetragene Folien nutzen nichts. Du kannst diese im Beisein der Rennleitung von der Scheibe ziehen und dann weiterfahren, oder später abziehen und dann bei den Innendienstkollegen der Rennleitung ein Stück Papier vorlegen, dass dein Fahrzeug jetzt den gültigen Zulassungsbestimmungen entspricht. Für beides ist natürlich ein "Startgeld" zu zahlen 🙂

Zitat:

Original geschrieben von darkrotten


Habe die Antwort man solls nicht glauben
vom kraftfahrtbundesamt.

Schriftlich?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von darkrotten


Habe die Antwort man solls nicht glauben
vom kraftfahrtbundesamt.
Schriftlich?

Folien an den Scheiben von Kraftfahrzeugen

Scheibenfolien schützen vor grellem Sonnenlicht und neugierigen Blicken. Allerdings sind Sie nicht immer ungefährlich. Schnell kommen Fußgänger oder Radfahrer aufgrund mangelnder Sicht unter die Räder. Speziell bei Dunkelheit. Deshalb fordert die Straßenverkehrsordnung (StVO), freie Sicht für freie Fahrer. Und das gilt für die Windschutzscheibe und die Seitenscheiben.

Es gibt die Möglichkeit einen Schutzkeil am oberen Rand anzubringen der aber nur 11% der Scheibe Verdecken darf.

Wie viel Licht müssen Folien und Scheiben durchlassen?

* Die Windschutzscheiben müssen mindestens 75 % des Lichts durch lassen.

*Alle anderen Scheiben müssen mindestens 70 % des Lichts durch lassen.

MFG

Z 28

Diesen Wortlaut kenne ich auch.

Daher ja meine Frage, ob darkrotten die anderslautende Info vom KBA auch schriftlich erhalten hat.

Man darf jede Scheibe an seinem Fahrzeug tönen unter der Voraussetzung: Es dürfen nur ungetönte Scheiben nachtäglich getönt werden. Dabei ist zu beachten das die gesetzlich vorgeschriebene Mindestlichtdurchlässigkeit nicht unterschritten wird. Leider sind 99.9% aller Frontscheiben und Seitenscheiben schon leicht getönt, welches ein Nachtönen mittels Folien illegal macht. Einzige Möglichkeit ist eine neue Scheibe zukaufen und dort direkt den richtigen Tönungsgrad eindampfen lassen.

Nicht zu vergessen die HK-Kennzeichen fahrenden GI´s hier in D, die fahren auch was sie wollen bzw. was in den Staaten erlaubt ist.
Von da her kann es eine so hohe Gefährdung des Straßenverkehrs ja nicht sein.
Was natürlich nicht heissen soll, man könne sich dir vorderen Scheiben mal eben abkleben.
Aber wenn es in den Staaten original so ist, warum muss es hier dann runter?
Ist es in den Staaten nachts heller????😕

Typisch D🙄

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Diesen Wortlaut kenne ich auch.

Daher ja meine Frage, ob darkrotten die anderslautende Info vom KBA auch schriftlich erhalten hat.

So habe noch ein Büschen im Internett geschaut

Getönte Folien

Vorhandensein

Zulässig an Fahrzeugscheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers nicht von Bedeutung sind.

Genehmigungszeichen

National; (Wellenlinie D1234)

Nach der VkBl.-Verlautbarung Nr. 129 vom 27.05.1986 ist die Bauartgenehmigung für Folien auf Scheiben ab dem 01.10.1986 erforderlich.

Anbaulage

An allen Scheiben, außer an Front- und vorderen Seitenscheiben in Kfz, die sich nicht im nach vorne gerichteten 180°-Sichtfeld des Fahrzeugführers befinden. An Scheiben, die sich innerhalb des 180°-Bereichs befinden, dürfen keine getönten Folien angebaut werden.

Anmerkungen zum Sichtfeld

Sowohl die Richtlinie 77/649/EWG - Sichtfeld - als auch die nationalen Vorschriften des § 35b StVZO beziehen sich auf das Sichtfeld von 180° nach vorn. Scheiben, die sich innerhalb dieses Bereichs befinden, sind somit für die Sicht des Fahrzeugführers von (besonderer) Bedeutung.

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