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Scheiben fluten - TÜV/Legalität

Themenstarteram 24. Februar 2013 um 15:21

Hallo motor-talk community,

ich hätte gerne rundherum verdunkelte scheiben, da allerdings folien vor der B-Säule nicht erlaubt sind, wollte ich die Scheiben fluten lassen. Das bedeutet im Wesentlichen, einen Überzug mit halbdursichtigem Lack. Es gibt mehrere Firmen, die so etwas anbieten, einschließlich TÜV Eintragung. Ich habe nun allerdings schon in mehreren Forem gelesen, dass das Fluten trotz Eintragung illegal ist.

Die Grenzwerte liegen bei 25% Abdunklung für die Windschutzscheibe und 30% für die Seitenscheiben.

Hat hier jemand Erfahrung mit gefluteten Scheiben? Kann man von einer Eintragung beim TÜV generell auf Legalität bzw. zumindest Straffreiheit schließen, da man ja als technisch unerfahrer Bürger der Einschätzung des TÜV vertrauen muss?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Carumba

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Diese Information ist korrekt.

Eintragungen, die nicht den Vorgaben der StVZO und des KBA entsprechen, können keinen Legalitätsanspruch erlangen.

Ich fühle mich in meiner Meinung bestätigt, dass der TÜV reine Abzocke ist...

Nochmal zur Klarstellung allerdings: Steht denn in der StVZO, dass die Frontscheibe generell nicht getönt sein darf? Ich meine nämlich, mich dunkel erinnern zu können, dass dort nur ein Transmissiongrad von 75% gefordert wird, der ja bei einer Tönung von 25% gegeben wäre.

Na, dann bin ich ja froh, dass ich beim DEKRA bin...

Außerdem empfiehlt sich für Dich eine schlichte Lektüre der StVZO, hier speziell sie §§40, 35b und 19 sowie die TA 28 zu §22 StVZO.

Außerdem hilft ein Blick in die Richtlinie 92/22 EWG Anhang II B (ECE-Regelung 43): An den vorderen Seitenscheiben und der Frontscheibe — in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs1) — auch bei den hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe, darf der zulässige Transmissionsgrad nicht unterschritten werden. Stärker getönte Scheiben sind jedoch zulässig, wenn die Fahrzeuge serienmäßig und werkseitig damit ausgerüstet sind und der Transmissionsgrad (Lichtdurchlässigkeit) einen Wert von 75% (Front), 70%(vordere Seitenscheiben) bzw. 35%(andere Scheiben) nicht unterschreitet. Das Anbringen von Folien ist unzulässig (außer diese sind bauartgenehmigt).

Zum nachträglichen Fluten der Scheiben soviel: Alles, was nicht bei der Vorstellung des Fahrzeugtyps zwecks Typgenehmigung (Erlangung der Betriebserlaubnis) vorhanden war, darf nachträglich nicht erfolgen und ist auch nicht genehmigungsfähig.

Falls Du Schwierigkeiten hast, hier das Wesentliche zu erkennen und rechtlich zu interpretieren, fasse ich für Dich mal zusammen:

Frontsscheibe und vordere Seitenscheiben anmalen ist nicht :D

Wenn werksmäßig: Auch die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben können (werksmäßig) getönt sein. Die serienmäßige Wärmeschutz(grün)verglasung weist bereits eine Lichtdurchlässigkeit von 72 - 78% auf. Also hier nix mit weiterer Verschlechterung der Lichtdurchlässigkeit.

Alles klaro??

Gardiner

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Zitat:

Original geschrieben von Carumba

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Diese Information ist korrekt.

Eintragungen, die nicht den Vorgaben der StVZO und des KBA entsprechen, können keinen Legalitätsanspruch erlangen.

Ich fühle mich in meiner Meinung bestätigt, dass der TÜV reine Abzocke ist...

Nochmal zur Klarstellung allerdings: Steht denn in der StVZO, dass die Frontscheibe generell nicht getönt sein darf? Ich meine nämlich, mich dunkel erinnern zu können, dass dort nur ein Transmissiongrad von 75% gefordert wird, der ja bei einer Tönung von 25% gegeben wäre.

Na, dann bin ich ja froh, dass ich beim DEKRA bin...

Außerdem empfiehlt sich für Dich eine schlichte Lektüre der StVZO, hier speziell sie §§40, 35b und 19 sowie die TA 28 zu §22 StVZO.

Außerdem hilft ein Blick in die Richtlinie 92/22 EWG Anhang II B (ECE-Regelung 43): An den vorderen Seitenscheiben und der Frontscheibe — in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs1) — auch bei den hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe, darf der zulässige Transmissionsgrad nicht unterschritten werden. Stärker getönte Scheiben sind jedoch zulässig, wenn die Fahrzeuge serienmäßig und werkseitig damit ausgerüstet sind und der Transmissionsgrad (Lichtdurchlässigkeit) einen Wert von 75% (Front), 70%(vordere Seitenscheiben) bzw. 35%(andere Scheiben) nicht unterschreitet. Das Anbringen von Folien ist unzulässig (außer diese sind bauartgenehmigt).

Zum nachträglichen Fluten der Scheiben soviel: Alles, was nicht bei der Vorstellung des Fahrzeugtyps zwecks Typgenehmigung (Erlangung der Betriebserlaubnis) vorhanden war, darf nachträglich nicht erfolgen und ist auch nicht genehmigungsfähig.

Falls Du Schwierigkeiten hast, hier das Wesentliche zu erkennen und rechtlich zu interpretieren, fasse ich für Dich mal zusammen:

Frontsscheibe und vordere Seitenscheiben anmalen ist nicht :D

Wenn werksmäßig: Auch die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben können (werksmäßig) getönt sein. Die serienmäßige Wärmeschutz(grün)verglasung weist bereits eine Lichtdurchlässigkeit von 72 - 78% auf. Also hier nix mit weiterer Verschlechterung der Lichtdurchlässigkeit.

Alles klaro??

Gardiner

Zitat:

Original geschrieben von Carumba

Zitat:

Original geschrieben von dopero

 

Zitat aus diesem Link : "Bei handelsüblichem Flachglas beträgt der Transmissionsgrad in Abhängigkeit von der Glasdicke 83% - 90%. "

d.h. du darfst nicht um 25%, sondern nur um den Differenzbetrag zur Transmission des vorhandenen Glases abdunkeln. Das wären dann bei den im Zitat genannten Werten zwischen 8 und 15 %. Dafür so ein Aufwand?

Das war mir schon klar, so hatte ich das auch gedacht.

Bedenke, die angegebenen 83-90% gelten für klares Fensterglas, eine serienmäßige Windschutzscheibe wird sich schon nahe am Grenzbereich bewegen. Der aufwand für zusätzliche 5% lohnt nicht wirklich, zumal die sogenannten Gutachten der "Scheibenfluter" sich bei näherer Betrachtung als Luftnummer entpuppen, meist wird dort vom TÜV nur das Verfahrern ansich zertifiziert aber nicht dessen zulässige Anwedung in der StVo.

Hallo zusammen,

noch eine Anmerkung des KBA im Anhang.

am 25. Februar 2013 um 13:12

Zitat:

Original geschrieben von rigide

Kauf dir doch eine Sonnenbrille. Sie ist zum Fahren zulässig, erfüllt den gleichen Zweck und ist wesentlich billiger.

tja, dass schon, aber die sonnenbrille ist lange nicht so coooool wie eine rundum verdunkelte kirmesbude .... :D;) 

Menschen die gerne im Süden unterwegs sind kennen die Vorteile von rundumvertönten Scheiben. Da geht es nicht um cool sein oder nicht cool sein. Aber erstmal diskreditieren und pöblen, gell? :rolleyes:

Ich hatte weder in den USA noch in Frankreich Probleme bei Dunkelheit etc. mit solchen Fahrzeugen (es geht um akzeptable Tönungen), allerdings nur Vorteile. Ja, sie haben auch einen Sinn und Zweck.

Ein Mietwagen in den USA hatte sogar ein sehr praktische Tönungen für die Nacht, welche, einfach gesprochen alle starken Lichter absorbiert. Xenonblendungen aus allen Richtungen ade. Sehr praktisch.

Die Sicht war dadurch jedoch nicht eingeschränkt, dank einer funktionierenden Irismuskulatur.

Aber in einem Land wo die armen Bewohner scheinbar an 95% Tagen im Jahr von der Sonne verschont werden darf soetwas natürlich nicht gut sein.

 

Btw. den gezeigten fast-Unfall kann ich keinem Kausalzusammenhang zu einer richtigen Tönung sehen.

Da gibt es noch zig andere potentielle Ursachen um das eindeutig darauf zurückzuführen.

am 25. Februar 2013 um 14:29

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez

Menschen die gerne im Süden unterwegs sind kennen die Vorteile von rundumvertönten Scheiben. Da geht es nicht um cool sein oder nicht cool sein. Aber erstmal diskreditieren und pöblen, gell? :rolleyes:

Ich hatte weder in den USA noch in Frankreich Probleme bei Dunkelheit etc. mit solchen Fahrzeugen (es geht um akzeptable Tönungen), allerdings nur Vorteile. Ja, sie haben auch einen Sinn und Zweck.

Ein Mietwagen in den USA hatte sogar ein sehr praktische Tönungen für die Nacht, welche, einfach gesprochen alle starken Lichter absorbiert. Xenonblendungen aus allen Richtungen ade. Sehr praktisch.

Die Sicht war dadurch jedoch nicht eingeschränkt, dank einer funktionierenden Irismuskulatur.

Aber in einem Land wo die armen Bewohner scheinbar an 95% Tagen im Jahr von der Sonne verschont werden darf soetwas natürlich nicht gut sein.

 

Btw. den gezeigten fast-Unfall kann ich keinem Kausalzusammenhang zu einer richtigen Tönung sehen.

Da gibt es noch zig andere potentielle Ursachen um das eindeutig darauf zurückzuführen.

Wer hat wohl hier mit Diskreditierung und Pöbelei angefangen?

Bitte nenne doch die Vorteile einer Tönung. Was ist eine akzeptable Tönung?

Eine Sonnenbrille in der Nacht absorbiert auch Xenonblendungen aus jeder Richtung. Da die Sonnenbrille auch abgenommen werden kann, verbessert sich die Sicht, wenn nicht die Sonne scheint, welches hier sicher überwiegend der Fall ist.

Eine funktionierende Irismuskulatur kann eine schlechtere Sicht, die durch eine Tönung entsteht, entgegen deiner Behauptung nicht ausgleichen.

Wie ist deine Bemerkung "arme Bevölkerung" und "95% Tage im Jahr" gemeint? Ich bitte um Erklärung.

Zitat:

Original geschrieben von rigide

Wer hat wohl hier mit Diskreditierung und Pöbelei angefangen?

Siehe Post über mir.

Zitat:

Original geschrieben von rigide

Bitte nenne doch die Vorteile einer Tönung. Was ist eine akzeptable Tönung?

Weniger Einstrahlung im Innenraum, dadurch weniger Hitze, Sonnenbrand, etc. Sichteffekte siehe unten.

Eine akzeptable Tönung reduziert den Lichteinfall ohne den Kontrast bedeutend zu reduzieren.

Zitat:

Original geschrieben von rigide

Eine Sonnenbrille in der Nacht absorbiert auch Xenonblendungen aus jeder Richtung.

Siehe Vorteile oben, es geht nicht nur um Sicht.

Zitat:

Original geschrieben von rigide

Eine funktionierende Irismuskulatur kann eine schlechtere Sicht, die durch eine Tönung entsteht, entgegen deiner Behauptung nicht ausgleichen.

Die "schlechtere Sicht" durch eine Tönung ist eine simple Verdunklung, nicht eine Verschleierung oder Verzerrung.

Im Normalfall sind unsere Pupillen bei schwierigen Lichtverhältnissen (insbesondere Nachts) relativ weit geöffnet, aber nicht vollständig.

Eine richtige Tönung verschiebt lediglich die Öffnungsweite der Pupille, so dass, im Endeffekt die "gesehene Dunkelheit", Kontrast etc. aussen kaum unterschiedlich wahrgenommen wird.

Dafür werden Blendung nicht so stark wahrgenommen.

Eine gute Tönung die diesen Kriterien entspricht merkst du nach wenigen Minuten nicht mehr, ausser dass dir der Innenraum vielleicht etwas heller vorkommt.

Zitat:

Original geschrieben von rigide

Wie ist deine Bemerkung "arme Bevölkerung" und "95% Tage im Jahr" gemeint? Ich bitte um Erklärung.

Die "arme Bevölkerung" ist "arm", weil sie wenig Sonne im Jahr hat. :(

Die 95% ist ein rein plakativ gewählter Prozentsatz.

Zitat:

Da die Sonnenbrille auch abgenommen werden kann, verbessert sich die Sicht, wenn nicht die Sonne scheint, welches hier sicher überwiegend der Fall ist.

Da gebe ich dir recht, nur wie gesagt, ohne die Vorteile die nicht die Sicht betreffen.

 

Über den Sinn und Unsinn einer Tönung lässt sich also streiten. Das ist zwar nicht das Thema, ich wollte einfach die etwas einseitigen Betrachtungweise hier im Thread etwas ergänzen.

Eine geflutete Scheibe bietet keinen nenneswerten Hitzeschutz. Das schaffen dagegen kaum getönte Hitzeschutzverglasungen mittels einer IR-reflektierenden Metallbedampfung die ohne starke Tönung auskommt. Kann man bei sehr vielen Herstellern ab Werk bestellen.

Und jede Tönung verschlechtert die Sicht im Dunkeln. Die Irisfehlfunktion haben wohl eher die blendemfindlichen wo die Anpassung schlecht oder sehr langsam vor sich geht. ;)

Man darf vor allem nicht vergessen dass wir bei Sonnenbrillen oder den typischen dunklen Scheiben von Lichtdurchlässigkeiten mit 20% und weniger reden. Und 20% Lichtdurchlässigkeit ist noch lange keine dunkle Tönung.

am 25. Februar 2013 um 18:23

Zitat:

Original geschrieben von Moers75

Eine geflutete Scheibe bietet keinen nenneswerten Hitzeschutz. Das schaffen dagegen kaum getönte Hitzeschutzverglasungen mittels einer IR-reflektierenden Metallbedampfung die ohne starke Tönung auskommt. Kann man bei sehr vielen Herstellern ab Werk bestellen.

Und jede Tönung verschlechtert die Sicht im Dunkeln. Die Irisfehlfunktion haben wohl eher die blendemfindlichen wo die Anpassung schlecht oder sehr langsam vor sich geht. ;)

Man darf vor allem nicht vergessen dass wir bei Sonnenbrillen oder den typischen dunklen Scheiben von Lichtdurchlässigkeiten mit 20% und weniger reden. Und 20% Lichtdurchlässigkeit ist noch lange keine dunkle Tönung.

Richtig dargestellt.

Eine geflutete Autoscheibe wirkt wie eine dunkle Folie oder eine dunkle Farbe. Durch die geringere Strahlenreflexion erhöht sich sogar die Innentemperatur bei Sonneneinstrahlung gegenüber einer Klarglasscheibe.

Servus!

Sonnenbrillen und ihre Tönungsstufen:

- 1-2: Lichtdurchlässigkeit von 18 bis 43 Prozent (Tönung bis 20%) Tag- und Nachtfahrtauglich

- 3: Lichtdurchlässigkeit von 8 bis 18 Prozent (Tönung bis 85%) Tagfahrtauglich aber nicht Nachtfahrtauglich

- 4: Tönung ab 85%

Bis wieviel die Stufe 4 geht weiß ich nicht mehr. Laut Brillenhersteller soll aber bis Stufe 4 Tagfahrtauglich sein. Stufe 5 und die letzte Stufe, meine das war ab 91% Tönung, ist im Straßenverkehr nicht mehr erlaubt.

Nur um das angesprochene Thema Sonnenbrille mal aufzugreifen.

M.

Die Einstufung kenne ich anders, z.B. aus diesem Link:

http://www.code-knacker.de/sonnenbrillen.htm

Da steht das was ich auch von meinem Optiker kenne: "Eine Brille unter 80 % Lichtdurchlässigkeit ist nicht nachtfahrtauglich."

Aus gutem Grund, hat die Windschutzscheibe eine Lichtdurchlässigkeit an der Grenze und die Brille nimmt noch 20% kommt nur noch wenig mehr als die Hälfte des Lichtes im Auge an.

Servus!

Sind doch genau dieselben Werte, nur das Stufe 2 18-43% sind und nicht Stufe 1-2.

Somit zählt die 20% nur für Stufe 1 und nicht Stufe 1-2.

Passt.

M.

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