Scheibe Werbetafel beschädigt durch Heckklappe

Hallo,

Erstmal Frohes neues Jahr allemann.
Ich habe ausversehen durch die Heckklappe des Transportes meines Kumpels die Scheibe der Werbetafel (so groß wie eine Haltestellen Werbung) bei der Waschanlage beschädigt.

Vorgang
Das Auto gehört meinen Kumpel und er hat das Auto abgestellt. Ich wollte ihn behilflich bei der Reinigung sein und öffnete die Heckklappe die nach oben schwingt, diese knallte gegen die Werbetafel und die Scheibe der Werbetafel ist dabei geplatzt. Welche Versicherung haftet nun dabei? Meine Private Haftpflicht?

Viele Grüße
Tony

38 Antworten

Ob das Öffnen einer Heckklappe eine Gefälligkeitshandlung ist ???

Ja. Denn er hat sie im Rahmen einer Gefälligkeitshandlung geöffnet.

Er wollte seinem Bekannten helfen das Auto zu reinigen. Das ist eine Gefälligkeit.

Aber wie Germania schon angemerkt hat.

Es wurde nicht das Eigentum desjenigen beschädigt, den man einen Gefallen getan hat, sondern das der Waschanlage.

@ Germania47

Weißt du es sicher, dass wenn jemand im Rahmen einer Gefälligkeitshandlung Eigentum eines Dritten beschädigt (Also nicht das von demjenigen, dem man einen Gefallen tut), dass dann die Klausel mit den Gefälligkeitsschäden gar nicht gilt?

Wäre ja in diesem Falle gut.
Denn die Klausel für die Gefälligkeitsschäden zahlt ja nur dann, wenn keine weitere Versicherung eintrittspflichtig ist. Und das wäre ja in unserem Falle dann doch wieder die Kfz-Haftpflicht.

Mal ein Auszug aus den Bedingungen, da kann aber jede Vers andere haben

1.6.4 Schäden durch Gefälligkeitshandlungen
Für Schäden, die Sie einem Dritten bei einer Gefälligkeitshandlung (z. B.
Umzugshilfe) zufügen, gilt: Wir berufen uns gegenüber dem Geschädigten
nicht auf einen Haftungsverzicht für einfache Fahrlässigkeit, wenn
– Sie das wünschen und
– ein anderer Versicherer (z. B. Wohngebäude-, Hausrat- oder Glasversicherung
des Geschädigten) nicht zur Leistung verpfl ichtet ist.

"die sie einem Dritten bei einer Gefälligkeitshandlung zufügen"

Was ist jetzt damit gemeint?

Beispiel:

Er öffnet die Heckklappe weil er ihm beim Saubermachen helfen will.

Dabei zerschlägt er die Scheibe von der Waschanlage und die Heckklappe hat auch eine Delle.

Was ist jetzt im Rahmen der Gefälligkeitshandlung beschädigt worden?

Nur die Heckklappe? Den die gehört demjenigen, dem man einen Gefallen getan hat?

Oder auch die Scheibe der Waschanlage? Dem Waschanlagenbesitzer hat man ja keinen Gefallen getan.

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Hundertsassa,
noch einmal mein Beitrag von Seite 1.

"Ein Gefälligkeitsschaden wäre dann gegeben, wenn die Heckklappe beschädigt wäre.

Die Werbetafel ist Eigentümer einer dritten Person, bei dem der TE keine Gefälligkeitshandlung ausgeführt hat."

Ok. Danke.

Aber die Privathaftpflicht des Schädigers müsste dies trotzdem bezahlen, wenn der Geschädigte sich an die wendet
oder sehe ich das falsch?

Siehst Du richtig.

Jup. Sehe ich auch so.

Benzinklausel greift nicht.
Gefälligkeitenklausel, die besagt, dass sie nur bezahlen, wenn keine andere Versicherung eintrittspflichtig ist, fällt auch flach.

Also ein Fall für die PH.

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