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Blitzschlag ins Haus und durch herabfallenden Schornstein Auto beschädigt , Teil od. Vollkasko?

Themenstarteram 16. August 2010 um 20:42

Hallo,

Bin gerade noch im Kroatienurlaub und in unser Nachbarhaus hat der Blitz eingeschlagen und den Schornstein zu Herabfallen gebracht :-(

Es sind insgesammt 4 Autos erhäblich beschädigt worden , darunter auch meins:-(

Obwohl meins noch am wenigsten beschädigt wurde und als einziges noch fahrbereit ist würde ich gerne wissen ob mir jemand sagen kann ob es sich nun um einen Teil oder Vollkasko Schaden handelt?

Ist ja schon wegen der Selbstbeteiligung interresant aber noch viel mehr wegen der Hochstufung...

Der Hausbesitzer hat keinerlei Versicherung (anders als in Deutschland Pflicht (Gebäudeversicherung))

wohnt selber jedoch auch in Deutschland (ist aber Kroate)

Nun habe ich ca. 5000 Euro Schaden .... :-(

In der Teilkasko steht das auch Blitzschlag versichert ist jedoch nur unmittelbar! Was genau bedeutet das und ist das unmittelbar ? Den das waren ja die unmittelbaren follgen?

Habe meiner Versicherung das schon gemeldet doch die meinten das es Vollkasko sein müsste (genau sagen konnte mir der Service nicht)

Wer kennt sich damit aus und kann was dazu sagen?

 

Beste Antwort im Thema
am 17. August 2010 um 18:11

@mimro

Sie es alternativ zur Naturgewalt Sturm - in seltenen Fällen wird das Fahrzeug unmittelbar vom Sturm beschädigt. Liest du die Versicherungsbedingungen weiter, heisst es auch: eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch die Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.

 

@der-schrittmacher

Nach Urlaubsrückkehr vermeintliche Ansprüche gegen einen kroatischen Hauseigentümer durchzusetzen, würde nicht einmal ein Anwalt empfehlen. Warum sollte der Hauseigentümer auch ein Verschulden an dem Schadenereignis tragen und für den an den Fahrzeugen entstandenen Schäden haften?

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Hi,

 

sowas kann einem den ganzen Urlaub versauen...

 

Grundsätzlich gehören Schäden durch Blitzschlag zur Teilkasko.

Ob diese aber nur die unmittelbaren Folgen des Blitzschlags bezahlt (Brandspuren und Überspannungsschäden) oder auch mittelbare Schäden übernimmt, hängt ausschließlich von Deinen Vertragsbedingungen ab.

 

Bei guten Verträgen findest Du den Satz:

 

"Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten

Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden."

 

Damit bist Du auf der sicheren Seite.

 

Gruß

Hafi

am 17. August 2010 um 16:24

Wohl so ziemlich in allen Versicherungsbedingungen dürfte hinsichtlich der Schäden durch Naturgewalten noch der gleiche Text stehen: "Unter die Teilkaskoversicherung fallen Schäden am Fahrzeug oder an dessen Teilen, die durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung entstehen."

 

Eine unmittelbare Einwirkung von Naturgewalten liegt vor, wenn keine weitere Ursache zwischen das Ursachenereignis (hier Blitzschlag) und den "Erfolg" (hier die Beschädigung des Fahrzeuges) tritt, oder wenn die Naturgewalt die zeitlich letzte Ursache ist.

 

Wie ansonsten auch allgemein üblich, ist das natürlich vom Versicherungsnehmer zu beweisen. Kann die Möglichkeit einer anderen Ursache nicht ausgeräumt werden, liegt kein versicherter Schaden durch Naturgewalten vor und dann kann nur eine eventuell bestehende Vollkaskoversicherung weiterhelfen.

 

Da du nach deiner Beschreibung nicht der einzige Geschädigte bist, solltest du dir auf jeden Fall die Namen und Anschriften der weiteren Geschädigten notieren und mit diesen in Kontakt bleiben.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Eine unmittelbare Einwirkung von Naturgewalten liegt vor, wenn keine weitere Ursache zwischen das Ursachenereignis (hier Blitzschlag) und den "Erfolg" (hier die Beschädigung des Fahrzeuges) tritt, oder wenn die Naturgewalt die zeitlich letzte Ursache ist.

Dummerweise ist aber zwischen Ursache und Erfolg der einstürzende Kamin gekommen und somit liegt m.E. keine unmittelbare Einwirkung durch den Blitzschlag vor :(

Der Versicherer wird voraussichtlich im Rahmen der Vollkasko regulieren und nicht in der Teilkasko....

Dem hausbesitzer die Rechnung zukommen lassen. Sein Pech, wenn er keine Versicherung hat. Danach kannst du immernoch an deine VK treten.

Oder mit der VK absprechen, dass diese sich das Geld vom Hausbesitzer zurück holen sollen.

am 17. August 2010 um 18:11

@mimro

Sie es alternativ zur Naturgewalt Sturm - in seltenen Fällen wird das Fahrzeug unmittelbar vom Sturm beschädigt. Liest du die Versicherungsbedingungen weiter, heisst es auch: eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch die Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.

 

@der-schrittmacher

Nach Urlaubsrückkehr vermeintliche Ansprüche gegen einen kroatischen Hauseigentümer durchzusetzen, würde nicht einmal ein Anwalt empfehlen. Warum sollte der Hauseigentümer auch ein Verschulden an dem Schadenereignis tragen und für den an den Fahrzeugen entstandenen Schäden haften?

Das Stichwort Sturm ist gut.

Vielleicht ging ja beim Gewitter die notwendige Windstärke 8 mit einher und hat den Kamin...

bye

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

@mimro

Sie es alternativ zur Naturgewalt Sturm - in seltenen Fällen wird das Fahrzeug unmittelbar vom Sturm beschädigt. Liest du die Versicherungsbedingungen weiter, heisst es auch: eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch die Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.

....und wieder was gelernt :D

am 18. August 2010 um 15:45

@ xAKBx:

ich glaube du hast da was falsch gelesen:

der TE ist im Urlaub und sein Auto steht daheim vor der Tür und wurde beschädigt.

am 18. August 2010 um 15:46

Zitat:

Original geschrieben von pivili

Das Stichwort Sturm ist gut.

Vielleicht ging ja beim Gewitter die notwendige Windstärke 8 mit einher und hat den Kamin...

 

bye

Das ist mal ein ganz schlichter "Tipp" - so kann man auch ganz schnell seinen bestehenden Versicherungsschutz auf´s Spiel setzen und sich zudem jede Menge Ärger einhandeln.

am 18. August 2010 um 15:50

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

@ xAKBx:

ich glaube du hast da was falsch gelesen:

der TE ist im Urlaub und sein Auto steht daheim vor der Tür und wurde beschädigt.

Das kann man sicherlich auch anders verstehen - wird der TE aber sicherlich noch aufklären können (sofern er sich hier noch einmal melden sollte). Gleichwohl sehe ich hier eine Haftung des Gebäudeeigentümers erst einmal nicht, es sei denn ..... wäre aber nur Spekulation und hilft dem TE, der seinen Schaden ohnehin über seine Kaskoversicherung ersetzt verlangen kann, nicht weiter.

am 18. August 2010 um 15:58

@ xAKBx:

ich wollte lediglich deinen (eventuellen) Fehler klar machen.

Was die Aussage von unserem Schrittmacher angeht (Hausbesitzer mit ins Boot nehmen) bin ich deiner Meinung und schließe mich nicht der vom SM an.

Themenstarteram 18. August 2010 um 16:25

Ich bin mit dem Auto in Kroatien! Das heist der Schaden ist in Kroatien entstanden (Hausbesitzer lebt aber auch in Deutschland und ist immer nur 3 Monate in seiner Heimat) wo ich noch bis 22. August bin. Zum Glück ist mein Auto als einziges noch fahrbereit.... sonst wäre der Urlaub wohl schon zuende :-(

Der eine Mitgeschädigte wollte um 10 Uhr mit dem Auto wieder nach Hause (Deutschland) doch da kamm das Ereignis (um ca 7 Uhr) dazwischen so das er nur über den ADAC Plus sofort ein Taxi zum Flughafen und anschliessenden Heimflug bekommen hat (Auto wird ihm nachgeliefert) (Wenigstens hat er sich den Sprit + Maut und die Fahrzeit gespart (ADAC sei dank)

am 18. August 2010 um 17:57

Zitat:

Original geschrieben von alex0071

Der Hausbesitzer hat keinerlei Versicherung (anders als in Deutschland Pflicht (Gebäudeversicherung))

Vielleicht noch einmal nachfragen: Zumindest bundesweit gibt es auch in D keine Pflicht für eine Gebäudeversicherung (in manchen Ländern ist Feuerversicherung Pflicht). Wenn ich meine nachlese, käme darüber auch ggf. nur der Hauseigentümer zu einem neuen Schornstein, du aber nicht zu einem reparierten Auto. Meine (Standard-) Privathaftpflichtversicherung schließt die Haftpflicht aus Wohneigentum inkl. Vermietung ein. Vielleicht hat der Eigentümer so eine. Ob man als Eigentümer in Deutschland in einem solchen Fall haftend ist, weiß ich nicht (und wie das in HR ist, schon gar nicht).

Themenstarteram 18. August 2010 um 20:39

Zumindest hat die Polizei den Vorfall aufgenommen und ein Haufen Fotos gemacht und mir (auf Kroatisch) einen Hergang des Schadens mit Aktenzeichen Dokumentiert. Das ist aber auch das einzige wozu die verpflichtet (oder nur bereit) waren....

Ich hoffe nur das das als Teilkasko abgerechnet wird und nicht als Vollkasko (wegen SB und hochstufung des SF Rabatts)

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