ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Scheibe Werbetafel beschädigt durch Heckklappe

Scheibe Werbetafel beschädigt durch Heckklappe

Themenstarteram 1. Januar 2015 um 10:45

Hallo,

Erstmal Frohes neues Jahr allemann.

Ich habe ausversehen durch die Heckklappe des Transportes meines Kumpels die Scheibe der Werbetafel (so groß wie eine Haltestellen Werbung) bei der Waschanlage beschädigt.

Vorgang

Das Auto gehört meinen Kumpel und er hat das Auto abgestellt. Ich wollte ihn behilflich bei der Reinigung sein und öffnete die Heckklappe die nach oben schwingt, diese knallte gegen die Werbetafel und die Scheibe der Werbetafel ist dabei geplatzt. Welche Versicherung haftet nun dabei? Meine Private Haftpflicht?

Viele Grüße

Tony

Ähnliche Themen
38 Antworten

Kommt darauf an, an wenn sich der Geschädigte wendet.

Grüße

Klaus

Themenstarteram 1. Januar 2015 um 11:31

Ich habe derzeit nur meine Telefonnummer hinterlassen. Wahrscheinlich muss ich erstmal abwarten. Ist das ratsam einfach meiner Private Haftpflicht zu informieren. Über die Private Haftpflich fände ich das besser!

am 1. Januar 2015 um 12:40

Gefälligkeitsschäden mitversichert in der PH?

Zitat:

@911tony schrieb am 1. Januar 2015 um 12:31:20 Uhr:

Ich habe derzeit nur meine Telefonnummer hinterlassen. Wahrscheinlich muss ich erstmal abwarten. Ist das ratsam einfach meiner Private Haftpflicht zu informieren. Über die Private Haftpflich fände ich das besser!

Die wird sich weigern,

weil der Schaden im Zusammenhang mit der Benutzung des Fahrzeugs entstanden ist.

am 1. Januar 2015 um 12:46

Falsch.

Nach den bisher gemachten Angaben vom TE ist das durchaus ein Fall den eine Privathaftpflicht zahlen wird.

Themenstarteram 1. Januar 2015 um 12:59

Zitat:

@Hundertsassa schrieb am 1. Januar 2015 um 13:40:50 Uhr:

Gefälligkeitsschäden mitversichert in der PH?

Ich schau mal eben dort in die Unterlagen rein..

Themenstarteram 1. Januar 2015 um 13:16

Hallo,

in dem Vertrag steht eine Klausel drinne, die mich etwas stutzig macht.

Was ist nicht versichert?

Wir können nicht alle Risiken abdecken, da sonst der Beitrag unangemessen hoch würde. Deshalb sind vom Versicherungsschutz bestimmte Schäden ausgenommen (näheres finden Sie u.a. in den Versicherungsbedingungen und Klauseln). So sind z.B nicht versichert:

- Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden

- Schäden, die durch den Gebrauch eines zulassungs-/versicherungspflichtigen Kraftfahrzeuges verursacht werden

- Bei einigen, besonders schadengeneigten Risiken ist die Versicherungssumme der Höhe nach begrenzt und/oder eine Selbstbeteiligung vorgesehen.

Ein Gefälligkeitsschaden wäre dann gegeben, wenn die Heckklappe beschädigt wäre.

Die Werbetafel ist Eigentümer einer dritten Person, bei dem der TE keine Gefälligkeitshandlung ausgeführt hat.

Themenstarteram 1. Januar 2015 um 13:25

Trifft denn

- Schäden, die durch den Gebrauch eines zulassungs-/versicherungspflichtigen Kraftfahrzeuges verursacht werden

auch zu? Ich vermute, dass hier ein Fzg. gemeint ist, dass ich selber gefahren bin, oder?

M.E. kann die Privat und die KFZ-Haftpflichtversicherung eintreten.

Wenn z.B. ein Beifahrer aussteigt können beide Versicherungen in Anspruch genommen werden.

Themenstarteram 1. Januar 2015 um 13:59

Wie soll ich am besten vorgehen. Mir würde das passen, wenn die PH aufkommt. Irgendwie muss ich ja den Schaden ausgleichen. Bei sowas geht doch auch der KFZ-Versicherungsbeitrag hoch oder?

Melde den Schaden deiner PHV, dort musst du betonen das du eben nur zum Reinigen des KFZ an das KFZ wolltest und nicht damit fahren wolltest. Die PHV sollte dann alles weitere einleiten. Stellt die sich quer kann der Geschädigte (oder auch schon vorher. er hat da die Wahl) sich an die Haftpflicht des KFZ wenden. Die wird ohne Probleme schnell regulieren, allerdings steigt diese dann zur nächsten Hauptfälligkeit.

Also den Geschädigten am besten über das Vorgehen informieren und um etwas Geduld bitten, bis die PHV eine Entscheidung getroffen hat.

Grüße

Steini

am 1. Januar 2015 um 16:59

Zitat:

@germania47 schrieb am 1. Januar 2015 um 14:23:58 Uhr:

Ein Gefälligkeitsschaden wäre dann gegeben, wenn die Heckklappe beschädigt wäre.

Die Werbetafel ist Eigentümer einer dritten Person, bei dem der TE keine Gefälligkeitshandlung ausgeführt hat.

Ja stimmt. Daran habe ich nicht gedacht.

Hat der Waschanlagenbetreiber evtl. eine Glasversicherung? Dann über Die laufen lassen, dem Betreiber eine kleine Aufwandsentschädigung zahlen und sich ddurch evtl. weiteren Stress ersparen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Scheibe Werbetafel beschädigt durch Heckklappe