Scheibe Werbetafel beschädigt durch Heckklappe
Hallo,
Erstmal Frohes neues Jahr allemann.
Ich habe ausversehen durch die Heckklappe des Transportes meines Kumpels die Scheibe der Werbetafel (so groß wie eine Haltestellen Werbung) bei der Waschanlage beschädigt.
Vorgang
Das Auto gehört meinen Kumpel und er hat das Auto abgestellt. Ich wollte ihn behilflich bei der Reinigung sein und öffnete die Heckklappe die nach oben schwingt, diese knallte gegen die Werbetafel und die Scheibe der Werbetafel ist dabei geplatzt. Welche Versicherung haftet nun dabei? Meine Private Haftpflicht?
Viele Grüße
Tony
38 Antworten
Zitat:
@celica1992 schrieb am 2. Januar 2015 um 20:51:38 Uhr:
Wäre aber Versicherungsbetrug
Nur wenn man den Verursacher verschweigt.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 2. Januar 2015 um 20:51:38 Uhr:
Wäre aber Versicherungsbetrug
Warum sollte das Betrug sein?
Glasbruch ist Glasbruch.
Egal durch wen.
Solange es keine Vorsatz war, sollte der Grund warum es bricht egal sein.
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Zitat:
@Hundertsassa schrieb am 2. Januar 2015 um 21:42:49 Uhr:
Warum sollte das Betrug sein?Zitat:
@celica1992 schrieb am 2. Januar 2015 um 20:51:38 Uhr:
Wäre aber VersicherungsbetrugGlasbruch ist Glasbruch.
Egal durch wen.
Solange es keine Vorsatz war, sollte der Grund warum es bricht egal sein.
Logisch, siehe meinen Kommentar.
Selbst dann nicht.
Die Glasversicherung würde den Schaden trotzdem bezahlen und ggf. den Verursacher in Regress nehmen.
Aber für den Besitzer der Waschhalle wäre das er einfachste Weg.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 2. Januar 2015 um 15:11:17 Uhr:
Hat der Waschanlagenbetreiber evtl. eine Glasversicherung? Dann über Die laufen lassen, dem Betreiber eine kleine Aufwandsentschädigung zahlen und sich ddurch evtl. weiteren Stress ersparen.
Dies wäre Versicherungsbetrug, warum soll er sonst eine Aufwandentschädigung zahlen
Zitat:
@celica1992 schrieb am 2. Januar 2015 um 22:10:51 Uhr:
Dies wäre Versicherungsbetrug, warum soll er sonst eine Aufwandentschädigung zahlenZitat:
@remarque4711 schrieb am 2. Januar 2015 um 15:11:17 Uhr:
Hat der Waschanlagenbetreiber evtl. eine Glasversicherung? Dann über Die laufen lassen, dem Betreiber eine kleine Aufwandsentschädigung zahlen und sich ddurch evtl. weiteren Stress ersparen.
Wenn er seinem Glasversicherer wahrheitsgemäß sagt, wer der Verursacher des Schadens ist, sehe ich das nicht als Versicherungsbetrug. Für den Betreiber ist das die schnellste Lösung seines Problems.
Ob sich seine Glasversicherung an den Verursacher wendet, lassen wir mal dahin gestellt sein. Ich könnte mir vorstellen, dass der Aufand in keinem Verhältnis zum Ertrag steht und er (der Versicherer) es sein lässt.
Mit Aufwandentschädigung (hätte ich natürlich auch in " setzten können 😉) meine ich nicht Bestechung o.ä. sondern ein Danke, dass er mir den Stress (erstmal) abnimmt.
Ich habe mit einer anderen Versicherung gesprochen, die sgten, ich soll mal sehen ob in meiner Police eine Gefa?lligkeitshandlung vorliegt. Nun habe ich geschaut und das steht drin!
Fu?r Sachscha?den aus Anlass einer Gefa?lligkeitshandlung gilt:
Der Versicherer wird sich nicht auf einen stillschweigenden Haftungsausschluss bei Gefa?lligkeitshandlungen des Ver- sicherungsnehmers oder mitversicherter Personen berufen, soweit dies der Versicherungsnehmer wu?nscht und ein anderer Versicherer (z.B Kaskoversicherer) nicht leistungspflichtig ist.
Ein Mitverschulden des Gescha?digten wird angerechnet. Versicherungssumme siehe Versicherungsschein.
Wie ich das verstehe ist, dass die Kfz-Versicherung mit involiert wird oder?
Viele Grüße