Scheibe Eingeschlagen....

Audi A4 B7/8E

Hallo, auch mich hats heute getroffen - in Erkner bei Berlin wurde meine Scheibe auf der Fahrerseite eingeschlagen.
Kurioserweise aber nichts geklaut..... Navi und alles andere blieb drinn. Evtl hat ja die Alarmanlage die Leute verscheucht.....

Wenn mir solche Leute unter die Finger kommen....

Was denkt ihr wie lange eine Reperatur dauert?
Kann man irgendwie auslesen ob die Alarmanlage angesprungen ist??

Gruss

20 Antworten

Ich denke, man könnt das nun rechtlich aufdröseln bis zum "gehtnichtmehr"... Glasbruch und Schäden durch einen versuchten Diebstahl sind für mich als einer von den "Grünen" zwei unterschiedliche Dinge. Und zwar völlig unterschiedlich!

Auch die Aussage, dass die Polizei eine Anzeige wegen Sachbeschädigung bereits von sich aus aufgenommen und an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet hat ist so eine halbgare Aussage. Zunächst mal sollte erwähnt werden, dass ein Delikt wie Sachbeschädigung ein Antragsdelikt ist, sprich nur auf Verlangen des Geschädigten strafrechtlich verfolgt wird, es sei denn, es besteht ein begründetes, öffentliches Interesse. Das kann man bei diesem Delikt ausschließen. Dann sollte erwähnt werden, dass die Einstufung der Sachbeschädigung schlicht falsch ist, ohne abgeklärt zu haben, ob etwas entwendet wurde oder Anhaltspunkte vorliegen, dass es zumindest ein Versuch war, etwas zu entwendet. Wenn dem so ist, wird es ein Offizialdelikt, da es sich um einen besonders schweren Fall des Diebstahls (oder auch nur den Versuch handelt).

In allen Fällen sind Polizeibeamte jedoch aufgrund des Strafverfolgngszwanges gehalten, eine Anzeige zu fertigen. Egal was der Geschädigte will. Nur mit dem Unterschied, dass es bei fehlendem Strafantrag von der Staatsanwaltschaft, und auch nur von der, direkt eingestellt wird.

Wie gesagt, ich persönlich hätte Schwierigkeiten damit, eine Sachbeschädigung als Glasbruch anzuzeigen und geltend zu machen, da eben hier der Unterschied zwischen Straftaten und den allgemeinen Gefahren des Straßenverkehrs (Steinschlag z.B.) gemacht werden muss. Meiner bescheidenen Meinung nach wäre eben auch das ein Betrug zum Nachteil einer Versicherung, da diese in den Bedingungen der Haftpflicht- und Teilkaskoregulierung Vandalismusschäden ganz sicher ausschließen!

PS: Das soll hier keine Rechtsberatung sein. Wollte nur meine Meinung äußern, da ich eben auch beinahe täglich mehrfach damit zu tun habe!

Zitat:

Original geschrieben von Jason_V.


Davor ruf ich bei der WS an. Die bekommen die Teile innerhalb von 3 Stunden aus Ingolstadt!

Das kannst Du in den meisten anderen Werkstätten vergessen. Es gibt Vertriebszentren, welches die Werkstätten mit Ersatzteile versorgen. Um am selben Tag um 14:30Uhr Ersatzteile zu bekommen, muss man schon Morgens bis spätestens 10:30Uhr die Bestellungen durchgegeben haben. Um am nächsten Morgen per Nachtlieferung die Teile zu bekommen, muss man bis 18Uhr bestellt haben. So ist es zumindest bei uns, was von der Entfernung zum Vertriebszentrum abhängig ist.

Klar, früher haben wir in 30Min. auch dringend benötigte Teile beim VZ abgeholt. Seitdem es nach Köln verlagert wurde fährt niemand mehr dorthin. Die ständigen Kosten für die hin und her Fahrten würden irgendwann den Rahmen sprengen!

Hi Lox-TT,
ich gebe Dir ohne Einschränkung recht. Deswegen einfach mit dem Versicherungsvertreter reden und den machen lassen.
Das ist halt der Vorteil, wenn man bei einem Versicherungsvertreter seines Vertrauens ist und nicht bei einer Direkt-Versicherung, wo man u.U. 30-40 € im Jahr spart.
Gruß
Rainer

Also eingeschlagenen Scheibe aus Vandalismusgründen etc. ist Sachbeschädigung. Dies ist ein sogenanntes Mischantragsdelikt. Wird ohne Täter so oder so von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Ob nun Strafantrag gegen unbekannt gestellt oder nicht.

Strafantrag bringt eigentlich auch erst was nach Bekanntwerden von Tat und Täter. Hier beginnt dann auch die Frist zu laufen. Gut Tat ist bekannt, Täter nicht.

Schwierig ist es immer abzuwägen ob es reiner Vandalismus war oder wirklich ein versuchter Diebstahl. Wird wohl keiner so richtig sagen können, wenn man den Täter nicht hat. Anhaltspunkte sind evtl. noch weitere gleiche Diebstähle oder auch nur Sachbeschädigungen im eingrenzbaren Zeitraum oder Örtlichkeit.

Dann zum Glasbruch melden. Gut Vandalismus ist bei der Teilkasko ausgeschlossen. Glasbruch ist aber dabei. Nun müsste man mal in die Versicherungsbedingungen sehen was alles Glasbruch ist. Ich könnte mir vorstellen, dass auch das Einschlagen der Scheibe durch einen anderen (unbekannten) Glasbruch sein kann.

Wie gesagt muss man mit der Versicherung ausmachen. Anderer Vandalismus ist sicher nicht gedeckt. Kratzer, Verdeck aufgeschnitten, Beulen reingetreten etc.

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Zitat:

Original geschrieben von graphic


Hallo, auch mich hats heute getroffen - in Erkner bei Berlin wurde meine Scheibe auf der Fahrerseite eingeschlagen.
Kurioserweise aber nichts geklaut..... Navi und alles andere blieb drinn. Evtl hat ja die Alarmanlage die Leute verscheucht.....

Upps...wo hat´s dich denn genau erwischt? Ich wohne nämlich in Erkner und dachte immer, dass es hier sehr ruhig ist. Gut, dass ich keine Navi habe...aber dafür eine Garage 😉

Vielleicht zur Erklärung: Hier ist viel Wald in der Nähe, die Autobahn ist 2 km entfernt...und die polnische Grenze auch nicht weit. Eigentlich ideale Voraussetzungen.

Grüße splani!

bezüglich der meldung bei der versicherung

mir wurde einmal in chemnitz der vordere rechte scheinwerfer eingetreten/geschlagen oder sonst was, auf jeden fall war er kaputt als ich wieder zu meinem geparkten auto kam. habe es telefonisch der versicherung/vertretermensch gemeldet. einfach in vorkasse bei der reparatur treten und dann die rechnung an die versicherung senden. der fällige betrag kam nach ca 1 1/2 wochen auf mein konto. ging eigentlich recht reibungslos!

bei dem fall des scheinwerfers kann man sicherlich nicht von diebstahl sprechen, da man hier ja nicht in das innere des autos gelangen könnte und etwas entwenden könnte. es musste also so oder so als vandalismus behandelt werden, welcher zwar aus der versicherung ausgeschlossen wird, aber durch in diesem fall glasbruch beanstandungslos erfüllt worde.

dürfte bei der scheibe ja dann ähnlich wenn nicht sogar gleich ablaufen! lege zwar keine hand für ins feuer aber bin da doch recht optimistisch!
kommt aber auch auf deine versicherung an, es gibt ja unterschiede bei der zahlungsbereitschaft diverser seriöser versicherungen! 😰 ^^

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