Scheckheftgepflegt was versteh ich nicht
Hallo liebe Comunity,
hätte da mal ne Story wo man meinen sollte man steht im Wald.
Kurz zur Vorgeschichte, wir haben den Tiguan 2.0 TSI meiner Frau im Mai 2012 bei einem VW-Autohaus gebraucht gekauft. Er ist Erstzulassung Mai 2009 und hatte zum Zpkt. des Kaufs 43.000 km gelaufen. Jetzt bei 48.000km meldete sich die Intervall-Service anzeige, was etwas überraschend war, da laut Serviceheft erst bei 35000 km (Januar 2012) ein Intervall-Service mit Longlifeöl gemacht wurde. Nach etwas Recherche habe ich mich aber damit abgefunden, dass es wohl bei relative viel kurz Strecke vorkommen kann, dass der Intervall-Service bereits bei um die 15.000 km wieder einen Wechsel verlangt. Naja aber immerhin hielt das Öl schon mal 17 Monate.
Als ich mich dann nach Preisen bei verschiedenen VW-Autohäusern erkundigte wurde mir überraschender Weise gesagt es wäre nicht nur ein Ölwechsel fällig sondern auch eine Inspektion. Etwas verwundert nahm ich das erstmal so hin, denn der Wagen wurde uns als scheckheftgepflegt angeboten und verkauft. Das alle Servicearbeiten erledigt seien zum Zpkt unseres Kaufs im August 2012 wurde uns auch mehrfach im Verkaufsgespräch versichert. Wenn mir ein VW-Mitarbeiter sagt der Wagen ist scheckheftgepflegt denke ich sollte man auch davon ausgehen können. Zudem war mir damals noch nicht bekannt, dass Intervall-Service und Inspektion zwei paar Schuhe sind. Nach kurzem stöbern im Serviceheft, war mir der Unterschied dann aber schnell klar, meine ich zumindest.
M.E. ist die Inspektion drei Jahre nach Erstzulassung oder nach 60.000 km durchzuführen, je nachdem was zuerst eintritt. Sodann alle 2 Jahre. Der Intervall-Service mit Longlife entsprechend nach Anzeige.
Demnach hätte neben dem durchgeführten Intervall-Service (2x) m.E. auch im Mai 2012 eine Inspektion erfolgen müssen, was laut verschiedenen VW-Autohäusern nicht der Fall ist.
So und jetzt nach langer Schreiberei zum Eigentlichen, als ich unseren Verkäufer damit konfrontierte, dass zwar 2 x Intervall-Service durchgeführt wurde aber keine erforderliche Inspektion, wurde argumentiert, dass sehr wohl alle erforderlichen Services zum Zpkt. unseres Erwerbs durchgeführt waren und zwar 2 x ein Intervall-Service. Auf den Punkt der Dreijahresfrist für eine Inspektion ist er gar nicht eingegangen. Vielmehr bekam ich die Aussage dass die Serviceintervalle ein undurchsichtiger Dschungel seien????
Ich kann das irgendwie nicht so ganz begreifen oder liege ich da so falsch, dass ungeachtet der Intervallserviceanzeige die Inspektion zu dem im Serviceheft benannten Terminen durchzuführen ist?
Für uns ist es sehr ärgerlich, da wir extra darauf geachtet haben ein Auto zu kaufen, dass scheckheftgepflegt ist und nun scheint dies gerade nicht der Fall zu sein.
Wollte einfach mal die Meinungen der Fachleute hier hören ob ich irgendwas nicht mitbekommen habe was den Service angeht und was ihr davon haltet?
Gruß und knitterfrei Fahrt
Beste Antwort im Thema
Hallo,
Meiner Meinung nach ist Dein Tiguan nicht Scheckheftgepflegt. Oelwechselservice wäre dann nach 2 Jahren im Mai 2011 gewesen oder nach 30000 KM. Immer das was als erstes Eintritt. Demnach wäre der zweite Wechsel jetzt im Mai 2013 richtig in der Interwallanzeige. Ein VW Autohausverkäufer oder Servicemitarbeiter muss das wissen auch wenn er kein VW Mitarbeiter ist.
13 Antworten
Moin
Vielmehr bekam ich die Aussage dass die Serviceintervalle ein undurchsichtiger Dschungel seien????
Ja das kann ich nur bestätigen bei meinem GTI war es genauso
Einmal habe ich fast die 30000km mit dem Longlife geschafft , bei 74000km hatte
er insgesamt 4x Ölwechsel bekommen. Theoretisch wären 120000 km möglich
gewesen.
Gut Scheckheftgepflegt ist euer Tiguan nun ja definitiv so wie früher nach Fahrzeugalter
und Kilometerstand geht es nicht mehr.
Oftmals kommen da im Bc Meldungen Ölwechsel in 30 tagen oder 6000km
Man kann da auch selber schauen wenn man weiss wie es geht.
Solange wie nix kaputt geht kann man mit den Preisen bei VW leben bei MB
zb. sieht man schon den Unterschied und bei Porsche das was es Kosten kann.
Die eigenen Servicepläne sind für einige VW-Werkstätten böhmische Dörfer. Hab ich auch erlebt. Da wird vergessen Bremsflüssigkeit zu wechseln, DSG-Getriebeöl und Pollenfilter. Machte dann 3 x zusätzlich Werkstattaufenthalt.
Ist ein absoluter Hit
Naja, die Service-Intervalle kann man bei Volkswagen.de herunterladen, und selbst nachvollziehen!
Scheckheftgepflegt heißt ja nur, dass bisher alle Intervalle eingehalten wurden!
Zudem werden im Cockpit nicht alle Intervalle angezeigt! Nur die Intervalle, die mit einem Ölwechsel zusammenhängen!
Und: Nach jedem Service bekommt man ein Schrift-Stück, das anzeigt, was alles gemacht wurde. Wurde da etwas angekreuzt, was definitiv nicht gemacht wurde, ist das Betrug!!
so long...
Zunächst vielen Dank für eure Beiträge 😛.
Joa scheckheftgepflegt heißt meines Wissens, dass alle Inspektionen in den vorgeschriebenen Intervallen durchgeführt und dokumentiert sind. Das ist hier gerade nicht der Fall, da zwar 2 x mal ein Intervall-Service durchgeführt wurde aber gerade keine Inspektion, nach drei Jahren der Erstzulassung. Dies sollte eigentlich ganz klar ein Fall der Offenkundigkeit für einen VW-Mitarbeiter sein.
Im Serviceheft ist 2 x mal Intervall-Service angekreuzt mit u.a. Ölwechsel (QG1). Bei Inspektion ist kein Kreuz.
Ich denke wenn ein Privatkunde die Serviceintervalle als undurchsichtiger Dschungel bezeichnet ist das eine Sache, allerdings ein VW-Mitarbeiter sollte da doch schon durchblicken?
Zumal ich meine es nach zweimal lesen dann auch verstanden zu haben. Ich mache den Intervall-Service immer nach Anzeige in der MFA und die Inspektion zum ersten Mal nach drei Jahren der Erstzulassung oder nach 60.000 km und dann alle zwei Jahre. Ist das nicht so geschehen, wurden nicht alle erforderlichen Wartungsarbeiten zu den vorgeschriebenen Intervallen durchgeführt und der Wagen ist nicht scheckheftgepflegt bzw. darf nicht als solcher angeboten werden. Oder sehe ich das falsch ??
Wir sind ja super zufrieden mit unserem Tiger und haben jeden Kilometer freude aber es ist einfach ärgerlich, denn wäre er nicht als scheckheftgepflegt angeboten worden, hätten wir ihn wahrscheinlich nicht gekauft bzw. beim Kauf noch was am Preis gemacht, denn ich denke die Eigenschaft scheckheftgepflegt spielt auch bei einem etwaigen Wiederverkauf eine Rolle. Auch ist die Frage ob es sich auf eine etwaige Kulanz auswirken könnte, was wir hoffentlich nie in Erfahrungen bringen werden aber man weis ja nie.
Letztlich finde ich es auch ein Unding, dass seitens des VW-Mitarbeiters, die Geschcihte in keinsterweise eingesehen wird und er in keinsterweise auf die Dreijahresfrist eingeht. M.E. sollten hier zumindest die Kosten der längst überfälligen Inspektion übernommen werden.
Ich meine die Rechtsprechung ist ja hier eindeutig und hat in solchen Fällen schon entschieden das der Käufer bei fehlen dieser Beschaffenheit vom Kaufvertrag zurück treten kann (Kammergericht Berlin Urteil vom 17.06.2011 (Az.: 7 U 179/10)). Da sollten wir doch ein wenig mehr Entgegenkommen erwarten können?
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Hallo,
Meiner Meinung nach ist Dein Tiguan nicht Scheckheftgepflegt. Oelwechselservice wäre dann nach 2 Jahren im Mai 2011 gewesen oder nach 30000 KM. Immer das was als erstes Eintritt. Demnach wäre der zweite Wechsel jetzt im Mai 2013 richtig in der Interwallanzeige. Ein VW Autohausverkäufer oder Servicemitarbeiter muss das wissen auch wenn er kein VW Mitarbeiter ist.
Hallo xTiguanx
Der Begriff "Scheckheft" ist eine reine Werbeaussage!
Bei VW gibt es keine Scheckhefte!
Zum Bordbuch gehört aber ein Heft "Serviceplan".
Es wird ganz allgemein über die Service-Intervalle informiert.
Je nach Motor-Getriebe- und Mehrausstattung sind die notwendigen
Service-Umfänge detailliert beschrieben. Es gibt 4 Kategorien:
Ölwechsel-Service, Intervall-Service, Inspektions-Service sowie
Zusatzarbeiten. Im zweiten Teil des Heftes beginnt der
""Service-Nachweis"" der nummeriert ist.
Beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs kann also alles kontrolliert
werden, da Kilometerstand und Datum mit angegeben werden.
Zum Begriff "Inspektion" = Service-Umfänge sind im wesentlichen
Sichtprüfungen/Funktionsprüfungen wie sie auch vom TÜV/Dekra
durchgeführt werden. Zusätzlich wird auch der Fehlerspeicher
ausgelesen (sollte als ausgedrucktes Dokument mitgegeben werden).
Ein Kreuz alleine im Heft ist noch keine eindeutige Aussage.
Beim Inspektions-Service gibt es einen Bericht (Papier) auf dem alle
geprüften Punkte abgehakt sind und eine Unterschrift vom verantwortlichen
Mechaniker.
Es ist immer von Vorteil: besser informiert zu sein als der dem man
gerade gegenüber sitzt.
Gruß
suedwest
Zitat:
Original geschrieben von suedwest
Hallo xTiguanx
Der Begriff "Scheckheft" ist eine reine Werbeaussage!
Bei VW gibt es keine Scheckhefte!
Zum Bordbuch gehört aber ein Heft "Serviceplan".
Es wird ganz allgemein über die Service-Intervalle informiert.
Je nach Motor-Getriebe- und Mehrausstattung sind die notwendigen
Service-Umfänge detailliert beschrieben. Es gibt 4 Kategorien:
Ölwechsel-Service, Intervall-Service, Inspektions-Service sowie
Zusatzarbeiten. Im zweiten Teil des Heftes beginnt der
""Service-Nachweis"" der nummeriert ist.
Beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs kann also alles kontrolliert
werden, da Kilometerstand und Datum mit angegeben werden.
Zum Begriff "Inspektion" = Service-Umfänge sind im wesentlichen
Sichtprüfungen/Funktionsprüfungen wie sie auch vom TÜV/Dekra
durchgeführt werden. Zusätzlich wird auch der Fehlerspeicher
ausgelesen (sollte als ausgedrucktes Dokument mitgegeben werden).
Ein Kreuz alleine im Heft ist noch keine eindeutige Aussage.
Beim Inspektions-Service gibt es einen Bericht (Papier) auf dem alle
geprüften Punkte abgehakt sind und eine Unterschrift vom verantwortlichen
Mechaniker.
Es ist immer von Vorteil: besser informiert zu sein als der dem man
gerade gegenüber sitzt.
Gruß
suedwest
Hallosuedwest!
Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen!! Genau so sind meine langjährigen Erfahrungen in meinem VW-Autohaus, alles wird mit Anlagen zur Rechnung dokumentiert, auch mit den entsprechenden Unterschriften der verantwortlichen Werkstattmitarbeiter im Protokoll der durchgeführten Arbeiten!!
So kenne ich das auch von früher in Herrenberg und auch jetzt in Roermond. Allerdings: einen Ausdruck des Fehlerspeichers habe ich noch nie gesehen.
Das klassische Scheckheft mit starren Intervallen ist tot, es lebe der individuelle Serviceplan...siehe Ausführungen von @suedwest.
Im Serviceplan steht, dass das Fahrzeug sich entsprechend des Intervalls selbst meldet, wann es zum Service will muss und das ist auch gut so. Bsp: mein Tiger hat sich nun nach einem Jahr und knapp 9000 km gemeldet, dass er zum Service will! 😰 Hintergrund des extrem kurzen Intervalls ist die intensive Kurzstreckennutzung des Tigers, die das Fahrzeug ähnlich hinsichtlich der Verschleissintensität beansprucht wie ein ausgeglichenes Nutzungsprofil mit z. b. 30.000 km pro Intervall. Daher macht dieser schnelle Service auch Sinn.
Evtl. wurde der Gebrauchte des TE gegen Ende des ersten Halterzykluses überwiegend als Zweitwagen im Kurzstreckenverkehr eingesetzt, wodurch es zu diesen kürzeren Intervallen kam...zumindest spricht ein geändertes Nutzungsprofil dafür.
Beim Longlifeintervall gibt es allerdings auch Höchstgrenzen, die eingehalten werden sollten (zwei Jahre oder 30.000km), da jeder Fahrer die Intervallanzeige selbst resetten kann.
Zitat:
Original geschrieben von knolfi
Beim Longlifeintervall gibt es allerdings auch Höchstgrenzen, die eingehalten werden sollten (zwei Jahre oder 30.000km), da jeder Fahrer die Intervallanzeige selbst resetten kann.
Das Selbst-Resetten führt aber zu einem Reset auf normales (1 Jahr/15.000km) Intervall. Das Longlife-Intervall kann nur via Diagnosegerät eingestellt werden.
Mmmh…. nur am Rande die Aussage, bei dem Ausdruck ,,scheckheftgepflegt“ würde es sich nur um eine Werbeaussage handeln, ist m.E. unzutreffend, vielmehr handelt es sich bei dieser Offerte um eine auf Abschluss des Vertrages zu den vom Anbieter genannten Konditionen gerichtet Willenserklärung. Unser Kaufvertrag kam daher zu den Bedingungen zustande, die der Anbieter im Internet bekannt gemacht hat und zudem mehrfach im Verkaufsgespräch bestätigt, versichert hat. Mit dem Hinweis auf diese bestimmte Beschaffenheit, wurde diese Grundlage des Vertrages und stellt daher eine Vereinbarung im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB dar.
Somit ist der Tiguan leider mangelhaft, weil er entgegen der vereinbarten Beschaffenheit nicht scheckheftgepflegt ist. Das es bei VW kein Scheckheft geben mag ist hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unbeachtlich, denn zum Einen denke ich, dass nach herrschender Meinung, sich jeder unter dem Begriff scheckheftgepflegt einen Pkw vorstellt, bei dem alle erforderlichen Arbeiten zu den im Serviceplan angegeben Intervallen durchgeführt wurden und zum Anderen dem Scheckheft im deutschen Duden folgende Bedeutung beigemessen wird: ,,Heft, in dem die korrekte Durchführung von Inspektionen, Kontrollterminen u.?Ä. vermerkt wird“.
Auch kommt diesem Begriff die entsprechende Bedeutung in der Rechtsprechung zu (vgl. vorgenanntes Urteil).
Aber wie geschrieben nur am Rand 😉.
Worum es mir eigentlich geht, ist dass ich es nicht begreifen will, dass seitens des Verkäufers nicht eingesehen wird, dass neben den Arbeiten für den Intervall-Service laut MFA auch die Inspektion, welche nicht in der MFA angezeigt wird, nach drei Jahren der Erstzulassung hätte durchgeführt sein müssen um den Tiguan als scheckheftgepflegt anbieten/verkaufen zu dürfen.
Im Übrigen verweise ich auch auf die Seite 5 im Serviceplan/Serviceheft. Hier steht eine Inspektion ist nach drei Jahren der Erstzulassung oder nach 60.000 km und dann alle 2 Jahre durchzuführen. Der Intervall-Service (meist Ölwechsel) ist zusätzlich und davon unabhängig durchzuführen.
Zur Inspektion gibt es kein Kreuz im Serviceplan. Auch stehen etwaige Nachweise nicht zur Debatte, denn nach Ansicht des Verkäufers wäre ja keine Inspektion erforderlich gewesen, was m.E. einfach falsch ist.
Mich hätte dahingehend interessiert, was ihr in einem solchen Fall gemacht hättet.
Hoffe ich konnte mein Anliegen nunmehr etwas deutlicher vortragen.
In der Hoffnung ich habe euch mit meinen Ausführungen nicht zu sehr gelangweilt, würde ich mich noch über ein paar weitere Meinungen freuen.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von xTiguanx
Worum es mir eigentlich geht, ist dass ich es nicht begreifen will, dass seitens des Verkäufers nicht eingesehen wird, dass neben den Arbeiten für den Intervall-Service laut MFA auch die Inspektion, welche nicht in der MFA angezeigt wird, nach drei Jahren der Erstzulassung hätte durchgeführt sein müssen um den Tiguan als scheckheftgepflegt anbieten/verkaufen zu dürfen.
Im Übrigen verweise ich auch auf die Seite 5 im Serviceplan/Serviceheft. Hier steht eine Inspektion ist nach drei Jahren der Erstzulassung oder nach 60.000 km und dann alle 2 Jahre durchzuführen. Der Intervall-Service (meist Ölwechsel) ist zusätzlich und davon unabhängig durchzuführen.Zur Inspektion gibt es kein Kreuz im Serviceplan. Auch stehen etwaige Nachweise nicht zur Debatte, denn nach Ansicht des Verkäufers wäre ja keine Inspektion erforderlich gewesen, was m.E. einfach falsch ist.
Mich hätte dahingehend interessiert, was ihr in einem solchen Fall gemacht hättet.
Hoffe ich konnte mein Anliegen nunmehr etwas deutlicher vortragen.In der Hoffnung ich habe euch mit meinen Ausführungen nicht zu sehr gelangweilt, würde ich mich noch über ein paar weitere Meinungen freuen.
MfG
Hallo xTiguanx
Weil ein Punkt im Service-Plan nicht angekreuzt wurde, so wahrscheinlich auch nicht
durchgeführt wurde, ist die grundsätzliche Aussage "Scheckheft gepflegt" ja nicht
automatisch falsch (unrichtig), eher unvollständig.
Die Ansicht des Verkäufers, falls nicht schriftlich belegt, ist nicht relevant.
Da nach drei Jahren auch eine TÜV/Dekra Begutachtung/Prüfung notwendig ist,
wurden die technisch wesentlichen Punkte geprüft.
Wurde durch einen nicht ausgeführten Inspektions-Service ein vermeidbarer Schaden
(nicht Information des Fahrzeughalters/Eigentümers) herbei geführt, muss die Werkstatt/
der Verkäufer nachbessern (reparieren).
Deshalb bekommt der Kunde auch einen unterschriebenen Beleg über die durchgeführten
Prüfpunkte und damit auch den Hinweis welche Punkte ein sofortiges oder bald möglichstes
Handeln (Reparaturauftrag) des Halters notwendig machen.
Im konkreten Fall würde ich den Verkäufer auffordern den Inspektions-Service kostenlos
nach zu holen um das Vertrauen in seine Redlichkeit zu bekräftigen.
Für alle anderen Aspekte ist (in Deutschland) ein Rechtsbeistand notwendig.
Dies ist meine "Meinung" zu deinen Ausführungen
Gruß
suedwest
Hallo liebe Comunity,
also folgendes ist jetzt bei der Sache raus gekommen.
Nachdem wir den Vorgang noch mal der Geschäftsführung haben zukommen lassen, wurde unseren Ausführungen zugestimmt und die Kosten der Inspektion übernommen. Auch die Kosten für den Wechsel des Haldexöls wurden übernommen.
Naja immerhin etwas aber bei so Sachen ist es immer ärgerlich um die Zeit die man investieren muss……..
In diesem Sinne
Gruß
xTiguanx