Schäden an eigenen Kfz durch Familienmitglieder versichert?
Servus,
Wir haben 2 TG Stellplätze nebeneinander.
Sind eventuelle Schäden am Kfz versichert, wenn ein Familienmitglied das andere eigene Kfz beschädigt?
Beispiel: ich stehe auf meinem Platz, Ein Familienmitglied beschädigt meines beim Einparken
..... Blechschaden sozusagen.
Die 2 Kfz sind bei verschiedenen Anbietern versichert, beide haben VK mit Teilkasko und Haftpflicht.
Gibt es bei der Regulierung Probleme, weil wir ein gemeinsamer Haushalt sind?
Mitglieder 1. Grades (Alle aus der eigenen Familie)
18 Antworten
Bei meiner pösen HUK24 liest es sich in den AKB vom 01.01.2022 ähnlich:
A.8 Kasko PLUS Baustein
Für Kasko PLUS gelten die Bestimmungen der Kasko, sofern in diesem Abschnitt nichts anderes vereinbart ist.
A.8.1 Eigenschadenversicherung
Wir ersetzen Sachschäden unter folgenden Voraussetzungen:
- Sie haben eine Vollkasko abgeschlossen.
- Bei Gebrauch des versicherten Fahrzeugs verursachen Sie einen Sachschaden an einem auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeug, einem Gebäude in Ihrem Eigentum oder Ihren sonstigen Sachen.
Wir leisten auch, wenn nicht Sie, sondern eine in der Kfz-Haftpflichtversicherung mitversicherte Person den Schaden verursacht.
Versicherungsschutz besteht auch auf Ihren eigenen Grundstücken.
Die maximale Entschädigungsleistung pro Versicherungsjahr beläuft sich auf 100.000 €. Die Selbstbeteiligung für derartige Schäden beträgt 500 € je Schadenereignis. Haben Sie in der Kasko eine Selbstbeteiligung für den Schaden an Ihrem Fahrzeug vereinbart, ziehen wir diese zusätzlich von unserer Leistung ab.
Anruf hat es geklärt:
Selbstbehalt 500€ je Schaden + maximal 100.000€ Schadenhöhe. Schaden wäre abgedeckt
DANKE!
Danke für die Rückmeldung. 🙂