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Rückstufung übertrieben?

Themenstarteram 29. Januar 2023 um 16:28

Hallo Zusammen,

ich hatte einen Vollkasko Schaden in Höhe von 5TEUR (Auto (mit 5km/h?) gegen einen Blumenkübel gerollt).

Es handelt um meinen ersten Schaden.

Die Versicherung hat mich in der Vollkasko von SF17 auf SF4 gestuft, Haftpflicht blieb bei SF17.

Ist das zulässig oder nicht ein bisschen übertrieben?

Danke für Eure Meinungen.

VG

Stefan

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56 Antworten

Die Antwort findet sich in den AKB deiner Versicherungsunterlagen in der Rückstufungstabelle. Je nach Tarif gibt es da Unterschiede. So ganz unüblich klingt es zumindest nicht.

Heutzutage nicht mehr si außergewöhnlich.

In meiner Fahranfängerzeit, so ca.1985 bis Ende der 90er war das noch anders. Da ging es meist nur um 1 oder 2 Stufen wieder runter, schlimmstenfalls 3 oder 4, wenn man auf der Leiter schon relativ hoch geklettert war.

Bei der Rückstufung hat jede Versicherung andere Tabellen. Die Schadenshöhe spielt keine Rolle. Um die Rückstufung zu vermeiden, kann man den Schaden selbst bezahlen, was sich aber bei 5k wohl nicht lohnt.

Wenn der Schaden nicht so hoch wäre, hättest Du ihn selbst bezahlen können und behältst dein SF-Klasse.

Ob es sich lohnt ist ein Rechenexempel (das die Versicherung auch gerne für dich durchführt).

Oder ist etwa noch nicht repariert? Dann steht die Option noch offen und du kannst "billig" reparieren lassen.

Von 17 nach 4 ist schon extrem, überhaupt in der VK.

Normal wäre 17 in 10.

Wahrscheinlich bist du in einem Top-Basistarif mit höherer Rückstufung

Das ist das erste was ich vergleiche wenn ich wechseln

Tue!

Heute möchte jeder sparen, auch die Versicherungen.

Aber das nächste mal weißt du Bescheid

Themenstarteram 29. Januar 2023 um 18:59

In den Unterlagen bei der VHV steht das ich bei einen Schaden auf 9 gehen würde. Da werde ich morgen mal antanzen. Nach 17 Jahren treuer Zahler find ich das extrem (auf 4) - 9 zwar ärgerlich aber plausibler. Vielleicht war es die Quittung weil ich zum Jahreswechsel die Versicherung gewechselt habe…

Da du zum 01.01. die Versicherung gewechselt hast, ist für die Rückstufung die neue Versicherung zuständig bzw es gilt deren Rückstufungstabelle.

Oder die VWB falsch

17 Jahre lang warst Du wo versichert? VHV oder andere?

Seit 1.1.23 wo?

Schaden war 2022 oder 2023?

Danke, Gruß

Wenn der Schaden 2023 war kann doch keine Rückstufung zum 1.1.2023 erfolgt sein.

Themenstarteram 29. Januar 2023 um 20:50

Der Schaden war im November 2022.

 

Ich wechsle regelmäßig die Versicherung über Check24.

 

Der Wechsel zur ADAC Versicherung erfolgte zum 1.1.23

 

Nach Tabelle vom ADAC wird man mit SF 16 in SF 4 gestuft. Glückwunsch die Versicherung ist raus.

 

Ich habe vor einer Woche einen neuen Wagen zugelassen- den alten verkauft. Kann ich aus dem Vertrag noch raus / widerrufen? Wie läuft das mit der Zulassungsstelle?

Zitat:

@StefanT81 schrieb am 29. Januar 2023 um 21:50:05 Uhr:

Der Schaden war im November 2022.

Ich wechsle regelmäßig die Versicherung über Check24.

mal abgesehen von der Sinnhaftigkeit dieses jährlichen "Versicherungs-hoppings"..

auch die billigste Versicherung holt sich irgendwo ihr Geld zurück.

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