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Schadensregullierung wie lange?

Themenstarteram 9. November 2017 um 14:50

Hallo,

ich wurde ein Opfer eines Raser beim Versuch mich und zwei weitere Fahrzeuge zur überholen.

Dieser bestreitet jedoch die Schuld und einer der anderen Autofahrer hat sich bei dem Unfall verletzt.

Er ist dem zum Schluss hinten reingefahren und ich einem anderem. Wir haben uns schon alle zu den Fall geäußert, jedoch ist seit 6 Monaten nichts passiert. Wir haben recherchiert und einen Anwalt eingeschaltet.

Zum Beispiel auf der Seite: https://www.schmerzensgeldtabelle.net/auffahrunfall/#tabelle steht das bei einer Körperverletzung die Dauer der Regullierung sich verlängert, das was auch der Anwalt die ganze Zeit antwortet. Weis jemand ob 6 Monate in so ein Fall normal sind ?

Gruß

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6 Antworten

So lange ein Anspruch nicht bewiesen ist, kann man daraus auch nichts einfordern. Schlimmstenfalls dauert das so lange, bis ein Gericht in der letzten Instanz den Anspruch festgestellt oder zurückgewiesen hat. Bei einer Totalverweigerung kann das auch Jahre dauern.

Bis dahin kann ein findiger Anwalt aber natürlich Teilzahlungen erreichen, wenn es niur um die Anspruchshöhe geht. Schließlich erhöht die Warterei auch die Schadenssumme.

TE Karmari sagt leider nichts Genaueres zum Unfallhergang. Ich rate mal: Der vermeintliche Verursacher hat mehrere Fahrzeuge "rasend" überholt. Dabei ist einer oder mehrere der Überholten ohne in den Rückspiegel zu schauen ausgeschehrt. Dabei kam es zum Unfall.

Da ist die Schuldfrage gar nicht so eindeutig, wie die TE meint. Entgegen landläufiger Meinung ist es nämlich nicht verboten, mehr als 1 anderes Fahrzeug zu überholen. Wenn die Überholten selbst zum Überholen ansetzen ohne in den Rückspiegel zu schauen und es dann zur Kollision kommt, ist i.d.R. nicht der Überholer schuld, sondern die Überholten.

Und was das "Rasen" angeht, gehen die Meinungen darüber, was "Rasen" ist, halt heftig auseinander, auch dann, wenn die Höchstgeschwindigkeit die zulässige nicht überschritten hat.

Ich habe in einem vergleichbaren Fall als Überholender 100%ig Recht und den Schaden von der gegnerischen Versicherung vollständig erstattet bekommen. Die Polizei vor Ort war auch schon zum Ergebnis gekommen, dass der/die Überholte massiv gegen die Pflicht verstoßen hat, sich vor dem Überholen durch den Blick in den Rückspiegel nach hinten abzusichern.

Themenstarteram 10. November 2017 um 9:10

Zitat:

@Kai R. schrieb am 9. November 2017 um 16:06:28 Uhr:

So lange ein Anspruch nicht bewiesen ist, kann man daraus auch nichts einfordern. Schlimmstenfalls dauert das so lange, bis ein Gericht in der letzten Instanz den Anspruch festgestellt oder zurückgewiesen hat. Bei einer Totalverweigerung kann das auch Jahre dauern.

Bis dahin kann ein findiger Anwalt aber natürlich Teilzahlungen erreichen, wenn es niur um die Anspruchshöhe geht. Schließlich erhöht die Warterei auch die Schadenssumme.

Und was passiert mit dem Auto so lange? die schrammen und dellen Rosten doch nach einer bestimmten Zeit.. da kann man das Gutachten gleich wieder neu machen oder ..

Themenstarteram 10. November 2017 um 9:13

Zitat:

@polofreund123 schrieb am 9. November 2017 um 19:17:25 Uhr:

TE Karmari sagt leider nichts Genaueres zum Unfallhergang. Ich rate mal: Der vermeintliche Verursacher hat mehrere Fahrzeuge "rasend" überholt. Dabei ist einer oder mehrere der Überholten ohne in den Rückspiegel zu schauen ausgeschehrt. Dabei kam es zum Unfall.

Da ist die Schuldfrage gar nicht so eindeutig, wie die TE meint. Entgegen landläufiger Meinung ist es nämlich nicht verboten, mehr als 1 anderes Fahrzeug zu überholen. Wenn die Überholten selbst zum Überholen ansetzen ohne in den Rückspiegel zu schauen und es dann zur Kollision kommt, ist i.d.R. nicht der Überholer schuld, sondern die Überholten.

Und was das "Rasen" angeht, gehen die Meinungen darüber, was "Rasen" ist, halt heftig auseinander, auch dann, wenn die Höchstgeschwindigkeit die zulässige nicht überschritten hat.

Ich habe in einem vergleichbaren Fall als Überholender 100%ig Recht und den Schaden von der gegnerischen Versicherung vollständig erstattet bekommen. Die Polizei vor Ort war auch schon zum Ergebnis gekommen, dass der/die Überholte massiv gegen die Pflicht verstoßen hat, sich vor dem Überholen durch den Blick in den Rückspiegel nach hinten abzusichern.

Also kann auch der zweite Fahrer schuld sein, der war vor mir und wollte ebenfalls überholen...Naja für mich sind alle Raser die sinnlos versuchen zu überholen mitten im in der Staat, wo mann sowieso nicht weiter kommt. Mann macht sich damit nur unnötig stress

Mehrere Autos, überholen etc.. - das dauert schon mal länger, meistens läuft das auf Schuldteilungen hinaus. Am Ende sind das immer Einzelfallentscheidungen. Wann hat wer geblinkt oder nicht, wann zum überholen angesetzt, wie schnell, wer wann einen Spurwechsel gemacht usw..

Da sind halt Dinge wie Überholen bei unklarer Verkehrslage, Sorgfaltspflicht beim Spurwechsel sowie ggf. Sicherheitsabstände und Geschwindigkeiten zu klären.

In solchen Fällen ist es ggf. sinnvoll die eigene Kasko hinzuzuziehen. Anwalt ist da aber schon der richtige Ansprechpartner. Bei Teilschuld kann man hier bei vorhandener Vollkasko den Quotenvorrang nutzen.

Zitat:

@Karmari schrieb am 10. November 2017 um 10:10:10 Uhr:

 

Und was passiert mit dem Auto so lange? die schrammen und dellen Rosten doch nach einer bestimmten Zeit.. da kann man das Gutachten gleich wieder neu machen oder ..

Vermutlich passiert damit gar nichts wenn Du es nicht reparieren lässt.

Zahlen musst das entweder Du selbst, oder eben deine Kasko Versicherung, wenn es eine gibt.

Wenn dann irgendwann dann mal ein Schuldiger gefunden wird und dieser zur Zahlung verpflichtet wurde, dann kann man sich sein Geld von dort wieder holen.

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