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Schadensregulierung Vollkasko Restwert
Guten Abend allerseits.
(Anmerkung: Es handelt sich hier natürlich um einen fiktiven Fall. Nicht das noch jemand Ärger wegen nicht berechtigter Rechtsberatung bekommt ;-D). Also angenommen:
Sachlage: PKW Totalschaden, Schuldfrage steht aus. Diese läuft vermutlich auf 75:25 oder 50:50 heraus (zu meinen Gunsten im 75% Fall).
Meine Versicherung hat sofort nach Bekanntwerden des Schadens einen Gutachter entsand. Dieser bezifferte den Restwert anhand einer Online-Autobörse auf 9500 €. Ich weiss von einem BGH Urteil aus 2005, das man einen Wagen gegenüber der gegnerischen Haftpflicht nicht zu den Konditionen der Onlinebörse abwickeln muss.
Frage: Wie sieht das aber gegenüber der eigenen Vollkasko aus? Kann ich den Wagen zum evtl. geringen Restwert als im "Versicherungsgutachten" regional z.B. beim Händler in Zahlung geben? Oder muss ich mich auf diese Versicherungseigenen Börsen einlassen und für 9500 € verkaufen?
Danke für evtl. Hilfe
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15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von namenlos
Hallo,
ich hol das alte Ding nochmal hoch weil:
Ausgangslage ist, dass die eigene Versicherung ohne Quotenvorrecht die Reparaturkosten abzügl. Restwert erstattet.
Wie sieht es beim Quotenvorrecht aus? Werden die ganzen Rep-Kosten erstattet oder nur die Differenz und den Rest holt man sich dann von der gegnerischen Versicherung?
Wäre doch imho Blödsinn...
?
Entweder die Reparaturkosten abzüglich SB oder den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert abzüglich SB. Reparaturkosten abzüglich Restwert ist ein Mix, den es so nicht gibt. Wird jetzt Totalschaden oder Rep.-kosten abgerechnet?
Die SB kannst Du auf jeden Fall nach Quotenvorrecht in voller Höhe vom gegnerischen Haftpflichtversicherer fordern, ebenso die SV-Gebühr, falls der Kaskoversicherer diese nicht übernimmt. Im Reparaturfall auch eine eventuelle Wertminderung
Die weiteren Positionen werden vom KH-Versicherer entsprechend der Haftungsquote abgerechnet.